--Juni 2014 Wunder--
15.05.2014 10:05
Also bei uns hier in Ba-Wü, macht man die Anerkennung auf dem Amt wo man gemeldet ist. Bei Jugendamt ist es kostenlos, beim Standesamt und Bürgeramt hätten wir was bezahlen müssen dafür.
Wie es allerdings in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht. Aber ruf doch einfach mal aufm Bürgeramt oder Jugendamt an. Dann weißt du es.
Wie es allerdings in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht. Aber ruf doch einfach mal aufm Bürgeramt oder Jugendamt an. Dann weißt du es.
15.05.2014 10:05
Zitat von Auki:momentan alles gut bei mir.ctg war auch wieder in Ordnung
Zitat von Murkel78:
Guten Morgen
Postleitzahl 88...
Hatte gestern auch ziehen im Kreuzbein und heute Kopfschmerzen von dem tollen Regenwetter .
Habt nen schönen Tag![]()
Murkel und Nele, wie geht's euch?
habe ne ganz liebe Zimmer Nachbarin bekommen. Sie ist 26 Woche mit Zwillingen schwanger und hängt am wehenhemmer. Aber können gut quatschen -passt
15.05.2014 10:07
Postleitzahlen!
(Wer will - dranhängen und einfach nach Zahl sortieren, damit wir eine kleine übersicht haben)
01... susannenaumann1
13... anique83
28... - Botticelli
35... - TiniBini
44... - Auki
61... - Mamina88
69... blueeye_HD
99... CrochetQueen
15.05.2014 10:08
Zitat von Auki:
Moment. ..ich glaube das ist nur für die Anmeldung fürs Baby. Da wo man entbindet. Also in derer Stadt.
Das andere weiß ich nicht.
Sorry, war falsch
Aber wieso soll ich denn das Baby wo anmelden wo ich net Lebe? Für irgendeine Statistik? Hmmm...
Morgen bin ich eh in der Stadt, da geh ich einfach mal zum Bürgerbüro... Und im KH bei der Geburtsplanung frag ich auch nochmal nach...
15.05.2014 10:09
Zitat von Lotteli:
Ich konnte meinen Antrag auf Mutterschutzgeld immernoch nicht abschicken, weil mir der Arbeitgeber sein Formularteil noch nicht zugeschickt hat. kann sich das irgendwie negativ auswirken, wisst ihr das? also dass mir weniger gezahlt wird, weil ich später eingereicht habe?
(muss meine unterlagen übrigens ans bundesversicherungsamt und nicht an die kk senden, da privat versichert)
werd nächste woche auf jeden fall mal im personalbüro anrufen, wenn bis montag nichts kommt.
Bekommst du den Muschutzgeld? Oder laufen deine Bezüge normal weiter?
Bei den privaten Kassen gibts ja meist keins oder nur eine Einmalzahlung...
15.05.2014 10:11
Brini du bist dann gar nicht sooo weit weg von mir wenn deine PLZ mit 85 anfängt
ich bin 88.magst verraten woher genau ?
ich bin 88.magst verraten woher genau ?
15.05.2014 10:14
Zitat von TiniBini:
Zitat von Lotteli:
Ich konnte meinen Antrag auf Mutterschutzgeld immernoch nicht abschicken, weil mir der Arbeitgeber sein Formularteil noch nicht zugeschickt hat. kann sich das irgendwie negativ auswirken, wisst ihr das? also dass mir weniger gezahlt wird, weil ich später eingereicht habe?
(muss meine unterlagen übrigens ans bundesversicherungsamt und nicht an die kk senden, da privat versichert)
werd nächste woche auf jeden fall mal im personalbüro anrufen, wenn bis montag nichts kommt.
Bekommst du den Muschutzgeld? Oder laufen deine Bezüge normal weiter?
Bei den privaten Kassen gibts ja meist keins oder nur eine Einmalzahlung...
Genau, deswegen muss ich mich ans bundesversicherungsamt wenden...da gibt es dann eine einmalzahlung.
bei den bedingungen steht jedoch, dass man circa 6 wochen vor entbindung das geld beantragen soll (so wie ja auch bei den gesetzlichen krankenkassen oder?), bloß nun kommt ja das formular des AG nicht zurück.
wie sieht das bei den gesetzlichen kk aus, muss man da pünktlich 6 wochen vor entbindung die formulare einreichen oder ist es auch ok, irgendwann während der muschu-zeit diese zu schicken?
15.05.2014 10:17
Postleitzahlen!
