Mütter- und Schwangerenforum

Nachlass - Erbe ausschlagen - 6 Wochen Frist - viele Fragen...

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Anonym 1 (209898)
0 Beiträge
26.02.2023 22:40
Hallo,

Ich habe ein paar Fragen zum Thema Nachlass, Erbe ausschlagen.

Der Onkel meines Mannes/Bruder meines Schwiegervaters ist verstorben. Er hat keinerlei Familie. Es bestand seit über 50 Jahren kein Kontakt zwischen meinem Schwiegervater und seinem Bruder.

Der Onkel verstarb nun, nachdem er einige Jahre im Pflegeheim verbrachte. Es sind wohl noch Kosten von der Pflege und der Beerdigung offen. Daher ist das Nachlassgericht an meine Schwiegereltern heran getreten, dass sie das doch bitte "erben" sollen. Meine Schwiegereltern haben das Erbe ausgeschlagen. Der Notar meiner Schwiegereltern meinte, wir (mein Mann/Neffedes Verstorbenen) müssten erstmal gar nichts tun. Solange uns die Erbschaft nicht mitgeteilt wird (offiziell?) läuft die 6 Wochen Frist zum Ausschlagen nicht. Und vermutlich wird das Nachlassgericht sich eh nicht melden.

Ich hab diesbezüglich ein ungutes Gefühl. Möchte mich nicht darauf verlassen, dass die sich nicht melden oder wir ja quasi indirekt über die Schwiegereltern über die Erbschaft erfahren haben und unsere Frist schon läuft.

Ich weiß, dass wenn ich/wir das Erbe ausschlagen müssen wir das auch gleich für unsere Kinder tun. Ich ebenso, auch wenn es nicht mein Teil der Familie ist.

Kann mir jemand was dazu sagen? Ob wir jetzt schon was tun müssen, sollten oder tatsächlich einfach abwarten ob was kommt.

Dank an euch!

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Privatangelegenheit

Trallala
30 Beiträge
26.02.2023 22:54
Zitat von Anonym 1 (20989 :

Hallo,

Ich habe ein paar Fragen zum Thema Nachlass, Erbe ausschlagen.

Der Onkel meines Mannes/Bruder meines Schwiegervaters ist verstorben. Er hat keinerlei Familie. Es bestand seit über 50 Jahren kein Kontakt zwischen meinem Schwiegervater und seinem Bruder.

Der Onkel verstarb nun, nachdem er einige Jahre im Pflegeheim verbrachte. Es sind wohl noch Kosten von der Pflege und der Beerdigung offen. Daher ist das Nachlassgericht an meine Schwiegereltern heran getreten, dass sie das doch bitte "erben" sollen. Meine Schwiegereltern haben das Erbe ausgeschlagen. Der Notar meiner Schwiegereltern meinte, wir (mein Mann/Neffedes Verstorbenen) müssten erstmal gar nichts tun. Solange uns die Erbschaft nicht mitgeteilt wird (offiziell?) läuft die 6 Wochen Frist zum Ausschlagen nicht. Und vermutlich wird das Nachlassgericht sich eh nicht melden.

Ich hab diesbezüglich ein ungutes Gefühl. Möchte mich nicht darauf verlassen, dass die sich nicht melden oder wir ja quasi indirekt über die Schwiegereltern über die Erbschaft erfahren haben und unsere Frist schon läuft.

Ich weiß, dass wenn ich/wir das Erbe ausschlagen müssen wir das auch gleich für unsere Kinder tun. Ich ebenso, auch wenn es nicht mein Teil der Familie ist.

Kann mir jemand was dazu sagen? Ob wir jetzt schon was tun müssen, sollten oder tatsächlich einfach abwarten ob was kommt.

Dank an euch!


Hallo,

Wir hatten vor einiger Zeit die nahezu gleiche Situation. Unser Familienanwalt hat direkt für alle Betroffenen ein Schreiben aufgesetzt, in dem wir das Erbe ausschlagen. Das Schreiben haben wir dann zum Amtsgericht bringen müssen.
Ich würde das auch umgehend machen.

