Mütter- und Schwangerenforum

Hibbel-Thread

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Himbeerchen
3090 Beiträge
02.01.2009 17:13
Zitat von Sanny78:
Zitat von Himbeerchen:
Zitat von Sanny78:
Zitat von Himbeerchen:

das leite ich gern mal so weiter... mal sehen, ob mein herr körper drauf hört... *hihi*

Sonst kommt er übers Knie... jawohl!


gut, wie lange geben wir ihm denn zeit, um sich zu bewähren? *gggg*


Nur diesen Zyklus! Sonst:


ich werd ihm das nachher nochmal verdeutlichen...

smartie, also wenn mein arbeitgeber so viel geld hat, dass er mehr als 30 mitarbeiter beschäftigen kann, muss er dann auch verkraften können, dass ich (teilweise) ausfallen könnte? wusste ich gar nicht. echt interessant. hast du noch mehr so schlaue infos. saug sowas ja immer gerne auf...
02.01.2009 17:13
Zitat von Sanny78:
Zitat von Smartie:
Zitat von Sanny78:
Zitat von Smartie:

Ich misch mich mal kurz ein...will ein bisserl klugscheißen...
Der Chef zahlt erstmal, bekommt dann aber die volle Summe von der Krankenkasse wieder, da er monatlich eine Lohnforzahlungs-Umlage an die Krankenkasse zahlt. Damit hat er dann einen Anspruch auf Erstattung des fortgezahlten Entgelts..


Das ist ja cool! Brauch ich ja kein schlechtes Gewissen haben... Werd ja zu 80 % bei Ss auch Beschäftigungsverbot wegen meiner chronischen Erkrankung bekommen...


Quatsch.. brauchst Du nicht.. es sei denn, Du hast nen großen Arbeitgeber mit über 30 Mitarbeitern.. Dann zahlt der keine Umlage und bekommt auch nix erstattet..


200 MA, dann zahlt er wohl doch....


tja.. dann wohl leider doch...
02.01.2009 17:15
Zitat von Smartie:
Zitat von Sanny78:
Zitat von Smartie:

Ich misch mich mal kurz ein...will ein bisserl klugscheißen...
Der Chef zahlt erstmal, bekommt dann aber die volle Summe von der Krankenkasse wieder, da er monatlich eine Lohnforzahlungs-Umlage an die Krankenkasse zahlt. Damit hat er dann einen Anspruch auf Erstattung des fortgezahlten Entgelts..


Das ist ja cool! Brauch ich ja kein schlechtes Gewissen haben... Werd ja zu 80 % bei Ss auch Beschäftigungsverbot wegen meiner chronischen Erkrankung bekommen...


Quatsch.. brauchst Du nicht.. es sei denn, Du hast nen großen Arbeitgeber mit über 30 Mitarbeitern.. Dann zahlt der keine Umlage und bekommt auch nix erstattet..

Das ist nur bei der U1.. Bei der U2 bekommt er das geld! http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U2
02.01.2009 17:16
Sanny... ich hab mich vertan... das mit den 30 Arbeitnehmer ist nur für die Umlage im Krankheitsfall....

guckst Du hier...

Zur Umlage 1 sind alle Arbeitgeber pflichtig, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Z ur Umlage 2 sind alle Arbeitgeber pflichtig, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten und der Art des Betriebes.
Das Feststellungsverfahren wird durch die BKK-Arbeitgeberversicherung für alle teilnehmenden Betriebskrankenkassen durchgeführt. Dies geschieht immer dann, wenn ein Arbeitgeber einen Betrieb neu gründet oder erstmals ein Beitragskonto bei einer der teilnehmenden Betriebskrankenkassen eröffnet. Die Erklärung zur Feststellung der Teilnahme am Ausgleichsverfahren können Sie online ausfüllen, downloaden oder bestellen.


Quelle: bkk-aag.de

Und die Umlage 2 ist für Schwangerschaft und Mutterschutz...

Tschuuuuldigung für die falsche Info..
Sanny78
14351 Beiträge
02.01.2009 17:17
Püppi, Smartie... nun versteht die Sanny nur noch Bahnhof...
02.01.2009 17:17
Zitat von Püppi:
Zitat von Smartie:
Zitat von Sanny78:
Zitat von Smartie:

Ich misch mich mal kurz ein...will ein bisserl klugscheißen...
Der Chef zahlt erstmal, bekommt dann aber die volle Summe von der Krankenkasse wieder, da er monatlich eine Lohnforzahlungs-Umlage an die Krankenkasse zahlt. Damit hat er dann einen Anspruch auf Erstattung des fortgezahlten Entgelts..


