Mütter- und Schwangerenforum

Organspende-eure Meinungen

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07.11.2012 16:31
Zitat von Presilla:

Zitat von Hosenmatz:

Zitat von Presilla:

Zitat von Felily:

...


Du verstehst immernoch nicht was ich meine aber ist ok!

Mal was anderes, was mir nicht begreiflich ist: Warum erhält man Menschen bis zum äußersten am Leben, auch wenn sie nur noch so vor sich hin vegetieren, aber Tiere schläfert man ein, um ihnen das zu ersparen???????? Kann mir das mal irgendeiner erklären?

Weil die aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten ist.


Das ist mir bewusst - nur das "Warum?" nicht...


Sterbehilfe ist ganz beschränkt schon straffrei möglich.
Solange der Sterbewillige noch in der Lage ist sich selbst zu töten, ist die Hilfe zur Selbsttötung nicht strafbar.
Strafbar dagegen ist die Tötung, auch die Tötung auf Verlangen.
Sobald also der Sterbewillige sich nicht mehr selbst töten kann und darauf angewiesen ist, dass ihn jemand anderes tötet, macht sich der Tötende strafbar.
Es müsste "eigentlich" nur das Gesetz geändert werden, was aber wieder ziemlich schwierig wäre, weil ich dann meinen Mann umbringen könnte und hinterher behaupten könnte, er hätte das von mir gewollt.
07.11.2012 16:35
Zitat von Presilla:

Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Presilla:

Zitat von Felily:

...


Du verstehst immernoch nicht was ich meine aber ist ok!

Mal was anderes, was mir nicht begreiflich ist: Warum erhält man Menschen bis zum äußersten am Leben, auch wenn sie nur noch so vor sich hin vegetieren, aber Tiere schläfert man ein, um ihnen das zu ersparen???????? Kann mir das mal irgendeiner erklären?


Du meinst das der "Stecker-Test" erst der Letzte aus einer ganzen Reihe von Tests durchgeführt wird?!
Und alle anderen Tests schon "bewiesen" haben, dass der Mensch bereits hirntot ist und nicht mehr fähig zu leben.


Tiere haben keinen eigenen Willen, den sie ausdrücken könnten.
Menschen dagegen schon. Und solange der Mensch nicht selbst ausdrücklich klargemacht hat, mittels einer Patientenverfügung zum Beispiel, dass er keine lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, wird er künstlich am Leben gehalten.


Genau das meinte ich...sie hats ja jetzt auch selbst nochmal geschrieben

Das ist ja auch wieder so ne Sache...Patientenverfügung...ich hab mich noch nicht eingehend informiert...aber man hört ja oft, dass sie nicht eingehalten wird...


Ja, viele Patientenverfügungen sind nicht korrekt ausgeschrieben.
Man muss alle möglichen Fälle berücksichtigen.

Wenn ich eine habe in der steht, dass ich keine lebensverlängernden oder erhaltenden Maßnahmen wünsche, dann muss ich auch festlegen inwiefern.
Es könnte ja sein, dass ich gleich einen Unfall habe und aufgrund dessen an Maschinen muss, die mich am Leben halten und ich hinterher ein normales Leben führen könnte. Würde sich der Arzt aber einfach dann an eine schwummrige Verfügung halten, dann würde ich sterben, obwohl ich eigentlich hätte leben können.

Also die müssen ganz explizit aufgeführt sein. Solange da irgendwelche Zweifel offen bleiben, muss der Arzt sich quasi darüber hinwegsetzen. Denn er ist solange verpflichtet das Leben zu schützen und zu erhalten, bis wirklich zu 100% davon ausgegangen werden kann, dass der Patient dies gar nicht wünscht.
Presilla
17804 Beiträge
07.11.2012 16:36
Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Presilla:

Zitat von Hosenmatz:

Zitat von Presilla:

...

Weil die aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten ist.


Das ist mir bewusst - nur das "Warum?" nicht...