Viele Grüße
Anonym 2 (209898)
0 Beiträge
26.02.2023 23:29
War bei meinem leiblichen Vater auch so, die Frist lief erst ab Kenntnis das er verstorben ist, mitgeteilt bekommen haben wir das erst viel später nach seinem Tod. Angeschrieben hatte uns das Nachlassgericht auch nicht. Nachdem wir es dann wussten haben wir es dann ausgeschlagen.
Lady_in_Green
541 Beiträge
26.02.2023 23:41
1. Die Frist läuft sobald man vom Todesfall/dem Erbe erfährt.
2. Du musst nicht für dich ausschlagen. Du bist nicht Teil der gesetzlichen Erbfolge. Allerdings musst du es für deine Kinder tun. Könnt ihr gleichzeitig machen, kostet dann nur 1x Gebühren. Um die 30€.
3. Der Staat kann sich trotz Erbausschlagung die Kosten der Beerdigung bei unterhaltspflichtigen Personen zurückholen.
Anonym 1 (209898)
0 Beiträge
26.02.2023 23:58
Zitat von Lady_in_Green:

1. Die Frist läuft sobald man vom Todesfall/dem Erbe erfährt.
2. Du musst nicht für dich ausschlagen. Du bist nicht Teil der gesetzlichen Erbfolge. Allerdings musst du es für deine Kinder tun. Könnt ihr gleichzeitig machen, kostet dann nur 1x Gebühren. Um die 30€.
3. Der Staat kann sich trotz Erbausschlagung die Kosten der Beerdigung bei unterhaltspflichtigen Personen zurückholen.


Danke dir schonmal. Darf ich rückfragen?

1. Das heißt quasi seit meine Schwiegereltern es uns mitgeteilt haben? Letzte Woche war das.
2. Genau, nicht für mich, sondern für meine Kinder. Auch Ungeborene (bin schwanger), korrekt?
3. Ich denke nicht, dass WIR unterhaltspflichtig sind.

Das heißt, ich setze jetzt einen Schrieb auf für meinen Mann und meine Kinder?! Aber woher weiß ich wo genau es hingeht? Das weiß ich ja nicht. Und ich brauche keinen Snwalt/Notar dazu, sondern kann das "als Laie" ausschlagen?
Mohnblume87
389 Beiträge
27.02.2023 05:34
Zitat von Anonym 1 (20989 :

Zitat von Lady_in_Green:

1. Die Frist läuft sobald man vom Todesfall/dem Erbe erfährt.
2. Du musst nicht für dich ausschlagen. Du bist nicht Teil der gesetzlichen Erbfolge. Allerdings musst du es für deine Kinder tun. Könnt ihr gleichzeitig machen, kostet dann nur 1x Gebühren. Um die 30€.
3. Der Staat kann sich trotz Erbausschlagung die Kosten der Beerdigung bei unterhaltspflichtigen Personen zurückholen.


Danke dir schonmal. Darf ich rückfragen?

1. Das heißt quasi seit meine Schwiegereltern es uns mitgeteilt haben? Letzte Woche war das.
2. Genau, nicht für mich, sondern für meine Kinder. Auch Ungeborene (bin schwanger), korrekt?
3. Ich denke nicht, dass WIR unterhaltspflichtig sind.

Das heißt, ich setze jetzt einen Schrieb auf für meinen Mann und meine Kinder?! Aber woher weiß ich wo genau es hingeht? Das weiß ich ja nicht. Und ich brauche keinen Snwalt/Notar dazu, sondern kann das "als Laie" ausschlagen?


Ich habe auch einmal im Namen meines Kindes ein Erbe ausgeschlagen. Dies lief folgendermaßen ab. Ich habe bei Gericht (an unserm Wohnort angerufen, obwohl der verstorbene ganz wo anders gelebt hat) habe dort die Sachlage geschildert und einen Termin bekommen. Dort bekam ich entsprechende Formulare die ich und auch der kindsvater nur noch unterzeichnen mussten und damit war die sache dann erledigt. Kostete um die 30 euro wenn ich mich richtig erinnere.

Liebe Grüße und alles Gute
Lady_in_Green
541 Beiträge
27.02.2023 06:12
Zitat von Anonym 1 (20989 :

Zitat von Lady_in_Green:

1. Die Frist läuft sobald man vom Todesfall/dem Erbe erfährt.
2. Du musst nicht für dich ausschlagen. Du bist nicht Teil der gesetzlichen Erbfolge. Allerdings musst du es für deine Kinder tun. Könnt ihr gleichzeitig machen, kostet dann nur 1x Gebühren. Um die 30€.
3. Der Staat kann sich trotz Erbausschlagung die Kosten der Beerdigung bei unterhaltspflichtigen Personen zurückholen.


