Mütter- und Schwangerenforum

Nachlass - Erbe ausschlagen - 6 Wochen Frist - viele Fragen...

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nilou
14053 Beiträge
27.02.2023 09:24
Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Anonym 1 (20989 :

Zitat von Lady_in_Green:

1. Die Frist läuft sobald man vom Todesfall/dem Erbe erfährt.
2. Du musst nicht für dich ausschlagen. Du bist nicht Teil der gesetzlichen Erbfolge. Allerdings musst du es für deine Kinder tun. Könnt ihr gleichzeitig machen, kostet dann nur 1x Gebühren. Um die 30€.
3. Der Staat kann sich trotz Erbausschlagung die Kosten der Beerdigung bei unterhaltspflichtigen Personen zurückholen.


Danke dir schonmal. Darf ich rückfragen?

1. Das heißt quasi seit meine Schwiegereltern es uns mitgeteilt haben? Letzte Woche war das.
2. Genau, nicht für mich, sondern für meine Kinder. Auch Ungeborene (bin schwanger), korrekt?
3. Ich denke nicht, dass WIR unterhaltspflichtig sind.

Das heißt, ich setze jetzt einen Schrieb auf für meinen Mann und meine Kinder?! Aber woher weiß ich wo genau es hingeht? Das weiß ich ja nicht. Und ich brauche keinen Snwalt/Notar dazu, sondern kann das "als Laie" ausschlagen?


1. Ja.
2. Ja auch fûr ungeborene Kinder.
3. Nein, aber deine Schwiegereltern.

4. Du musst nichts schreiben. Geh zum Nachlassgericht(Amtsgericht) deines Wohnorts zusammen mit deinem Mann und euren Personalausweisen und den Geburtsurkunden der Kinder. Dort wird der/die zuständige RechtpflegerIn dann die Ausschlagungserklärung aufsetzen und an das zuständige Nachlassgericht weiterleiten. Gut ist es wenn ihr Name, Geburtsdatum, letzte bekannte Addresse und Sterbedatum des Erblassers wisst. Ob ihr einen Termin braucht ist unterschiedlich. Ihr solltet dazu aber online Infos finden bzw. zumindest eine Telefonnummer wo ihr anrufen könnt. Bei uns muss man z.B. ein Vordruck mit den eigenen Daten ausfüllen und wird dann vom Gericht zwecks Termin kontaktiert.
Woanders kann man einfach ohne Termin hingehen.
Du kannst NICHT schriftlich ausschlagen. Das muss persönlich geschehen.
Alternativ könnt ihr auch zu einem Notar gehen und der kann dann eure Ausschlagung festhalten und an das zuständige Nachlassgericht weiter leiten.
Ist aber in der Regel teurer. Habe noch nie einen gesehen, der das für die 30€ gemacht hat, die du bei Gericht zahlst für einen überschuldeten Nachlass.


Genau so habe ich es auch gemacht. Für die Kinder müsst ihr zusammen ausschlagen, aber erst dein Mann allein für "sein" Erbe. Erst dann "treten" ja eure Kinder in die Erbschaftsfolge. Wichtig v.a. es jetzt zu machen, ihr wisst schließlich vom Erbfall und somit laufen die 6 Wochen bereits.

V.a. für das ungeborene Kind auch ausschlagen. Warum sich das immer noch hält das nur "geborene" Kinder zählen. Ich wurde beim Nachlassgericht direkt gefragt ob ich schwanger bin bevor ich es überhaupt selber gesagt habe.
Anonym 3 (209898)
0 Beiträge
27.02.2023 09:43
Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Anonym 1 (20989 :

Zitat von Lady_in_Green:

1. Die Frist läuft sobald man vom Todesfall/dem Erbe erfährt.
2. Du musst nicht für dich ausschlagen. Du bist nicht Teil der gesetzlichen Erbfolge. Allerdings musst du es für deine Kinder tun. Könnt ihr gleichzeitig machen, kostet dann nur 1x Gebühren. Um die 30€.
3. Der Staat kann sich trotz Erbausschlagung die Kosten der Beerdigung bei unterhaltspflichtigen Personen zurückholen.