Das ist ja cool! Brauch ich ja kein schlechtes Gewissen haben... Werd ja zu 80 % bei Ss auch Beschäftigungsverbot wegen meiner chronischen Erkrankung bekommen...


Quatsch.. brauchst Du nicht.. es sei denn, Du hast nen großen Arbeitgeber mit über 30 Mitarbeitern.. Dann zahlt der keine Umlage und bekommt auch nix erstattet..

Das ist nur bei der U1.. Bei der U2 bekommt er das geld! http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U2


ja.. hab ich auch grad gelesen.. soooorrry...
das kommt davon, wenn man klugscheißen will..
02.01.2009 17:18
Zitat von Sanny78:
Püppi, Smartie... nun versteht die Sanny nur noch Bahnhof...


Püppi hatte recht....
Dein Arbeitgeber bekommt alles wieder, wenn du ein BV bekommst. Egal wieviele Mitarbeiter er hat...
Mein Fehler..
Sanny78
14351 Beiträge
02.01.2009 17:18
Zitat von Smartie:
Sanny... ich hab mich vertan... das mit den 30 Arbeitnehmer ist nur für die Umlage im Krankheitsfall....

guckst Du hier...

Zur Umlage 1 sind alle Arbeitgeber pflichtig, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Z ur Umlage 2 sind alle Arbeitgeber pflichtig, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten und der Art des Betriebes.
Das Feststellungsverfahren wird durch die BKK-Arbeitgeberversicherung für alle teilnehmenden Betriebskrankenkassen durchgeführt. Dies geschieht immer dann, wenn ein Arbeitgeber einen Betrieb neu gründet oder erstmals ein Beitragskonto bei einer der teilnehmenden Betriebskrankenkassen eröffnet. Die Erklärung zur Feststellung der Teilnahme am Ausgleichsverfahren können Sie online ausfüllen, downloaden oder bestellen.


Quelle: bkk-aag.de

Und die Umlage 2 ist für Schwangerschaft und Mutterschutz...

Tschuuuuldigung für die falsche Info..


Wow, jetzt blick ich wieder durch...
Man seit ihr informiert! Danke!
Jadaflo
78064 Beiträge
02.01.2009 17:18
na ihr?????
Sanny78
14351 Beiträge
02.01.2009 17:19
Zitat von Jadaflo:
na ihr?????

hallo Jada! *winke*
Jadaflo
78064 Beiträge
02.01.2009 17:20
Zitat von Sanny78:
Zitat von Jadaflo:
na ihr?????

hallo Jada! *winke*


und was geht bei dir so ab?????? friere gerade voll
02.01.2009 17:20
Zitat von Smartie:
Zitat von Püppi:
Zitat von Smartie:
Zitat von Sanny78:
Zitat von Smartie:

Ich misch mich mal kurz ein...will ein bisserl klugscheißen...
Der Chef zahlt erstmal, bekommt dann aber die volle Summe von der Krankenkasse wieder, da er monatlich eine Lohnforzahlungs-Umlage an die Krankenkasse zahlt. Damit hat er dann einen Anspruch auf Erstattung des fortgezahlten Entgelts..


Das ist ja cool! Brauch ich ja kein schlechtes Gewissen haben... Werd ja zu 80 % bei Ss auch Beschäftigungsverbot wegen meiner chronischen Erkrankung bekommen...


Quatsch.. brauchst Du nicht.. es sei denn, Du hast nen großen Arbeitgeber mit über 30 Mitarbeitern.. Dann zahlt der keine Umlage und bekommt auch nix erstattet..

Das ist nur bei der U1.. Bei der U2 bekommt er das geld! http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U2


ja.. hab ich auch grad gelesen.. soooorrry...
das kommt davon, wenn man klugscheißen will..


Macht ja nix... hab es ja schnell aufgeklärt! Auch en Schaf kann und darf sich Irren
Sanny78
14351 Beiträge
02.01.2009 17:21
Sag mal Püppi, habt ihr es jetzt eigentlich schon Euren Freunden, Eltern etc. erzählt mit der ss?
02.01.2009 17:21
Hallo Jada
02.01.2009 17:22
Zitat von Sanny78:

Wow, jetzt blick ich wieder durch...
Man seit ihr informiert! Danke!


Naja... eigentlich hätte ich es auf Anhieb wissen müssen .... is ja schließlich mein Job... peinlich peinlich..
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