Sterbehilfe ist ganz beschränkt schon straffrei möglich.
Solange der Sterbewillige noch in der Lage ist sich selbst zu töten, ist die Hilfe zur Selbsttötung nicht strafbar.
Strafbar dagegen ist die Tötung, auch die Tötung auf Verlangen.
Sobald also der Sterbewillige sich nicht mehr selbst töten kann und darauf angewiesen ist, dass ihn jemand anderes tötet, macht sich der Tötende strafbar.
Es müsste "eigentlich" nur das Gesetz geändert werden, was aber wieder ziemlich schwierig wäre, weil ich dann meinen Mann umbringen könnte und hinterher behaupten könnte, er hätte das von mir gewollt.


Ok. Und wenn ich vorher eine Verfügung machen könnte, in der steht, dass mich, im Falle, dass ich es selbst nicht mehr kann, XYZ umbringen darf? Oder gibts so etwas schon?
07.11.2012 16:37
Kannst mal bei wiki nachlesen, da ist das relativ gut erklärt. Hier ein Auszug zu dem Unfallszenario was ich eben angesprochen hatte:

Bei einem Notfall kann meist nicht rechtzeitig geklärt werden, ob eine rechtlich wirksame Patientenverfügung vorliegt, bzw. ob die in einer Patientenverfügung getroffenen Festlegungen für die aktuelle Situation maßgeblich sind. In der gebotenen Eile einer Notfallsituation wird sich zudem nur schwer feststellen lassen, ob eine vorliegende Verfügung gültig ist und den zuletzt geäußerten Willen des Patienten richtig wiedergibt. Deswegen werden Wiederbelebungsmaßnahmen häufig auch dann durchgeführt, wenn der Betroffene dem widersprochen hatte. Hat der Patient wiederbelebenden Maßnahmen widersprochen, ist darauf zu achten, ob er dies nur für den Fall seines Siechtums verboten hat oder ob er auch Einwände gegen notärztliche Maßnahmen bei einem Unfall oder plötzlichen Anfall erhoben hat. Sind entgegen dem in der Patientenverfügung erklärten Willen lebenserhaltende Notmaßnahmen getroffen worden, sind sie auf Wunsch des wieder entscheidungsfähigen Patienten oder im Falle seiner fortdauernden Entscheidungsunfähigkeit auf Betreiben des Betreuers abzubrechen oder einzustellen
07.11.2012 16:37
Zitat von Presilla:

Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Presilla:

Zitat von Hosenmatz:

...


Das ist mir bewusst - nur das "Warum?" nicht...


Sterbehilfe ist ganz beschränkt schon straffrei möglich.
Solange der Sterbewillige noch in der Lage ist sich selbst zu töten, ist die Hilfe zur Selbsttötung nicht strafbar.
Strafbar dagegen ist die Tötung, auch die Tötung auf Verlangen.
Sobald also der Sterbewillige sich nicht mehr selbst töten kann und darauf angewiesen ist, dass ihn jemand anderes tötet, macht sich der Tötende strafbar.
Es müsste "eigentlich" nur das Gesetz geändert werden, was aber wieder ziemlich schwierig wäre, weil ich dann meinen Mann umbringen könnte und hinterher behaupten könnte, er hätte das von mir gewollt.


Ok. Und wenn ich vorher eine Verfügung machen könnte, in der steht, dass mich, im Falle, dass ich es selbst nicht mehr kann, XYZ umbringen darf? Oder gibts so etwas schon?

Das wäre Tötung auf Verlangen und wenn XYZ das macht, erwartet ihn eine entsprechende Strafe.
Dieda
4625 Beiträge
07.11.2012 16:40
Egal ob man spenden will oder nicht - man sollte einen Spendeausweis auf sich tragen (man kann ja auch "ich will nicht spenden" ankreuzen).

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Der Druck auf die Angehörigen nimmt enorm ab, wenn sie wissen, was der Verstorbene/Hirntote eigentlich wollte.
Presilla
17804 Beiträge
07.11.2012 16:40
Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Presilla:

Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Presilla:

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Du meinst das der "Stecker-Test" erst der Letzte aus einer ganzen Reihe von Tests durchgeführt wird?!
Und alle anderen Tests schon "bewiesen" haben, dass der Mensch bereits hirntot ist und nicht mehr fähig zu leben.