Danke dir schonmal. Darf ich rückfragen?

1. Das heißt quasi seit meine Schwiegereltern es uns mitgeteilt haben? Letzte Woche war das.
2. Genau, nicht für mich, sondern für meine Kinder. Auch Ungeborene (bin schwanger), korrekt?
3. Ich denke nicht, dass WIR unterhaltspflichtig sind.

Das heißt, ich setze jetzt einen Schrieb auf für meinen Mann und meine Kinder?! Aber woher weiß ich wo genau es hingeht? Das weiß ich ja nicht. Und ich brauche keinen Snwalt/Notar dazu, sondern kann das "als Laie" ausschlagen?


1. Ja.
2. Ja auch fûr ungeborene Kinder.
3. Nein, aber deine Schwiegereltern.

4. Du musst nichts schreiben. Geh zum Nachlassgericht(Amtsgericht) deines Wohnorts zusammen mit deinem Mann und euren Personalausweisen und den Geburtsurkunden der Kinder. Dort wird der/die zuständige RechtpflegerIn dann die Ausschlagungserklärung aufsetzen und an das zuständige Nachlassgericht weiterleiten. Gut ist es wenn ihr Name, Geburtsdatum, letzte bekannte Addresse und Sterbedatum des Erblassers wisst. Ob ihr einen Termin braucht ist unterschiedlich. Ihr solltet dazu aber online Infos finden bzw. zumindest eine Telefonnummer wo ihr anrufen könnt. Bei uns muss man z.B. ein Vordruck mit den eigenen Daten ausfüllen und wird dann vom Gericht zwecks Termin kontaktiert.
Woanders kann man einfach ohne Termin hingehen.
Du kannst NICHT schriftlich ausschlagen. Das muss persönlich geschehen.
Alternativ könnt ihr auch zu einem Notar gehen und der kann dann eure Ausschlagung festhalten und an das zuständige Nachlassgericht weiter leiten.
Ist aber in der Regel teurer. Habe noch nie einen gesehen, der das für die 30€ gemacht hat, die du bei Gericht zahlst für einen überschuldeten Nachlass.


Was macht man wenn man bestimmte Daten nicht hat? Ich hab zb jetzt sicher seit etwas über 15 Jahren keinen Kontakt zu meinem Vater. Den Wohnort weiß ich. Die genaue Adresse zb gar nicht. Diese Fragen werden alle früher oder später auf mich zukommen. Ich hab auch ein eher zerrüttetes Verhältnis zu einem Teil meiner Geschwister. Mir ist klar das die Kosten für Beerdigung und so übernommen werden müssen. Ich mache mir jetzt schon Sorgen das alles an mir hängenbleibt und meine Geschwister sich aus der Affäre ziehen. Dabei wohnen sie dort und ich bin wirklich weit weg. Versteht mich nicht falsch. Ich übernehme meinen Teil. Das steht nicht zur Diskussion. Aber ich möchte nicht für alle 5 Kinder alleine bezahlen.
Mondkind
14855 Beiträge
27.02.2023 09:46
Ich dachte das mit der 6 Wochenfrist gilt nur bei direkten Nachfahren/Vorfahren...also zb Eltern, keine onkel, tanten, omas..Bei allen anderen wird man angeschrieben und muss vorher nichts tun. Sind meine Infos da veraltet?
27.02.2023 10:20
Bin zwar nicht vom Fach, war aber bisher überzeugt davon, dass die Frist beginnt, wenn man vom Erbfall erfahren hat. Der Erbfall tritt aber erst ein, wenn alle anderen, die vor Dir in der Erbfolge stehen, ausgeschlagen haben und Du davon Kenntnis erlangt hast, was ja in der Regel durch ein Gerichtsschreiben erfolgen dürfte.
27.02.2023 10:26
Bei so vielen verschiedenen Meinungen hier würde ich mich definitiv erstmal vom Anwalt beraten und aufklären lassen.
27.02.2023 10:50
Zitat von Elsilein:

Bei so vielen verschiedenen Meinungen hier würde ich mich definitiv erstmal vom Anwalt beraten und aufklären lassen.

