Bitte Hilfe!! Mietvertragskündigung
28.07.2012 13:47
der fehler liegt aber nun mal bei euch und du versuchst jetzt auf biegen und brechen die schuld wem anders zu geben...dann lass dich löschen wenn dir die meinungen anderer
nicht passt....reisende soll man nicht aufhalten....
nicht passt....reisende soll man nicht aufhalten....
28.07.2012 13:51
Ihr hättet euch vielleicht mal schlau machen sollen bevor ihr eure Wohnung kündigt
28.07.2012 13:54
ich denke auch, man kündigt doch nicht mal eben so wegen eigenbedarf weil man da mal irgendwo was gelesen oder gehört hat, da muss man sich doch erstmal richtig schlau machen. *kopfschüttel*
28.07.2012 13:59
ja, aber sie hat doch schon gesagt, dass ihr opa das gemacht hat und er das mit 80 auch nicht mehr so auf dem schirm hat. zumal er ja nicht wohnungen im großen stil vermietet.
meine großeltern machen auch manchmal sachen, wo ich mir dann an den kopp haue und sage, komm lass mich das mal klären.
so wie ich das jetzt verstanden habe, geht es ihr darum, was sie jetzt am besten macht, damit sie nicht auf der straße sitzt.
kritik hat sie ja nun schon genug eingeschenkt bekommen. und dass sie die schuld bei wem anderen sucht, hab ich auch nicht gelesen.
meine großeltern machen auch manchmal sachen, wo ich mir dann an den kopp haue und sage, komm lass mich das mal klären.
so wie ich das jetzt verstanden habe, geht es ihr darum, was sie jetzt am besten macht, damit sie nicht auf der straße sitzt.
kritik hat sie ja nun schon genug eingeschenkt bekommen. und dass sie die schuld bei wem anderen sucht, hab ich auch nicht gelesen.
28.07.2012 14:03
Ich versteh die Mieterin auch.. immerhin kommt sowas überraschend.. und ich persönlich wär froh wenn ich 6 statt 3 monate hätte was neues zu finden.. ist ja auch nicht immer ganz einfach..zudem kommt dazu, das ein umzug ja auch mit kosten verbunden ist und nicht jeder macht das mal eben..vielleicht muss sie was sparen dafür... also ist länger auch besser... natürlich ist sie da "egoistisch" zumal sie im recht ist.. wahrscheinlich hat sie sich erst zwischenzeitlich über ihre rechte schlau gemacht.. vielleicht könnt ihr euch ja irgendwie anders einigen.. sie geht 2 monate früher und bezahlt dafür weniger/keine miete und kann sich so ihren umzug früher finanzieren oder so...
28.07.2012 14:21
Zitat von 03Juni:
Zitat von möchteinbaby2012:
Zitat von chrissy84:
Zitat von möchteinbaby2012:
Zitat von chrissy84:
Zitat von möchteinbaby2012:
ist einfach zum anwalt zu gehen.. aber ihr seid im unrecht
![]()
Naja.. wenn sie wirklich ne Kündigungsfrist von 6 Monaten hat.. dann bringt das doch alles nix.. wie gesagt der könnte das mit dem abmahnen empfehlen, aber will sich ihr Vater jetzt wirklich mit der Mieterin anlegen, die ja seit 7 Jahren dadrinne wohnt und "nur" 3 Hunde beherbergt die nich sein sollten, was anscheind nie ein Problem darstellte..?? Und wenn es zum Anwalt geht, dann endet es vor Gericht, da die Mieterin ja auc wirklich im Recht ist... Wer vorab abmahnt, kann so und so Kündigen, und das fristlos, weisste?![]()
ja ja, ich weiß das. ich habe mehrere jahre in einem anwaltsbüro gearbeitet, wo mietrecht doch ab und an mal ne rolle spielt![]()
mich hat mehr dein rat belustigt, sie solle zum anwalt gehen, aber sie sei im unrechtmerkste selbst, ne?
