Mütter- und Schwangerenforum

Auto verliehen, jetzt Unfall ohne Führerschein

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MaraSven
2749 Beiträge
08.12.2022 13:18
Zitat von Marf:

Bayern hat keine eigene Justiz und ist nicht strenger o.lascher.....so ein Schmarrn.Dazu noch Bewährung...da standen noch andere Dinge zur Debatte.


Bewährung bekommt man immer, wenn man vorzeitig entlassen wird und es liegt im ermessen des Richters, wielange er das für nötig hält.

Bayern ist definitiv strenger! Allein schon was die Regeln im Gefängnis betrifft.
In Bayern dürfen Häftlinge zb nur 20min im Monat mit Familie/Freunden telefonieren. In Niedersachsen haben die Häftlinge eigene Telefone auf der Zelle. Es gibt dort zwar auch nur bestimmte Zeiten in denen das Telefon funktioniert, aber sie können täglich mehrere Stunden telefonieren, sofern es ihr Guthaben hergibt.

Und nochmal für alle die meinen ich würde lügen und Panik verbreiten!
Kein Fall gleicht dem anderen und man kann daher nicht pauschalisieren. Sonst könnte man sich wohl einige Gerichtsverfahren sparen und jedesmal einfach dieselbe Strafe anordnen.
Ich habe einige Zeitlang ehrenamtlich für Häftlinge gearbeitet, da ich eine Ausbildung im Justizvollzug angestrebt habe und habe daher genug mitbekommen. Strafen die unnötig waren, Strafen die nicht gerechtfertigt waren und Strafen die viel zu milde waren.

Denkt doch einfach mal an den Lehrer aus Würzburg, der für Kinderpornografie 5 Jahre auf Bewährung bekommen hat…
Ein anderer bekommt wegen Steuerhinterziehung 13 Jahre!
Gerecht? Absolut nicht… herzlich Willkommen in Deutschland!!!

Mehr sage ich dazu nun nicht mehr, weil ich mich vor euch eigentlich nicht rechtfertigen muss.
Ebenso muss ich mich nicht als Lügnerin hinstellen lassen.

Ich werde mich nun hier abmelden und nicht mehr online kommen! Schade für die, die meine Schwangerschaft verfolgen und sich so sehr für und mit mir gefreut haben… aber das hier tu ich mir definitiv nicht weiter an!

Dennoch wünsche ich euch und euren Familien frohe Weihnachten und einen tollen Start ins neue Jahr!

MaraSven
2749 Beiträge
08.12.2022 13:21
Zitat von ElCamino:

Zitat von MaraSven:

Zitat von mama22manu:

Zitat von MaraSven:

...

Ich glaub das nicht! 1. Das Gesetz sieht eine Höchststrafe von 12 Monaten vor 2. Nach vier Jahren fünf Jahre auf Bewährung? Da steckt mehr dahinter


Ich werde ihn nach dem Beschluss fragen es ist definitiv so, wie ich es geschrieben habe. Ob ihr es glaubt oder nicht.

5 Jahre auf Bewährung ist auch garnicht so unüblich… man kann ja einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Bewährung stellen und dann sind es nur noch drei Jahre oder weniger.


Sorry aber 5 Jahre Haft können NICHT zur Bewährung ausgesetzt werden, sondern maximal zwei.
Ich schätze seine bewährungsZEIT beträgt 5 Jahre und du hast da was verwechselt.


Sicher nicht habe nämlich ca 4 Jahre Briefe ins Gefängnis geschickt!
08.12.2022 13:23
Zitat von MaraSven:

Zitat von Marf:

Bayern hat keine eigene Justiz und ist nicht strenger o.lascher.....so ein Schmarrn.Dazu noch Bewährung...da standen noch andere Dinge zur Debatte.


Bewährung bekommt man immer, wenn man vorzeitig entlassen wird und es liegt im ermessen des Richters, wielange er das für nötig hält.