Absolut. Und wenn Du magst, lass uns danach doch teilhaben, wie es nun wirklich ist
27.02.2023 10:51
Zitat von Zuzi:

Zitat von Elsilein:

Bei so vielen verschiedenen Meinungen hier würde ich mich definitiv erstmal vom Anwalt beraten und aufklären lassen.

Absolut. Und wenn Du magst, lass uns danach doch teilhaben, wie es nun wirklich ist
ich bin nicht die TS. Würde mich aber auch interessieren.
nilou
14053 Beiträge
27.02.2023 10:57
Zitat von Zuzi:

Bin zwar nicht vom Fach, war aber bisher überzeugt davon, dass die Frist beginnt, wenn man vom Erbfall erfahren hat. Der Erbfall tritt aber erst ein, wenn alle anderen, die vor Dir in der Erbfolge stehen, ausgeschlagen haben und Du davon Kenntnis erlangt hast, was ja in der Regel durch ein Gerichtsschreiben erfolgen dürfte.


Genau. Und hier weiß der Mann der TS ja vom Erbfall und der Ausschlagung seiner Eltern. Und das er somit Erbe ist.

Es geht um die Kenntnis des eigenen Erbfalls. Hier tritt der eben mit Ausschlagung durch die Eltern ein. Schlägt der Vater jetzt aus, tritt der Erbfall der Kinder ein. Da er der Vertretungsberechtigte ist weiß er somit in dem Augenblick vom Erbfall seiner Kinder.
nilou
14053 Beiträge
27.02.2023 11:04
es ist an sich deutlich geregelt:

"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1944 Ausschlagungsfrist
(1) Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt . Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 entsprechende Anwendung.
(3) Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält."

Also ab dem Zeitpunkt wo er es weiß startet die Frist. Woher er es weiß ist egal. Es ist ein fataler Irrglauben zu meinen es muss erst ein Schreiben vom Nachlassgericht kommen. Da kann es schnell passieren das man die 6 Wochen Frist verstreichen lässt und erbt.
Es ist auch egal von wem man erbt. Tante, Cousin wem auch immer. Die Frist gilt immer.

27.02.2023 11:18
Zitat von nilou:

Zitat von Zuzi:

Bin zwar nicht vom Fach, war aber bisher überzeugt davon, dass die Frist beginnt, wenn man vom Erbfall erfahren hat. Der Erbfall tritt aber erst ein, wenn alle anderen, die vor Dir in der Erbfolge stehen, ausgeschlagen haben und Du davon Kenntnis erlangt hast, was ja in der Regel durch ein Gerichtsschreiben erfolgen dürfte.


Genau. Und hier weiß der Mann der TS ja vom Erbfall und der Ausschlagung seiner Eltern. Und das er somit Erbe ist.

Es geht um die Kenntnis des eigenen Erbfalls. Hier tritt der eben mit Ausschlagung durch die Eltern ein. Schlägt der Vater jetzt aus, tritt der Erbfall der Kinder ein. Da er der Vertretungsberechtigte ist weiß er somit in dem Augenblick vom Erbfall seiner Kinder.


Ja, aber wird das wirklich so gehandhabt: Frist beginnt mit mündlicher Mitteilung durch Verwandte "wir haben ausgeschlagen"? Oder doch erst mit dem Schreiben des Gerichts ... Ersteres fände ich sehr seltsam, denn wer will wie und warum beweisen, wann dieser Zeitpunkt war

Ich meine, da könnte man ja unliebsamen Verwandten einfach eins reinwürgen und behaupten, man hätte sie informiert
nilou
14053 Beiträge
27.02.2023 11:25
Zitat von Zuzi:

Zitat von nilou:

Zitat von Zuzi:

Bin zwar nicht vom Fach, war aber bisher überzeugt davon, dass die Frist beginnt, wenn man vom Erbfall erfahren hat. Der Erbfall tritt aber erst ein, wenn alle anderen, die vor Dir in der Erbfolge stehen, ausgeschlagen haben und Du davon Kenntnis erlangt hast, was ja in der Regel durch ein Gerichtsschreiben erfolgen dürfte.


