❤❤❤Februar Mamis 2012❤❤❤
09.01.2014 20:35
Zitat von Usa83:
Zitat von Mimamk:
Zitat von frechdachs102:
Zitat von Mimamk:
das mit den gesetzlichen Bestimmungen weiß ich ja erst seitdem ich beim ANwalt war, das erde ich ihr morgen sagen.
Denke aber dennoch, dass die mich dann rauskicken, weil ich auf mein Recht poche oder so!
Wer nicht wag der nicht gewinnt. Du hast 2 Möglichkeiten gerade: 1. Du sagst es der so, wie Du es heute in Erfahrung bringen konntest und riskierst dann, nach dem Du wieder angefangen hast eine Kündigung (die können sie eh erst aussprechen, sobald Du deinen Fuß wieder in die Firma gesetzt hast = Arbeitsbeginn) oder Du nimmst es so an ohne murren, versuchst Noah in die andere Gruppe zu bringen und gut und suchst Dir nebenbei einen neuen Job...
ja. der vorteil wäre, ich hätte kollegen. der nachteil: ich mache da irgendwelche hifi arbeiten!
auch selbst wenn. du kannst dich ja erstmal wieder "einarbeiten" und dir nach und nach wieder respekt erarbeiten, was deine chefin ja auch sieht. aber erstmal hast du nach 2 jahren wieder einen einstieg!
es ist dennoch unfair.

09.01.2014 20:38
Zitat von Mimamk:
Zitat von Usa83:
Zitat von Mimamk:
Zitat von frechdachs102:
...
ja. der vorteil wäre, ich hätte kollegen. der nachteil: ich mache da irgendwelche hifi arbeiten!
auch selbst wenn. du kannst dich ja erstmal wieder "einarbeiten" und dir nach und nach wieder respekt erarbeiten, was deine chefin ja auch sieht. aber erstmal hast du nach 2 jahren wieder einen einstieg!
es ist dennoch unfair.![]()
sehe ich auch so!!!!
Und unfair oder nicht, leider ist das keine Ausnahme

09.01.2014 20:54
Zitat von frechdachs102:
Zitat von Usa83:
Zitat von frechdachs102:
Zitat von Mimamk:
...
na gut, dann halt zwei oder drei oder vierIch habe es aufgegeben mitzuzählen... ganz knusper bin ich halt auch nicht in der Birne
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wer is das schon![]()
öhm keine Ahnung*such*
Hier!! Ich!!!

09.01.2014 20:54
puh mimamk, das ist echt scheiße….. also das mit dem heiraten hab ich mal gepflegt überlesen
gekündigt werden kannst du nach der elternzeit erst nach 3 montaten nach ende der elternzeit, das mal so nebenbei. ich würde auch nochmal das Gespräch suchen und ganz offen und ehrlich sagen was dir sauer aufstößt. und auch das mit der krippenzeit ansprechen, vielleicht lässt sich ja da schon mal ne Regelung finden. kopf hoch, du findest ne Lösung!
bekommst du denn das gleiche Gehalt? auch wenn du so leitungsaufgaben nicht mehr machen würdest?



gekündigt werden kannst du nach der elternzeit erst nach 3 montaten nach ende der elternzeit, das mal so nebenbei. ich würde auch nochmal das Gespräch suchen und ganz offen und ehrlich sagen was dir sauer aufstößt. und auch das mit der krippenzeit ansprechen, vielleicht lässt sich ja da schon mal ne Regelung finden. kopf hoch, du findest ne Lösung!
bekommst du denn das gleiche Gehalt? auch wenn du so leitungsaufgaben nicht mehr machen würdest?
09.01.2014 20:58
Zitat von Blubbels:
puh mimamk, das ist echt scheiße….. also das mit dem heiraten hab ich mal gepflegt überlesen![]()
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gekündigt werden kannst du nach der elternzeit erst nach 3 montaten nach ende der elternzeit , das mal so nebenbei. ich würde auch nochmal das Gespräch suchen und ganz offen und ehrlich sagen was dir sauer aufstößt. und auch das mit der krippenzeit ansprechen, vielleicht lässt sich ja da schon mal ne Regelung finden. kopf hoch, du findest ne Lösung!
bekommst du denn das gleiche Gehalt? auch wenn du so leitungsaufgaben nicht mehr machen würdest?
Öhm... das steht nirgends im Gesetz geschrieben... Du kannst, sobald Du den ersten Tag nach der EZ wieder antrittst gekündigt werden im Rahmen der Kündigungsfrist
09.01.2014 21:00
Zitat von frechdachs102:
Zitat von Blubbels:
puh mimamk, das ist echt scheiße….. also das mit dem heiraten hab ich mal gepflegt überlesen![]()
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gekündigt werden kannst du nach der elternzeit erst nach 3 montaten nach ende der elternzeit , das mal so nebenbei. ich würde auch nochmal das Gespräch suchen und ganz offen und ehrlich sagen was dir sauer aufstößt. und auch das mit der krippenzeit ansprechen, vielleicht lässt sich ja da schon mal ne Regelung finden. kopf hoch, du findest ne Lösung!
bekommst du denn das gleiche Gehalt? auch wenn du so leitungsaufgaben nicht mehr machen würdest?
Öhm... das steht nirgends im Gesetz geschrieben... Du kannst, sobald Du den ersten Tag nach der EZ wieder antrittst gekündigt werden im Rahmen der Kündigungsfrist
nee, also das mit den drei monaten hab ich auch gelesen!

