Die Müttermafia - Wir haben unsere Kinder so gern, dass wir sie sogar essen würden
18.04.2013 15:49
Zitat von Gwen85:
Zitat von Primadonna:
Für die Eltern kann das Kind ja nichts.
Mädels mal ne andere Frage. Gatte will jetzt ja eine Prepaidkarte haben. Wisst ihr, ob alle Vertragshandys gebrandet sind? Also kann er, wenn er das jetzige Handy nutzen will, ausschließlich Prepaidangebote von Vodafine nehmen???
Oder geht auch Base, Telekom etc?
Da steht ja im Vertrag ob das Handy mit Simlock ist, oder nicht. Sonst kann er wirklich nur denselben Anbieter als Prepaid nehmen.
Er könnte auch Fyve nehmen. Die bieten viel an und haben Vodafonenetz. Du lädst die Prepaidkarte auch mit den Aufladekarten von Vodafone auf. Ich kann über Fyve nix schlechtes sagen. Bin zufrieden.
Dann gucken wir da nachher mal nach. Danke für den Tipp.
Bürgeramt hab ich auf nächste Woche verschoben, ich hab da heut kein Bock drauf
18.04.2013 17:42
Zitat von Primadonna:
Maaaaan was isn das für ein Tag??????
Ich bekomme ja nun meine Themen zugeteilt. Bekam also am Montag eine Mail mit 9 Themen mit dem Zusatz "bis anfang/mitte nächste woche"...das lass ich mir nicht zwei Mal sagen. Hatte gestern Abend alle 9 fertig und habe die, die ich fertig hatte immer direkt zurück geschickt und EBEN kommt eine Mail, dass die Texte diesmal nicht in der ICH-Form geschrieben werden sollte.
WARUM kann man mir so etwas nicht vorher sagen????????
Nun darf ich mich heute Abend hinsetzen und ALLE neu schreiben![]()
Darf ich mal fragen, was Du beruflich machst?
Zitat von zartbitter:
@dieda
daumen sind ganz ganz fest gedrückt!!
@all
kann man an langweile sterben??![]()
Kann man, ist mir schon mal passiert.
Zitat von bvbana:
Mädels, was macht ihr, wenn euer Kind mit einem Kind spielen will das ihr nicht leiden könnt?
Verbieten, trotzdem mit dem Spielen lassen?
Die Eltern sind so typische H4ler und das Kind ist auch son Rebell... Heisst Dustin, sagt glaub ich alles![]()
Nee, nicht verbieten. Meist kommen die Kinder von selbst darauf, dass sie dort dann nicht mehr hin wollen. Zumindest hat sich das bei mir bisher immer so geregelt.
18.04.2013 17:56
Ich stehe kurz vor einem Herzkasper.....
Thema Vodafone.
*Bank anfang Januar gewechselt
*Im Januar normale Handyrechnung abgebucht
Anschließend Vertrag geändert von 50€ auf 15€ im Monat
*Im Februar extrem hohe Rechnung laut Rechnung Mahn+rücklastschriftkosten inkl. Laut denen Konto nicht gedeckt laut uns Konto im 4. Stelligen Konto gedeckt
*Im März extrem hohe Rechnung wieder inkl Mahn-rücklastschriftkosten-Konto wie IMMER gedeckt. Laut denen wieder ungedeckt.
*Im April oh wunder wieder hohe Rechnung!!!!!
Mein Mann rief dort eben an, um zu Fragen ob die irgendwas geraucht haben. Den Betrag im Februar habe ich zurück buchen lassen, es wurde mir zu bunt und ich forderte eine gesamte Aufstellung der Kosten.
Wusstet ihr, dass der Verein 9€ für eine SMS berechnet, die als Mahnung gebucht wird???
