Mütter- und Schwangerenforum

Nachlass - Erbe ausschlagen - 6 Wochen Frist - viele Fragen...

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Lady_in_Green
556 Beiträge
27.02.2023 17:47
Zitat von Yuria:

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Anonym 3 (20989 :

Zitat von Lady_in_Green:

...


Was macht man wenn man bestimmte Daten nicht hat? Ich hab zb jetzt sicher seit etwas über 15 Jahren keinen Kontakt zu meinem Vater. Den Wohnort weiß ich. Die genaue Adresse zb gar nicht. Diese Fragen werden alle früher oder später auf mich zukommen. Ich hab auch ein eher zerrüttetes Verhältnis zu einem Teil meiner Geschwister. Mir ist klar das die Kosten für Beerdigung und so übernommen werden müssen. Ich mache mir jetzt schon Sorgen das alles an mir hängenbleibt und meine Geschwister sich aus der Affäre ziehen. Dabei wohnen sie dort und ich bin wirklich weit weg. Versteht mich nicht falsch. Ich übernehme meinen Teil. Das steht nicht zur Diskussion. Aber ich möchte nicht für alle 5 Kinder alleine bezahlen.

Du gibst an, was du angeben kannst. Wohnort ist schon gut, weil das Gericht ja wissen muss wohin es die Ausschlagung schicken muss. Eine genaue Anschrift muss nicht zwingend sein. Du machst Angaben nach bestem Wissen und Gewissen.
Dann wirst du auch nach potenziellen Miterben gefragt (Geschwister) und dir nachrangigen Erben (Kindern, auch ungeborene!). Da machst du wieder so viele Angaben wie du halt kannst. Du wirst nicht die erste Person sein, die nicht den gesamten Famikienstammbaum mit Drittnamen, Geburtsort und aktueller Anschrift herunterbeten kann. Entfremdete Familie sind jetzt keine Überraschung für die Rechtspfleger.
Wenn deine Geschwister oder sonst wer das Erbe annehmen bist du nicht für die Beerdigung verantwortlich. Schlagen alle möglichen Erben aus, erbt der Staat und beerdigt den Verstorbenen so kostengünstig wie möglich. Falls der Nachlass diese Kosten nicht deckt und auch sonst niemand einspringt, kann sich der Staat sich das Geld wieder holen. Macht er aber oft nicht. Letztlich hast du aber kein Recht nur deinen Teil zu zahlen, sondern müsstest dir dann das Geld von deinen Geschwistern wiederholen.
Aber wie gesagt, meiner Erfahrung nach werden Erben für so etwas nicht aufgespürt bzw. kostet eine anonyme Bestattung die Stadt vielleicht 1500€, weil nur die Kosten für den Bestatter anfallen und keine Gebühren usw. Sind also keine Unsummen, die da auf euch zukommen. Bei allem anderen was den Nachlass betrifft ist man dann ja raus.


Stimmt so nicht ganz.
Die Bestattung hat mit dem Erbe nichts zu tun. Wenn jemand da ist der bestattungspflichtig ist, wird er/sie das auch tun müssen, völlig egal was mit dem Erbe ist. Die bestattungspflicht geht aber nicht so weit "zurück" wie das erbrecht.

Heißt zb in meinem Fall zb wenn mein Vater stirbt sind meine Schwestern und ich gleichermaßen bestattungspflichtig wenn er zum todeszeitpunkt nicht verheiratet ist. Das wir ihn alle schon Jahre nicht gesehen haben (meine halbschwester 40 Jahre) oder ob er was hinterlässt spielt dabei keinerlei Rolle.

Spielt aber bei der te keine Rolle da (wenn ich jetzt richtig erinnere) nicht bestattungspflichtig ist.