Danke dir schonmal. Darf ich rückfragen?

1. Das heißt quasi seit meine Schwiegereltern es uns mitgeteilt haben? Letzte Woche war das.
2. Genau, nicht für mich, sondern für meine Kinder. Auch Ungeborene (bin schwanger), korrekt?
3. Ich denke nicht, dass WIR unterhaltspflichtig sind.

Das heißt, ich setze jetzt einen Schrieb auf für meinen Mann und meine Kinder?! Aber woher weiß ich wo genau es hingeht? Das weiß ich ja nicht. Und ich brauche keinen Snwalt/Notar dazu, sondern kann das "als Laie" ausschlagen?


1. Ja.
2. Ja auch fûr ungeborene Kinder.
3. Nein, aber deine Schwiegereltern.

4. Du musst nichts schreiben. Geh zum Nachlassgericht(Amtsgericht) deines Wohnorts zusammen mit deinem Mann und euren Personalausweisen und den Geburtsurkunden der Kinder. Dort wird der/die zuständige RechtpflegerIn dann die Ausschlagungserklärung aufsetzen und an das zuständige Nachlassgericht weiterleiten. Gut ist es wenn ihr Name, Geburtsdatum, letzte bekannte Addresse und Sterbedatum des Erblassers wisst. Ob ihr einen Termin braucht ist unterschiedlich. Ihr solltet dazu aber online Infos finden bzw. zumindest eine Telefonnummer wo ihr anrufen könnt. Bei uns muss man z.B. ein Vordruck mit den eigenen Daten ausfüllen und wird dann vom Gericht zwecks Termin kontaktiert.
Woanders kann man einfach ohne Termin hingehen.
Du kannst NICHT schriftlich ausschlagen. Das muss persönlich geschehen.
Alternativ könnt ihr auch zu einem Notar gehen und der kann dann eure Ausschlagung festhalten und an das zuständige Nachlassgericht weiter leiten.
Ist aber in der Regel teurer. Habe noch nie einen gesehen, der das für die 30€ gemacht hat, die du bei Gericht zahlst für einen überschuldeten Nachlass.
DieW
3485 Beiträge
27.02.2023 06:18
Guten Morgen!
Die Situatiom hatte ich vor 1,5 Jahren beim Tod meines Erzeugers.
Wir sind zum Notar und der hat sich um Alles gekümmert.
Kosten lagen für und die 5 Kinder zusammen bei 120 Euro.
Beerdigung und andere Kosten musste ich nicht übernehmen.
27.02.2023 07:22
Es reicht kein einfaches Schreiben um das Erbe auszuschlagen. Es muss in öffentlich beglaubigter Form vorliegen. Sprich entweder von einem Notar oder beim Amtsgericht direkt.

Der Notar ist in der Regel etwas teurer als das Amtsgericht. Dafür bist du dort auf die Öffnungszeiten angewiesen.
KullerBienchen
2400 Beiträge
27.02.2023 07:54
Bei der Oma meines Mannes waren damals die direkten Erben mit Kindern und Eltern der Enkelkinder incl. schwangerer Schwiegertochter beim Notar zum ausschlagen des Erbes.

Bei meiner Schwiegermutter war ich 7 SSW und ich musste nichts unterschreiben, da hieß es, Kind sei raus, da Todeszeitpunkt vor der Geburt lag. Ob das wirklich zu dem Zeitpunkt stimmte, weiß ich nicht, da ich es auch anders kenne.
Da es bei vielen anders ist würde ich mich auf alle Fälle erkundigen.

Solange es kein Testament gibt, gilt die 6 Wochenregel zum ablehnen. Welcher Zeitpunkt da bei Euch zählt in dem Fall, weiß ich auch nicht. Bei uns war es klar und es wurde vom Todestag gerechnet.
27.02.2023 07:57
Zitat von KullerBienchen:

Bei der Oma meines Mannes waren damals die direkten Erben mit Kindern und Eltern der Enkelkinder incl. schwangerer Schwiegertochter beim Notar zum ausschlagen des Erbes.

Bei meiner Schwiegermutter war ich 7 SSW und ich musste nichts unterschreiben, da hieß es, Kind sei raus, da Todeszeitpunkt vor der Geburt lag. Ob das wirklich zu dem Zeitpunkt stimmte, weiß ich nicht, da ich es auch anders kenne.
Da es bei vielen anders ist würde ich mich auf alle Fälle erkundigen.

