Mütter- und Schwangerenforum

Nachlass - Erbe ausschlagen - 6 Wochen Frist - viele Fragen...

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27.02.2023 12:39
Zitat von Sarah2022:

Zitat von Zuzi:

Zitat von Elsilein:

Bei so vielen verschiedenen Meinungen hier würde ich mich definitiv erstmal vom Anwalt beraten und aufklären lassen.

Absolut. ...

Ein Anwalt kostet ziemlich viel Geld. Warum also ohne Notwendigkeit hingehen? So kompliziert ist das Vorgehen für die Treaderöffnerin doch nicht.

Wenn die Threaderöffnerin jetzt mit ihren Mann zum Gericht geht und dort das Erbe für alle Familienmitglieder incl. Ungeborenem ausschlägt, ist doch alles klar geregelt.
Wie lange die Frist dann jetzt tatsächlich noch ist, ist doch im Prinzip unwichtig. Man erledigt das einfach sofort.

Die werden ihr dort auch sagen, was noch zusätzlich zu tun ist oder falls die Unterlagen unvollständig sein sollten etc.

Deshalb haben wir für so Fälle eine Rechtschutzversicherung.
Lady_in_Green
541 Beiträge
27.02.2023 13:07
Zitat von Anonym 3 (20989 :

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Anonym 1 (20989 :

Zitat von Lady_in_Green:

1. Die Frist läuft sobald man vom Todesfall/dem Erbe erfährt.
2. Du musst nicht für dich ausschlagen. Du bist nicht Teil der gesetzlichen Erbfolge. Allerdings musst du es für deine Kinder tun. Könnt ihr gleichzeitig machen, kostet dann nur 1x Gebühren. Um die 30€.
3. Der Staat kann sich trotz Erbausschlagung die Kosten der Beerdigung bei unterhaltspflichtigen Personen zurückholen.


Danke dir schonmal. Darf ich rückfragen?

1. Das heißt quasi seit meine Schwiegereltern es uns mitgeteilt haben? Letzte Woche war das.
2. Genau, nicht für mich, sondern für meine Kinder. Auch Ungeborene (bin schwanger), korrekt?
3. Ich denke nicht, dass WIR unterhaltspflichtig sind.

Das heißt, ich setze jetzt einen Schrieb auf für meinen Mann und meine Kinder?! Aber woher weiß ich wo genau es hingeht? Das weiß ich ja nicht. Und ich brauche keinen Snwalt/Notar dazu, sondern kann das "als Laie" ausschlagen?


1. Ja.
2. Ja auch fûr ungeborene Kinder.
3. Nein, aber deine Schwiegereltern.

4. Du musst nichts schreiben. Geh zum Nachlassgericht(Amtsgericht) deines Wohnorts zusammen mit deinem Mann und euren Personalausweisen und den Geburtsurkunden der Kinder. Dort wird der/die zuständige RechtpflegerIn dann die Ausschlagungserklärung aufsetzen und an das zuständige Nachlassgericht weiterleiten. Gut ist es wenn ihr Name, Geburtsdatum, letzte bekannte Addresse und Sterbedatum des Erblassers wisst. Ob ihr einen Termin braucht ist unterschiedlich. Ihr solltet dazu aber online Infos finden bzw. zumindest eine Telefonnummer wo ihr anrufen könnt. Bei uns muss man z.B. ein Vordruck mit den eigenen Daten ausfüllen und wird dann vom Gericht zwecks Termin kontaktiert.
Woanders kann man einfach ohne Termin hingehen.
Du kannst NICHT schriftlich ausschlagen. Das muss persönlich geschehen.
Alternativ könnt ihr auch zu einem Notar gehen und der kann dann eure Ausschlagung festhalten und an das zuständige Nachlassgericht weiter leiten.
Ist aber in der Regel teurer. Habe noch nie einen gesehen, der das für die 30€ gemacht hat, die du bei Gericht zahlst für einen überschuldeten Nachlass.


Was macht man wenn man bestimmte Daten nicht hat? Ich hab zb jetzt sicher seit etwas über 15 Jahren keinen Kontakt zu meinem Vater. Den Wohnort weiß ich. Die genaue Adresse zb gar nicht. Diese Fragen werden alle früher oder später auf mich zukommen. Ich hab auch ein eher zerrüttetes Verhältnis zu einem Teil meiner Geschwister. Mir ist klar das die Kosten für Beerdigung und so übernommen werden müssen. Ich mache mir jetzt schon Sorgen das alles an mir hängenbleibt und meine Geschwister sich aus der Affäre ziehen. Dabei wohnen sie dort und ich bin wirklich weit weg. Versteht mich nicht falsch. Ich übernehme meinen Teil. Das steht nicht zur Diskussion. Aber ich möchte nicht für alle 5 Kinder alleine bezahlen.