Tiere haben keinen eigenen Willen, den sie ausdrücken könnten.
Menschen dagegen schon. Und solange der Mensch nicht selbst ausdrücklich klargemacht hat, mittels einer Patientenverfügung zum Beispiel, dass er keine lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, wird er künstlich am Leben gehalten.


Genau das meinte ich...sie hats ja jetzt auch selbst nochmal geschrieben

Das ist ja auch wieder so ne Sache...Patientenverfügung...ich hab mich noch nicht eingehend informiert...aber man hört ja oft, dass sie nicht eingehalten wird...


Ja, viele Patientenverfügungen sind nicht korrekt ausgeschrieben.
Man muss alle möglichen Fälle berücksichtigen.

Wenn ich eine habe in der steht, dass ich keine lebensverlängernden oder erhaltenden Maßnahmen wünsche, dann muss ich auch festlegen inwiefern.
Es könnte ja sein, dass ich gleich einen Unfall habe und aufgrund dessen an Maschinen muss, die mich am Leben halten und ich hinterher ein normales Leben führen könnte. Würde sich der Arzt aber einfach dann an eine schwummrige Verfügung halten, dann würde ich sterben, obwohl ich eigentlich hätte leben können.

Also die müssen ganz explizit aufgeführt sein. Solange da irgendwelche Zweifel offen bleiben, muss der Arzt sich quasi darüber hinwegsetzen. Denn er ist solange verpflichtet das Leben zu schützen und zu erhalten, bis wirklich zu 100% davon ausgegangen werden kann, dass der Patient dies gar nicht wünscht.


Das heißt ich geh das am besten mit einem Anwalt/Notar durch und am besten noch Beglaubigen lassen!?
07.11.2012 16:42
Zitat von Presilla:

Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Presilla:

Zitat von Turboprinzessin:

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Genau das meinte ich...sie hats ja jetzt auch selbst nochmal geschrieben

Das ist ja auch wieder so ne Sache...Patientenverfügung...ich hab mich noch nicht eingehend informiert...aber man hört ja oft, dass sie nicht eingehalten wird...


Ja, viele Patientenverfügungen sind nicht korrekt ausgeschrieben.
Man muss alle möglichen Fälle berücksichtigen.

Wenn ich eine habe in der steht, dass ich keine lebensverlängernden oder erhaltenden Maßnahmen wünsche, dann muss ich auch festlegen inwiefern.
Es könnte ja sein, dass ich gleich einen Unfall habe und aufgrund dessen an Maschinen muss, die mich am Leben halten und ich hinterher ein normales Leben führen könnte. Würde sich der Arzt aber einfach dann an eine schwummrige Verfügung halten, dann würde ich sterben, obwohl ich eigentlich hätte leben können.

Also die müssen ganz explizit aufgeführt sein. Solange da irgendwelche Zweifel offen bleiben, muss der Arzt sich quasi darüber hinwegsetzen. Denn er ist solange verpflichtet das Leben zu schützen und zu erhalten, bis wirklich zu 100% davon ausgegangen werden kann, dass der Patient dies gar nicht wünscht.


Das heißt ich geh das am besten mit einem Anwalt/Notar durch und am besten noch Beglaubigen lassen!?


Am besten mit deinem Hausarzt. Und auch vom Hausarzt bestätigen lassen, dass das dein uneingeschränkter eigener Wille ist und du im Vollbesitz deiner geistigen Fähigkeiten bist.
Das reicht völlig aus.

Es gibt auch so komische Vordrucke dafür, das ist aber nur Geldmacherei. Dein Hausarzt kann dir genau sagen was da drin stehen muss, was deinem Willen dann letztendlich auch entspricht.
Presilla
17804 Beiträge
07.11.2012 16:43
Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Presilla:

Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Presilla:

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Sterbehilfe ist ganz beschränkt schon straffrei möglich.
Solange der Sterbewillige noch in der Lage ist sich selbst zu töten, ist die Hilfe zur Selbsttötung nicht strafbar.
Strafbar dagegen ist die Tötung, auch die Tötung auf Verlangen.
Sobald also der Sterbewillige sich nicht mehr selbst töten kann und darauf angewiesen ist, dass ihn jemand anderes tötet, macht sich der Tötende strafbar.
Es müsste "eigentlich" nur das Gesetz geändert werden, was aber wieder ziemlich schwierig wäre, weil ich dann meinen Mann umbringen könnte und hinterher behaupten könnte, er hätte das von mir gewollt.