Bayern ist definitiv strenger! Allein schon was die Regeln im Gefängnis betrifft.
In Bayern dürfen Häftlinge zb nur 20min im Monat mit Familie/Freunden telefonieren. In Niedersachsen haben die Häftlinge eigene Telefone auf der Zelle. Es gibt dort zwar auch nur bestimmte Zeiten in denen das Telefon funktioniert, aber sie können täglich mehrere Stunden telefonieren, sofern es ihr Guthaben hergibt.

Und nochmal für alle die meinen ich würde lügen und Panik verbreiten!
Kein Fall gleicht dem anderen und man kann daher nicht pauschalisieren. Sonst könnte man sich wohl einige Gerichtsverfahren sparen und jedesmal einfach dieselbe Strafe anordnen.
Ich habe einige Zeitlang ehrenamtlich für Häftlinge gearbeitet, da ich eine Ausbildung im Justizvollzug angestrebt habe und habe daher genug mitbekommen. Strafen die unnötig waren, Strafen die nicht gerechtfertigt waren und Strafen die viel zu milde waren.

Denkt doch einfach mal an den Lehrer aus Würzburg, der für Kinderpornografie 5 Jahre auf Bewährung bekommen hat…
Ein anderer bekommt wegen Steuerhinterziehung 13 Jahre!
Gerecht? Absolut nicht… herzlich Willkommen in Deutschland!!!

Mehr sage ich dazu nun nicht mehr, weil ich mich vor euch eigentlich nicht rechtfertigen muss.
Ebenso muss ich mich nicht als Lügnerin hinstellen lassen.

Ich werde mich nun hier abmelden und nicht mehr online kommen! Schade für die, die meine Schwangerschaft verfolgen und sich so sehr für und mit mir gefreut haben… aber das hier tu ich mir definitiv nicht weiter an!

Dennoch wünsche ich euch und euren Familien frohe Weihnachten und einen tollen Start ins neue Jahr!
Lass dich doch nicht verjagen, das wäre echt schade
08.12.2022 13:24
Zitat von MaraSven:

Zitat von ElCamino:

Zitat von MaraSven:

Zitat von mama22manu:

...


Ich werde ihn nach dem Beschluss fragen es ist definitiv so, wie ich es geschrieben habe. Ob ihr es glaubt oder nicht.

5 Jahre auf Bewährung ist auch garnicht so unüblich… man kann ja einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Bewährung stellen und dann sind es nur noch drei Jahre oder weniger.


Sorry aber 5 Jahre Haft können NICHT zur Bewährung ausgesetzt werden, sondern maximal zwei.
Ich schätze seine bewährungsZEIT beträgt 5 Jahre und du hast da was verwechselt.


Sicher nicht habe nämlich ca 4 Jahre Briefe ins Gefängnis geschickt!
recht hast du, findet man auch recht schnell raus....

https://www.rudolph-recht.de/was-bedeutet-bewaehru ng/

Zitat:
Die Bewährungszeit beträgt mindestens zwei, höchstens fünf Jahre. Sie kann vom Gericht nachträglich verlängert werden.
Marf
29207 Beiträge
08.12.2022 13:25
Zitat von MaraSven:

Zitat von Marf:

Bayern hat keine eigene Justiz und ist nicht strenger o.lascher.....so ein Schmarrn.Dazu noch Bewährung...da standen noch andere Dinge zur Debatte.


Bewährung bekommt man immer, wenn man vorzeitig entlassen wird und es liegt im ermessen des Richters, wielange er das für nötig hält.

Bayern ist definitiv strenger! Allein schon was die Regeln im Gefängnis betrifft.
In Bayern dürfen Häftlinge zb nur 20min im Monat mit Familie/Freunden telefonieren. In Niedersachsen haben die Häftlinge eigene Telefone auf der Zelle. Es gibt dort zwar auch nur bestimmte Zeiten in denen das Telefon funktioniert, aber sie können täglich mehrere Stunden telefonieren, sofern es ihr Guthaben hergibt.