Solange es kein Testament gibt, gilt die 6 Wochenregel zum ablehnen. Welcher Zeitpunkt da bei Euch zählt in dem Fall, weiß ich auch nicht. Bei uns war es klar und es wurde vom Todestag gerechnet.


Zu dem fett gedruckten: nein. Steht so im BGB auch drin. Paragraph 1923 BGB besagt eindeutig „Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebt, aber bereits gezeugt ist, gilt als vor dem Erbfall geboren“

Außer du meinst die Zeugung
Gemma
2732 Beiträge
27.02.2023 07:59
Oh was eine Tragik. Auch wenn kein Kontakt bestand, dennoch mein Beileid.
Hoffe das sich für euch alles gut regelt.
KullerBienchen
2400 Beiträge
27.02.2023 08:05
Zitat von mini.maus:

Zitat von KullerBienchen:

Bei der Oma meines Mannes waren damals die direkten Erben mit Kindern und Eltern der Enkelkinder incl. schwangerer Schwiegertochter beim Notar zum ausschlagen des Erbes.

Bei meiner Schwiegermutter war ich 7 SSW und ich musste nichts unterschreiben, da hieß es, Kind sei raus, da Todeszeitpunkt vor der Geburt lag. Ob das wirklich zu dem Zeitpunkt stimmte, weiß ich nicht, da ich es auch anders kenne.
Da es bei vielen anders ist würde ich mich auf alle Fälle erkundigen.

Solange es kein Testament gibt, gilt die 6 Wochenregel zum ablehnen. Welcher Zeitpunkt da bei Euch zählt in dem Fall, weiß ich auch nicht. Bei uns war es klar und es wurde vom Todestag gerechnet.


Zu dem fett gedruckten: nein. Steht so im BGB auch drin. Paragraph 1923 BGB besagt eindeutig „Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebt, aber bereits gezeugt ist, gilt als vor dem Erbfall geboren“


Wie gesagt, wir gingen auch davon aus, daß ich ausschlagen muss für mein ungeborenes Kind. Da es der Notar bei der Oma erwähnte und 7 Jahre später dann nicht. In dem Moment haben wir uns auf den Notar verlassen.
Es kam nie was und inzwischen ist es 13 Jahre her.

Beerdigungskosten wrrden bei einer Erbausschlagung nicht berücksichtigt. Die können glaub trotzdem gefordert werden von den Erben.

einfachmalso
2830 Beiträge
27.02.2023 09:20
Wo mein Großonkelverstorben ist haben wir es auch nicht vom Nachlassgericht erfahren sondern über meine Großeltern uns wurde angeraten auch ohne das uns das Nachlassgericht informiert unbedingt das Erbe aufzuschlagen, es waren hohe Schulden, musste damals sogar das Erbe für mein ungeborenen Kind ausschlagen,war damals gerade schwanger.
Macht es lieber gleich auch für eure Kinder mit.
einfachmalso
2830 Beiträge
27.02.2023 09:22
Zitat von Anonym 1 (20989 :

Zitat von Lady_in_Green:

1. Die Frist läuft sobald man vom Todesfall/dem Erbe erfährt.
2. Du musst nicht für dich ausschlagen. Du bist nicht Teil der gesetzlichen Erbfolge. Allerdings musst du es für deine Kinder tun. Könnt ihr gleichzeitig machen, kostet dann nur 1x Gebühren. Um die 30€.
3. Der Staat kann sich trotz Erbausschlagung die Kosten der Beerdigung bei unterhaltspflichtigen Personen zurückholen.


Danke dir schonmal. Darf ich rückfragen?

1. Das heißt quasi seit meine Schwiegereltern es uns mitgeteilt haben? Letzte Woche war das.
2. Genau, nicht für mich, sondern für meine Kinder. Auch Ungeborene (bin schwanger), korrekt?
3. Ich denke nicht, dass WIR unterhaltspflichtig sind.

Das heißt, ich setze jetzt einen Schrieb auf für meinen Mann und meine Kinder?! Aber woher weiß ich wo genau es hingeht? Das weiß ich ja nicht. Und ich brauche keinen Snwalt/Notar dazu, sondern kann das "als Laie" ausschlagen?


Wir mussten damals alle persönlich zum Notar, sogar mein Mann musste damals noch nachkommen weil er für das ungeborene, ich war auch schwanger es ausschlagen musste.
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