Mütter- und Schwangerenforum

❤️Projekt erstes Baby -wer hibbelt mit ? ❤️

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02.12.2015 09:30
Zitat von Jessie987:

Ja Jubemi da hast du auch recht. Mittlerweile spricht sich das auch etwas mehr rum. Viele wissen nämlich gar nicht, dass man das auch vor der Geburt erledigen kann.


Im Netz bei dem Standesamt von unserer Stadt steht nur nicht wirklich genau was man braucht dafür.
Ich habe was von Geburtsurkunden beider Eltern zb gefunden. Ich rief dann an und hab nach gefragt beim JA. Es reichen Persos und MuPa.
Aber wenn du dich da ja auskennst, warum brauch man zur Babygeburtsanmeldung auch unsere Geburtsurkunden? Mein Freund der meckert jedes Mal rum bei dem Thema
Jessie987
317 Beiträge
02.12.2015 09:30
Sooo in der Art zumindest bei uns hier , da wird man ständig gefragt "hey bist du mit den und den und den Verwandt?" kurz und bündig "nein" .

Ahhh ja ich hab eine Kollegin bei der war es auch so die Frage, weil sie nur Mädels sind und ihr ihr Name auch gut gefallen hat. Am Ende hat sie sich aber doch für den Namen ihres Mannes entschieden .
Jessie987
317 Beiträge
02.12.2015 09:36
Puuuuh, du fragst Sachen ich bin für Unterhalt zuständig bzw. Unterhaltsvorschuss . Du meinst im Standesamt dann?
Da müsste ich mal meine Kollegen fragen.
Aber wir müssen gesetzlich auch immer die Geburtsurkunden verlangen bei Antragstellungen. Die dürfen auch nicht älter als 6 Monate ausgestellt sein.
Und wenn man heiratet dürfen die Geburtsurkunden auch nicht älter als 6 Monate ausgestellt worden sein.
Juli1907
824 Beiträge
02.12.2015 11:00
Puhh, das klingt ja mal wieder nach ein Haufen Behördenkram und Papierfutzelei!!!

Bei uns hat sich das Thema ja Gott sei Dank erledigt durch unsere Hochzeit im August. Haben bzw. kriegen alle Papas Namen
ElisaL
140 Beiträge
02.12.2015 11:38
Die Geburtsurkunde wird doch direkt nach der Geburt ausgestellt. Also meine ist definitiv älter als sechs Monate. Eure nicht?
Juli1907
824 Beiträge
02.12.2015 12:03
Da hast du grundsätzlich Recht, Elisa.

Aber ich weiß zum Beispiel von unserer Hochzeit, dass wir von dem Standesamt, wo wir nach unserer Geburt angemeldet wurden, einen sogenannten Auszug aus dem Geburtenregister brauchten. Das unterscheidet sich gon der "normalen" Geburtsurkunde. Dieses Dokument durfte vom Ausstellungsdatum her nicht älter als ein halbes Jahr sein - es ist ja quasi nur eine beglaubigte Kopie.
02.12.2015 13:12
Huhu Mädels,

heute war wieder Vorsorge bei meiner Frauenärztin angesagt.
Bei mir alles in Ordnung. MuMu ist geschlossen und der Gmh sah auch sehr gut aus, sagte sie.
Zuckertest wäre theoretisch heute auch dran gewesen, aber meine SS-Diabetes ist ja schon länger bekannt und so konnt ich mir das sparen
Zu unserem kleinen Schatz (Bild in meiner Galerie): Der kleine Mann war heute recht schüchtern was Geschlecht zeigen angeht Er saß aber breitbeinig da und würden wir es nicht schon wissen, was es wird, hätte meine Ärztin heute kein eindeutiges Outing gegeben.
Seine FL ist 4,37cm und seine Gesamtlänge ca 30,59cm. Inzwischen ist er ca 675g schwer und sie war sehr zufrieden mit ihm und seiner Entwicklung.
Jessie987
317 Beiträge
02.12.2015 13:38
Wow Jubemi hört sich super an und freut mich sehr für euch !
Da ist man gleich wieder voll happy wenn man solche Bestätigungen bekommt, also dass alles gut ist und so .