Ok. Und wenn ich vorher eine Verfügung machen könnte, in der steht, dass mich, im Falle, dass ich es selbst nicht mehr kann, XYZ umbringen darf? Oder gibts so etwas schon?

Das wäre Tötung auf Verlangen und wenn XYZ das macht, erwartet ihn eine entsprechende Strafe.


Danke
Ich muss mich da unbedingt mal ransetzen und das machen...ich weiß ja an wen ich mich wenden kann xD
07.11.2012 16:43
Zitat von Presilla:

Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Presilla:

Zitat von Turboprinzessin:

...


Ok. Und wenn ich vorher eine Verfügung machen könnte, in der steht, dass mich, im Falle, dass ich es selbst nicht mehr kann, XYZ umbringen darf? Oder gibts so etwas schon?

Das wäre Tötung auf Verlangen und wenn XYZ das macht, erwartet ihn eine entsprechende Strafe.


Danke
Ich muss mich da unbedingt mal ransetzen und das machen...ich weiß ja an wen ich mich wenden kann xD


Was musst du machen?
Presilla
17804 Beiträge
07.11.2012 16:45
Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Presilla:

Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Presilla:

...


Ja, viele Patientenverfügungen sind nicht korrekt ausgeschrieben.
Man muss alle möglichen Fälle berücksichtigen.

Wenn ich eine habe in der steht, dass ich keine lebensverlängernden oder erhaltenden Maßnahmen wünsche, dann muss ich auch festlegen inwiefern.
Es könnte ja sein, dass ich gleich einen Unfall habe und aufgrund dessen an Maschinen muss, die mich am Leben halten und ich hinterher ein normales Leben führen könnte. Würde sich der Arzt aber einfach dann an eine schwummrige Verfügung halten, dann würde ich sterben, obwohl ich eigentlich hätte leben können.

Also die müssen ganz explizit aufgeführt sein. Solange da irgendwelche Zweifel offen bleiben, muss der Arzt sich quasi darüber hinwegsetzen. Denn er ist solange verpflichtet das Leben zu schützen und zu erhalten, bis wirklich zu 100% davon ausgegangen werden kann, dass der Patient dies gar nicht wünscht.


Das heißt ich geh das am besten mit einem Anwalt/Notar durch und am besten noch Beglaubigen lassen!?


Am besten mit deinem Hausarzt. Und auch vom Hausarzt bestätigen lassen, dass das dein uneingeschränkter eigener Wille ist und du im Vollbesitz deiner geistigen Fähigkeiten bist.
Das reicht völlig aus.

Es gibt auch so komische Vordrucke dafür, das ist aber nur Geldmacherei. Dein Hausarzt kann dir genau sagen was da drin stehen muss, was deinem Willen dann letztendlich auch entspricht.


Ok. Danke für die Info!
Presilla
17804 Beiträge
07.11.2012 16:45
Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Presilla:

Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Presilla:

...

Das wäre Tötung auf Verlangen und wenn XYZ das macht, erwartet ihn eine entsprechende Strafe.


Danke
Ich muss mich da unbedingt mal ransetzen und das machen...ich weiß ja an wen ich mich wenden kann xD


Was musst du machen?


Patientenverfügung
07.11.2012 16:48
Zitat von Presilla:

Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Presilla:

Zitat von Turboprinzessin:

...


Danke
Ich muss mich da unbedingt mal ransetzen und das machen...ich weiß ja an wen ich mich wenden kann xD


Was musst du machen?