Du gibst an, was du angeben kannst. Wohnort ist schon gut, weil das Gericht ja wissen muss wohin es die Ausschlagung schicken muss. Eine genaue Anschrift muss nicht zwingend sein. Du machst Angaben nach bestem Wissen und Gewissen.
Dann wirst du auch nach potenziellen Miterben gefragt (Geschwister) und dir nachrangigen Erben (Kindern, auch ungeborene!). Da machst du wieder so viele Angaben wie du halt kannst. Du wirst nicht die erste Person sein, die nicht den gesamten Famikienstammbaum mit Drittnamen, Geburtsort und aktueller Anschrift herunterbeten kann. Entfremdete Familie sind jetzt keine Überraschung für die Rechtspfleger.
Wenn deine Geschwister oder sonst wer das Erbe annehmen bist du nicht für die Beerdigung verantwortlich. Schlagen alle möglichen Erben aus, erbt der Staat und beerdigt den Verstorbenen so kostengünstig wie möglich. Falls der Nachlass diese Kosten nicht deckt und auch sonst niemand einspringt, kann sich der Staat sich das Geld wieder holen. Macht er aber oft nicht. Letztlich hast du aber kein Recht nur deinen Teil zu zahlen, sondern müsstest dir dann das Geld von deinen Geschwistern wiederholen.
Aber wie gesagt, meiner Erfahrung nach werden Erben für so etwas nicht aufgespürt bzw. kostet eine anonyme Bestattung die Stadt vielleicht 1500€, weil nur die Kosten für den Bestatter anfallen und keine Gebühren usw. Sind also keine Unsummen, die da auf euch zukommen. Bei allem anderen was den Nachlass betrifft ist man dann ja raus.
Lady_in_Green
541 Beiträge
27.02.2023 13:11
Anwälte haben mit solchen Angelegenheiten nichts zu tun. Kann man sich sparen. Verplämpert nur Zeit.
Der Mann muss persönlich zum Gericht und für sich und die Kindern ausschlagen. TE muss mit um das für die Kinder zu tun.
Das ist ein simpler bürokratischer Akt. Nicht komplizierter als einen Perso zu beantragen.
Kein Grund Stress zu schieben und Notare und Anwälte zu beauftragen. Letztere haben da übrigens auch null Verfügungsgewalt. Können also nicht das Erbe für einen ausschlagen bzw. so ein Schreiben aufsetzen.
Anonym 3 (209898)
0 Beiträge
27.02.2023 13:54
Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Anonym 3 (20989 :

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Anonym 1 (20989 :

...


1. Ja.
2. Ja auch fûr ungeborene Kinder.
3. Nein, aber deine Schwiegereltern.

4. Du musst nichts schreiben. Geh zum Nachlassgericht(Amtsgericht) deines Wohnorts zusammen mit deinem Mann und euren Personalausweisen und den Geburtsurkunden der Kinder. Dort wird der/die zuständige RechtpflegerIn dann die Ausschlagungserklärung aufsetzen und an das zuständige Nachlassgericht weiterleiten. Gut ist es wenn ihr Name, Geburtsdatum, letzte bekannte Addresse und Sterbedatum des Erblassers wisst. Ob ihr einen Termin braucht ist unterschiedlich. Ihr solltet dazu aber online Infos finden bzw. zumindest eine Telefonnummer wo ihr anrufen könnt. Bei uns muss man z.B. ein Vordruck mit den eigenen Daten ausfüllen und wird dann vom Gericht zwecks Termin kontaktiert.
Woanders kann man einfach ohne Termin hingehen.
Du kannst NICHT schriftlich ausschlagen. Das muss persönlich geschehen.
Alternativ könnt ihr auch zu einem Notar gehen und der kann dann eure Ausschlagung festhalten und an das zuständige Nachlassgericht weiter leiten.
Ist aber in der Regel teurer. Habe noch nie einen gesehen, der das für die 30€ gemacht hat, die du bei Gericht zahlst für einen überschuldeten Nachlass.