Und nochmal für alle die meinen ich würde lügen und Panik verbreiten!
Kein Fall gleicht dem anderen und man kann daher nicht pauschalisieren. Sonst könnte man sich wohl einige Gerichtsverfahren sparen und jedesmal einfach dieselbe Strafe anordnen.
Ich habe einige Zeitlang ehrenamtlich für Häftlinge gearbeitet, da ich eine Ausbildung im Justizvollzug angestrebt habe und habe daher genug mitbekommen. Strafen die unnötig waren, Strafen die nicht gerechtfertigt waren und Strafen die viel zu milde waren.

Denkt doch einfach mal an den Lehrer aus Würzburg, der für Kinderpornografie 5 Jahre auf Bewährung bekommen hat…
Ein anderer bekommt wegen Steuerhinterziehung 13 Jahre!
Gerecht? Absolut nicht… herzlich Willkommen in Deutschland!!!

Mehr sage ich dazu nun nicht mehr, weil ich mich vor euch eigentlich nicht rechtfertigen muss.
Ebenso muss ich mich nicht als Lügnerin hinstellen lassen.

Ich werde mich nun hier abmelden und nicht mehr online kommen! Schade für die, die meine Schwangerschaft verfolgen und sich so sehr für und mit mir gefreut haben… aber das hier tu ich mir definitiv nicht weiter an!

Dennoch wünsche ich euch und euren Familien frohe Weihnachten und einen tollen Start ins neue Jahr!

Die Richtlinien in den Haftanstalten haben nichts mit der Gesetzgebung zu tun.
Und die Beurteilung eines Strafmaß kannst du natürlich bemängeln o.begrüssen,aber auch da gilt nicht deine Meinung sondern das Gesetz.
Das Richter immer auch nach Ermessen richten ist klar,aber du stellst Bayern sehr überzogen dar .
shelyra
69243 Beiträge
08.12.2022 13:35
Zitat von Marf:

Zitat von MaraSven:

Zitat von Marf:

Bayern hat keine eigene Justiz und ist nicht strenger o.lascher.....so ein Schmarrn.Dazu noch Bewährung...da standen noch andere Dinge zur Debatte.


Bewährung bekommt man immer, wenn man vorzeitig entlassen wird und es liegt im ermessen des Richters, wielange er das für nötig hält.

Bayern ist definitiv strenger! Allein schon was die Regeln im Gefängnis betrifft.
In Bayern dürfen Häftlinge zb nur 20min im Monat mit Familie/Freunden telefonieren. In Niedersachsen haben die Häftlinge eigene Telefone auf der Zelle. Es gibt dort zwar auch nur bestimmte Zeiten in denen das Telefon funktioniert, aber sie können täglich mehrere Stunden telefonieren, sofern es ihr Guthaben hergibt.

Und nochmal für alle die meinen ich würde lügen und Panik verbreiten!
Kein Fall gleicht dem anderen und man kann daher nicht pauschalisieren. Sonst könnte man sich wohl einige Gerichtsverfahren sparen und jedesmal einfach dieselbe Strafe anordnen.
Ich habe einige Zeitlang ehrenamtlich für Häftlinge gearbeitet, da ich eine Ausbildung im Justizvollzug angestrebt habe und habe daher genug mitbekommen. Strafen die unnötig waren, Strafen die nicht gerechtfertigt waren und Strafen die viel zu milde waren.

Denkt doch einfach mal an den Lehrer aus Würzburg, der für Kinderpornografie 5 Jahre auf Bewährung bekommen hat…
Ein anderer bekommt wegen Steuerhinterziehung 13 Jahre!
Gerecht? Absolut nicht… herzlich Willkommen in Deutschland!!!

Mehr sage ich dazu nun nicht mehr, weil ich mich vor euch eigentlich nicht rechtfertigen muss.
Ebenso muss ich mich nicht als Lügnerin hinstellen lassen.

Ich werde mich nun hier abmelden und nicht mehr online kommen! Schade für die, die meine Schwangerschaft verfolgen und sich so sehr für und mit mir gefreut haben… aber das hier tu ich mir definitiv nicht weiter an!

Dennoch wünsche ich euch und euren Familien frohe Weihnachten und einen tollen Start ins neue Jahr!

