Bitte Hilfe!! Mietvertragskündigung
28.07.2012 11:16
Hallo ihr lieben, ich hoffe ihr könnt mir helfen!!
Mein Opa ist Vermieter einer Wohnung, in der eine Mieterin seit 7 jahren wohnt. Er hat sie wegen Eigenbedarf gekündigt, weil wir die Wohnung in 3 monaten brauchen und gingen davon aus dass die Kündigung in 3 Monaten bei ihr auch wirksam sei. Jetzt macht sie probleme, weil sie ja nach 7 Jahren schließlich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten habe. Gilt das denn auch bei Eigenbedarf?? Wir wissen nicht was wir machen sollen, wir haben ein 7 Wochen altes Baby und die Mieterin stellt sich jetzt quer, obwohl sie sowieso nur 2-5 Tage im monat hier ist, die restliche Zeit verbringt sie bei ihrer Familie. Wir wissen jetzt nicht wohin. Notfalls zu meiner Mutter aber für uns als dreiköpfige Familie aus einer 5 zimmerwohnung wird es dort ganz schön eng, wir wissen ja garnicht wohin mit unseren Sachen, aus unserer jetzigen Wohnung müssen wir in 3 Monaten definitv draußen sein.
Ich dachte wegen eigenbedarf sind die Kündigungsfristen kürzer?
Die Mieterin hat davon abgesehen bis heute keine Kaution bezahlt, hält 3 Große Hunde obwohl im Mietvertrag keine Erlaubt sind (Mein Opa duldet das aber schließlich schon immer.. kann man da dann überhaupt noch was sagen?) Des weiteren hat sie die Schlösser ohne Erlaubnis des vermieters ausgetauscht und ohne ihm einen Schlüssel zu geben.
Gibt es unter all diesen Umständen eine möglichkeit, dass sie früher als 6 monate abhauen muss?
danke!!
Mein Opa ist Vermieter einer Wohnung, in der eine Mieterin seit 7 jahren wohnt. Er hat sie wegen Eigenbedarf gekündigt, weil wir die Wohnung in 3 monaten brauchen und gingen davon aus dass die Kündigung in 3 Monaten bei ihr auch wirksam sei. Jetzt macht sie probleme, weil sie ja nach 7 Jahren schließlich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten habe. Gilt das denn auch bei Eigenbedarf?? Wir wissen nicht was wir machen sollen, wir haben ein 7 Wochen altes Baby und die Mieterin stellt sich jetzt quer, obwohl sie sowieso nur 2-5 Tage im monat hier ist, die restliche Zeit verbringt sie bei ihrer Familie. Wir wissen jetzt nicht wohin. Notfalls zu meiner Mutter aber für uns als dreiköpfige Familie aus einer 5 zimmerwohnung wird es dort ganz schön eng, wir wissen ja garnicht wohin mit unseren Sachen, aus unserer jetzigen Wohnung müssen wir in 3 Monaten definitv draußen sein.
Ich dachte wegen eigenbedarf sind die Kündigungsfristen kürzer?
Die Mieterin hat davon abgesehen bis heute keine Kaution bezahlt, hält 3 Große Hunde obwohl im Mietvertrag keine Erlaubt sind (Mein Opa duldet das aber schließlich schon immer.. kann man da dann überhaupt noch was sagen?) Des weiteren hat sie die Schlösser ohne Erlaubnis des vermieters ausgetauscht und ohne ihm einen Schlüssel zu geben.
Gibt es unter all diesen Umständen eine möglichkeit, dass sie früher als 6 monate abhauen muss?
danke!!
28.07.2012 11:19
Zitat von iceangel29:
nein die Mieterin hat recht .
Bei Eigenbedarf?? und trotz Vertragswidriger nutzung der Wohnung (tiere)
28.07.2012 11:19
am besten mal nen anwalt fragen oder beim mieterbund der gibt ja auch vermietern auskunft...
28.07.2012 11:21
Zitat von iceangel29:
nein die Mieterin hat recht .
wär mir da nicht sooo sicher erstens hat sie sowieso den vertrag gebrochen schon allein wegen den schlössern und ausserdem glaub ich nicht das man nach 7 jahren nen anspruch auf ne längere frist
28.07.2012 11:21
Die Mietern hat trotzdem Anspruch auf ihre gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist. Das ändert sich auch nicht wegen einer Eigenbedarfskündigung.