Genau. Und hier weiß der Mann der TS ja vom Erbfall und der Ausschlagung seiner Eltern. Und das er somit Erbe ist.

Es geht um die Kenntnis des eigenen Erbfalls. Hier tritt der eben mit Ausschlagung durch die Eltern ein. Schlägt der Vater jetzt aus, tritt der Erbfall der Kinder ein. Da er der Vertretungsberechtigte ist weiß er somit in dem Augenblick vom Erbfall seiner Kinder.


Ja, aber wird das wirklich so gehandhabt: Frist beginnt mit mündlicher Mitteilung durch Verwandte "wir haben ausgeschlagen"? Oder doch erst mit dem Schreiben des Gerichts ... Ersteres fände ich sehr seltsam, denn wer will wie und warum beweisen, wann dieser Zeitpunkt war

Ich meine, da könnte man ja unliebsamen Verwandten einfach eins reinwürgen


Ja wird so gehandhabt. Bei der Ausschlagung wird man vom Nachlassgericht nach seinen Verwandten/Kindern etc gefragt. Eben damit sie wissen wer jetzt als Erbe in Betracht kommt. Wenn es nahe Angehörige sind mit denen man Kontakt hat ist es auch klar. Ansonsten muss das Nachlassgericht recherchieren und eben anschreiben.

Mein Onkel ist gestorben - mein Vater hat ausgeschlagen - da angegeben das er 1 Kind hat (Mich) - mir Bescheid gesagt, ich beim Gericht wegen Termin angerufen - hingegangen ausgeschlagen für mich und dann für meine noch ungeborene Tochter. Post habe ich nie bekommen.

Bei meinem Bruder lief es ähnlich bei seinem Großvater. Und da war noch nicht mal Kontakt vorher. Sein Vater rief unseren Vater an der es weitergab.

Das beweisen steht auf einen anderen Blatt. Deshalb im Zweifel sich gleich bei Gericht melden wenn einem irgendwas zugetragen wird.

Und reinwürgen: das kann man überall versuchen. Hier geht es ja idR um direkte / nahe Verwandtschaftsbeziehungen.

"Nach einer erfolgten Ausschlagung soll das Nachlassgericht nach § 1953 Abs. 2 BGB die Ausschlagung denjenigen Personen mitteilen, dem die Erbschaft in Folge der Ausschlagung angefallen ist.
Das Nachlassgericht stellt also eigene Ermittlungen an, wer nach dem Ausschlagenden zur Erbschaft berufen ist.
Hat der Nächstberufene vom Gericht die Nachricht erhalten, dass er jetzt Erbe wird, dann läuft auch für diesen neuen Erben spätestens ab der Mitteilung des Nachlassgerichts die gesetzliche Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB. Hatte der Nächtsberufene allerdings schon anderweitig von seiner Berufung erfahren, dann kann die Sechs-Wochen-Frist gegebenenfalls auch schon früher beginnen."

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaf t/ausschlagung-nachlassgericht.html#:~:text=Erbsch aft%20ausgeschlagen%20%E2%80%93%20Wie%20reagiert%2 0das,allenfalls%20den%20Eingang%20der%20Ausschlagu ngserkl%C3%A4rung .

Das Nachlassgericht prüft auch nicht ob die Ausschlagung wirksam war. Da gibt man "einfach" die Erklärung ab. Sprich wenn es zum Streit über die 6 Wochen Frist kommt, muss irgend jemand aktiv was ins Rollen bringen. Und wenn es soweit ist, gibt es idR eine entsprechende Vorgeschichte.
Sarah2022
2373 Beiträge
27.02.2023 11:48
Zitat von Zuzi:

Zitat von Elsilein:

Bei so vielen verschiedenen Meinungen hier würde ich mich definitiv erstmal vom Anwalt beraten und aufklären lassen.