09.01.2014 21:00
Zitat von frechdachs102:
Zitat von Blubbels:
puh mimamk, das ist echt scheiße….. also das mit dem heiraten hab ich mal gepflegt überlesen![]()
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gekündigt werden kannst du nach der elternzeit erst nach 3 montaten nach ende der elternzeit , das mal so nebenbei. ich würde auch nochmal das Gespräch suchen und ganz offen und ehrlich sagen was dir sauer aufstößt. und auch das mit der krippenzeit ansprechen, vielleicht lässt sich ja da schon mal ne Regelung finden. kopf hoch, du findest ne Lösung!
bekommst du denn das gleiche Gehalt? auch wenn du so leitungsaufgaben nicht mehr machen würdest?
Öhm... das steht nirgends im Gesetz geschrieben... Du kannst, sobald Du den ersten Tag nach der EZ wieder antrittst gekündigt werden im Rahmen der Kündigungsfrist
sie meint wohl die kündigungsfrist

die is ja meistens 2 monate

09.01.2014 21:01
Blubbels, übers Gehalt haben wir noch nicht geredet, aber das wird bleiben, sie hat sich nur auf die Stundenzahl beruht, die sie mir ja nach wie vor anbieten können!
09.01.2014 21:02
nein ich meine nicht die Kündigungsfrist (die im normal fall 4 Wochen beträgt). ich bin zu beginn von sveas Schwangerschaft gekündigt worden und war beim Anwalt. er sagte mir ich muss das anfechten, darf ja in der Schwangerschaft nicht gekündigt werden. sie müssen mich also wieder einstellen und ich sie dürfen mich erst 3 Monate nachdem ich wieder aus der elternzeit da bin fristgerecht kündigen!
09.01.2014 21:03
Zitat von Mimamk:
Blubbels, übers Gehalt haben wir noch nicht geredet, aber das wird bleiben, sie hat sich nur auf die Stundenzahl beruht, die sie mir ja nach wie vor anbieten können!
dann würd ich es erstmal annehmen, sofern das mit der Krippe zu regeln ist. aber reden würd ich trotzdem nochmal mit ihr
09.01.2014 21:11
Zitat von Blubbels:
nein ich meine nicht die Kündigungsfrist (die im normal fall 4 Wochen beträgt). ich bin zu beginn von sveas Schwangerschaft gekündigt worden und war beim Anwalt. er sagte mir ich muss das anfechten, darf ja in der Schwangerschaft nicht gekündigt werden. sie müssen mich also wieder einstellen und ich sie dürfen mich erst 3 Monate nachdem ich wieder aus der elternzeit da bin fristgerecht kündigen!
Im Gesetz ist verankert, dass man als AN eine Kündigungsfrist gegen Ende der EZ von 3 Monaten einzuhalten hat. Der AG selber darf während der AZ/Mutterschutz/Schwangerschaft dich nicht kündigen, jedoch nach Antritt der Arbeitsstelle nach der EZ unverzüglich unter Einhaltung der Kündigungsfristen
09.01.2014 21:12
Zitat von Blubbels:
nein ich meine nicht die Kündigungsfrist (die im normal fall 4 Wochen beträgt). ich bin zu beginn von sveas Schwangerschaft gekündigt worden und war beim Anwalt. er sagte mir ich muss das anfechten, darf ja in der Schwangerschaft nicht gekündigt werden. sie müssen mich also wieder einstellen und ich sie dürfen mich erst 3 Monate nachdem ich wieder aus der elternzeit da bin fristgerecht kündigen!
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
09.01.2014 21:14
So seh ich das auch, sobald die EZ vorbei ist läuft alles wieder ''normal'' also auch die Kündigungsfrist.
09.01.2014 21:15
Zitat von Mimamk:
Zitat von Blubbels:
nein ich meine nicht die Kündigungsfrist (die im normal fall 4 Wochen beträgt). ich bin zu beginn von sveas Schwangerschaft gekündigt worden und war beim Anwalt. er sagte mir ich muss das anfechten, darf ja in der Schwangerschaft nicht gekündigt werden. sie müssen mich also wieder einstellen und ich sie dürfen mich erst 3 Monate nachdem ich wieder aus der elternzeit da bin fristgerecht kündigen!
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
ich hab nur das wieder gegeben, was der Anwalt mir erklärt hat, sorry. ich hab damals nen aufhebungsvertrag gemacht, deswegen ist es nicht soweit gekommen.
als Arbeitnehmer ne Kündigungsfrist von 3 Monaten? das hab ich noch nie gehört.
09.01.2014 21:17
Zitat von Blubbels:
Zitat von Mimamk:
Zitat von Blubbels:
nein ich meine nicht die Kündigungsfrist (die im normal fall 4 Wochen beträgt). ich bin zu beginn von sveas Schwangerschaft gekündigt worden und war beim Anwalt. er sagte mir ich muss das anfechten, darf ja in der Schwangerschaft nicht gekündigt werden. sie müssen mich also wieder einstellen und ich sie dürfen mich erst 3 Monate nachdem ich wieder aus der elternzeit da bin fristgerecht kündigen!
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
ich hab nur das wieder gegeben, was der Anwalt mir erklärt hat, sorry. ich hab damals nen aufhebungsvertrag gemacht, deswegen ist es nicht soweit gekommen.
als Arbeitnehmer ne Kündigungsfrist von 3 Monaten? das hab ich noch nie gehört.
habs aus dem netz. dazu hat mein anwalt noch gar nix gesagt-
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