(Wer will - dranhängen und einfach nach Zahl sortieren, damit wir eine kleine übersicht haben)
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44... - Auki
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15.05.2014 10:18
Zitat von raspberry_kiss:
Zitat von Auki:
Moment. ..ich glaube das ist nur für die Anmeldung fürs Baby. Da wo man entbindet. Also in derer Stadt.
Das andere weiß ich nicht.
Sorry, war falsch
Aber wieso soll ich denn das Baby wo anmelden wo ich net Lebe? Für irgendeine Statistik? Hmmm...Morgen bin ich eh in der Stadt, da geh ich einfach mal zum Bürgerbüro... Und im KH bei der Geburtsplanung frag ich auch nochmal nach...
Ich meine das so verstanden zu haben.
Aber will mich nicht festlegen. Erkundige dich, genau, dann wissen wir genauestens Bescheid
15.05.2014 10:21
Zitat von Auki:
Zitat von raspberry_kiss:
Zitat von Auki:
Moment. ..ich glaube das ist nur für die Anmeldung fürs Baby. Da wo man entbindet. Also in derer Stadt.
Das andere weiß ich nicht.
Sorry, war falsch
Aber wieso soll ich denn das Baby wo anmelden wo ich net Lebe? Für irgendeine Statistik? Hmmm...Morgen bin ich eh in der Stadt, da geh ich einfach mal zum Bürgerbüro... Und im KH bei der Geburtsplanung frag ich auch nochmal nach...
Ich meine das so verstanden zu haben.
Aber will mich nicht festlegen. Erkundige dich, genau, dann wissen wir genauestens Bescheid![]()
Also ich bin mir ziemlich sicher, weil wir es ja bereits gemacht haben, dass man die beiden optionen hat die vaterschaftsanerkennung entweder
1. in amt der eigene gemeinde wo man lebt zu machen oder
2. beim zuständigen jugendamt
in dem ort, wo man entbindet, besorgt man sich jedoch schließlich die geburtsurkunde des kindes.
vielleicht kam es deswegen zu verwirrungen?
15.05.2014 10:30
Zitat von Lotteli:
Zitat von Auki:
Zitat von raspberry_kiss:
Zitat von Auki:
Moment. ..ich glaube das ist nur für die Anmeldung fürs Baby. Da wo man entbindet. Also in derer Stadt.
Das andere weiß ich nicht.
Sorry, war falsch
Aber wieso soll ich denn das Baby wo anmelden wo ich net Lebe? Für irgendeine Statistik? Hmmm...Morgen bin ich eh in der Stadt, da geh ich einfach mal zum Bürgerbüro... Und im KH bei der Geburtsplanung frag ich auch nochmal nach...
Ich meine das so verstanden zu haben.
Aber will mich nicht festlegen. Erkundige dich, genau, dann wissen wir genauestens Bescheid![]()
Also ich bin mir ziemlich sicher, weil wir es ja bereits gemacht haben, dass man die beiden optionen hat die vaterschaftsanerkennung entweder
1. in amt der eigene gemeinde wo man lebt zu machen oder
2. beim zuständigen jugendamt
in dem ort, wo man entbindet, besorgt man sich jedoch schließlich die geburtsurkunde des kindes.
vielleicht kam es deswegen zu verwirrungen?
So sieht es aus.
Wollte mich nicht zu weit ausm Fenster lehnen, sorry
15.05.2014 10:34
Guten Morgen Mädels,
ich hab heute morgen im Bett und jetzt mal quergelesen, ich hoffe, dass ich was behalten habe.
Meine PLZ beginnt mit 04, ich schau dann mal, ob ich das mit der Liste hinbekommen
Eigentlich nur copy und paste, wa?
@ Pina: Lohn- bzw. Gehaltsscheine 12 Monate vor Beginn des Muschu, wäre in deinem Fall Mai 2013 bis April 2014 (April 2013 wäre der 13. Monat); Väter müssten 12 Monate vor der Geburt abgegben
@ Elterzeit beantrage: (ich weiß nicht mehr, wer es wissen wollte) ein formloser Antrag beim AG müsste ausreichen (von wann bis wann)- bei mir gab es da ne Vorlage vom AG
@ Vaterschaftsanerkennung: Die kann man beim Jugendamt machen, da ist sie kostenlos. Oder man geht zum Notar, das kostet natürlich was. Man muss die da machen, wo man gemeldet ist. In meinem Landkreis gibt es zum Beispiel zwei Landratsämter (LK wurden zusammengelegt). Ich hab erst bei dem größeren angerufen, weil das der "Hauptsitz" ist und die haben mich dann zu dem anderen verwiesen, weil man Dorf halt über das andere läuft.