Patientenverfügung


Hätte ich eine gehabt, ich wäre heute nicht mehr da. Und ich hatte mir vorher auch gedacht, dass ich vielleicht eine machen sollte.
Aber ich lass das einfach mal sein. Wenn ich an Maschinen vor mich hinvegetiere kriege ich das auch nicht mehr mit. Soll mir egal sein. Meine Familie wird schon richtig entscheiden, ob und wann mein Stecker gezogen wird.
Kalotta
1167 Beiträge
07.11.2012 17:16
Zitat von Felily:

Aus dem oben gennaten Artikel mal ein Auszug:

"Im Dezember 2008 stellte die "President's Commission on Bioethics" der USA fest, dass angesichts neuer Forschungsergebnisse nicht sicher gesagt werden könne, dass ein Hirntoter tatsächlich tot sei. Sein Gehirn könne noch die Temperatur regulieren, auf Infektionen reagieren - etwa mit Fieber - oder mit dem Hormon ADH die Urinausscheidung regulieren. Mit feinen Messinstrumenten aufgenommene Muster des "hirntoten" Gehirns deuteten gar darauf hin, dass es auf Schmerz reagiert."

Das ist also der TOD?

Ich würde die Geräte abstellen lassen aber dem Menschen nicht noch etwas zumuten was nicht kontrollierbar ist.
Das hat nichts mit einem würdevollen Tod zutun,das ist er für mich dann wenn ich die Hand des Sterbenden halten kann und nicht wenn er auf dem Tisch liegt,am Leben erhalten wird bis sie das haben was sie brauchen und dann kommt die Nulllinie...das hat niemand aus meiner Familie verdient.


Ich finde auch, dass jeder Mensch das Recht auf seine eigene Entscheidung zum Thema Organgspende hat. Mir steht es nicht zu, darüber zu werten - das tue ich auch nicht!
Allerdings finde ich es doch etwas anmaßend, den Tod eines Organspenders (bzw die Art und Weise das Ablebens auf dem OP-Tisch) als nicht würdevoll zu bezeichnen. Dieser Mensch hat sich dafür entschieden, mit seinen Organen Leben zu retten bzw es zu versuchen! In meinen Augen ist dies -diese Tat- etwas ganz besonders würdevolles!
07.11.2012 17:24
Zitat von Kalotta:

Zitat von Felily:

Aus dem oben gennaten Artikel mal ein Auszug:

"Im Dezember 2008 stellte die "President's Commission on Bioethics" der USA fest, dass angesichts neuer Forschungsergebnisse nicht sicher gesagt werden könne, dass ein Hirntoter tatsächlich tot sei. Sein Gehirn könne noch die Temperatur regulieren, auf Infektionen reagieren - etwa mit Fieber - oder mit dem Hormon ADH die Urinausscheidung regulieren. Mit feinen Messinstrumenten aufgenommene Muster des "hirntoten" Gehirns deuteten gar darauf hin, dass es auf Schmerz reagiert."

Das ist also der TOD?

Ich würde die Geräte abstellen lassen aber dem Menschen nicht noch etwas zumuten was nicht kontrollierbar ist.
Das hat nichts mit einem würdevollen Tod zutun,das ist er für mich dann wenn ich die Hand des Sterbenden halten kann und nicht wenn er auf dem Tisch liegt,am Leben erhalten wird bis sie das haben was sie brauchen und dann kommt die Nulllinie...das hat niemand aus meiner Familie verdient.


Ich finde auch, dass jeder Mensch das Recht auf seine eigene Entscheidung zum Thema Organgspende hat. Mir steht es nicht zu, darüber zu werten - das tue ich auch nicht!
Allerdings finde ich es doch etwas anmaßend, den Tod eines Organspenders (bzw die Art und Weise das Ablebens auf dem OP-Tisch) als nicht würdevoll zu bezeichnen. Dieser Mensch hat sich dafür entschieden, mit seinen Organen Leben zu retten bzw es zu versuchen! In meinen Augen ist dies -diese Tat- etwas ganz besonders würdevolles!


Finde ich auch!
Außerdem trat der eigentliche Tod ja auch schon früher ein. Aber das ist eben wirklich eine Glaubensfrage, eine Frage der Einstellung und Überzeugungen.
Und Letzteres kann sich im Laufe des Lebens oft ändern.
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