'Behinderte Neugeborene einfach töten?'
02.03.2012 14:12
Zitat von ANJUKA:
Aber jetzt mal ne Frage, rein der Neugierde halber...
Wenn man als Mutter über Leben und Tod des ungeborenen entscheiden kann und darf, niemand einem zu irgendwas zwingen darf, die Frau also Kinderbezüglich "Narrenfreiheit" hat, WARUM greift denn dann das JA ein wenn kindesmisshandlungen vorliegen, oder das JA der Mutter vorschriften macht?
Ich meine Grund ist es doch das selbe, oder nicht?
Nein ist es juristisch nicht. Es gibt die Persönlichkeitsrechte der Mutter die so lange gelten wie die Frau das Kind ausgetragen hat und die Rechte des Ungeborenen Lebens. Ist ein Kind geboren hat es Persönlichkeitsrechte und da kann zb das Jua diese Kindesrechte schützen ( ob es das immer tut steht auf einem anderen Blatt)
02.03.2012 14:13
Zitat von Mamsell_Gwyn:
Zitat von ANJUKA:
Aber jetzt mal ne Frage, rein der Neugierde halber...
Wenn man als Mutter über Leben und Tod des ungeborenen entscheiden kann und darf, niemand einem zu irgendwas zwingen darf, die Frau also Kinderbezüglich "Narrenfreiheit" hat, WARUM greift denn dann das JA ein wenn kindesmisshandlungen vorliegen, oder das JA der Mutter vorschriften macht?
Ich meine Grund ist es doch das selbe, oder nicht?
genauso ist die frage warum ärzte dann nen WKS ablehnen dürfen?
Dürfen die ja nur solange die Frau noch keine Wehen hat.
Denn dann hat die Frau ja noch Zeit sich einen anderen Arzt zu suchen der den WKS durchführt.
Ansonsten muss der Arzt den KS auf verlangen durchführen.
Und nicht auszudenken, wenn dann ausgerechnet dieses Kind behindert zur Welt kommt.
(Wenn der Arzt sich weigert, dann sollte jede Frau , der in soeiner Situation der KS verweigert wurde klagen)
02.03.2012 14:13
Zitat von elina:
Zitat von ANJUKA:
Aber jetzt mal ne Frage, rein der Neugierde halber...
Wenn man als Mutter über Leben und Tod des ungeborenen entscheiden kann und darf, niemand einem zu irgendwas zwingen darf, die Frau also Kinderbezüglich "Narrenfreiheit" hat, WARUM greift denn dann das JA ein wenn kindesmisshandlungen vorliegen, oder das JA der Mutter vorschriften macht?
Ich meine Grund ist es doch das selbe, oder nicht?
NEIN, denn mit der lebenden Abkoplung von der Mutter ist das Kind ja zur eigenständigen Person geworden, und hat somit dieselben Menschenrechte wie die Mutter erlangt.
Und damit ein Recht auf ein selbstbestimmtes , gewaltfreies Leben.
Ist schon sehr kompliziert so eine Sache.
(wo sich dann wieder dir Frage aufwirft, warum soll einem schwer behindertem Menschen dieses Recht verwehrt bleiben)
Und hier fangen wir jetzt an uns im Kreis zu drehen.
Genau, weil mit der Geburt gehört das Kind nicht mehr zum Körper der Frau.
02.03.2012 14:13
Zitat von elina:
Zitat von ANJUKA:
Aber jetzt mal ne Frage, rein der Neugierde halber...
Wenn man als Mutter über Leben und Tod des ungeborenen entscheiden kann und darf, niemand einem zu irgendwas zwingen darf, die Frau also Kinderbezüglich "Narrenfreiheit" hat, WARUM greift denn dann das JA ein wenn kindesmisshandlungen vorliegen, oder das JA der Mutter vorschriften macht?
Ich meine Grund ist es doch das selbe, oder nicht?
NEIN, denn mit der lebenden Abkoplung von der Mutter ist das Kind ja zur eigenständigen Person geworden, und hat somit dieselben Menschenrechte wie die Mutter erlangt.
Und damit ein Recht auf ein selbstbestimmtes , gewaltfreies Leben.
Ist schon sehr kompliziert so eine Sache.
(wo sich dann wieder dir Frage aufwirft, warum soll einem schwer behindertem Menschen dieses Recht verwehrt bleiben)
Und hier fangen wir jetzt an uns im Kreis zu drehen.
Eben das eine darf, das andere nicht und DAS find ich komisch....
02.03.2012 14:16
Zitat von Lissy:
Zitat von elina:
Zitat von vollzeitmama:
Ach ja, nochwas: Was wäre, wenn jetzt z.B. meine dreijährige Tochter vom Klettergerüst fallen würde und behindert wäre???