Die Richtlinien in den Haftanstalten haben nichts mit der Gesetzgebung zu tun.
Und die Beurteilung eines Strafmaß kannst du natürlich bemängeln o.begrüssen,aber auch da gilt nicht deine Meinung sondern das Gesetz.
Das Richter immer auch nach Ermessen richten ist klar,aber du stellst Bayern sehr überzogen dar .
Bayern mag strenger sein in Bezug auf Verurteilung und Strafvollzug.
Aber über dem Gesetz steht Bayern auch nicht

Für Fahren ohne Führerschein gibt's höchstens 12 Monate Freiheitsstrafe!

Bei 5 Jahren Freiheitsstrafe plus Bewährung danach war definitiv etwas anderes der Grund für die Inhaftierung
Lady_in_Green
556 Beiträge
08.12.2022 14:07
Jetzt macht die TE doch nicht verrückt, indem ihr hier irgendwelche dubiosen Geschichten von Kumpels aus der Ecke kramt.

Als mein Kollege von Bayern in ein anderes Bundesland gezogen ist, musste er weder seine Staatsexamen wiederholen noch Rechtssprechung neu lernen. BGB, StGB und Co. gelten praktischerweise nämlich bundesweit.
Die Höchsstrafe für Fahren ohne Führerschein ist 1 Jahr im Gefängnis. Und ein Amtsgericht (vor dem ein solcher Fall in erster Instanz verhandelt wird) kann maximal 4 Jahre Freiheitsstrafe verhängen. Ansonsten muss das Verfahren vors Landgericht. Und dort entscheidet dann auch nicht mehr der/die RichterIn, sondern die Strafkammer. Bestehend aus entweder einem Berufsrichter und zwei Schöffen (kleine Kammer) oder zwei Berufsrichter und zwei Schöffen (große Kammer). Schöffen sind Laien, Ehrenamtler, und wie man sieht kann kein Beschluss ohne die Zustimmung zumindest eines Schöffen getroffen werden. Wer also mit der Rechtsprechung seiner Gerichte unzufrieden ist: Schöffen werden immer gesucht, sie sind i.d.R. total überaltert und brauchen dringend frisches Blut.
Sorry, für die Werbung in eigenem Interesse, aber wenn es "im Namen des Volkes" geben soll, muss das Volk auch mitmachen. Und nicht nur meckern

In einem simplen Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu 5 Jahren Haft verurteilt zu werden ist daher ein Fall fürs Revisionsgericht, wo es mit einem kurzen Blick ins Urteil sofort kassiert werden würde wegen Verfahrensfehlern. Glaube ich also erst wenn ich es persönlich gelesen habe.
Zwerginator
7871 Beiträge
08.12.2022 14:50
Mal ab vom eigentlichen Thema wird hier bei manchen die Bewährungszeit mit der Strafzeit verwechselt.
Solange die verhängte Freiheitsstrafe maximal zwei Jahre beträgt kann diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Diese Bewährungszeit kann dabei aber deutlich länger ausfallen als die eigentliche Haftstrafe. Ist in ganz Deutschland gleich.
Alaska
19175 Beiträge
08.12.2022 15:44
Zitat von MaraSven:

Zitat von ElCamino:

Zitat von MaraSven:

Zitat von mama22manu:

...


Ich werde ihn nach dem Beschluss fragen es ist definitiv so, wie ich es geschrieben habe. Ob ihr es glaubt oder nicht.

5 Jahre auf Bewährung ist auch garnicht so unüblich… man kann ja einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Bewährung stellen und dann sind es nur noch drei Jahre oder weniger.


Sorry aber 5 Jahre Haft können NICHT zur Bewährung ausgesetzt werden, sondern maximal zwei.
Ich schätze seine bewährungsZEIT beträgt 5 Jahre und du hast da was verwechselt.


Sicher nicht habe nämlich ca 4 Jahre Briefe ins Gefängnis geschickt!