Auch können die Hunde nicht vorgeschoben werden, wenn dein Onkel (glaube ich war es) diese die ganze Zeit geduldet hat. Er müsste sie erst einmal Abmahnen die Hunde abzuschaffen und Ihr diesbezüglich eine Frist setzen.
Auch können die Hunde nicht vorgeschoben werden, wenn dein Onkel (glaube ich war es) diese die ganze Zeit geduldet hat. Er müsste sie erst einmal Abmahnen die Hunde abzuschaffen und Ihr diesbezüglich eine Frist setzen.
28.07.2012 11:22
so... also, bei eigenbedarf sind ebenso die kündigungsfristen einzuhalten.
weiterhin darf sie natürlich die schlösser austauschen, wenn sie das will und sie muss dem vermieter keinen schlüssel für ihre wohnung geben.
dein opa als vermieter darf keine schlüssel für ihre wohnung haben.
nur wenn sie auszieht, dann muss sie ihm alle schlüssel aushändigen.
das mit den hunden ist euer problem. wenn er es geduldet hat, dann ist das so. und jetzt nach 7 jahren braucht er damit auch nicht mehr ankommen. er hat sie solange geduldet und da kann er sie jetzt nicht fristlos wg. kündigen, zumal nun jeder von dem eigenbedarf weiß.
bei eigenbedarf ist das nicht so leicht. weil viele damit schindluder treiben.
am besten fragt ihr mal einen anwalt.
es kommt auch darauf an, was im mietvertrag zu den kündigungsfristen steht. wenn da drin steht, dass sie ab nem gewissen zeitraum 6 monate küfrist hat, dann habt ihr eben ein problem.
und auch wenn sie nur 5 tage im monat da ist. das ist nicht euer problem. sie zahlt schließlich auch für den ganzen monat miete...
weiterhin darf sie natürlich die schlösser austauschen, wenn sie das will und sie muss dem vermieter keinen schlüssel für ihre wohnung geben.
dein opa als vermieter darf keine schlüssel für ihre wohnung haben.
nur wenn sie auszieht, dann muss sie ihm alle schlüssel aushändigen.
das mit den hunden ist euer problem. wenn er es geduldet hat, dann ist das so. und jetzt nach 7 jahren braucht er damit auch nicht mehr ankommen. er hat sie solange geduldet und da kann er sie jetzt nicht fristlos wg. kündigen, zumal nun jeder von dem eigenbedarf weiß.
bei eigenbedarf ist das nicht so leicht. weil viele damit schindluder treiben.
am besten fragt ihr mal einen anwalt.
es kommt auch darauf an, was im mietvertrag zu den kündigungsfristen steht. wenn da drin steht, dass sie ab nem gewissen zeitraum 6 monate küfrist hat, dann habt ihr eben ein problem.
und auch wenn sie nur 5 tage im monat da ist. das ist nicht euer problem. sie zahlt schließlich auch für den ganzen monat miete...
28.07.2012 11:22
Schlösser darf sie austauschen und der Vermieter muss auch keinen Schlüssel haben. Erst bei Wohnungsübergabe.
Warum habt ihr euch denn nicht vorher mal bei einem Anwalt erkundigt?
Warum habt ihr euch denn nicht vorher mal bei einem Anwalt erkundigt?
28.07.2012 11:23
Zitat von 03Juni:
Zitat von iceangel29:
nein die Mieterin hat recht .
Bei Eigenbedarf?? und trotz Vertragswidriger nutzung der Wohnung (tiere)
klar ... hoffe dein Opa hat den Eigenbedarf auch rechtmäßig angemeldet - sonst ist die nämlich auch unwirksam.
Und die Tiere wurde ja die ganze Zeit geduldet und ihr kann deswegen nun nicht gekündigt werden.
Sie kann auch 4 mal tgl das Schloss auswechseln wenn sie will , man ist dem Vermieter gegenüber nicht verpflichtet einen Schlüssel zu geben zumal der ja eh keinen Zugang zur Wohnung haben darf.
28.07.2012 11:24
Zitat von iceangel29:
Zitat von 03Juni:
Zitat von iceangel29:
nein die Mieterin hat recht .
Bei Eigenbedarf?? und trotz Vertragswidriger nutzung der Wohnung (tiere)
klar ... hoffe dein Opa hat den Eigenbedarf auch rechtmäßig angemeldet - sonst ist die nämlich auch unwirksam.
Und die Tiere wurde ja die ganze Zeit geduldet und ihr kann deswegen nun nicht gekündigt werden.
