Mütter- und Schwangerenforum

Auto verliehen, jetzt Unfall ohne Führerschein

Gehe zu Seite:
Zirkonia85
1951 Beiträge
07.12.2022 20:54
Mal eine andere Frage… darfst du laut Versicherung überhaupt andere fahren lassen? Bei mir zb ist nur mein Ehemann eingetragen. Kein anderer Fahrer und keiner unter 25.

Wie sieht es da aus?

Was sagt deine Freundin denn?
Alexa_1990
224 Beiträge
07.12.2022 21:09
Fahren ohne Führerschein erledigt das Ganze ohnehin . Man darf ein Auto nicht ohne führen . Ich glaube deshalb , dass die Versicherung da nichts zahlt …
JuRa1014
6111 Beiträge
07.12.2022 21:29
Hab diesen Artikel gefunden. Unten geht's auch ums Fahren ohne Führerschein https://www.autozeitung.de/unfall-mit-geliehenem-r echtslage-193435.html
Anonym 1 (209540)
0 Beiträge
07.12.2022 21:51
Zitat von Zirkonia85:

Mal eine andere Frage… darfst du laut Versicherung überhaupt andere fahren lassen? Bei mir zb ist nur mein Ehemann eingetragen. Kein anderer Fahrer und keiner unter 25.

Wie sieht es da aus?

Was sagt deine Freundin denn?
Mit meinem Auto dürfen lt. Versicherungsvertrag alle Personen fahren. Da gibt es keine Einschränkung. Aber natürlich niemand ohne Führerschein.
Anonym 1 (209540)
0 Beiträge
07.12.2022 21:55
Zitat von JuRa1014:

Hab diesen Artikel gefunden. Unten geht's auch ums Fahren ohne Führerschein https://www.autozeitung.de/unfall-mit-geliehenem-r echtslage-193435.html
Danke. Ich werde morgen auch noch die Versicherung anrufen. Aber wenn der andere Fahrer schuld ist und bei rot gefahren ist, (davon gehe ich aus) müsste doch dessen Versicherung eigentlich alle Schäden übernehmen.
Ich werde dazu gleich noch ein bisschen googeln.
Zirkonia85
1951 Beiträge
07.12.2022 21:57
Zitat von Anonym 1 (209540):

Zitat von Zirkonia85:

Mal eine andere Frage… darfst du laut Versicherung überhaupt andere fahren lassen? Bei mir zb ist nur mein Ehemann eingetragen. Kein anderer Fahrer und keiner unter 25.

Wie sieht es da aus?

Was sagt deine Freundin denn?
Mit meinem Auto dürfen lt. Versicherungsvertrag alle Personen fahren. Da gibt es keine Einschränkung. Aber natürlich niemand ohne Führerschein.

Vielleicht hast du ja Glück wenn du gute Anwälte hast… „guter Glauben“ und so. Du warst im guten Glauben, sie hat einen gültigen Führerschein. Die kann man eigentlich nichts böses unterstellen. Du wolltest helfen. Deine Freundin hat dich da leider hintergangen und du solltest keinen Skrupel haben, die ganze Schuld auf sie abzuwälzen. Viel Glück
Odimodi
217 Beiträge
07.12.2022 22:34
Sich ein Auto ausleihen obwohl man weiß das man zur Zeit keinen Lappen hat? Die "Freundschaft " wäre für mich erledigt gewesen.
Da hilft jetzt nur ein guter Anwalt, wobei der Schaden am Auto wohl nicht von der Versicherung bezahlt wird. Und die nette Freundin wird den Schaden ja sicherlich nicht bezahlen.
DieOhneNamen
28882 Beiträge
07.12.2022 22:54
Oh Gott,das ist ja wirklich eine Horrorsituation.

Mal abgesehen davon dass ich mein Auto generell nicht verleihe, hätte ich mir wohl auch keinen Führerschein zeigen lassen.
Man vertraut da ja erstmal.

Die Nummer ist von deiner Freundin so richtig arschig,da würde ich die Freundschaft überdenken,denn auch wenn sie nicht Schuld ist am Unfallhergang, wäre der Unfall so nie passiert wenn sie nicht gefahren wäre.

Der arme Kollege,der nun offenbar ewig körperliche Probleme haben wird.

Tut mir sehr Leid für die Schwerstverletzten

Rechtlich wird da sicher was auf dich zukommen,aber Knast glaube ich auch nicht.

Lg
Anonym 3 (209540)
0 Beiträge
07.12.2022 23:20
Also ein Freund von mir ist ohne Führerschein gefahren, wurde angeschwärzt und hat 5 Jahre bekommen…

Er hat aber keinen Unfall gebaut und ist auch nicht mit einem fremden Auto gefahren.

Ich würde an deiner Stelle auf jedenfall zu einem Anwalt gehen und das mit ihm besprechen…
Drücke dir die Daumen, dass du aus der Nummer rauskommst ohne Strafe!!!
Anonym 2 (209540)
0 Beiträge
08.12.2022 02:08
Zitat von Anonym 3 (209540):

Also ein Freund von mir ist ohne Führerschein gefahren, wurde angeschwärzt und hat 5 Jahre bekommen…

Er hat aber keinen Unfall gebaut und ist auch nicht mit einem fremden Auto gefahren.

Ich würde an deiner Stelle auf jedenfall zu einem Anwalt gehen und das mit ihm besprechen…
Drücke dir die Daumen, dass du aus der Nummer rauskommst ohne Strafe!!!


Bist du dir da sicher, dass er unter diesen Umständen zu so einer hohen Haftstrafe verurteilt wurde?

