In NRW angestellt, auf Montage in Thüringen,wo kein Feiertag ist
05.06.2012 15:13
Zitat von sunshine011210:
Ich sehe das auch so, dass er auf jeden Fall Anspruch auf den Feiertag hat oder diesen nach seinem Einsatz nehmen kann.
Die Frage ist aber, wie lange die Montagedauer ist?
Ein ganz aktuelles Beispiel: Mein Mann ist auf Dienstreise im Ausland seit Pfingstsonntag für fast 2 Wochen. Nun fiel der Pfingstmontag ja genau in die Reise. Diesen bekommt er natürlich "gutgeschrieben"! Das war überhaupt keine Diskussion!
*
Und wegen dem Beispiel, dass der Mitarbeiter, der keinen Feiertag z.B. in Thüringen hat aber z.B. in Hessen auf Montage ist, wo Feiertag ist ... dann muss die Firma ihn entweder zurück holen oder anderweitig einsetzen.
Die montage dauert von montags bis freitags...danke
05.06.2012 15:15
Zitat von Steffi1803:
Zitat von sunshine011210:
Ich sehe das auch so, dass er auf jeden Fall Anspruch auf den Feiertag hat oder diesen nach seinem Einsatz nehmen kann.
Die Frage ist aber, wie lange die Montagedauer ist?
Ein ganz aktuelles Beispiel: Mein Mann ist auf Dienstreise im Ausland seit Pfingstsonntag für fast 2 Wochen. Nun fiel der Pfingstmontag ja genau in die Reise. Diesen bekommt er natürlich "gutgeschrieben"! Das war überhaupt keine Diskussion!
*
Und wegen dem Beispiel, dass der Mitarbeiter, der keinen Feiertag z.B. in Thüringen hat aber z.B. in Hessen auf Montage ist, wo Feiertag ist ... dann muss die Firma ihn entweder zurück holen oder anderweitig einsetzen.
Die montage dauert von montags bis freitags...danke![]()
Dann hat er auch Anspruch auf den Feiertag. Egal was der Vorarbeiter sagt!
Würde aber mal vorsichtshalber mit dem Chef sprechen und die Situation klären. Er könnte ja auch arbeiten und sich den Feiertag "gutschreiben" lassen. Aber das müsste er wirklich abklären lassen.
Viel Glück!
05.06.2012 15:18
Zitat von Steffi1803:
Zitat von Madi-79:
und fr. muss er dann wiede hin, weil kein feiertag ist?
Theoretisch gesehen, ja!!! Das ist jetzt aber das erste mal, das diese Frage auftaucht. Er ist normalerweise vorarbeiter für seine Kolonne, da wird mittwochs abends heim gefahren und freitags (nach Feiertag) wird ein urlaubstag oder Überstunden Abgezogen. Er ist aber nicht mit seiner Kolonne unterwegs, sondern bei einer anderen eingesprungen uns der virarbeuter hat nen knall....
Sehe ich das richtig, dass dein Mann Montagearbeiter ist und daher immer woanders eingesetzt wird? Oder arbeitet er sonst immer in NRW, also da wo die Firma sitzt??
05.06.2012 15:21
"Im Arbeitsrecht gilt dabei das Territorialitätsprinzip, also das Recht, das am Arbeitsort (Einsatzort) anzuwenden ist.
Grundsätzlich ist dabei der Erfüllungsort des Arbeitsverhältnisses maßgeblich. Erbringt der Arbeitnehmer seine Leistung am Betriebssitz des Arbeitgebers und fällt dort seine Arbeitsleistung infolge eines gesetzlichen Feiertages aus, hat er Anspruch auf Feiertagsvergütung ohne Arbeitsleistung. Ist der Arbeitnehmer jedoch für eine Tätigkeit am Montageort eingestellt worden, richtet sich die Einhaltung der Feiertage nach dem tatsächlichen Arbeitsort. Ist dort die Arbeitsleistung zulässig, da der Tag am Arbeitsort nicht als gesetzlicher Feiertag anerkannt ist, fällt die Arbeitszeit auch nicht wegen eines Feiertages aus."
Quelle: http://www.hwk-potsdam.de/9,0,566.html
Grundsätzlich ist dabei der Erfüllungsort des Arbeitsverhältnisses maßgeblich. Erbringt der Arbeitnehmer seine Leistung am Betriebssitz des Arbeitgebers und fällt dort seine Arbeitsleistung infolge eines gesetzlichen Feiertages aus, hat er Anspruch auf Feiertagsvergütung ohne Arbeitsleistung. Ist der Arbeitnehmer jedoch für eine Tätigkeit am Montageort eingestellt worden, richtet sich die Einhaltung der Feiertage nach dem tatsächlichen Arbeitsort. Ist dort die Arbeitsleistung zulässig, da der Tag am Arbeitsort nicht als gesetzlicher Feiertag anerkannt ist, fällt die Arbeitszeit auch nicht wegen eines Feiertages aus."