Was macht man wenn man bestimmte Daten nicht hat? Ich hab zb jetzt sicher seit etwas über 15 Jahren keinen Kontakt zu meinem Vater. Den Wohnort weiß ich. Die genaue Adresse zb gar nicht. Diese Fragen werden alle früher oder später auf mich zukommen. Ich hab auch ein eher zerrüttetes Verhältnis zu einem Teil meiner Geschwister. Mir ist klar das die Kosten für Beerdigung und so übernommen werden müssen. Ich mache mir jetzt schon Sorgen das alles an mir hängenbleibt und meine Geschwister sich aus der Affäre ziehen. Dabei wohnen sie dort und ich bin wirklich weit weg. Versteht mich nicht falsch. Ich übernehme meinen Teil. Das steht nicht zur Diskussion. Aber ich möchte nicht für alle 5 Kinder alleine bezahlen.

Du gibst an, was du angeben kannst. Wohnort ist schon gut, weil das Gericht ja wissen muss wohin es die Ausschlagung schicken muss. Eine genaue Anschrift muss nicht zwingend sein. Du machst Angaben nach bestem Wissen und Gewissen.
Dann wirst du auch nach potenziellen Miterben gefragt (Geschwister) und dir nachrangigen Erben (Kindern, auch ungeborene!). Da machst du wieder so viele Angaben wie du halt kannst. Du wirst nicht die erste Person sein, die nicht den gesamten Famikienstammbaum mit Drittnamen, Geburtsort und aktueller Anschrift herunterbeten kann. Entfremdete Familie sind jetzt keine Überraschung für die Rechtspfleger.
Wenn deine Geschwister oder sonst wer das Erbe annehmen bist du nicht für die Beerdigung verantwortlich. Schlagen alle möglichen Erben aus, erbt der Staat und beerdigt den Verstorbenen so kostengünstig wie möglich. Falls der Nachlass diese Kosten nicht deckt und auch sonst niemand einspringt, kann sich der Staat sich das Geld wieder holen. Macht er aber oft nicht. Letztlich hast du aber kein Recht nur deinen Teil zu zahlen, sondern müsstest dir dann das Geld von deinen Geschwistern wiederholen.
Aber wie gesagt, meiner Erfahrung nach werden Erben für so etwas nicht aufgespürt bzw. kostet eine anonyme Bestattung die Stadt vielleicht 1500€, weil nur die Kosten für den Bestatter anfallen und keine Gebühren usw. Sind also keine Unsummen, die da auf euch zukommen. Bei allem anderen was den Nachlass betrifft ist man dann ja raus.


Danke das hilft schon mal. Der Nachlass wird nichts decken. Es sind nur Schulden. Was heißt kein Recht nur meinen Teil zu zahlen. Ich hab ja Geschwister die in Arbeit stehen. Da wird es nur um Trotz gehen und sich gegenseitig eins reinwürgen wollen. Die Schwierigkeit hierbei wird sein alle an einen Tisch zu bekommen um das anständig zu regeln. Vermutlich wird es über einen Anwalt laufen müssen. Ich möchte aus Prinzip nicht für meine Geschwister bezahlen die könnten aber frech grinsend sagen das sie keine Lust haben.
lilly555
11925 Beiträge
27.02.2023 14:09
Zitat von Lady_in_Green:

Anwälte haben mit solchen Angelegenheiten nichts zu tun. Kann man sich sparen. Verplämpert nur Zeit.
Der Mann muss persönlich zum Gericht und für sich und die Kindern ausschlagen. TE muss mit um das für die Kinder zu tun.
Das ist ein simpler bürokratischer Akt. Nicht komplizierter als einen Perso zu beantragen.
Kein Grund Stress zu schieben und Notare und Anwälte zu beauftragen. Letztere haben da übrigens auch null Verfügungsgewalt. Können also nicht das Erbe für einen ausschlagen bzw. so ein Schreiben aufsetzen.
Darf ich mal zwischen fragen ob es auch geht, es direkt vor dem Tod auszuschlagen
Ich habe zb mit beiden Eltern keinen Kontakt seit Jahren. Ich wüsste noch nicht mal wo sie gerade wohnen und ob mir jemand was sagen würde. Und dieses "ab erfahren" ist ja tatsächlich sehr schwammig, oder? Habe dann Angst das es heißt ich hätte es ja gewusst, obwohl ich es ebend nicht wusste. Versteht man was ich meine
Sarah2022
2373 Beiträge
27.02.2023 14:38
Zitat von Elsilein:

Zitat von Sarah2022:

Zitat von Zuzi:

Zitat von Elsilein:

Bei so vielen verschiedenen Meinungen hier würde ich mich definitiv erstmal vom Anwalt beraten und aufklären lassen.

Absolut. ...