Sie kann auch 4 mal tgl das Schloss auswechseln wenn sie will , man ist dem Vermieter gegenüber nicht verpflichtet einen Schlüssel zu geben zumal der ja eh keinen Zugang zur Wohnung haben darf.
Jawoll!
Und die 3 Monate länger kriegt ihr auch noch rum
28.07.2012 11:26
Sorry, aber die Mieterin hat das Recht die Schlösser austauschen zu lassen. Zu jeder Zeit steht ihr das frei. Einen Schlüssel steht dem Vermieter nicht zu, da er die Wohnung nur in Anwesenheit der Mieterin und nach vorheriger Absprache betreten darf. Woher weiß denn der Vermieter, dass neue Schlösser drin sind? Wollte er sich Zutritt zur Wohnung verschaffen? Ansonsten wäre ihm das ja nicht aufgefallen...
Die Frau hat Anrecht auf 6 Monate Kündigungsfrist und ihr euch leider schlecht informiert. Zweites ist aber kein Grund, der Mieterin den schwarzen Peter zuzuschieben...
Die Frau hat Anrecht auf 6 Monate Kündigungsfrist und ihr euch leider schlecht informiert. Zweites ist aber kein Grund, der Mieterin den schwarzen Peter zuzuschieben...
28.07.2012 11:26
Zitat von Masabuana:
Zitat von iceangel29:
nein die Mieterin hat recht .
wär mir da nicht sooo sicher erstens hat sie sowieso den vertrag gebrochen schon allein wegen den schlössern und ausserdem glaub ich nicht das man nach 7 jahren nen anspruch auf ne längere frist![]()
kommt auf den vertrag an.
es gibt verträge, die so eine klausel haben, eben das man ab ner gewissen mietdauer ne längere kündigungsfrist hat..... haben aber nicht alle. nur das muss eben geprüft werden.
28.07.2012 11:28
Zitat von Usa83:
Zitat von Masabuana:
Zitat von iceangel29:
nein die Mieterin hat recht .
wär mir da nicht sooo sicher erstens hat sie sowieso den vertrag gebrochen schon allein wegen den schlössern und ausserdem glaub ich nicht das man nach 7 jahren nen anspruch auf ne längere frist![]()
kommt auf den vertrag an.
es gibt verträge, die so eine klausel haben, eben das man ab ner gewissen mietdauer ne längere kündigungsfrist hat..... haben aber nicht alle. nur das muss eben geprüft werden.
ab 5 jahre Mietdauer hat man 6 monate Kündigungsfrist.
28.07.2012 11:28
Zitat von Usa83:
Zitat von Masabuana:
Zitat von iceangel29:
nein die Mieterin hat recht .
wär mir da nicht sooo sicher erstens hat sie sowieso den vertrag gebrochen schon allein wegen den schlössern und ausserdem glaub ich nicht das man nach 7 jahren nen anspruch auf ne längere frist![]()
kommt auf den vertrag an.
es gibt verträge, die so eine klausel haben, eben das man ab ner gewissen mietdauer ne längere kündigungsfrist hat..... haben aber nicht alle. nur das muss eben geprüft werden.
ok kann sein müsst ich direkt mal bei uns jetzt gucken
das mit den schlüsseln wusste ich auch nicht ehrlich gesagt klar das man den vermieter den schlüssel nicht geben muss solang man noch drin wohnt ist klar aber das man das schloss einfach auswechseln darf
na egal ich bin immer noch der meinung am besten mal beim anwalt alles abklären zu lassen und sich zu informieren
28.07.2012 11:29
es geht ja bei der kündigungsfrist nicht drum was im vertrag steht sondern was rechtens ist, denn es gibt ja gesetzliche fristen. nach 7 jahren hat sie theoretisch auch 6 monate, ich wollte nur wissen, ob sich das auch bei eigenbedarf so verhält, weil ich dachte die fristen seien dann kürzer. und warum wir uns nicht vorher drum gedanken gemacht haben? weil wir mit ihr gesprochen hatten und sie sagte alles kein problem, sie sucht ja schon länger was anderes. unsere jetzige wohnung ist bereits wieder vergeben und jetzt kommt sie an und sagt alles nicht rechtens und macht ärger. wir wussten vorher auch garnix von den verlängerten fristen wenn man länger drin wohnt. wir dachten 3 monate, egal wie lange man drin wohnt. wir wissen nicht wohin jetzt.
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