Absolut. ...

Ein Anwalt kostet ziemlich viel Geld. Warum also ohne Notwendigkeit hingehen? So kompliziert ist das Vorgehen für die Treaderöffnerin doch nicht.

Wenn die Threaderöffnerin jetzt mit ihren Mann zum Gericht geht und dort das Erbe für alle Familienmitglieder incl. Ungeborenem ausschlägt, ist doch alles klar geregelt.
Wie lange die Frist dann jetzt tatsächlich noch ist, ist doch im Prinzip unwichtig. Man erledigt das einfach sofort.

Die werden ihr dort auch sagen, was noch zusätzlich zu tun ist oder falls die Unterlagen unvollständig sein sollten etc.
Anonym 1 (209898)
0 Beiträge
27.02.2023 11:57
Ich werde berichten. Es ist auch nicht schlimm wenn keine einheitliche "Lösung" kommt. Ich muss mir nur erstmal einen Überblick verschaffen auf was man wie achten muss usw. Habe gar keine Ahnung davon.
Anonym 1 (209898)
0 Beiträge
27.02.2023 11:59
Zitat von Sarah2022:

Zitat von Zuzi:

Zitat von Elsilein:

Bei so vielen verschiedenen Meinungen hier würde ich mich definitiv erstmal vom Anwalt beraten und aufklären lassen.

Absolut. ...

Ein Anwalt kostet ziemlich viel Geld. Warum also ohne Notwendigkeit hingehen? So kompliziert ist das Vorgehen für die Treaderöffnerin doch nicht.

Wenn die Threaderöffnerin jetzt mit ihren Mann zum Gericht geht und dort das Erbe für alle Familienmitglieder incl. Ungeborenem ausschlägt, ist doch alles klar geregelt.
Wie lange die Frist dann jetzt tatsächlich noch ist, ist doch im Prinzip unwichtig. Man erledigt das einfach sofort.

Die werden ihr dort auch sagen, was noch zusätzlich zu tun ist oder falls die Unterlagen unvollständig sein sollten etc.


Wir haben zum Glück im "weiteren" Freundeskreis entsprechenden Notar aber ich muss meine Fragen erstmal wissen und sortieren bevor ich ihn kontaktiere und belästige.
nilou
14053 Beiträge
27.02.2023 12:05
Zitat von Anonym 1 (20989 :

Zitat von Sarah2022:

Zitat von Zuzi:

Zitat von Elsilein:

Bei so vielen verschiedenen Meinungen hier würde ich mich definitiv erstmal vom Anwalt beraten und aufklären lassen.

Absolut. ...

Ein Anwalt kostet ziemlich viel Geld. Warum also ohne Notwendigkeit hingehen? So kompliziert ist das Vorgehen für die Treaderöffnerin doch nicht.

Wenn die Threaderöffnerin jetzt mit ihren Mann zum Gericht geht und dort das Erbe für alle Familienmitglieder incl. Ungeborenem ausschlägt, ist doch alles klar geregelt.
Wie lange die Frist dann jetzt tatsächlich noch ist, ist doch im Prinzip unwichtig. Man erledigt das einfach sofort.

Die werden ihr dort auch sagen, was noch zusätzlich zu tun ist oder falls die Unterlagen unvollständig sein sollten etc.


Wir haben zum Glück im "weiteren" Freundeskreis entsprechenden Notar aber ich muss meine Fragen erstmal wissen und sortieren bevor ich ihn kontaktiere und belästige.


Deine Schwiegereltern haben doch Post vom Nachlassgericht bekommen. Da steht doch alles drauf (u.a Aktenzeichen). Also einfach da kurz anrufen und schon klärt sich schnell und unkompliziert was ihr alles braucht.

Und bzgl. des Notars von den Schwiegereltern. Der müsste es doch wirklich besser wissen als so was zu sagen. Das ist nämlich einfach falsch.
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