Ja und das geht nicht wegen Fahrens ohne Führerschein. Geht nicht, nie. Ich bleib dabei, dein Kumpel hat ein ziemlich krummes Ding gedreht, wahrscheinlich nicht zum ersten Mal. Und du bist un dem Fall leider drauf reingefallen.
Ich glaub nichtmal, dass du lügst, ich bin mir einfach sehr sicher, dass du in diesem einen Fall zu naiv und gutgläubig bist. Ich würd mir von dem Kumpel das Urteil vorlegen lassen.

Liebe TS, das steht also wirklich nicht zur Debatte. Aber die Geldsumme, die wird weh tun. Ich hoffe, du kommst mit einem blauen Auge davon und die Freundin kommt wirklich für alles auf. Ich hätte mir von meinen Freundinnen auch nie den Führerschein zeigen lassen. Bin mir aber auch sicher, dass sie mich niemals so hintergehen würden. Für mich wäre die Freundschaft def. erstmal auf Eis gelegt.
Alaska
19175 Beiträge
08.12.2022 15:50
Zitat von Traumtänzerin84:

Zitat von MaraSven:

Zitat von ElCamino:

Zitat von MaraSven:

...


Sorry aber 5 Jahre Haft können NICHT zur Bewährung ausgesetzt werden, sondern maximal zwei.
Ich schätze seine bewährungsZEIT beträgt 5 Jahre und du hast da was verwechselt.


Sicher nicht habe nämlich ca 4 Jahre Briefe ins Gefängnis geschickt!
recht hast du, findet man auch recht schnell raus....

https://www.rudolph-recht.de/was-bedeutet-bewaehru ng/

Zitat:
Die Bewährungszeit beträgt mindestens zwei, höchstens fünf Jahre. Sie kann vom Gericht nachträglich verlängert werden.



Ihr schmeißt da zwei verschiedene Sachen in einen Topf. Er bekam nicht 5 Jahre zur Bewährung, er bekam das als Haftstrafe, kam früher raus und damit verbunden eine Bewährungsauflage.

Das, was Mara da schreibt, ist gesetzlich unmöglich wegen Fahren ohne Führerschein. Der Kumpel hat sie schlichtweg ganz schön veräppelt. Aber statt selber zu recherchieren, dass die Story von ihm überhaupt nicht stimmen kann, in Bayern genauso wenig, wie in Buxtehude, schmollt sie jetzt lieber. Eigentlich sollte sie froh über die Hinweise sein, wer weiss, was er wirklich verbrochen hat
Titania
5959 Beiträge
08.12.2022 16:12
Zitat von MaraSven:

Zitat von mama22manu:

Zitat von MaraSven:

Zitat von Anonym 2 (209540):

...


Ja da bin ich mir sicher, sonst hätte ich es nicht geschrieben.
Er fuhr des öfteren ohne seinen Lappen und wurde nie von der Polizei angehalten und erwischt.
Er wurde dann „anonym“ angeschwärzt… und sogar von der Polizei abgeholt und dem Haftrichter vorgeführt. (Da er ein paar Wochen nicht Zuhause war und von der Anklage nichts wusste)

Er musste direkt seine Haftstrafe antreten und wurde nach 4 Jahren wegen guter Führung entlassen. Allerdings mit 5 Jahren auf Bewährung.. Bayern ist einfach ein strenges Pflaster, was die Justiz betrifft.

Aber wenn du das nicht glaubst, kann ich gerne mal fragen, ob er mir seinen Gerichtsbeschluss schicken kann

Fakt ist nunmal, dass man nicht jedes Strafdelikt über einen Kamm scheren kann.
Es kommt auch sehr darauf an, ob man einen guten Anwalt hat und welcher Richter vor einem sitzt.
Bei meinem Kumpel war es so, dass er einen ziemlichen schlechten Anwalt erwischt hatte. Dieser sagte zu ihm, er solle eine Fahrt zugeben und dann kommt er mit einer Geldstrafe davon.. tja, wie man sieht hat das ja sehr gut geklappt.

Ich glaub das nicht! 1. Das Gesetz sieht eine Höchststrafe von 12 Monaten vor 2. Nach vier Jahren fünf Jahre auf Bewährung? Da steckt mehr dahinter


Ich werde ihn nach dem Beschluss fragen es ist definitiv so, wie ich es geschrieben habe. Ob ihr es glaubt oder nicht.