Ein Anwalt kostet ziemlich viel Geld. Warum also ohne Notwendigkeit hingehen? So kompliziert ist das Vorgehen für die Treaderöffnerin doch nicht.

Wenn die Threaderöffnerin jetzt mit ihren Mann zum Gericht geht und dort das Erbe für alle Familienmitglieder incl. Ungeborenem ausschlägt, ist doch alles klar geregelt.
Wie lange die Frist dann jetzt tatsächlich noch ist, ist doch im Prinzip unwichtig. Man erledigt das einfach sofort.

Die werden ihr dort auch sagen, was noch zusätzlich zu tun ist oder falls die Unterlagen unvollständig sein sollten etc.

Deshalb haben wir für so Fälle eine Rechtschutzversicherung.
Und deshalb nutzt man dann einen Anwalt völlig unnötigerweise für etwas, das er sowieso nicht regeln kann?
Kleine Randbemerkung: Rechtsschutzversicherungen können einem auch kündigen. Das machen sie sehr gerne, wenn man
unnötigerweise Kosten produziert.
Muss jeder selber wissen, ob er das riskieren möchte oder die Rechtsschutzversicherung für die Zukunft bei wirklich schweren und teuren Fällen doch noch gerne im Hintergrund hat.
Sarah2022
2373 Beiträge
27.02.2023 14:43
Zitat von lilly555:

Zitat von Lady_in_Green:

Anwälte haben mit solchen Angelegenheiten nichts zu tun. Kann man sich sparen. Verplämpert nur Zeit.
Der Mann muss persönlich zum Gericht und für sich und die Kindern ausschlagen. TE muss mit um das für die Kinder zu tun.
Das ist ein simpler bürokratischer Akt. Nicht komplizierter als einen Perso zu beantragen.
Kein Grund Stress zu schieben und Notare und Anwälte zu beauftragen. Letztere haben da übrigens auch null Verfügungsgewalt. Können also nicht das Erbe für einen ausschlagen bzw. so ein Schreiben aufsetzen.
Darf ich mal zwischen fragen ob es auch geht, es direkt vor dem Tod auszuschlagen
Ich habe zb mit beiden Eltern keinen Kontakt seit Jahren. Ich wüsste noch nicht mal wo sie gerade wohnen und ob mir jemand was sagen würde. Und dieses "ab erfahren" ist ja tatsächlich sehr schwammig, oder? Habe dann Angst das es heißt ich hätte es ja gewusst, obwohl ich es ebend nicht wusste. Versteht man was ich meine
Nein, ein Erbe kann man nicht schon vorsorglich vor dem Tod des Verwandten ausschlagen.
Egal ob schon lange vor dem Tod oder direkt vor dem Tod - es geht nie.
nilou
14053 Beiträge
27.02.2023 14:43
Zitat von lilly555:

Zitat von Lady_in_Green:

Anwälte haben mit solchen Angelegenheiten nichts zu tun. Kann man sich sparen. Verplämpert nur Zeit.
Der Mann muss persönlich zum Gericht und für sich und die Kindern ausschlagen. TE muss mit um das für die Kinder zu tun.
Das ist ein simpler bürokratischer Akt. Nicht komplizierter als einen Perso zu beantragen.
Kein Grund Stress zu schieben und Notare und Anwälte zu beauftragen. Letztere haben da übrigens auch null Verfügungsgewalt. Können also nicht das Erbe für einen ausschlagen bzw. so ein Schreiben aufsetzen.
Darf ich mal zwischen fragen ob es auch geht, es direkt vor dem Tod auszuschlagen
Ich habe zb mit beiden Eltern keinen Kontakt seit Jahren. Ich wüsste noch nicht mal wo sie gerade wohnen und ob mir jemand was sagen würde. Und dieses "ab erfahren" ist ja tatsächlich sehr schwammig, oder? Habe dann Angst das es heißt ich hätte es ja gewusst, obwohl ich es ebend nicht wusste. Versteht man was ich meine


Nein das geht nicht. Der Erbfall = Tod muss ja erst eintreten damit du Grund zum Ausschlagen hast.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1946 Zeitpunkt für Annahme oder Ausschlagung

Der Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen, sobald der Erbfall eingetreten ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1946.html
nilou
14053 Beiträge
27.02.2023 14:46
Zitat von Anonym 3 (20989 :

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Anonym 3 (20989 :

Zitat von Lady_in_Green:

...