*
Und ich hab noch eine Frage: Gibt es eine Obergrenze für Abtreibungen bei behinderten Kindern? Also bis zur 30. Woche oder so? Oder kann man das Kind theoretisch in der 40. Woche "abtreiben" lassen? Weil wenn letzteres der Fall wäre, dann finde ich das absolut falsch!! Zu der Zeit ging ich mit meiner Ältesten schon in der Sonne spazieren.
Diese Grenze gibt es bei uns nicht...wenn du ein behindertes Kind abtreiben möchtest, dann kannst du das auch in der 40 Woche tun...dazu musst du dann aber alle Instanzen durchmachen und glaubhaft darlegen warum es dri nciht früher möglich war.....und dann das tote Kind auf die Welt bringen.
Richtig. Da gabs auch mal einen Zeitungsartikel über eine Familie. Die haben in der 36. SSW festgestellt, das ihr Sohn schwerstbehindert ist und wollten abtreiben lassen. Die Ärzte haben das aber nicht machen wollen und die Sache hinausgezögert, bis die Wehen eingesetzt haben.
Wenn ich mich nicht täusche, haben die sogar geklagt deswegen![]()
Ja wegen unterlassener hilfeleistung. kenne einen fall, da war das kind tot im mutterleib und die frau musste es still gebären- ein ks wurde ihr verweigert. das finde ich unsagbar grausam.
02.03.2012 14:18
Ich bin der Meinung das jede Frau und jedes Paar dies für sich selber entscheiden sollte. Wer nicht die emotionale Stärke und die Kraft für ein Behindertes Kind hat, sollte lieber einen Abbruch wählen.
Die meisten Mütter und werdenden Mütter sind zum Glück mit gesunden Kindern gesegnet und standen niemals vor dieser heftigen Entscheidung! Es ist immer leicht andere zu verurteilen, wenn man selber in einer guten Position ist und ein gesundes Kind hat, oder erwartet.
Ich könnte kein Baby das zum Tode verurteilt ist Seelenruhig austragen, das wäre für mich emotional undenkbar. Es wäre kein leichter Schritt, aber ich würde mich dagegen entscheiden. Ich wünsche mir sehr, das ich niemals diese Entscheidung treffen mus.
Ich habe am 20.3 eine Fruchtwasseruntersuchung und hoffe so sehr das alles O.K ist mit meinem Würmchen.....
Damit habe ich mich wohl den Löwen zum Frass ausgeliefert, aber damit kann ich leben weil es meine persönliche Meinung ist.
Die meisten Mütter und werdenden Mütter sind zum Glück mit gesunden Kindern gesegnet und standen niemals vor dieser heftigen Entscheidung! Es ist immer leicht andere zu verurteilen, wenn man selber in einer guten Position ist und ein gesundes Kind hat, oder erwartet.
Ich könnte kein Baby das zum Tode verurteilt ist Seelenruhig austragen, das wäre für mich emotional undenkbar. Es wäre kein leichter Schritt, aber ich würde mich dagegen entscheiden. Ich wünsche mir sehr, das ich niemals diese Entscheidung treffen mus.
Ich habe am 20.3 eine Fruchtwasseruntersuchung und hoffe so sehr das alles O.K ist mit meinem Würmchen.....
Damit habe ich mich wohl den Löwen zum Frass ausgeliefert, aber damit kann ich leben weil es meine persönliche Meinung ist.
02.03.2012 14:20
Zitat von Whiteangel:
Ich bin der Meinung das jede Frau und jedes Paar dies für sich selber entscheiden sollte. Wer nicht die emotionale Stärke und die Kraft für ein Behindertes Kind hat, sollte lieber einen Abbruch wählen.
Die meisten Mütter und werdenden Mütter sind zum Glück mit gesunden Kindern gesegnet und standen niemals vor dieser heftigen Entscheidung! Es ist immer leicht andere zu verurteilen, wenn man selber in einer guten Position ist und ein gesundes Kind hat, oder erwartet.
Ich könnte kein Baby das zum Tode verurteilt ist Seelenruhig austragen, das wäre für mich emotional undenkbar. Es wäre kein leichter Schritt, aber ich würde mich dagegen entscheiden. Ich wünsche mir sehr, das ich niemals diese Entscheidung treffen mus.
Ich habe am 20.3 eine Fruchtwasseruntersuchung und hoffe so sehr das alles O.K ist mit meinem Würmchen.....
Damit habe ich mich wohl den Löwen zum Frass ausgeliefert, aber damit kann ich leben weil es meine persönliche Meinung ist.
Das hast du gut geschrieben und das unterschreibe ich so.
Für das Ergebnis der Fruchtwasseruntersuchung drücke ich dir fest die Daumen!