Quelle: http://www.hwk-potsdam.de/9,0,566.html
05.06.2012 15:23
Das ist unterschiedlich. Mal ist er hier, mal 3 Wochen da.das ist ganz Auftragsabhangig.!!!
05.06.2012 15:24
Es hörte sich aber nicht so an, dass er nur für die Montage dort EINGESTELLT wurde ... oder?
05.06.2012 15:28
Zitat von Steffi1803:
Das ist unterschiedlich. Mal ist er hier, mal 3 Wochen da.das ist ganz Auftragsabhangig.!!!
Ja also wie du im Beitrag über deinem hier lesen kannst, gilt die Situation am Arbeitsort und nicht die am Firmensitz, da er ja als Montagearbeiter eingestellt ist, ist ja der Firmensitz nicht sein regulärer Arbeitsort...
05.06.2012 15:35
Zitat von Madi-79:
Zitat von Steffi1803:
Die feiertagsregelung zählt für den Ort , an dem der betriebssitz ist. Da er in NRW ist, hat er Arbeitsrechtlich frei.
das gilt aber nur, wenn der aufenthalt in thüringen kurzfristig ist. am besten fragt er mal seinen chef!
mein mann arbeitet immer sonn und feiertags ... donnerstag auch .... da bin ich sogar immer froh , weil es dann viiieeel mehr geld gibt für den tag
05.06.2012 15:37
Zitat von jenny2782:
Zitat von Madi-79:
Zitat von Steffi1803:
Die feiertagsregelung zählt für den Ort , an dem der betriebssitz ist. Da er in NRW ist, hat er Arbeitsrechtlich frei.
das gilt aber nur, wenn der aufenthalt in thüringen kurzfristig ist. am besten fragt er mal seinen chef!
mein mann arbeitet immer sonn und feiertags ... donnerstag auch .... da bin ich sogar immer froh , weil es dann viiieeel mehr geld gibt für den tag![]()
Sicher ist Geld wichtig. Aber nicht wichtiger als "gemeinsame freie Tage": sorry Geld ist nicht alles für mich.
05.06.2012 15:38
Zitat von jenny2782:
Zitat von Madi-79:
Zitat von Steffi1803:
Die feiertagsregelung zählt für den Ort , an dem der betriebssitz ist. Da er in NRW ist, hat er Arbeitsrechtlich frei.
das gilt aber nur, wenn der aufenthalt in thüringen kurzfristig ist. am besten fragt er mal seinen chef!
mein mann arbeitet immer sonn und feiertags ... donnerstag auch .... da bin ich sogar immer froh , weil es dann viiieeel mehr geld gibt für den tag![]()
Sicher ist Geld wichtig. Aber nicht wichtiger als "gemeinsame freie Tage": sorry Geld ist nicht alles für mich.
05.06.2012 15:41
Zitat von jenny2782:
Zitat von Madi-79:
Zitat von Steffi1803:
Die feiertagsregelung zählt für den Ort , an dem der betriebssitz ist. Da er in NRW ist, hat er Arbeitsrechtlich frei.
das gilt aber nur, wenn der aufenthalt in thüringen kurzfristig ist. am besten fragt er mal seinen chef!
mein mann arbeitet immer sonn und feiertags ... donnerstag auch .... da bin ich sogar immer froh , weil es dann viiieeel mehr geld gibt für den tag![]()
Du bist froh, wenn dein Mann nicht zu Hause ist???? Also naja ich seh das immer noch so: Geld allein macht nicht glücklich....
Da sag ich lieber, schei... auf die paar EUR mehr, dafür hab ich lieber nen Familienleben....
05.06.2012 17:16
Es müssen auch eine ganze Menge Menschen in NRW arbeiten, auch wenn Donnerstag ein Feiertag ist !
05.06.2012 17:47
Zitat von mamamone:
Es müssen auch eine ganze Menge Menschen in NRW arbeiten, auch wenn Donnerstag ein Feiertag ist !![]()
Deine Antwort geht am Thema vorbei
05.06.2012 17:52
Zitat von Steffi1803:Darf man mal Fragen, als was dein Mann arbeitet?
Die feiertagsregelung zählt für den Ort , an dem der betriebssitz ist. Da er in NRW ist, hat er Arbeitsrechtlich frei.
05.06.2012 17:55
Zitat von Steffi1803:Kannste ja melden, wenn es dich stört, Sorry, aber bei solchen antworten der TS bekomm ich echt nen Hals, kriegt nicht das was sie hören will und wird pampig.
Zitat von mamamone:
Es müssen auch eine ganze Menge Menschen in NRW arbeiten, auch wenn Donnerstag ein Feiertag ist !![]()
Deine Antwort geht am Thema vorbei
So macht MC echt spaß .
Ironie off
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