Was macht man wenn man bestimmte Daten nicht hat? Ich hab zb jetzt sicher seit etwas über 15 Jahren keinen Kontakt zu meinem Vater. Den Wohnort weiß ich. Die genaue Adresse zb gar nicht. Diese Fragen werden alle früher oder später auf mich zukommen. Ich hab auch ein eher zerrüttetes Verhältnis zu einem Teil meiner Geschwister. Mir ist klar das die Kosten für Beerdigung und so übernommen werden müssen. Ich mache mir jetzt schon Sorgen das alles an mir hängenbleibt und meine Geschwister sich aus der Affäre ziehen. Dabei wohnen sie dort und ich bin wirklich weit weg. Versteht mich nicht falsch. Ich übernehme meinen Teil. Das steht nicht zur Diskussion. Aber ich möchte nicht für alle 5 Kinder alleine bezahlen.

Du gibst an, was du angeben kannst. Wohnort ist schon gut, weil das Gericht ja wissen muss wohin es die Ausschlagung schicken muss. Eine genaue Anschrift muss nicht zwingend sein. Du machst Angaben nach bestem Wissen und Gewissen.
Dann wirst du auch nach potenziellen Miterben gefragt (Geschwister) und dir nachrangigen Erben (Kindern, auch ungeborene!). Da machst du wieder so viele Angaben wie du halt kannst. Du wirst nicht die erste Person sein, die nicht den gesamten Famikienstammbaum mit Drittnamen, Geburtsort und aktueller Anschrift herunterbeten kann. Entfremdete Familie sind jetzt keine Überraschung für die Rechtspfleger.
Wenn deine Geschwister oder sonst wer das Erbe annehmen bist du nicht für die Beerdigung verantwortlich. Schlagen alle möglichen Erben aus, erbt der Staat und beerdigt den Verstorbenen so kostengünstig wie möglich. Falls der Nachlass diese Kosten nicht deckt und auch sonst niemand einspringt, kann sich der Staat sich das Geld wieder holen. Macht er aber oft nicht. Letztlich hast du aber kein Recht nur deinen Teil zu zahlen, sondern müsstest dir dann das Geld von deinen Geschwistern wiederholen.
Aber wie gesagt, meiner Erfahrung nach werden Erben für so etwas nicht aufgespürt bzw. kostet eine anonyme Bestattung die Stadt vielleicht 1500€, weil nur die Kosten für den Bestatter anfallen und keine Gebühren usw. Sind also keine Unsummen, die da auf euch zukommen. Bei allem anderen was den Nachlass betrifft ist man dann ja raus.


Danke das hilft schon mal. Der Nachlass wird nichts decken. Es sind nur Schulden. Was heißt kein Recht nur meinen Teil zu zahlen. Ich hab ja Geschwister die in Arbeit stehen. Da wird es nur um Trotz gehen und sich gegenseitig eins reinwürgen wollen. Die Schwierigkeit hierbei wird sein alle an einen Tisch zu bekommen um das anständig zu regeln. Vermutlich wird es über einen Anwalt laufen müssen. Ich möchte aus Prinzip nicht für meine Geschwister bezahlen die könnten aber frech grinsend sagen das sie keine Lust haben.


Das Problem ist, das man sich an jeden einzelnen von euch halten kann und der muss es zahlen. Intern hast du natürlich einen Anspruch gegen deine Geschwister. Aber der Staat kann sich erstmal alles komplett von 1 von euch holen. Macht für ihn ja auch mehr Sinn für ihn als von jeden einen Teil zu fordern.
lilly555
11925 Beiträge
27.02.2023 14:53
Schade, dann hätte ich vorher schon abschließen können... Als Tochter werde ich ja erben, bin ja "die erste" in der Reihe Na ich hoffe einfach mir sagt das dann auch einer mit den wichtigsten Daten, damit ich das direkt für uns ausschlagen kann...
Lady_in_Green
541 Beiträge
27.02.2023 15:57
Zitat von lilly555:

Zitat von Lady_in_Green:

Anwälte haben mit solchen Angelegenheiten nichts zu tun. Kann man sich sparen. Verplämpert nur Zeit.
Der Mann muss persönlich zum Gericht und für sich und die Kindern ausschlagen. TE muss mit um das für die Kinder zu tun.
Das ist ein simpler bürokratischer Akt. Nicht komplizierter als einen Perso zu beantragen.
Kein Grund Stress zu schieben und Notare und Anwälte zu beauftragen. Letztere haben da übrigens auch null Verfügungsgewalt. Können also nicht das Erbe für einen ausschlagen bzw. so ein Schreiben aufsetzen.
Darf ich mal zwischen fragen ob es auch geht, es direkt vor dem Tod auszuschlagen
Ich habe zb mit beiden Eltern keinen Kontakt seit Jahren. Ich wüsste noch nicht mal wo sie gerade wohnen und ob mir jemand was sagen würde. Und dieses "ab erfahren" ist ja tatsächlich sehr schwammig, oder? Habe dann Angst das es heißt ich hätte es ja gewusst, obwohl ich es ebend nicht wusste. Versteht man was ich meine

