Mütter- und Schwangerenforum

Die WM Juni Babys 2018

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Tine91
4700 Beiträge
20.05.2018 15:44
Zitat von Glücksstein:

Zitat von SarahLou:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von SarahLou:

...


Ja ist das gleiche. Das andere Kh würde aber auch nichts machen.

Sagtmal, beim Elterngeldantrag ; Wir müssen da ein Steuerbescheid beifügen da wir ja nun ne Steuererklärung für 2017 machen müssen. Laut Steuerberater bekommen wir was über 2000€ raus.

Bedeutet das dann, das ich kein Elterngeld bekommen werde? Oder für was wollen die den Steuerbescheid haben?


Das muss man doch nur wenn man selbstständig ist, da man als Selbstständige/r keine Lohnzettel bekommt und irgendwie aber sein Einkommen nachweisen muss. Oder?

Edit: Als Angestellte/r hat man nicht zwangsläufig nen Bescheid, da man keine Steuererklärung machen muss.


Unsere Steuerberaterin hat gesagt man muss eine Steuererklärung machen sobald man angefangen hat mit arbeiten, sprich schon ab Ausbildungszeit. Das Finanzamt könnte die letzten 10 Jahre einfordern.
Das was viele immer erzählen das ne Einkommenssteuererklärung nur bei größerem Verdienst oder verheiratet sein machen muss, stimmt nicht.

In dem Antrag steht ja drin ob wenn zusammen mehr als 500.000€ im Jahr an Einkommen hatte ja/nein und bei nein steht da, man muss den Steuerbescheid einreichen.


Das stimmt so nicht... Nicht jeder muss eine Steuererklärung machen.
Einen Steuerbescheid würde ich mit den Elterngeldatrag auch erstmal nicht einreichen. Wenn denen noch irgendwas fehlt, melden die sich und dann kannst du es immer noch nachreichen. Dass Steuerrückzahlungen auf das Elterngeld angerechnet werden, glaube ich nicht.
20.05.2018 16:05
Ich hab 2004-2007 ne Ausbildung gemacht und nur am Ende einmal ne Steuerklärung gemacht um meine Steuern zurück zu bekommen.
Danach jahrelang nicht. Auch nicht, nachdem wir geheiratet hatten. Von uns hat auch niemand steuerpflichtig gearbeitet.
Ich glaube erst 2012/2013 haben wir damit angefangen.
Ich hab jetzt mal in meinen Antrag geschaut. Der Steuerbescheid wird benötigt um zu prüfen, ob man überhaupt Anspruch hat auf Elterngeld. Den hat man als verheiratetes Paar ab 500.000 Euro nämlich nicht mehr.
Daher würde ich den Steuerbescheid direkt beilegen. Angefordert wird der dann so oder so.
Glücksstein
4444 Beiträge
20.05.2018 16:45
Ja den Steuerbescheid muss man hingeben. Noch liegt uns aber keiner vor. Die Steuerberaterin muss das erst noch dahin schicken. Der kann nur nach gereicht werden sobald wir ihn haben.
SarahLou
1331 Beiträge
20.05.2018 16:51
Zitat von Glücksstein:

Ja den Steuerbescheid muss man hingeben. Noch liegt uns aber keiner vor. Die Steuerberaterin muss das erst noch dahin schicken. Der kann nur nach gereicht werden sobald wir ihn haben.


Könnt ihr mir mal bitte sagen an welcher Stelle im Antrag ein Steuerbescheid von Angestellten gefordert wird? Ich finde dazu nichts.
SarahLou
1331 Beiträge
20.05.2018 16:55
Ich habe die Stelle jetzt gefunden. Man kann dort aber "es wird keine Steuererklärung abgegeben" ankreuzen. Also ist man prinzipiell auch nicht dazu gezwungen. So wie ich das verstehe.
malladonna
705 Beiträge
20.05.2018 16:58
Ich bin 36 Jahre alt, ledig und arbeite seitdem ich 18 bin, seit 26 Vollzeit. Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht und musste dies auch nie. Ich muss erst ab 2018 eine machen, weil ich ab diesem Jahr mit dem elterngeld staatliche Mittel in Anspruch nehme.

Und in meinem Elterngeldantrag und auf den Infoseiten dazu habe ich auch keine Info für Angestellte dazu gefunden.

Die Anträge sind wohl länderabhängig unterschiedlich, aber die Regelungen zum Elterngeld gelten doch bundesweit


Was natürlich ist, wenn man eine regelmäßig macht, kann ich daher nicht sagen.
SarahLou
1331 Beiträge
20.05.2018 17:13
Es geht um diese Stelle aus der Erklärung zum Einkommen. Aber so wie ich es verstehe, muss man jetzt nicht unbedingt ne Steuererklärung machen, wenn man sonst nie eine gemacht hat. Man kann ja an anderer Stelle zustimmen, dass sich die Elterngeldstelle Infos vom Finanzamt einholen darf. Das reicht dann sicherlich auch.

Zitat von malladonna:

Ich bin 36 Jahre alt, ledig und arbeite seitdem ich 18 bin, seit 26 Vollzeit. Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht und musste dies auch nie. Ich muss erst ab 2018 eine machen, weil ich ab diesem Jahr mit dem elterngeld staatliche Mittel in Anspruch nehme.

Und in meinem Elterngeldantrag und auf den Infoseiten dazu habe ich auch keine Info für Angestellte dazu gefunden.