Du hast recht, dass Bestattungspflicht und Erbe in so weit nicht damit zu tun haben, dass man auch bestattungspflichtig ist, wenn man das Erbe ausschlägt. Etwas anderes habe ich nie behauptet.
Allerdings gilt auch 1968 BGB: "Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers". Würde in deinem Fall also deine Schwester die Erbschaft annehmen, müsste auch nur sie dafür zahlen. Nicht du.
In dem Fall (nicht die TE, aber Zitat oben) ist die Person ja aber von der Familie entfremdet. Es bestehen Zweifel wann man überhaupt vom Erbfall informiert wird. Meiner Erfahrung nach legen sich Städte Verstorbene nicht wochen- bzw. monatelang auf Eis bis sie bestattungspflichtige Angehörige finden, sondern erledigen die Sachen selbst und treiben evtl. das Geld im Anschluss wieder ein.
Also ja, eine Fiskalerbschaft entbindet nicht von der Bestattungspflicht der Angehörigen. Sorry, falls das so rüber kam. Kommt davon wenn man nebenbei auf dem Handy tippt.
In der Realität erlebe ich aber das in diesem Fall häufig die Stadt für das Begräbnis sorgt.
27.02.2023 17:56
Zitat von Elsilein:

Zitat von Sarah2022:

Zitat von Elsilein:

Zitat von Sarah2022:

...

Deshalb haben wir für so Fälle eine Rechtschutzversicherung.
Und deshalb nutzt man dann einen Anwalt völlig unnötigerweise für etwas, das er sowieso nicht regeln kann?
Kleine Randbemerkung: Rechtsschutzversicherungen können einem auch kündigen. Das machen sie sehr gerne, wenn man
unnötigerweise Kosten produziert.
Muss jeder selber wissen, ob er das riskieren möchte oder die Rechtsschutzversicherung für die Zukunft bei wirklich schweren und teuren Fällen doch noch gerne im Hintergrund hat.

Warum unnötigerweise? Wenn ich eine rechtliche Frage habe und mich irgendwo besser aufgehoben fühlen möchte als in einem Mamaforum, rufe ich die Hotline der Versicherung (für die ich bezahle) an, da bitte ich um einen Rat in Sachen Erbrecht, woraufhin man mich mit einem Fachanwalt verbindet oder aber ich werde von einem zurück gerufen. Der erklärt mir dann das Prozedere und ob ich dazu zu einem Kollegen gehen sollte (wenn es denn eine größere Sache wäre). In dem Fall würde der Anwalt mir wohl sagen, dass ich das alleine schaffe. Das Ganze hat dann zehn Minuten gedauert und ich musste dazu nicht einmal das Haus verlassen. Meine Versicherung wird mich sicher nicht für einen Service, den sie bewusst anbietet, rausschmeißen.

Ich finde das alles andere als unnötig, wenn ich nicht in der Lage bin, aus den mir zur Verfügung stehenden Informationen schlau zu werden. Gerade wenn es ums Erbe und damit um viel Geld (Schulden) geht, frage ich lieber einmal zu viel nach als hinterher auf einem Hübbel Schulden zu sitzen. Die Frage ist vielmehr, welche Wege zur Informationsbeschaffung wirklich geeignet sind. Und da muss ich Mamaforen für Rechts- oder Gesundheitsfragen (als Beispiel) bei aller Liebe zur Community doch leider stark anzweifeln und hoffe oft, dass die Fragesteller sich nicht allzusehr auf die Antworten verlassen.

Danke trotzdem für deine ungefragte Einschätzung.
Den letzten Satz von dir finde ich jetzt richtig gemein und auch unangemessen.

Darf sich in einem Forum jetzt nur noch jemand zu Wort melden, der vorher explizit gefragt wurde? Hat denn dich jemand nach deiner Einschätzung gefragt?

Davon abgesehen ist es natürlich ein Unterschied, ob ich nur bei der Hotline einer Versicherung anrufe oder ob ich zu einem Rechtsanwalt in seine Kanzlei gehe, weil den die Versicherung ja sowieso bezahlt. Siehe die ersten Beiträge ...
Christen
25092 Beiträge
27.02.2023 19:12
Zitat von Sarah2022:

Zitat von Elsilein:

Zitat von Sarah2022:

Zitat von Elsilein:

...
Und deshalb nutzt man dann einen Anwalt völlig unnötigerweise für etwas, das er sowieso nicht regeln kann?
Kleine Randbemerkung: Rechtsschutzversicherungen können einem auch kündigen. Das machen sie sehr gerne, wenn man
unnötigerweise Kosten produziert.
Muss jeder selber wissen, ob er das riskieren möchte oder die Rechtsschutzversicherung für die Zukunft bei wirklich schweren und teuren Fällen doch noch gerne im Hintergrund hat.