Nein. Das geht nicht. Nilou hat den passenden Stelle im BGB ja schon zitiert. Erbfall muss eingetreten sein.
Allerdings wird wenn du bei Gericht ausschlägst gefragt wann du von der Erbschaft erfahren hast. Und da wird deinen Angaben vertraut. Klar würde man evtl. nachfragen wenn du z.B. deine Eltern vor 6 Monten schon gestorben sind. Aber dann sagst du einfach, dass ihr seit Jahren keinen Kontakt hattet und du erst letzte Woche vom Nachlassgericht benachrichtigt wurdest. Und gut. Das sind Rechtspfleger, die dafür bezahlt werden solche Nachlassgeschichten abzuhandeln. Die haben kein Interesse daran dich in die Pfanne zu hauen. Die wollen einfach den Vorgang vom Tisch haben. Es müsste also erstmal jemand kommen und sagen "nee, die lilly wusste das direkt schon am Tag danach. Nicht erst 6 Minate später". Und dann müsste diese Person das auch beweisen. Da würde ich mir echt keine Sorgen machen.
Lady_in_Green
541 Beiträge
27.02.2023 16:00
Zitat von lilly555:

Schade, dann hätte ich vorher schon abschließen können... Als Tochter werde ich ja erben, bin ja "die erste" in der Reihe Na ich hoffe einfach mir sagt das dann auch einer mit den wichtigsten Daten, damit ich das direkt für uns ausschlagen kann...

Du kannst davon ausgehen, dass das Nachlassgericht dich recht schnell aufspüren wird. Und wenns dir keiner sagt handelst du halt sobald du den Brief bekommst. Und da stehen dann ja alle Daten bzw. sogar schon ein Aktenzeichen.
Yuria
353 Beiträge
27.02.2023 17:04
Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Anonym 3 (20989 :

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Anonym 1 (20989 :

...


1. Ja.
2. Ja auch fûr ungeborene Kinder.
3. Nein, aber deine Schwiegereltern.

4. Du musst nichts schreiben. Geh zum Nachlassgericht(Amtsgericht) deines Wohnorts zusammen mit deinem Mann und euren Personalausweisen und den Geburtsurkunden der Kinder. Dort wird der/die zuständige RechtpflegerIn dann die Ausschlagungserklärung aufsetzen und an das zuständige Nachlassgericht weiterleiten. Gut ist es wenn ihr Name, Geburtsdatum, letzte bekannte Addresse und Sterbedatum des Erblassers wisst. Ob ihr einen Termin braucht ist unterschiedlich. Ihr solltet dazu aber online Infos finden bzw. zumindest eine Telefonnummer wo ihr anrufen könnt. Bei uns muss man z.B. ein Vordruck mit den eigenen Daten ausfüllen und wird dann vom Gericht zwecks Termin kontaktiert.
Woanders kann man einfach ohne Termin hingehen.
Du kannst NICHT schriftlich ausschlagen. Das muss persönlich geschehen.
Alternativ könnt ihr auch zu einem Notar gehen und der kann dann eure Ausschlagung festhalten und an das zuständige Nachlassgericht weiter leiten.
Ist aber in der Regel teurer. Habe noch nie einen gesehen, der das für die 30€ gemacht hat, die du bei Gericht zahlst für einen überschuldeten Nachlass.


Was macht man wenn man bestimmte Daten nicht hat? Ich hab zb jetzt sicher seit etwas über 15 Jahren keinen Kontakt zu meinem Vater. Den Wohnort weiß ich. Die genaue Adresse zb gar nicht. Diese Fragen werden alle früher oder später auf mich zukommen. Ich hab auch ein eher zerrüttetes Verhältnis zu einem Teil meiner Geschwister. Mir ist klar das die Kosten für Beerdigung und so übernommen werden müssen. Ich mache mir jetzt schon Sorgen das alles an mir hängenbleibt und meine Geschwister sich aus der Affäre ziehen. Dabei wohnen sie dort und ich bin wirklich weit weg. Versteht mich nicht falsch. Ich übernehme meinen Teil. Das steht nicht zur Diskussion. Aber ich möchte nicht für alle 5 Kinder alleine bezahlen.