@ Anmeldung Geburtsurkunde: Das übernimmt ja meist das KH in dem Frau entbindet. Wird dann also bei dem in dem Ort ansässigen Standesamt vorgenommen.
Ich bin mir grad nicht sicher, ob ich dann mit dem ganzen Kram noch zu unserem Amt muss, um die Maus anzumelden (also Einwohnermeldeamt meine ich) ... Mach ich einfach mal, ist ja kein Weg. Ich glaube, dass das Einwohnermeldeamt bei uns auch fürs Elterngeld bestätigen muss, dass das Kind bei uns lebt.
Alles andere hab ich vergessen! =(
ich hab heute morgen im Bett und jetzt mal quergelesen, ich hoffe, dass ich was behalten habe.
Meine PLZ beginnt mit 04, ich schau dann mal, ob ich das mit der Liste hinbekommen
Eigentlich nur copy und paste, wa? @ Pina: Lohn- bzw. Gehaltsscheine 12 Monate vor Beginn des Muschu, wäre in deinem Fall Mai 2013 bis April 2014 (April 2013 wäre der 13. Monat); Väter müssten 12 Monate vor der Geburt abgegben
@ Elterzeit beantrage: (ich weiß nicht mehr, wer es wissen wollte) ein formloser Antrag beim AG müsste ausreichen (von wann bis wann)- bei mir gab es da ne Vorlage vom AG
@ Vaterschaftsanerkennung: Die kann man beim Jugendamt machen, da ist sie kostenlos. Oder man geht zum Notar, das kostet natürlich was. Man muss die da machen, wo man gemeldet ist. In meinem Landkreis gibt es zum Beispiel zwei Landratsämter (LK wurden zusammengelegt). Ich hab erst bei dem größeren angerufen, weil das der "Hauptsitz" ist und die haben mich dann zu dem anderen verwiesen, weil man Dorf halt über das andere läuft.
@ Anmeldung Geburtsurkunde: Das übernimmt ja meist das KH in dem Frau entbindet. Wird dann also bei dem in dem Ort ansässigen Standesamt vorgenommen.
Ich bin mir grad nicht sicher, ob ich dann mit dem ganzen Kram noch zu unserem Amt muss, um die Maus anzumelden (also Einwohnermeldeamt meine ich) ... Mach ich einfach mal, ist ja kein Weg. Ich glaube, dass das Einwohnermeldeamt bei uns auch fürs Elterngeld bestätigen muss, dass das Kind bei uns lebt.
Alles andere hab ich vergessen! =(
15.05.2014 10:38
Postleitzahlen!
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15.05.2014 10:57
Zitat von Mäuschen2286:
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61... - Mamina88
69... blueeye_HD
99... CrochetQueen
15.05.2014 11:15
Zitat von Lotteli:
Zitat von TiniBini:
Zitat von Lotteli:
Ich konnte meinen Antrag auf Mutterschutzgeld immernoch nicht abschicken, weil mir der Arbeitgeber sein Formularteil noch nicht zugeschickt hat. kann sich das irgendwie negativ auswirken, wisst ihr das? also dass mir weniger gezahlt wird, weil ich später eingereicht habe?
(muss meine unterlagen übrigens ans bundesversicherungsamt und nicht an die kk senden, da privat versichert)
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Bekommst du den Muschutzgeld? Oder laufen deine Bezüge normal weiter?
Bei den privaten Kassen gibts ja meist keins oder nur eine Einmalzahlung...
Genau, deswegen muss ich mich ans bundesversicherungsamt wenden...da gibt es dann eine einmalzahlung.
bei den bedingungen steht jedoch, dass man circa 6 wochen vor entbindung das geld beantragen soll (so wie ja auch bei den gesetzlichen krankenkassen oder?), bloß nun kommt ja das formular des AG nicht zurück.
wie sieht das bei den gesetzlichen kk aus, muss man da pünktlich 6 wochen vor entbindung die formulare einreichen oder ist es auch ok, irgendwann während der muschu-zeit diese zu schicken?
ich glaube das macht nichts...kannst da aber mal eine email hinschicken und fragen...ich glaube daa sind eh nur 210€ ... wenn die da noch geld abziehen, ist das ja nun echt gemein...kann es mir nicht vorstellen...
arbeit nochmal in den po treten
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