Wir telefonierten bereits im Februar mit Vodafone und dort hieße es, dass die Mehrkosten von insgesamt 40€ (Rückbuchungskosten, Mahngebühren etc) mit der nächsten Rechnung gut geschrieben werden. Von wegen Gutschreibung, wieder extrem hohe Rechnung und wieder sollen SMS verschickt wurden sein, die auch fein mit je 9€ berechnet wurden, obwohl hier nie eine SMS ankam.
Sie seien nicht in der Pflicht das zu datieren, wann solche SMS versendet wurden.
Ich bin hier eben mal kurz dezent ausgerastet und musste das ERSTE Mal vor die Tür, sonst hätte es hier Mord und Todschlag gegeben. Mein Mann hat einiges abbekommen, tat mir leid, er weiß wie es gemeint ist.
Nun habe ich eben die Kontoauszüge ausgedruckt, damit die Affen mal sehen wo sie versucht haben abzubuchen und wo irgendwas wieder zurück gekommen ist, weil das Konto ja angeblich nicht gedeckt war!!!
Wir haben den Vertrag im Januar verändert und dürfen nun 2 Jahre lang jeden Monat die piss Grundgebühr zahlen. Mein Mann bekommt die Simkarte nicht mehr in die Finger, sonst gibts hier wirklich noch ein Unglück
@Skadi ich arbeite für Body Attack in Hamburg. Bin Junior-Texterin, nix dolles aber einfach verdientes Geld
Thema Vodafone.
*Bank anfang Januar gewechselt
*Im Januar normale Handyrechnung abgebucht
Anschließend Vertrag geändert von 50€ auf 15€ im Monat
*Im Februar extrem hohe Rechnung laut Rechnung Mahn+rücklastschriftkosten inkl. Laut denen Konto nicht gedeckt laut uns Konto im 4. Stelligen Konto gedeckt
*Im März extrem hohe Rechnung wieder inkl Mahn-rücklastschriftkosten-Konto wie IMMER gedeckt. Laut denen wieder ungedeckt.
*Im April oh wunder wieder hohe Rechnung!!!!!
Mein Mann rief dort eben an, um zu Fragen ob die irgendwas geraucht haben. Den Betrag im Februar habe ich zurück buchen lassen, es wurde mir zu bunt und ich forderte eine gesamte Aufstellung der Kosten.
Wusstet ihr, dass der Verein 9€ für eine SMS berechnet, die als Mahnung gebucht wird???
Wir telefonierten bereits im Februar mit Vodafone und dort hieße es, dass die Mehrkosten von insgesamt 40€ (Rückbuchungskosten, Mahngebühren etc) mit der nächsten Rechnung gut geschrieben werden. Von wegen Gutschreibung, wieder extrem hohe Rechnung und wieder sollen SMS verschickt wurden sein, die auch fein mit je 9€ berechnet wurden, obwohl hier nie eine SMS ankam.
Sie seien nicht in der Pflicht das zu datieren, wann solche SMS versendet wurden.
Ich bin hier eben mal kurz dezent ausgerastet und musste das ERSTE Mal vor die Tür, sonst hätte es hier Mord und Todschlag gegeben. Mein Mann hat einiges abbekommen, tat mir leid, er weiß wie es gemeint ist.
Nun habe ich eben die Kontoauszüge ausgedruckt, damit die Affen mal sehen wo sie versucht haben abzubuchen und wo irgendwas wieder zurück gekommen ist, weil das Konto ja angeblich nicht gedeckt war!!!
Wir haben den Vertrag im Januar verändert und dürfen nun 2 Jahre lang jeden Monat die piss Grundgebühr zahlen. Mein Mann bekommt die Simkarte nicht mehr in die Finger, sonst gibts hier wirklich noch ein Unglück
@Skadi ich arbeite für Body Attack in Hamburg. Bin Junior-Texterin, nix dolles aber einfach verdientes Geld
18.04.2013 18:06
Kenn ich. Hatte da ja früher auch mal einen Vertrag bei Vodafone..bei mir war es sogar noch lustiger und bei meinem Mann erst. Ich kam auch ewig nicht aus dem ollen Vertrag, weil ich den ja mal abgeändert hatte! Der war auf dem Minimum..und trotzdem kamen da Rechnungen von 90-100 € zu stande für nix was ich nutzen konnte. Die hatten ja immer so einen Kundenstatus: Es gibt Platin-Gold und Silber. Ich war bei Gold, auf Grund der Rechnungen....