Du gibst an, was du angeben kannst. Wohnort ist schon gut, weil das Gericht ja wissen muss wohin es die Ausschlagung schicken muss. Eine genaue Anschrift muss nicht zwingend sein. Du machst Angaben nach bestem Wissen und Gewissen.
Dann wirst du auch nach potenziellen Miterben gefragt (Geschwister) und dir nachrangigen Erben (Kindern, auch ungeborene!). Da machst du wieder so viele Angaben wie du halt kannst. Du wirst nicht die erste Person sein, die nicht den gesamten Famikienstammbaum mit Drittnamen, Geburtsort und aktueller Anschrift herunterbeten kann. Entfremdete Familie sind jetzt keine Überraschung für die Rechtspfleger.
Wenn deine Geschwister oder sonst wer das Erbe annehmen bist du nicht für die Beerdigung verantwortlich. Schlagen alle möglichen Erben aus, erbt der Staat und beerdigt den Verstorbenen so kostengünstig wie möglich. Falls der Nachlass diese Kosten nicht deckt und auch sonst niemand einspringt, kann sich der Staat sich das Geld wieder holen. Macht er aber oft nicht. Letztlich hast du aber kein Recht nur deinen Teil zu zahlen, sondern müsstest dir dann das Geld von deinen Geschwistern wiederholen.
Aber wie gesagt, meiner Erfahrung nach werden Erben für so etwas nicht aufgespürt bzw. kostet eine anonyme Bestattung die Stadt vielleicht 1500€, weil nur die Kosten für den Bestatter anfallen und keine Gebühren usw. Sind also keine Unsummen, die da auf euch zukommen. Bei allem anderen was den Nachlass betrifft ist man dann ja raus.


Stimmt so nicht ganz.
Die Bestattung hat mit dem Erbe nichts zu tun. Wenn jemand da ist der bestattungspflichtig ist, wird er/sie das auch tun müssen, völlig egal was mit dem Erbe ist. Die bestattungspflicht geht aber nicht so weit "zurück" wie das erbrecht.

Heißt zb in meinem Fall zb wenn mein Vater stirbt sind meine Schwestern und ich gleichermaßen bestattungspflichtig wenn er zum todeszeitpunkt nicht verheiratet ist. Das wir ihn alle schon Jahre nicht gesehen haben (meine halbschwester 40 Jahre) oder ob er was hinterlässt spielt dabei keinerlei Rolle.

Spielt aber bei der te keine Rolle da (wenn ich jetzt richtig erinnere) nicht bestattungspflichtig ist.
Anonym 3 (209898)
0 Beiträge
27.02.2023 17:28
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 3 (20989 :

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Anonym 3 (20989 :

...

Du gibst an, was du angeben kannst. Wohnort ist schon gut, weil das Gericht ja wissen muss wohin es die Ausschlagung schicken muss. Eine genaue Anschrift muss nicht zwingend sein. Du machst Angaben nach bestem Wissen und Gewissen.
Dann wirst du auch nach potenziellen Miterben gefragt (Geschwister) und dir nachrangigen Erben (Kindern, auch ungeborene!). Da machst du wieder so viele Angaben wie du halt kannst. Du wirst nicht die erste Person sein, die nicht den gesamten Famikienstammbaum mit Drittnamen, Geburtsort und aktueller Anschrift herunterbeten kann. Entfremdete Familie sind jetzt keine Überraschung für die Rechtspfleger.
Wenn deine Geschwister oder sonst wer das Erbe annehmen bist du nicht für die Beerdigung verantwortlich. Schlagen alle möglichen Erben aus, erbt der Staat und beerdigt den Verstorbenen so kostengünstig wie möglich. Falls der Nachlass diese Kosten nicht deckt und auch sonst niemand einspringt, kann sich der Staat sich das Geld wieder holen. Macht er aber oft nicht. Letztlich hast du aber kein Recht nur deinen Teil zu zahlen, sondern müsstest dir dann das Geld von deinen Geschwistern wiederholen.
Aber wie gesagt, meiner Erfahrung nach werden Erben für so etwas nicht aufgespürt bzw. kostet eine anonyme Bestattung die Stadt vielleicht 1500€, weil nur die Kosten für den Bestatter anfallen und keine Gebühren usw. Sind also keine Unsummen, die da auf euch zukommen. Bei allem anderen was den Nachlass betrifft ist man dann ja raus.