Warum unnötigerweise? Wenn ich eine rechtliche Frage habe und mich irgendwo besser aufgehoben fühlen möchte als in einem Mamaforum, rufe ich die Hotline der Versicherung (für die ich bezahle) an, da bitte ich um einen Rat in Sachen Erbrecht, woraufhin man mich mit einem Fachanwalt verbindet oder aber ich werde von einem zurück gerufen. Der erklärt mir dann das Prozedere und ob ich dazu zu einem Kollegen gehen sollte (wenn es denn eine größere Sache wäre). In dem Fall würde der Anwalt mir wohl sagen, dass ich das alleine schaffe. Das Ganze hat dann zehn Minuten gedauert und ich musste dazu nicht einmal das Haus verlassen. Meine Versicherung wird mich sicher nicht für einen Service, den sie bewusst anbietet, rausschmeißen.

Ich finde das alles andere als unnötig, wenn ich nicht in der Lage bin, aus den mir zur Verfügung stehenden Informationen schlau zu werden. Gerade wenn es ums Erbe und damit um viel Geld (Schulden) geht, frage ich lieber einmal zu viel nach als hinterher auf einem Hübbel Schulden zu sitzen. Die Frage ist vielmehr, welche Wege zur Informationsbeschaffung wirklich geeignet sind. Und da muss ich Mamaforen für Rechts- oder Gesundheitsfragen (als Beispiel) bei aller Liebe zur Community doch leider stark anzweifeln und hoffe oft, dass die Fragesteller sich nicht allzusehr auf die Antworten verlassen.

Danke trotzdem für deine ungefragte Einschätzung.
Den letzten Satz von dir finde ich jetzt richtig gemein und auch unangemessen.

Darf sich in einem Forum jetzt nur noch jemand zu Wort melden, der vorher explizit gefragt wurde? Hat denn dich jemand nach deiner Einschätzung gefragt?

Davon abgesehen ist es natürlich ein Unterschied, ob ich nur bei der Hotline einer Versicherung anrufe oder ob ich zu einem Rechtsanwalt in seine Kanzlei gehe, weil den die Versicherung ja sowieso bezahlt. Siehe die ersten Beiträge ...
ich fand deine Beurteilung unangemessen,sie fragt bei der von ihr bezahlten Versicherung zu Rechtsfragen nach,wenn es nötig ist. Nicht mehr und nicht weniger. Würde ich genauso machen bei rechtlichen Fragen,wenn ich eine hätte....
lilly555
11951 Beiträge
27.02.2023 19:48
Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von lilly555:

Zitat von Lady_in_Green:

Anwälte haben mit solchen Angelegenheiten nichts zu tun. Kann man sich sparen. Verplämpert nur Zeit.
Der Mann muss persönlich zum Gericht und für sich und die Kindern ausschlagen. TE muss mit um das für die Kinder zu tun.
Das ist ein simpler bürokratischer Akt. Nicht komplizierter als einen Perso zu beantragen.
Kein Grund Stress zu schieben und Notare und Anwälte zu beauftragen. Letztere haben da übrigens auch null Verfügungsgewalt. Können also nicht das Erbe für einen ausschlagen bzw. so ein Schreiben aufsetzen.
Darf ich mal zwischen fragen ob es auch geht, es direkt vor dem Tod auszuschlagen
Ich habe zb mit beiden Eltern keinen Kontakt seit Jahren. Ich wüsste noch nicht mal wo sie gerade wohnen und ob mir jemand was sagen würde. Und dieses "ab erfahren" ist ja tatsächlich sehr schwammig, oder? Habe dann Angst das es heißt ich hätte es ja gewusst, obwohl ich es ebend nicht wusste. Versteht man was ich meine

