Mütter- und Schwangerenforum

Junge Mamis & Schwangere bis 21

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jungemama97
729 Beiträge
28.01.2013 22:59
Zitat von Unico:

Huhu
Ich bin im Oktober 19 geworden (5.10) und am 22.10 kam mein kleiner Joshua



heeei
Schön , dassd uns gefunden hast
.. & die Bilder sind süüüß :$$
jungemama97
729 Beiträge
28.01.2013 22:59
Leute ; jz mal ne dumme Frage
.. was is BV ?
Studimum
24038 Beiträge
28.01.2013 23:07
Zitat von jungemama97:

Leute ; jz mal ne dumme Frage
.. was is BV ?

Berufsverbot
28.01.2013 23:10
Zitat von jungemama97:

Leute ; jz mal ne dumme Frage
.. was is BV ?


Beschäftigungsverbot. Das heißt, dass man nicht arbeiten darf, weil durch die Tätigkeit die Gesundheit oder das leben von Mutter und/oder Baby gefährdet wird.
Es gibt ein allgemeines BV (das heißt du kannst mit dem Po zu Hause bleiben) oder ein individuelles/eingeschränktes (da bekommst du eine andere Tätigkeit in deinem betrieb zugewiesen).

Im Gegensatz zur Krankmeldung bekommst du deinen ganz normalen Lohn weiter und darfst dich auch z.b beim Shoppen inner Stadt sehen lassen.
28.01.2013 23:12
Zitat von Nessie92:

Zitat von jungemama97:

Leute ; jz mal ne dumme Frage
.. was is BV ?


Beschäftigungsverbot. Das heißt, dass man nicht arbeiten darf, weil durch die Tätigkeit die Gesundheit oder das leben von Mutter und/oder Baby gefährdet wird.
Es gibt ein allgemeines BV (das heißt du kannst mit dem Po zu Hause bleiben) oder ein individuelles/eingeschränktes (da bekommst du eine andere Tätigkeit in deinem betrieb zugewiesen).

Im Gegensatz zur Krankmeldung bekommst du deinen ganz normalen Lohn weiter und darfst dich auch z.b beim Shoppen inner Stadt sehen lassen.


Allerdings wird sowas immer weniger ausgestellt, da es leider viel zu viel schwangere in der Vergangenheit gegeben hat, die sich das aus Bequemlichkeit haben ausstellen lassen.

Man braucht also ordentliche Gründe um eines zu bekommen, was in meinen Augen auch völlig richtig ist.
Studimum
24038 Beiträge
28.01.2013 23:15
Also ich hab eins bekommen aufgrund: dauerübelkeit,dauer erbrechen, erhöhten Blutdruck, schwindelanfälle und Kreislaufprobleme bekommen

ein allgemeines Bschäftigungsverbot, für Schule und Nebenjob
28.01.2013 23:19
Zitat von Acacia_Wayne:

Also ich hab eins bekommen aufgrund: dauerübelkeit,dauer erbrechen, erhöhten Blutdruck, schwindelanfälle und Kreislaufprobleme bekommen

ein allgemeines Bschäftigungsverbot, für Schule und Nebenjob



für schule gibt es sowas auch? wäre nämlich für mich interessant wegen Bafög falls der wahrscheinliche Fall eintritt wegen wieder auftreten von vorzeitigen wehen :-\
Studimum
24038 Beiträge
28.01.2013 23:21
Zitat von Stephanie19:

Zitat von Acacia_Wayne:

Also ich hab eins bekommen aufgrund: dauerübelkeit,dauer erbrechen, erhöhten Blutdruck, schwindelanfälle und Kreislaufprobleme bekommen

ein allgemeines Bschäftigungsverbot, für Schule und Nebenjob



für schule gibt es sowas auch? wäre nämlich für mich interessant wegen Bafög falls der wahrscheinliche Fall eintritt wegen wieder auftreten von vorzeitigen wehen :-\

klar wieso sollte es sowas nicht geben ?
Wegen Bafög weiß ich nicht, hab ich ja keins bekommen
28.01.2013 23:30
müsste ich mich mal informieren weiß nicht. hast recht warum dafür nicht Haha
29.01.2013 11:08
Zitat von Nessie92:

Zitat von jungemama97:

Leute ; jz mal ne dumme Frage
.. was is BV ?