Danke das hilft schon mal. Der Nachlass wird nichts decken. Es sind nur Schulden. Was heißt kein Recht nur meinen Teil zu zahlen. Ich hab ja Geschwister die in Arbeit stehen. Da wird es nur um Trotz gehen und sich gegenseitig eins reinwürgen wollen. Die Schwierigkeit hierbei wird sein alle an einen Tisch zu bekommen um das anständig zu regeln. Vermutlich wird es über einen Anwalt laufen müssen. Ich möchte aus Prinzip nicht für meine Geschwister bezahlen die könnten aber frech grinsend sagen das sie keine Lust haben.


Das Problem ist, das man sich an jeden einzelnen von euch halten kann und der muss es zahlen. Intern hast du natürlich einen Anspruch gegen deine Geschwister. Aber der Staat kann sich erstmal alles komplett von 1 von euch holen. Macht für ihn ja auch mehr Sinn für ihn als von jeden einen Teil zu fordern.


Aber wie sucht der Staat aus an wen er sich wendet? Den Erstgeborenen? Der am nächsten dran wohnt? Oder schickt er allen und wer sich zuerst meldet hat Pech? Meine Geschwister wohnen alle im selben Kreis. Ich nicht mehr und hab sogar das Bundesland gewechselt. Naja..ich werd es erfahren irgendwann und irgendwie. Am einfachsten wäre es natürlich wenn alle vernünftig wären und das fair aufteilen. Aber darauf kann ich nicht hoffen.
27.02.2023 17:30
Zitat von Sarah2022:

Zitat von Elsilein:

Zitat von Sarah2022:

Zitat von Zuzi:

...

Ein Anwalt kostet ziemlich viel Geld. Warum also ohne Notwendigkeit hingehen? So kompliziert ist das Vorgehen für die Treaderöffnerin doch nicht.

Wenn die Threaderöffnerin jetzt mit ihren Mann zum Gericht geht und dort das Erbe für alle Familienmitglieder incl. Ungeborenem ausschlägt, ist doch alles klar geregelt.
Wie lange die Frist dann jetzt tatsächlich noch ist, ist doch im Prinzip unwichtig. Man erledigt das einfach sofort.

Die werden ihr dort auch sagen, was noch zusätzlich zu tun ist oder falls die Unterlagen unvollständig sein sollten etc.

Deshalb haben wir für so Fälle eine Rechtschutzversicherung.
Und deshalb nutzt man dann einen Anwalt völlig unnötigerweise für etwas, das er sowieso nicht regeln kann?
Kleine Randbemerkung: Rechtsschutzversicherungen können einem auch kündigen. Das machen sie sehr gerne, wenn man
unnötigerweise Kosten produziert.
Muss jeder selber wissen, ob er das riskieren möchte oder die Rechtsschutzversicherung für die Zukunft bei wirklich schweren und teuren Fällen doch noch gerne im Hintergrund hat.

Warum unnötigerweise? Wenn ich eine rechtliche Frage habe und mich irgendwo besser aufgehoben fühlen möchte als in einem Mamaforum, rufe ich die Hotline der Versicherung (für die ich bezahle) an, da bitte ich um einen Rat in Sachen Erbrecht, woraufhin man mich mit einem Fachanwalt verbindet oder aber ich werde von einem zurück gerufen. Der erklärt mir dann das Prozedere und ob ich dazu zu einem Kollegen gehen sollte (wenn es denn eine größere Sache wäre). In dem Fall würde der Anwalt mir wohl sagen, dass ich das alleine schaffe. Das Ganze hat dann zehn Minuten gedauert und ich musste dazu nicht einmal das Haus verlassen. Meine Versicherung wird mich sicher nicht für einen Service, den sie bewusst anbietet, rausschmeißen.

Ich finde das alles andere als unnötig, wenn ich nicht in der Lage bin, aus den mir zur Verfügung stehenden Informationen schlau zu werden. Gerade wenn es ums Erbe und damit um viel Geld (Schulden) geht, frage ich lieber einmal zu viel nach als hinterher auf einem Hübbel Schulden zu sitzen. Die Frage ist vielmehr, welche Wege zur Informationsbeschaffung wirklich geeignet sind. Und da muss ich Mamaforen für Rechts- oder Gesundheitsfragen (als Beispiel) bei aller Liebe zur Community doch leider stark anzweifeln und hoffe oft, dass die Fragesteller sich nicht allzusehr auf die Antworten verlassen.

Danke trotzdem für deine ungefragte Einschätzung.
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