Nein. Das geht nicht. Nilou hat den passenden Stelle im BGB ja schon zitiert. Erbfall muss eingetreten sein.
Allerdings wird wenn du bei Gericht ausschlägst gefragt wann du von der Erbschaft erfahren hast. Und da wird deinen Angaben vertraut. Klar würde man evtl. nachfragen wenn du z.B. deine Eltern vor 6 Monten schon gestorben sind. Aber dann sagst du einfach, dass ihr seit Jahren keinen Kontakt hattet und du erst letzte Woche vom Nachlassgericht benachrichtigt wurdest. Und gut. Das sind Rechtspfleger, die dafür bezahlt werden solche Nachlassgeschichten abzuhandeln. Die haben kein Interesse daran dich in die Pfanne zu hauen. Die wollen einfach den Vorgang vom Tisch haben. Es müsste also erstmal jemand kommen und sagen "nee, die lilly wusste das direkt schon am Tag danach. Nicht erst 6 Minate später". Und dann müsste diese Person das auch beweisen. Da würde ich mir echt keine Sorgen machen.
Danke für deine Antwort. Das nimmt tatsächlich viel Druck und Angst
Palabras2
964 Beiträge
27.02.2023 22:02
Zitat von lilly555:

Zitat von Lady_in_Green:

Anwälte haben mit solchen Angelegenheiten nichts zu tun. Kann man sich sparen. Verplämpert nur Zeit.
Der Mann muss persönlich zum Gericht und für sich und die Kindern ausschlagen. TE muss mit um das für die Kinder zu tun.
Das ist ein simpler bürokratischer Akt. Nicht komplizierter als einen Perso zu beantragen.
Kein Grund Stress zu schieben und Notare und Anwälte zu beauftragen. Letztere haben da übrigens auch null Verfügungsgewalt. Können also nicht das Erbe für einen ausschlagen bzw. so ein Schreiben aufsetzen.
Darf ich mal zwischen fragen ob es auch geht, es direkt vor dem Tod auszuschlagen
Ich habe zb mit beiden Eltern keinen Kontakt seit Jahren. Ich wüsste noch nicht mal wo sie gerade wohnen und ob mir jemand was sagen würde. Und dieses "ab erfahren" ist ja tatsächlich sehr schwammig, oder? Habe dann Angst das es heißt ich hätte es ja gewusst, obwohl ich es ebend nicht wusste. Versteht man was ich meine


Hab ich ähnlich gerade erlebt. Zu den Eltern keinen Kontakt seit Jahren und über ein Jahr später durch Zufall vom Tod meines Vaters erfahren.
Gab keine Problene die Frist läuft ab Kenntnis über den Tod, egal wie man davon Kenntnis erlangt hat und egal wie lange nach dem Tod. Auf dem Schriftstück wird das Datum der Kenntnisnahme des Todes angegeben.
28.02.2023 05:18
Ich würde ehrlich gesagt warten, bis du offiziell angeschrieben wirst. Wer soll dir Beweißen das du es wann erfahren hast?
Zu meinem Opa bestand auch kein Kontakt (noch nie) und meine Frist begann dann, als ich angeschrieben wurde. Das war als die Ehefrau und Kinder ausgeschlagen hatten. Kein Mensch hat gefragt ob ich davon vorher schon wusste.
Und eine Mitarbeiterin beim Amtsgericht hat uns mal gesagt es müssen schon massiv viele Schulden vorhanden sein, das zb. Auch Ungeborene Kinder angeschrieben werden. Sonst lässt es der Staat auch irgendwann sein die Erbfolgen anzuschreiben
28.02.2023 08:54
Zitat von Sarah2022:

Zitat von Elsilein:

Zitat von Sarah2022:

Zitat von Elsilein:

...
Und deshalb nutzt man dann einen Anwalt völlig unnötigerweise für etwas, das er sowieso nicht regeln kann?
Kleine Randbemerkung: Rechtsschutzversicherungen können einem auch kündigen. Das machen sie sehr gerne, wenn man
unnötigerweise Kosten produziert.
Muss jeder selber wissen, ob er das riskieren möchte oder die Rechtsschutzversicherung für die Zukunft bei wirklich schweren und teuren Fällen doch noch gerne im Hintergrund hat.