Beispiel: Hatte da auch so eines der ersten Smartphones und eine InternetFLAT! Es wurde aber nie erklärt/noch stand es irgendwo geschrieben das diese nicht greift wenn man sein Smartphone als Modem für seinen Laptop via Bluetooth benutzt.
Bekam dann ne Rechnung für die zweimalige Nutzung in Höhe von 490€!
Joar. Fand ich total prima! Also habe ich bei dem Saftladen angerufen und mal nachgefragt....Dank Info eines mir bekannten Rechtsanwaltes, wusste ich das ich das nicht zahlen muss. Weil es eben nicht erwähnt wurde wie die Flat zu nutzen ist und eben auch wohl unter "arglistige Täuschung" fiel. Naja...da war ordentlich Tamtam bis dann meine Kündigung kam und ich quasi ein Jahr Vertrag und Prepaid hatte...
Beispiel: Hatte da auch so eines der ersten Smartphones und eine InternetFLAT! Es wurde aber nie erklärt/noch stand es irgendwo geschrieben das diese nicht greift wenn man sein Smartphone als Modem für seinen Laptop via Bluetooth benutzt.
Bekam dann ne Rechnung für die zweimalige Nutzung in Höhe von 490€!
Joar. Fand ich total prima! Also habe ich bei dem Saftladen angerufen und mal nachgefragt....Dank Info eines mir bekannten Rechtsanwaltes, wusste ich das ich das nicht zahlen muss. Weil es eben nicht erwähnt wurde wie die Flat zu nutzen ist und eben auch wohl unter "arglistige Täuschung" fiel. Naja...da war ordentlich Tamtam bis dann meine Kündigung kam und ich quasi ein Jahr Vertrag und Prepaid hatte...
18.04.2013 18:10
Prima, so wie ich richtig gelesen habe, könntet ihr das Geld zurückverlangen. Ihr könnt doch beweisen, das der Fehler bei Vodafone liegt. Die müssen euch die Kosten zurückerstatten.
18.04.2013 18:12
Zitat von Gwen85:
Prima, so wie ich richtig gelesen habe, könntet ihr das Geld zurückverlangen. Ihr könnt doch beweisen, das der Fehler bei Vodafone liegt. Die müssen euch die Kosten zurückerstatten.
Ja, das werde ich auch und wenn ich mir dafür einen Anwalt nehme. ich habe jetzt die Kontoauszüge ausgedruckt auf denen ersichtlich ist, dass die wirklich nur die hohen Beiträge abgebucht haben und nicht wie laut Rechnung abgebucht und mangels Kontodeckung zurück gebucht haben. Die stellen uns Dinge in Rechnung die NIE passiert sind.
18.04.2013 18:16
Zitat von Primadonna:
Zitat von Gwen85:
Prima, so wie ich richtig gelesen habe, könntet ihr das Geld zurückverlangen. Ihr könnt doch beweisen, das der Fehler bei Vodafone liegt. Die müssen euch die Kosten zurückerstatten.
Ja, das werde ich auch und wenn ich mir dafür einen Anwalt nehme. ich habe jetzt die Kontoauszüge ausgedruckt auf denen ersichtlich ist, dass die wirklich nur die hohen Beiträge abgebucht haben und nicht wie laut Rechnung abgebucht und mangels Kontodeckung zurück gebucht haben. Die stellen uns Dinge in Rechnung die NIE passiert sind.
Da gibt es einen Begriff für aus dem BGB, der fällt mir gerade nicht ein.