5 Jahre auf Bewährung ist auch garnicht so unüblich… man kann ja einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Bewährung stellen und dann sind es nur noch drei Jahre oder weniger.


wenn dann Urteil und kein Beschluss. Warum googelst du nicht einfach mal selber, was man für eine Gefängnisstrafte bei Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen kann. Ist ja nicht so schwierig.
Titania
5959 Beiträge
08.12.2022 16:16
Zitat von shelyra:

Zitat von Marf:

Zitat von MaraSven:

Zitat von Marf:

Bayern hat keine eigene Justiz und ist nicht strenger o.lascher.....so ein Schmarrn.Dazu noch Bewährung...da standen noch andere Dinge zur Debatte.


Bewährung bekommt man immer, wenn man vorzeitig entlassen wird und es liegt im ermessen des Richters, wielange er das für nötig hält.

Bayern ist definitiv strenger! Allein schon was die Regeln im Gefängnis betrifft.
In Bayern dürfen Häftlinge zb nur 20min im Monat mit Familie/Freunden telefonieren. In Niedersachsen haben die Häftlinge eigene Telefone auf der Zelle. Es gibt dort zwar auch nur bestimmte Zeiten in denen das Telefon funktioniert, aber sie können täglich mehrere Stunden telefonieren, sofern es ihr Guthaben hergibt.

Und nochmal für alle die meinen ich würde lügen und Panik verbreiten!
Kein Fall gleicht dem anderen und man kann daher nicht pauschalisieren. Sonst könnte man sich wohl einige Gerichtsverfahren sparen und jedesmal einfach dieselbe Strafe anordnen.
Ich habe einige Zeitlang ehrenamtlich für Häftlinge gearbeitet, da ich eine Ausbildung im Justizvollzug angestrebt habe und habe daher genug mitbekommen. Strafen die unnötig waren, Strafen die nicht gerechtfertigt waren und Strafen die viel zu milde waren.

Denkt doch einfach mal an den Lehrer aus Würzburg, der für Kinderpornografie 5 Jahre auf Bewährung bekommen hat…
Ein anderer bekommt wegen Steuerhinterziehung 13 Jahre!
Gerecht? Absolut nicht… herzlich Willkommen in Deutschland!!!

Mehr sage ich dazu nun nicht mehr, weil ich mich vor euch eigentlich nicht rechtfertigen muss.
Ebenso muss ich mich nicht als Lügnerin hinstellen lassen.

Ich werde mich nun hier abmelden und nicht mehr online kommen! Schade für die, die meine Schwangerschaft verfolgen und sich so sehr für und mit mir gefreut haben… aber das hier tu ich mir definitiv nicht weiter an!

Dennoch wünsche ich euch und euren Familien frohe Weihnachten und einen tollen Start ins neue Jahr!

Die Richtlinien in den Haftanstalten haben nichts mit der Gesetzgebung zu tun.
Und die Beurteilung eines Strafmaß kannst du natürlich bemängeln o.begrüssen,aber auch da gilt nicht deine Meinung sondern das Gesetz.
Das Richter immer auch nach Ermessen richten ist klar,aber du stellst Bayern sehr überzogen dar .
Bayern mag strenger sein in Bezug auf Verurteilung und Strafvollzug.
Aber über dem Gesetz steht Bayern auch nicht

Für Fahren ohne Führerschein gibt's höchstens 12 Monate Freiheitsstrafe!

Bei 5 Jahren Freiheitsstrafe plus Bewährung danach war definitiv etwas anderes der Grund für die Inhaftierung


es könnte sich um eine Gesamtstrafe gehandelt haben. Also mehrere Straftaten, die dann in einer Gesamtstrafe von 5 Jahren Haft geahndet wurden.
z. B. Raubüberfall und Fahren ohne Fahrerlaubnis des Fluchtautos.
Marf
29207 Beiträge
08.12.2022 16:39
Zitat von Titania:

Zitat von shelyra:

Zitat von Marf:

Zitat von MaraSven:

...