02.03.2012 14:21
Zitat von Minibeanymachine:
Zitat von Lissy:
Zitat von elina:
Zitat von vollzeitmama:
Ach ja, nochwas: Was wäre, wenn jetzt z.B. meine dreijährige Tochter vom Klettergerüst fallen würde und behindert wäre???
*
Und ich hab noch eine Frage: Gibt es eine Obergrenze für Abtreibungen bei behinderten Kindern? Also bis zur 30. Woche oder so? Oder kann man das Kind theoretisch in der 40. Woche "abtreiben" lassen? Weil wenn letzteres der Fall wäre, dann finde ich das absolut falsch!! Zu der Zeit ging ich mit meiner Ältesten schon in der Sonne spazieren.
Diese Grenze gibt es bei uns nicht...wenn du ein behindertes Kind abtreiben möchtest, dann kannst du das auch in der 40 Woche tun...dazu musst du dann aber alle Instanzen durchmachen und glaubhaft darlegen warum es dri nciht früher möglich war.....und dann das tote Kind auf die Welt bringen.
Richtig. Da gabs auch mal einen Zeitungsartikel über eine Familie. Die haben in der 36. SSW festgestellt, das ihr Sohn schwerstbehindert ist und wollten abtreiben lassen. Die Ärzte haben das aber nicht machen wollen und die Sache hinausgezögert, bis die Wehen eingesetzt haben.
Wenn ich mich nicht täusche, haben die sogar geklagt deswegen![]()
Ja wegen unterlassener hilfeleistung. kenne einen fall, da war das kind tot im mutterleib und die frau musste es still gebären- ein ks wurde ihr verweigert. das finde ich unsagbar grausam.
Das finde ich auch unsagbar grausam.
Das ist dieses gott-Gefühl mancher Ärzte, die meinen als Einziger zu wissen was das Beste für alle Beteiligten ist.
Als ob man nicht selber weis, wo seine Grenzen liegen und was man will.
02.03.2012 14:24
Zitat von BlumenMamii:
Unfassbare Forderung: Zwei Forscher plädieren für die Tötung von Neugeborenen, falls diese geistig oder körperlich behindert sind. Die beiden Australier behaupten, es sei völlig egal, ob es sich dabei um einen Fötus handle, der wegen seiner Behinderung so oder so hätte abgetrieben werden dürfen, oder um ein geborenes Baby. Ihre Ansicht stellten die beiden im Fachmagazin ‚Journal of Medical Ethics‘ dar und lösten damit eine internationale Debatte aus.
Der "moralische Status" eines Neugeborenen sei mit dem eines Fötus vergleichbar, glauben Alberto Giubilini und Francesca Minerva. Beide hätten nicht den „moralischen Status“ eines Erwachsenen. Sie seien lediglich "potentielle Personen" - aber eben keine richtigen Individuen.
Eine Behinderung koste viel Geld
Die Wissenschaftler nennen das Ganze zudem nicht Kindstötung, sondern 'After Birth Abortion', also in etwa "postnatale Abtreibung". Bereits mit dieser Bezeichnung reduzieren sie einen Mord an einem lebenden Menschen zu einer Abtreibung. Schließlich sei nicht jede Behinderung vor der Geburt erkennbar, so die Forscher. Von daher sei es in Ordnung, wenn man die Abtreibung später einfach nachholen könnte.
Ihre Argumentation beruht auf simplen Vergleichen zwischen dem Leben einer Schwangeren und dem einer Mutter: Wenn eine Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährde, ist eine Abtreibung in der Regel offiziell erlaubt, also warum dann nicht ein Kind töten, wenn seine Behinderung das Leben der Mutter jeden Tag aufs Neue belaste?
In ihrem Artikel ‘After-birth abortion: why should the baby live?’ erwähnen Alberto Giubilini und Francesca Minerva, dass ein behindertes Kind zudem sowohl den Staat als auch die Eltern jede Menge koste: und zwar nicht nur Geld, sondern auch viel Kraft und Lebensqualität. Eine Kindstötung könne doch beiden viel ersparen!
Interessant ist übrigens, dass Francesca Minerva eine junge, hübsche Frau ist und im gebärfähigen Alter ist. Es bleibt die Frage, wie sie sich entscheiden würde, wenn sie selbst mal vor einer Wahl stünde.
denen hat glaub jemand echt ins Gehirn geschissen!!![]()
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Selbst wenn das erlaubt wäre, was GsD nie passieren wird, kann ich mir nicht vorstellen, das es eine Frau übers Herz bringen würde.
02.03.2012 15:13
Zitat von vollzeitmama:
Ach ja, nochwas: Was wäre, wenn jetzt z.B. meine dreijährige Tochter vom Klettergerüst fallen würde und behindert wäre???