Aber auf jeden Fall kann man mit diesem Begriff genauer argumentieren auch ohne Hilfe eines Rechtsbeistandes. Muss mal eben nachgucken!
Arglistige Täuschung ist es nicht, aber auf jeden Fall im BGB zu finden.
18.04.2013 18:18
Zitat von Gwen85:
Zitat von Primadonna:
Zitat von Gwen85:
Prima, so wie ich richtig gelesen habe, könntet ihr das Geld zurückverlangen. Ihr könnt doch beweisen, das der Fehler bei Vodafone liegt. Die müssen euch die Kosten zurückerstatten.
Ja, das werde ich auch und wenn ich mir dafür einen Anwalt nehme. ich habe jetzt die Kontoauszüge ausgedruckt auf denen ersichtlich ist, dass die wirklich nur die hohen Beiträge abgebucht haben und nicht wie laut Rechnung abgebucht und mangels Kontodeckung zurück gebucht haben. Die stellen uns Dinge in Rechnung die NIE passiert sind.
Da gibt es einen Begriff für aus dem BGB, der fällt mir gerade nicht ein.
Aber auf jeden Fall kann man mit diesem Begriff genauer argumentieren auch ohne Hilfe eines Rechtsbeistandes. Muss mal eben nachgucken!Arglistige Täuschung ist es nicht, aber auf jeden Fall im BGB zu finden.
Das ist Beschiss. Die erstellen Rechnungen mit Buchungen, die es NIE gegeben hat. Das ist Betrug!!
Das ist vortäuschen falscher Tatsachen!
18.04.2013 18:23
Zitat von Primadonna:
Zitat von Gwen85:
Zitat von Primadonna:
Zitat von Gwen85:
Prima, so wie ich richtig gelesen habe, könntet ihr das Geld zurückverlangen. Ihr könnt doch beweisen, das der Fehler bei Vodafone liegt. Die müssen euch die Kosten zurückerstatten.
Ja, das werde ich auch und wenn ich mir dafür einen Anwalt nehme. ich habe jetzt die Kontoauszüge ausgedruckt auf denen ersichtlich ist, dass die wirklich nur die hohen Beiträge abgebucht haben und nicht wie laut Rechnung abgebucht und mangels Kontodeckung zurück gebucht haben. Die stellen uns Dinge in Rechnung die NIE passiert sind.
Da gibt es einen Begriff für aus dem BGB, der fällt mir gerade nicht ein.
Aber auf jeden Fall kann man mit diesem Begriff genauer argumentieren auch ohne Hilfe eines Rechtsbeistandes. Muss mal eben nachgucken!Arglistige Täuschung ist es nicht, aber auf jeden Fall im BGB zu finden.
Das ist Beschiss. Die erstellen Rechnungen mit Buchungen, die es NIE gegeben hat. Das ist Betrug!!
Das ist vortäuschen falscher Tatsachen!
So heißt es im BGB , es ist immer gut wenn man mit Paragaphen argumentiert.
§ 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
§ 312i Abweichende Vereinbarungen
Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
Quelle:http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
18.04.2013 18:26
18.04.2013 18:36
Kennst du das, wenn du etwas liest aber es überhaupt nicht verstehst?? HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
18.04.2013 18:38
Zitat von Primadonna:
Kennst du das, wenn du etwas liest aber es überhaupt nicht verstehst?? HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
Ja kannte ich...ganz gut sogar. Aber nach 2 Jahren Fachabi in BWL war das dann nicht mehr ganz so ausgeprägt.... Was verstehst du denn nicht?
18.04.2013 18:40
Zitat von Gwen85:
Zitat von Primadonna:
Kennst du das, wenn du etwas liest aber es überhaupt nicht verstehst?? HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!
Ja kannte ich...ganz gut sogar. Aber nach 2 Jahren Fachabi in BWL war das dann nicht mehr ganz so ausgeprägt.... Was verstehst du denn nicht?
Alles?
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