Warum unnötigerweise? Wenn ich eine rechtliche Frage habe und mich irgendwo besser aufgehoben fühlen möchte als in einem Mamaforum, rufe ich die Hotline der Versicherung (für die ich bezahle) an, da bitte ich um einen Rat in Sachen Erbrecht, woraufhin man mich mit einem Fachanwalt verbindet oder aber ich werde von einem zurück gerufen. Der erklärt mir dann das Prozedere und ob ich dazu zu einem Kollegen gehen sollte (wenn es denn eine größere Sache wäre). In dem Fall würde der Anwalt mir wohl sagen, dass ich das alleine schaffe. Das Ganze hat dann zehn Minuten gedauert und ich musste dazu nicht einmal das Haus verlassen. Meine Versicherung wird mich sicher nicht für einen Service, den sie bewusst anbietet, rausschmeißen.

Ich finde das alles andere als unnötig, wenn ich nicht in der Lage bin, aus den mir zur Verfügung stehenden Informationen schlau zu werden. Gerade wenn es ums Erbe und damit um viel Geld (Schulden) geht, frage ich lieber einmal zu viel nach als hinterher auf einem Hübbel Schulden zu sitzen. Die Frage ist vielmehr, welche Wege zur Informationsbeschaffung wirklich geeignet sind. Und da muss ich Mamaforen für Rechts- oder Gesundheitsfragen (als Beispiel) bei aller Liebe zur Community doch leider stark anzweifeln und hoffe oft, dass die Fragesteller sich nicht allzusehr auf die Antworten verlassen.

Danke trotzdem für deine ungefragte Einschätzung.
Den letzten Satz von dir finde ich jetzt richtig gemein und auch unangemessen.

Darf sich in einem Forum jetzt nur noch jemand zu Wort melden, der vorher explizit gefragt wurde? Hat denn dich jemand nach deiner Einschätzung gefragt?

Davon abgesehen ist es natürlich ein Unterschied, ob ich nur bei der Hotline einer Versicherung anrufe oder ob ich zu einem Rechtsanwalt in seine Kanzlei gehe, weil den die Versicherung ja sowieso bezahlt. Siehe die ersten Beiträge ...

Gemein und unangemessen? Wirklich? Tut mir leid, wenn ich dich damit so getroffen habe. Offen gestanden hat mich deine Bemerkung, mein Vorgehen in so einem Fall wäre "unnötig", ohne überhaupt zu wissen/verstanden zu haben, was ich gemeint habe, ziemlich geärgert. Gepaart mit polemischem "muss jeder selbst wissen", ja danke, weiß ich.

Hat mich jemand nach meiner Einschätzung gefragt? - Ja. Ist doch eine offene Frage der TS gewesen, auf die ich geantwortet habe. Ich dagegen habe nicht um eine Einschätzung zu meinem ganz persönlichen Umgang mit meiner Rechtschutzversicherung gebeten.

Ich entschuldige mich trotzdem für meine Bemerkung, da sie dich verletzt zu haben scheint. Damit wir hier nicht zu sehr ins OT gehen, schlage ich vor, alles weitere per PN, falls du noch Klärungsbedarf hast?
01.03.2023 05:19
Warum ruft man nicht im Gericht an? Die haben das gelernt Und wenn man einfach mal ein bisschen im Forum mit offenen Augen durch die Gegend läuft, dann weiß man, wessen Meinung wirklich korrekt ist, weil die Damen vom Fach sind dann bekommt man auch kostenlos richtige Antworten in einem „Mamaforum“

Und wenn dir jemand Paragraphen um die Ohren haut oder zitiert, dann macht der das nicht aus Spaß, sondern aus Wissen

Anonym 1 (209898)
0 Beiträge
01.03.2023 09:31
Wir haben jetzt einen Termin beim Nachlassgericht ausgemacht. Außer unseren Ausweisen, denen von den Kindern und dem Mutterpass müssen wir nichts mitbringen. Falls wir haben, können wir die Infos auf dem Schreiben der Schwiegereltern mitbringen, ist aber nicht notwendig.