Ja Elisa so wie Juli das schreibt ist es richtig man muss sich die dann im jeweiligen Standesamt praktisch "neu" aus dem Geburtenregister anfordern , zumindest zur Hochzeit und wenn man Unterhaltsvorschuss beantragt .
ElisaL
140 Beiträge
02.12.2015 14:10
Zu Hochzeit hab ich auch schon gehört, dass man so einen Auszug braucht aber zur Anerkennung der Vaterschaft und der Sache mit dem Sorgerecht war mir das neu. Laut meinen Infos reicht das die normale Urkunde.
Jessie987
317 Beiträge
02.12.2015 14:24
Ja die braucht man bei uns im Amt zur Anerkennung auch nicht . Nur Persos und MuPa ....ist jetzt vielleicht alles ein bisschen durcheinander geraten.
Aber es arbeitet ja auch nicht jedes Amt komplett gleich...es gibt auch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Ansichten oder Vorschriften...
Mandy87
6762 Beiträge
02.12.2015 15:54
Tanja: Danke. Hatte schon öfters eine Sehnenscheidenentzündung im Handgelenk. Dann habe ich 3-4 Tage eine Bandage getragen und konnte auch arbeiten, aber diesmal... Das ist eine ganz andere Hausnummer...

Caro: Danke. Ja, da haben wir was gemeinsam.
Weißt du wann dein ES war?
Ab wann wolltest du einen Test wagen?

Jessie: muss man das extra Beurkunden wenn man nicht verheiratet ist?
Ich dachte immer man gibt den Vater bei der Geburt an...

Jubemi: freut mich dass bei euch alles ok ist!

Eigentlich wollte ich ja meinen Schatz ab jetzt regelmäßig zum Herzeln animieren, aber mit der Bandage bin ich nicht wirklich sexy xD, ich lass ihn mal bis zum Ende des Zyklus in Ruhe
Jessie987
317 Beiträge
02.12.2015 16:23
Du kannst ihn auch bei der Geburt angeben, ganz klar, aber dann musst du das trotzdem am Standesamt auch wieder "abklären" hinterher weil er dafür unterschreiben muss/darf .
So ist alles vorher erledigt und er wird gleich in die Geburtsurkunde eingetragen weil das Jugendamt es an das Standesamt weitergibt und man hat zumindest da keine Rennerei mehr nach der Geburt.
Wenn man verheiratet ist, ist automatisch der Ehemann der Vater und wird auch als solcher eingetragen.
Und das gemeinsame Sorgerecht muss man, wenn man das will sowieso im Jugendamt festsetzen wenn man nicht verheiratet ist. So hat man gleich alles zusammen erledigt . Ansonsten ist die Mutter allein Sorgeberechtigte außer eben wieder, man ist verheiratet.
Mandy87
6762 Beiträge
02.12.2015 18:16
Danke für die Info.
Kann man dann auch gleich schon den Namen des Kindes angeben oder muss dass weiterhin nach der Geburt gemacht werden?

Habe mich mit dem Thema noch nicht auseinander gesetzt.

Muss ja auch erst mal schwanger werden...
02.12.2015 19:09
Zitat von Mandy87:

Danke für die Info.
Kann man dann auch gleich schon den Namen des Kindes angeben oder muss dass weiterhin nach der Geburt gemacht werden?

Habe mich mit dem Thema noch nicht auseinander gesetzt.

Muss ja auch erst mal schwanger werden...


Man muss sich spätestens am 7. Tag nach der Geburt beim Standesamt vorstellen. Bis dahin muss der Name stehen
MissCoffee
12318 Beiträge
02.12.2015 19:49
Zitat von tanja1704:

ihr könnt das jetzt schon machen mit der Vaterschaftsanerkennung?
ist ja praktisch..

bei uns kann man erst unterschreiben gehen, wenn das Baby da ist..

überlege auch, ob er nicht gleich den Nachnamen vom Vater bekommt, wie macht ihr das?


Nein Tanja. Die vaterschaftsanerkennung kann man auch bei uns schon.vorher machen
wir machen das in den nächsten Tagen mal.
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