![]()
kann ja sein das es denen hilft... *dummdidumm* aber wenn der vater sie raushaben will dann wäre er schongegangen.. aber es macht nicht den anschein danach als würdeer das wollen... ich glub die ts will einfach was bezwcken was nicht zu bezwecken ist... sorry ts...
das ist absoluter blödsinn. wenn du gelesen hättest, hättest du gesehen dass mein OPA an die 80 ist und es einfach nicht mehr richtig versteht. erhat es uns angeboten und alle wollen dass wir mit unserer kleinen wieder "nach hause" kommen, nur kriegt er es einfach nichtmehr so auf die reihe, er ist halt einfach alt geworden und hat damit keine erfahrung. wie gesagt EINE mietwohnung in der NIE jemand gekündigt werden musste und in der NIE jemand so lange gewohnt hat. davon abgesehen wie gesagt, an die 80 und so langsam kapiert er es alles nichtmehr so gut.
sorry irgendwie bin ich bei "Vater" hängen geblieben.. btte verzeih mir!
28.07.2012 14:35
Du hast meine Vorschlag oder Frage ja ignoriert.
Könnt ihr nicht mit eurem Vermieter sprechen, vielleicht könnt ihr die Kündigung erstmal zurück nehmen.
Könnt ihr nicht mit eurem Vermieter sprechen, vielleicht könnt ihr die Kündigung erstmal zurück nehmen.
28.07.2012 14:36
Zitat von miaa:
Du hast meine Vorschlag oder Frage ja ignoriert.
Könnt ihr nicht mit eurem Vermieter sprechen, vielleicht könnt ihr die Kündigung erstmal zurück nehmen.
das würde dann aber ja auch ur gehen wenn noch kein nachmieter da wäre
28.07.2012 15:22
Zitat von Yogi_Baer:
Zitat von miaa:
Du hast meine Vorschlag oder Frage ja ignoriert.
Könnt ihr nicht mit eurem Vermieter sprechen, vielleicht könnt ihr die Kündigung erstmal zurück nehmen.
das würde dann aber ja auch ur gehen wenn noch kein nachmieter da wäre
die hatten sofort einen Nachmieter für ihre jetzige Wohnung .. hat sie am Anfang irgendwo geschrieben.
28.07.2012 15:25
Ich bin gespannt .. ist ja nicht so das die 6 Monate jetzt schon laufen würden . Sondern erst wenn die Eigenbedarfskündigung rechtens ist - was ich auch nicht glaube das sie das ist wenn du dich erst jetzt mal eben nebenbei im Googlejungle durchgelesen hast und die erst Montag ihr zustellen wirst.
Ich bin selber Vermieterin - ich weiss wovon ich rede .
Ich bin selber Vermieterin - ich weiss wovon ich rede .
28.07.2012 18:06
Zitat von iceangel29:
Ich bin gespannt .. ist ja nicht so das die 6 Monate jetzt schon laufen würden . Sondern erst wenn die Eigenbedarfskündigung rechtens ist - was ich auch nicht glaube das sie das ist wenn du dich erst jetzt mal eben nebenbei im Googlejungle durchgelesen hast und die erst Montag ihr zustellen wirst.
Ich bin selber Vermieterin - ich weiss wovon ich rede .
warum sollte das nicht rechtens sein, sie ist Familienangehörige also kann gekündigt werden. Man muss eben nur die richtige Frist in die Kündigung setzen, sonst kann ja dagegen angegangen werden
Die Tinker, die wir hier vorher wohnen gehabt haben haben wir auch wegen Eigenbedarf gekündigt da ich die wohnung haben wollte, hatte alles super geklappt, ABER es waren auch die zulässigen Fristen drin.
28.07.2012 19:40
das hab ich eben gerade im netz gefunden und so wurde es uns auch von unserem anwalt erklärt: mit einem einfachen kündigungschreien und datum, sowie meine enkelin möchte es nutzen, ist es nicht getan.