Mein Vater ist wie bereits geschrieben immer ohne Führerschein gefahren und ist mehrfach erwischt worden. Es begann mit Geldstrafen und Bewhrungen und ging dann in Haftstrafen über. Die längste Haftstrafe die er, und das war nicht seine erste, bekam war 12 Monate. Und es war bei manchen Fällen sogar Alkohol im Spiel.
Also ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand zu so einer Haftstrafe unter den von dir genannten Bedingungen verurteilt wurde.
Ich glaube so ein hohes Strafmaß ist für solch eine Tat gar nicht vorgesehen.
Ich halte deinen Post für Panikmache
Maria123
1058 Beiträge
08.12.2022 02:13
Also meines Wissens nach, haftet der, der das Auto gefahren ist….

Ich würde mir alles auf heller und Pfennig von besagter „Freundin“ zurück holen!
nilou
14020 Beiträge
08.12.2022 05:36
Zitat von Maria123:

Also meines Wissens nach, haftet der, der das Auto gefahren ist….

Ich würde mir alles auf heller und Pfennig von besagter „Freundin“ zurück holen!


Problem nur wenn da nichts zu holen ist. Selbst eine Haftpflichtversicherung springt hier ja nicht ein. Sie ist ja vorsätzlich ohne Führerschein.

@ TS wie schon geraten such dir einen Anwalt für Verkehrsrecht. Eine rechtliche Bestrafung glaube ich nicht bei dir, ich sehe da keine Straftat/Vergehen oder Ähnliches bei dir.

Wenn hast du fahrlässig gehandelt weil du dir den Führerschein nicht hast zeigen lassen. Du kennst die Frau aber schon viele Jahre, sie hat ein eigenes Auto etc, Der Anschein spricht da dafür, das sie einen Führerschein hat. Auch ging es nicht um eine lange Überlassung, sondern kurz für eine Feier/1 Tag?.

Kosten werden wohl auf dich Zukommen. Selbst wenn der Unfallverursacher das andere Auto war, wenn deren Versicherung mitbekommen das deine Freundin der Führerschein entzogen wurde werden die versuchen das auszunutzen um sich um Zahlungen zu drücken. Auch die Kosten des Anwalts liegen ja (erstmal?) bei dir. Und du wirst in der Versicherung evt. hochgestuft.

V.a. hat sie den Führerschein wegen zu schnell Fahrens abgeben dürfen. Da kann man nur hoffen, das die Ampeln oder jemand anderes als die Kollegen sicher belegen können, das sie nicht Schuld hat. Ansonsten kann man ja je nach Unfallsituation argumentieren, sie war zu schnell, nicht rechtzeitig gebremst etc, Kollegen wissen es entweder nicht genau, sagen es um sie und sich zu schützen. Zumindest bei dem der hinten das bin ich skeptisch, wer achtet da auf Ampeln bzw auch die Frage der Sicht. Frage ist auch ob es nach oder vor der Feier war.

Egal wie, ein guter Anwalt für dich muss her.

Und die Freundschaft wäre für mich erledigt.
JuRa1014
6111 Beiträge
08.12.2022 06:50
Hatte sie eigentlich Alkohol intus, als der Unfall passierte?
Titania
5862 Beiträge
08.12.2022 07:08
Ich könnte mir auch vorstellen, dass die andere Versicherung die Kosten nicht übernehmen wird, wenn sie erfahren, dass deine Freundin ohne Früherschein unterwegs war. Ähnliches ist ja z. B. auch bei fehlender angemessener Bereifung, wenn man z. B. nicht auf Winterreifen fährt bei Eis und Schnee und unverschuldet einen Unfall hat, kann es ebenfalls sein, dass die gegnerische Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Die versuchen sich da leider zu drücken. Echt ärgerliche Situation für dich. Hoffentlich hat deine Freundin wenigstens soviel Anstand und übernimmt dann die ganzen Kosten, dein Auto betreffend, sofern sich die gegnerische Versicherung weigern wird, diese, trotz dass der andere Schuld ist, zu übernehmen.
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
08.12.2022 09:00
Zitat von Titania:

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die andere Versicherung die Kosten nicht übernehmen wird, wenn sie erfahren, dass deine Freundin ohne Früherschein unterwegs war. Ähnliches ist ja z. B. auch bei fehlender angemessener Bereifung, wenn man z. B. nicht auf Winterreifen fährt bei Eis und Schnee und unverschuldet einen Unfall hat, kann es ebenfalls sein, dass die gegnerische Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Die versuchen sich da leider zu drücken. Echt ärgerliche Situation für dich. Hoffentlich hat deine Freundin wenigstens soviel Anstand und übernimmt dann die ganzen Kosten, dein Auto betreffend, sofern sich die gegnerische Versicherung weigern wird, diese, trotz dass der andere Schuld ist, zu übernehmen.


Ohne Winterreifen ist man Schuld, wenn Winterreifen den Unfall evtl. verhindern hätten können. Hier handelt es sich ganz klar um einen Verstoß des Fahrzeughalters, egal ob Unfallverursacher oder Unfallgeschädigter.

Im Fall der TS ist es was ganz Anderes. Wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass der Unfallgegner bei Rot gefahren ist, dann muss die Versicherung zahlen, unabhängig davon, ob die Freundin der TS einen Führerschein hatte oder nicht. Wäre ja noch schöner, wenn der Unfallverursacher nicht haften muss, obwohl er Menschen durch sein Verschulden verletzt hat.

@TS: Auf jedenfall würde ich mir bei sowas Heiklem immer einen Anwalt nehmen. Für die Freundin wird es sicherlich nicht so glimpflich laufen, aber für dich sollten da mildernde Umstände in Betracht kommen. Deine Freundin hatte auch "nur" ein Fahrverbot, es ist nicht so, dass ihr die Fahrerlaubnis komplett entzogen wurde. Wobei das jetzt wahrscheinlich passieren könnte.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 49 mal gemerkt