Beschäftigungsverbot. Das heißt, dass man nicht arbeiten darf, weil durch die Tätigkeit die Gesundheit oder das leben von Mutter und/oder Baby gefährdet wird.
Es gibt ein allgemeines BV (das heißt du kannst mit dem Po zu Hause bleiben) oder ein individuelles/eingeschränktes (da bekommst du eine andere Tätigkeit in deinem betrieb zugewiesen).

Im Gegensatz zur Krankmeldung bekommst du deinen ganz normalen Lohn weiter und darfst dich auch z.b beim Shoppen inner Stadt sehen lassen.


Bin Krankenpflegeschülerin um deine Frage zu beantworten.
29.01.2013 12:52
Zitat von lisschen.:

Zitat von Nessie92:

Zitat von jungemama97:

Leute ; jz mal ne dumme Frage
.. was is BV ?


Beschäftigungsverbot. Das heißt, dass man nicht arbeiten darf, weil durch die Tätigkeit die Gesundheit oder das leben von Mutter und/oder Baby gefährdet wird.
Es gibt ein allgemeines BV (das heißt du kannst mit dem Po zu Hause bleiben) oder ein individuelles/eingeschränktes (da bekommst du eine andere Tätigkeit in deinem betrieb zugewiesen).

Im Gegensatz zur Krankmeldung bekommst du deinen ganz normalen Lohn weiter und darfst dich auch z.b beim Shoppen inner Stadt sehen lassen.


Bin Krankenpflegeschülerin um deine Frage zu beantworten.


Ja bin/war ich auch
Metalgoth
17583 Beiträge
29.01.2013 15:02
Umstandsmode:
Trage ich immernoch und werde ich mir wohl auch in Zukunft für den Winter kaufen xD

Stillen:
Bei der Großen ein Jahr, bei der Kleinen mal gucken, länger als 1 1/2 will ich eig. nicht,

Einkommen/Essen:
Das ist mir ehrlich gesagt zu privat, aber wir zahlen ca 700€ warm für 91m² im Zentrum.

Würde mein Freund kaum was essen, hätte er Pech...Ich koche doch nicht jeden Tag Fleisch!

BV:
Hatte ich bei der Großen auch, obwohl ich es nicht wollte...Verkürzter Gebärmutterhals.

Übelkeit:
Übelkeit hatte ich am Anfang nach dem Frühstück, übergeben habe ich mich aber nur bei der Großen vor der Geburt...
Metalgoth
17583 Beiträge
29.01.2013 15:04
Schreibt nicht immer so viel! xD

Hier ist es momentan extrem stressig, wir haben fr die Große einen Kitaplatz ab März, aber ich hab' im Mai Prüfungen...
jungemama97
729 Beiträge
29.01.2013 15:08
Zitat von Nessie92:

Zitat von Nessie92:

Zitat von jungemama97:

Leute ; jz mal ne dumme Frage
.. was is BV ?


Beschäftigungsverbot. Das heißt, dass man nicht arbeiten darf, weil durch die Tätigkeit die Gesundheit oder das leben von Mutter und/oder Baby gefährdet wird.
Es gibt ein allgemeines BV (das heißt du kannst mit dem Po zu Hause bleiben) oder ein individuelles/eingeschränktes (da bekommst du eine andere Tätigkeit in deinem betrieb zugewiesen).

Im Gegensatz zur Krankmeldung bekommst du deinen ganz normalen Lohn weiter und darfst dich auch z.b beim Shoppen inner Stadt sehen lassen.


Allerdings wird sowas immer weniger ausgestellt, da es leider viel zu viel schwangere in der Vergangenheit gegeben hat, die sich das aus Bequemlichkeit haben ausstellen lassen.

Man braucht also ordentliche Gründe um eines zu bekommen, was in meinen Augen auch völlig richtig ist.


daaaanke :$
jungemama97
729 Beiträge
30.01.2013 19:30
heeeei ihr Lieben
na , wie geht's euch so ?
.. was habt ihr heute so gemacht ?
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