Die Anträge sind wohl länderabhängig unterschiedlich, aber die Regelungen zum Elterngeld gelten doch bundesweit


Was natürlich ist, wenn man eine regelmäßig macht, kann ich daher nicht sagen.
20.05.2018 17:32
Eine Freundin macht auch nie eine Steuererklärung und hat das auch angekreuzt, da haben sie sich beschwert, sie soll’s nachreichen, obwohl sie ja keine macht. Hat also auch wieder alles verzögert. Unglaublich.
SarahLou
1331 Beiträge
20.05.2018 17:36
Zitat von lasu:

Eine Freundin macht auch nie eine Steuererklärung und hat das auch angekreuzt, da haben sie sich beschwert, sie soll’s nachreichen, obwohl sie ja keine macht. Hat also auch wieder alles verzögert. Unglaublich.


Dann kennen die dort ihre eigenen Anträge scheinbar nicht. Was hat sie denn dann gemacht?
malladonna
705 Beiträge
20.05.2018 17:40
Im Zweifel kopiere ich den Deppen einfach die eidesstaatliche Erklärung meinerseits dazu, die ich schon bei der Hausfinanzierung abgeben musste.

Ich wollte mit meinem Beitrag nur noch einmal betonen, dass es eben nicht Pflicht ist, in Deutschland als unverheiratete Angestellte eine Steuererklärung abzugeben.

Hab deswegen den Absatz wahrscheinlich übersprungen. Das mit den 500.000 trifft nämlich leider auch nicht auf mich zu

Dann ist es aber kein Wunder, dass ich mit meinem Antrag nach 3 Minuten durch war. Habe ja dann überall die einfachste Variante nutzen können.
Tine91
4700 Beiträge
20.05.2018 18:25
Zitat von lasu:

Eine Freundin macht auch nie eine Steuererklärung und hat das auch angekreuzt, da haben sie sich beschwert, sie soll’s nachreichen, obwohl sie ja keine macht. Hat also auch wieder alles verzögert. Unglaublich.


Heißt das, ich muss für 2017 jetzt noch eine Steuererklärung machen?
Die sehen doch an meinen Einkommensnachweisen, dass wir keine 500.000€ verdienen. Die Nachweise von meinem Freund kann ich da gern noch dazu legen
Lau-ra
1749 Beiträge
20.05.2018 18:36
Zitat von Tine91:

Zitat von lasu:

Eine Freundin macht auch nie eine Steuererklärung und hat das auch angekreuzt, da haben sie sich beschwert, sie soll’s nachreichen, obwohl sie ja keine macht. Hat also auch wieder alles verzögert. Unglaublich.


Heißt das, ich muss für 2017 jetzt noch eine Steuererklärung machen?
Die sehen doch an meinen Einkommensnachweisen, dass wir keine 500.000€ verdienen. Die Nachweise von meinem Freund kann ich da gern noch dazu legen


Ich hab noch nie ne Steuererklärung gemacht
Tine91
4700 Beiträge
20.05.2018 18:40
Zitat von Lau-ra:

Zitat von Tine91:

Zitat von lasu:

Eine Freundin macht auch nie eine Steuererklärung und hat das auch angekreuzt, da haben sie sich beschwert, sie soll’s nachreichen, obwohl sie ja keine macht. Hat also auch wieder alles verzögert. Unglaublich.


Heißt das, ich muss für 2017 jetzt noch eine Steuererklärung machen?
Die sehen doch an meinen Einkommensnachweisen, dass wir keine 500.000€ verdienen. Die Nachweise von meinem Freund kann ich da gern noch dazu legen


Ich hab noch nie ne Steuererklärung gemacht


Also ich habe jetzt nochmal Google befragt. Man ist für den Elterngeldantrag nicht verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Man muss nur das entsprechende Kreuz setzen und mit seiner Unterschrift bestätigen, dass man nicht diese 500.000€ im Jahr verdient (schön wärs )
Lau-ra
1749 Beiträge
20.05.2018 18:42
Zitat von Tine91:

Zitat von Lau-ra:

Zitat von Tine91:

Zitat von lasu:

Eine Freundin macht auch nie eine Steuererklärung und hat das auch angekreuzt, da haben sie sich beschwert, sie soll’s nachreichen, obwohl sie ja keine macht. Hat also auch wieder alles verzögert. Unglaublich.


Heißt das, ich muss für 2017 jetzt noch eine Steuererklärung machen?
Die sehen doch an meinen Einkommensnachweisen, dass wir keine 500.000€ verdienen. Die Nachweise von meinem Freund kann ich da gern noch dazu legen


Ich hab noch nie ne Steuererklärung gemacht


Also ich habe jetzt nochmal Google befragt. Man ist für den Elterngeldantrag nicht verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Man muss nur das entsprechende Kreuz setzen und mit seiner Unterschrift bestätigen, dass man nicht diese 500.000€ im Jahr verdient (schön wärs )


Ja hab ich auch gelesen und es reichen wohl die Gehaltsabrechnungen als Nachweis
malladonna
705 Beiträge
20.05.2018 18:43
Zitat von Tine91:

Zitat von lasu:

Eine Freundin macht auch nie eine Steuererklärung und hat das auch angekreuzt, da haben sie sich beschwert, sie soll’s nachreichen, obwohl sie ja keine macht. Hat also auch wieder alles verzögert. Unglaublich.


Heißt das, ich muss für 2017 jetzt noch eine Steuererklärung machen?
Die sehen doch an meinen Einkommensnachweisen, dass wir keine 500.000€ verdienen. Die Nachweise von meinem Freund kann ich da gern noch dazu legen


Nein, musst du meines Erachtens definitiv nicht (wenn du bisher noch nie eine gemacht hast). Ich werde es sicher nicht tun. Wenn du unsicher bist, ruf doch sonst bei der Elterngeldstelle an am Dienstag
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