Die Richtlinien in den Haftanstalten haben nichts mit der Gesetzgebung zu tun.
Und die Beurteilung eines Strafmaß kannst du natürlich bemängeln o.begrüssen,aber auch da gilt nicht deine Meinung sondern das Gesetz.
Das Richter immer auch nach Ermessen richten ist klar,aber du stellst Bayern sehr überzogen dar .
Bayern mag strenger sein in Bezug auf Verurteilung und Strafvollzug.
Aber über dem Gesetz steht Bayern auch nicht

Für Fahren ohne Führerschein gibt's höchstens 12 Monate Freiheitsstrafe!

Bei 5 Jahren Freiheitsstrafe plus Bewährung danach war definitiv etwas anderes der Grund für die Inhaftierung


es könnte sich um eine Gesamtstrafe gehandelt haben. Also mehrere Straftaten, die dann in einer Gesamtstrafe von 5 Jahren Haft geahndet wurden.
z. B. Raubüberfall und Fahren ohne Fahrerlaubnis des Fluchtautos.

So hat sie es aber nicht geschrieben.
Er wäre Anonym angezeigt worden und dann von der Polizei abgeholt weil er der Vorladung nicht nachkam. Urtell : 5 Jahren wg.fahren ohne Führerschein verurteilt.
Und alles damit begründet, dass Bayern knallhart durchgreift.
Bei mehreren Delikten hätte ich nichts gesagt,dann wäre die Strafhöhe angemessen und dem Gesetz entsprechend.
Titania
5959 Beiträge
08.12.2022 17:16
Zitat von Marf:

Zitat von Titania:

Zitat von shelyra:

Zitat von Marf:

...
Bayern mag strenger sein in Bezug auf Verurteilung und Strafvollzug.
Aber über dem Gesetz steht Bayern auch nicht

Für Fahren ohne Führerschein gibt's höchstens 12 Monate Freiheitsstrafe!

Bei 5 Jahren Freiheitsstrafe plus Bewährung danach war definitiv etwas anderes der Grund für die Inhaftierung


es könnte sich um eine Gesamtstrafe gehandelt haben. Also mehrere Straftaten, die dann in einer Gesamtstrafe von 5 Jahren Haft geahndet wurden.
z. B. Raubüberfall und Fahren ohne Fahrerlaubnis des Fluchtautos.

So hat sie es aber nicht geschrieben.
Er wäre Anonym angezeigt worden und dann von der Polizei abgeholt weil er der Vorladung nicht nachkam. Urtell : 5 Jahren wg.fahren ohne Führerschein verurteilt.
Und alles damit begründet, dass Bayern knallhart durchgreift.
Bei mehreren Delikten hätte ich nichts gesagt,dann wäre die Strafhöhe angemessen und dem Gesetz entsprechend.


ja ich weiß. Vielleicht hat ihr Bekannter auch nur eben diese eine Straftat erwähnt und die anderen lieber unerwähnt gelassen.

Marf
29207 Beiträge
08.12.2022 17:27
Zitat von Titania:

Zitat von Marf:

Zitat von Titania:

Zitat von shelyra:

...


es könnte sich um eine Gesamtstrafe gehandelt haben. Also mehrere Straftaten, die dann in einer Gesamtstrafe von 5 Jahren Haft geahndet wurden.
z. B. Raubüberfall und Fahren ohne Fahrerlaubnis des Fluchtautos.

So hat sie es aber nicht geschrieben.
Er wäre Anonym angezeigt worden und dann von der Polizei abgeholt weil er der Vorladung nicht nachkam. Urtell : 5 Jahren wg.fahren ohne Führerschein verurteilt.
Und alles damit begründet, dass Bayern knallhart durchgreift.
Bei mehreren Delikten hätte ich nichts gesagt,dann wäre die Strafhöhe angemessen und dem Gesetz entsprechend.


ja ich weiß. Vielleicht hat ihr Bekannter auch nur eben diese eine Straftat erwähnt und die anderen lieber unerwähnt gelassen.

Das denke ich auch.
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