Inhalt des Briefes zur Eigenbedarfskündigung
Schon in der Erklärung des Eigenbedarfs begehen viele Vermieter entscheidende Fehler. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben schriftlich begründen, für welche Person er die Wohnung benötigt und er muss einen konkreten Sachverhalt beschreiben, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt (§ 573 Abs. 3 BGB). Keine ausreichende Kündigungsbegründung liegt vor, wenn der Vermieter als Kündigungsgrund lediglich angibt, er benötige die Wohnung dringend für eigene Wohnzwecke oder wegen der besseren Wohnverhältnisse. Der bloße Wunsch, in der eigenen Wohnung auch zu wohnen, ist kein ausreichender Kündigungsgrund. Es reicht auch nicht aus, den Gesetzestext per "copy&paste" einzusetzen und darauf hinzuweisen, die bisherige Wohnung ist deutlich kleiner als die vermietete Wohnung. In derartigen Fällen kann vom Vermieter verlangt werden, dass er darlegt, warum er zukünftig ausgerechnet in der bisherigen Mietwohnung wohnen will. Fazit: Eine allgemeine Begründung ist nicht ausreichend. Denn der Mieter soll aufgrund der Darlegung im Kündigungsschreiben prüfen können, ob eine Verteidigung gegen die Eigenbedarfskündigung sinnvoll ist. Sofern die notwendigen Angaben fehlen ist die Kündigung unwirksam, d.h. die Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf wird auch nicht durch das Nachschieben von (neuen) Gründen wirksam. Gründe, die den schon benannten Eigenbedarf hingegen ergänzen und erst nach der erfolgten Kündigung entstanden sind, können aber nachgeholt werden. Es ist auch zulässig, im Zivilprozess die genannten Kündigungsgründen zu ergänzen und besser zu konkretisieren. Stehen im Mietvertrag mehrere Personen als Mieter, so ist allen Mietern entsprechend zu kündigen.
vielleicht könnt ihr sie ja unterstützen wie hier schon geschrieben wurde oder vielleicht eine kleine finanzspritze für den umzug geben ect.! natürlich alles schriftlich festhalten sollte es dazu kommen....
Inhalt des Briefes zur Eigenbedarfskündigung
Schon in der Erklärung des Eigenbedarfs begehen viele Vermieter entscheidende Fehler. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben schriftlich begründen, für welche Person er die Wohnung benötigt und er muss einen konkreten Sachverhalt beschreiben, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt (§ 573 Abs. 3 BGB). Keine ausreichende Kündigungsbegründung liegt vor, wenn der Vermieter als Kündigungsgrund lediglich angibt, er benötige die Wohnung dringend für eigene Wohnzwecke oder wegen der besseren Wohnverhältnisse. Der bloße Wunsch, in der eigenen Wohnung auch zu wohnen, ist kein ausreichender Kündigungsgrund. Es reicht auch nicht aus, den Gesetzestext per "copy&paste" einzusetzen und darauf hinzuweisen, die bisherige Wohnung ist deutlich kleiner als die vermietete Wohnung. In derartigen Fällen kann vom Vermieter verlangt werden, dass er darlegt, warum er zukünftig ausgerechnet in der bisherigen Mietwohnung wohnen will. Fazit: Eine allgemeine Begründung ist nicht ausreichend. Denn der Mieter soll aufgrund der Darlegung im Kündigungsschreiben prüfen können, ob eine Verteidigung gegen die Eigenbedarfskündigung sinnvoll ist. Sofern die notwendigen Angaben fehlen ist die Kündigung unwirksam, d.h. die Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf wird auch nicht durch das Nachschieben von (neuen) Gründen wirksam. Gründe, die den schon benannten Eigenbedarf hingegen ergänzen und erst nach der erfolgten Kündigung entstanden sind, können aber nachgeholt werden. Es ist auch zulässig, im Zivilprozess die genannten Kündigungsgründen zu ergänzen und besser zu konkretisieren. Stehen im Mietvertrag mehrere Personen als Mieter, so ist allen Mietern entsprechend zu kündigen.
vielleicht könnt ihr sie ja unterstützen wie hier schon geschrieben wurde oder vielleicht eine kleine finanzspritze für den umzug geben ect.! natürlich alles schriftlich festhalten sollte es dazu kommen....
29.07.2012 09:14
Ich hab die nase voll, von denen die nicht lesen was ich geschrieben habe, aber weit die klappe aufreißen. lest erstmal was ich schon TAUSEND MAL erklärt hab bevor ihr dummes zeug redet.
an alle die qualifizierte antworten übrig hatten: Danke!!
an alle die qualifizierte antworten übrig hatten: Danke!!
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