Hoffe, dass dann alles relativ problemlos vor Ort erledigt wird. Kann dann gern mal berichten wie es ablief.
Palabras2
964 Beiträge
01.03.2023 09:53
Zitat von Anonym 1 (20989 :

Wir haben jetzt einen Termin beim Nachlassgericht ausgemacht. Außer unseren Ausweisen, denen von den Kindern und dem Mutterpass müssen wir nichts mitbringen. Falls wir haben, können wir die Infos auf dem Schreiben der Schwiegereltern mitbringen, ist aber nicht notwendig.

Hoffe, dass dann alles relativ problemlos vor Ort erledigt wird. Kann dann gern mal berichten wie es ablief.


Das läuft total problemlos. Ihr geht hin zeigt den Ausweis vor, müsst etwas ausfüllen und unterschreiben. Dame zeichnet gegen, fertig ist das Schauspiel. Maximal 30 Minuten,länger wird es nicht dauern.

Ich hab es vom Ausland aus gemacht über das Konsulat, war genauso simpel, nur, dass ich das Schreiben selbst zum Gericht schicken musste.
Anonym 1 (209898)
0 Beiträge
16.03.2023 08:46
Hallo, wollte nochmal berichten wie der Termin lief. Wirklich total problemlos. Wir mussten unsere Ausweise mitbringen und falls wir haben, die von den Kindern und falls vorhanden einen Schrieb, den die Schwiegermutter erhalten haben mit Aktenzeichen.
Dann saßen wir 15 Minuten beim Bearbeitenden im Büro beim Amtsgericht. Der hat ein Schreiben aufgesetzt mit der Auschlagungsformulierung. Dann mussten wir alle Daten auf Korrektheit kontrollieren und beide unterschreiben.

Als Datum für die 6 Wochen Frist/Datum wann mein Mann Erkenntnis vom Tod erlangte hat er den Tag genommen als mein Schwiegervater (Bruder d. Verstorbenen) ausgeschlagen hat. Denn erst dann geht das Erbe eine Person weiter.

Das Amtsgericht erledigt nun auch alles bzgl Absenden usw. Wir müssen nur auf die Rechnung von 30 Euro warten und fertig.

War jetzt wirklich ganz unkompliziert. Danke für eure Hilfen und Informationen vorab.
16.03.2023 08:51
Zitat von Anonym 1 (20989 :

Hallo, wollte nochmal berichten wie der Termin lief. Wirklich total problemlos. Wir mussten unsere Ausweise mitbringen und falls wir haben, die von den Kindern und falls vorhanden einen Schrieb, den die Schwiegermutter erhalten haben mit Aktenzeichen.
Dann saßen wir 15 Minuten beim Bearbeitenden im Büro beim Amtsgericht. Der hat ein Schreiben aufgesetzt mit der Auschlagungsformulierung. Dann mussten wir alle Daten auf Korrektheit kontrollieren und beide unterschreiben.

Als Datum für die 6 Wochen Frist/Datum wann mein Mann Erkenntnis vom Tod erlangte hat er den Tag genommen als mein Schwiegervater (Bruder d. Verstorbenen) ausgeschlagen hat. Denn erst dann geht das Erbe eine Person weiter.

Das Amtsgericht erledigt nun auch alles bzgl Absenden usw. Wir müssen nur auf die Rechnung von 30 Euro warten und fertig.

War jetzt wirklich ganz unkompliziert. Danke für eure Hilfen und Informationen vorab.
Super. Prima dass es so unkompliziert und dazu noch so günstig geklappt hat.

Dann war also doch kein Rechtsanwalt nötig...
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