Ein absolut toller Einwand!
02.03.2012 15:19
Zitat von AnniePa:
Zitat von vollzeitmama:
Ach ja, nochwas: Was wäre, wenn jetzt z.B. meine dreijährige Tochter vom Klettergerüst fallen würde und behindert wäre???
Ein absolut toller Einwand!![]()
Was ist denn daran ein toller Einwand, auch dann liegt es im Ermessen der Mutter / der Eltern je nach Schweregrad der Behinderung, und NACH ausführlicher Beratung der Ärzte und Hilfestellen, die Geräte abschalten zu lassen oder nicht.
02.03.2012 15:54
Zitat von Whiteangel:
Ich bin der Meinung das jede Frau und jedes Paar dies für sich selber entscheiden sollte. Wer nicht die emotionale Stärke und die Kraft für ein Behindertes Kind hat, sollte lieber einen Abbruch wählen.
Die meisten Mütter und werdenden Mütter sind zum Glück mit gesunden Kindern gesegnet und standen niemals vor dieser heftigen Entscheidung! Es ist immer leicht andere zu verurteilen, wenn man selber in einer guten Position ist und ein gesundes Kind hat, oder erwartet.
Ich könnte kein Baby das zum Tode verurteilt ist Seelenruhig austragen, das wäre für mich emotional undenkbar. Es wäre kein leichter Schritt, aber ich würde mich dagegen entscheiden. Ich wünsche mir sehr, das ich niemals diese Entscheidung treffen mus.
Ich habe am 20.3 eine Fruchtwasseruntersuchung und hoffe so sehr das alles O.K ist mit meinem Würmchen.....
Damit habe ich mich wohl den Löwen zum Frass ausgeliefert, aber damit kann ich leben weil es meine persönliche Meinung ist.
du machst in der 13 woche eine fruchtwasseruntersuchung???? das ist früh.....
ich drücke dir aber auch die daumen
02.03.2012 16:07
Zitat von elina:
Zitat von AnniePa:
Zitat von vollzeitmama:
Ach ja, nochwas: Was wäre, wenn jetzt z.B. meine dreijährige Tochter vom Klettergerüst fallen würde und behindert wäre???
Ein absolut toller Einwand!![]()
Was ist denn daran ein toller Einwand, auch dann liegt es im Ermessen der Mutter / der Eltern je nach Schweregrad der Behinderung, und NACH ausführlicher Beratung der Ärzte und Hilfestellen, die Geräte abschalten zu lassen oder nicht.
Nicht jeder schwerstbehindetre Mensch ist auf maschinen angewiesen.
02.03.2012 16:37
Zitat von Mamsell_Gwyn:
Zitat von elina:
Zitat von AnniePa:
Zitat von vollzeitmama:
Ach ja, nochwas: Was wäre, wenn jetzt z.B. meine dreijährige Tochter vom Klettergerüst fallen würde und behindert wäre???
Ein absolut toller Einwand!![]()
Was ist denn daran ein toller Einwand, auch dann liegt es im Ermessen der Mutter / der Eltern je nach Schweregrad der Behinderung, und NACH ausführlicher Beratung der Ärzte und Hilfestellen, die Geräte abschalten zu lassen oder nicht.
Nicht jeder schwerstbehindetre Mensch ist auf maschinen angewiesen.
Stimmt.
02.03.2012 17:15
Zitat von Funkentanz:
Zitat von elina:
Zitat von ANJUKA:
Aber jetzt mal ne Frage, rein der Neugierde halber...
Wenn man als Mutter über Leben und Tod des ungeborenen entscheiden kann und darf, niemand einem zu irgendwas zwingen darf, die Frau also Kinderbezüglich "Narrenfreiheit" hat, WARUM greift denn dann das JA ein wenn kindesmisshandlungen vorliegen, oder das JA der Mutter vorschriften macht?
Ich meine Grund ist es doch das selbe, oder nicht?
NEIN, denn mit der lebenden Abkoplung von der Mutter ist das Kind ja zur eigenständigen Person geworden, und hat somit dieselben Menschenrechte wie die Mutter erlangt.
Und damit ein Recht auf ein selbstbestimmtes , gewaltfreies Leben.
Ist schon sehr kompliziert so eine Sache.
(wo sich dann wieder dir Frage aufwirft, warum soll einem schwer behindertem Menschen dieses Recht verwehrt bleiben)
Und hier fangen wir jetzt an uns im Kreis zu drehen.
Genau, weil mit der Geburt gehört das Kind nicht mehr zum Körper der Frau.
Stimmt, daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Es ist ja dann wirklich Mord, den die Frau betreibt, das Kind ist aus ihrem Körper draußen und somit hat sie nicht das Recht über das Kind in diesem Ausmaß zu entscheiden
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