Mütter- und Schwangerenforum

Auto verliehen, jetzt Unfall ohne Führerschein

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Titania
5863 Beiträge
08.12.2022 09:36
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Titania:

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die andere Versicherung die Kosten nicht übernehmen wird, wenn sie erfahren, dass deine Freundin ohne Früherschein unterwegs war. Ähnliches ist ja z. B. auch bei fehlender angemessener Bereifung, wenn man z. B. nicht auf Winterreifen fährt bei Eis und Schnee und unverschuldet einen Unfall hat, kann es ebenfalls sein, dass die gegnerische Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Die versuchen sich da leider zu drücken. Echt ärgerliche Situation für dich. Hoffentlich hat deine Freundin wenigstens soviel Anstand und übernimmt dann die ganzen Kosten, dein Auto betreffend, sofern sich die gegnerische Versicherung weigern wird, diese, trotz dass der andere Schuld ist, zu übernehmen.


Ohne Winterreifen ist man Schuld, wenn Winterreifen den Unfall evtl. verhindern hätten können. Hier handelt es sich ganz klar um einen Verstoß des Fahrzeughalters, egal ob Unfallverursacher oder Unfallgeschädigter.

Im Fall der TS ist es was ganz Anderes. Wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass der Unfallgegner bei Rot gefahren ist, dann muss die Versicherung zahlen, unabhängig davon, ob die Freundin der TS einen Führerschein hatte oder nicht. Wäre ja noch schöner, wenn der Unfallverursacher nicht haften muss, obwohl er Menschen durch sein Verschulden verletzt hat.

@TS: Auf jedenfall würde ich mir bei sowas Heiklem immer einen Anwalt nehmen. Für die Freundin wird es sicherlich nicht so glimpflich laufen, aber für dich sollten da mildernde Umstände in Betracht kommen. Deine Freundin hatte auch "nur" ein Fahrverbot, es ist nicht so, dass ihr die Fahrerlaubnis komplett entzogen wurde. Wobei das jetzt wahrscheinlich passieren könnte.


die Versicherung kann tatsächlich die Zahlung teils oder komplett verweigern, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis am Steuer saß. Da es als Obliegenheitsverletzung angesehen werden kann.
Alexa_1990
224 Beiträge
08.12.2022 09:59
Zitat von Titania:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Titania:

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die andere Versicherung die Kosten nicht übernehmen wird, wenn sie erfahren, dass deine Freundin ohne Früherschein unterwegs war. Ähnliches ist ja z. B. auch bei fehlender angemessener Bereifung, wenn man z. B. nicht auf Winterreifen fährt bei Eis und Schnee und unverschuldet einen Unfall hat, kann es ebenfalls sein, dass die gegnerische Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Die versuchen sich da leider zu drücken. Echt ärgerliche Situation für dich. Hoffentlich hat deine Freundin wenigstens soviel Anstand und übernimmt dann die ganzen Kosten, dein Auto betreffend, sofern sich die gegnerische Versicherung weigern wird, diese, trotz dass der andere Schuld ist, zu übernehmen.


Ohne Winterreifen ist man Schuld, wenn Winterreifen den Unfall evtl. verhindern hätten können. Hier handelt es sich ganz klar um einen Verstoß des Fahrzeughalters, egal ob Unfallverursacher oder Unfallgeschädigter.

Im Fall der TS ist es was ganz Anderes. Wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass der Unfallgegner bei Rot gefahren ist, dann muss die Versicherung zahlen, unabhängig davon, ob die Freundin der TS einen Führerschein hatte oder nicht. Wäre ja noch schöner, wenn der Unfallverursacher nicht haften muss, obwohl er Menschen durch sein Verschulden verletzt hat.

@TS: Auf jedenfall würde ich mir bei sowas Heiklem immer einen Anwalt nehmen. Für die Freundin wird es sicherlich nicht so glimpflich laufen, aber für dich sollten da mildernde Umstände in Betracht kommen. Deine Freundin hatte auch "nur" ein Fahrverbot, es ist nicht so, dass ihr die Fahrerlaubnis komplett entzogen wurde. Wobei das jetzt wahrscheinlich passieren könnte.


die Versicherung kann tatsächlich die Zahlung teils oder komplett verweigern, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis am Steuer saß. Da es als Obliegenheitsverletzung angesehen werden kann.


Die Versicherungen suchen da immer einen Weg …
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
08.12.2022 10:43
Zitat von Titania:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Titania:

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die andere Versicherung die Kosten nicht übernehmen wird, wenn sie erfahren, dass deine Freundin ohne Früherschein unterwegs war. Ähnliches ist ja z. B. auch bei fehlender angemessener Bereifung, wenn man z. B. nicht auf Winterreifen fährt bei Eis und Schnee und unverschuldet einen Unfall hat, kann es ebenfalls sein, dass die gegnerische Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Die versuchen sich da leider zu drücken. Echt ärgerliche Situation für dich. Hoffentlich hat deine Freundin wenigstens soviel Anstand und übernimmt dann die ganzen Kosten, dein Auto betreffend, sofern sich die gegnerische Versicherung weigern wird, diese, trotz dass der andere Schuld ist, zu übernehmen.


Ohne Winterreifen ist man Schuld, wenn Winterreifen den Unfall evtl. verhindern hätten können. Hier handelt es sich ganz klar um einen Verstoß des Fahrzeughalters, egal ob Unfallverursacher oder Unfallgeschädigter.

Im Fall der TS ist es was ganz Anderes. Wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass der Unfallgegner bei Rot gefahren ist, dann muss die Versicherung zahlen, unabhängig davon, ob die Freundin der TS einen Führerschein hatte oder nicht. Wäre ja noch schöner, wenn der Unfallverursacher nicht haften muss, obwohl er Menschen durch sein Verschulden verletzt hat.

@TS: Auf jedenfall würde ich mir bei sowas Heiklem immer einen Anwalt nehmen. Für die Freundin wird es sicherlich nicht so glimpflich laufen, aber für dich sollten da mildernde Umstände in Betracht kommen. Deine Freundin hatte auch "nur" ein Fahrverbot, es ist nicht so, dass ihr die Fahrerlaubnis komplett entzogen wurde. Wobei das jetzt wahrscheinlich passieren könnte.


die Versicherung kann tatsächlich die Zahlung teils oder komplett verweigern, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis am Steuer saß. Da es als Obliegenheitsverletzung angesehen werden kann.



Das würde nur zutreffen, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist oder die Freundin der TS den Unfall verursacht hätte. Wenn der andere Fahrer zu 100 % Schuld ist (und bei Rot fahren wäre eindeutig seine Schuld), dann kann seine Versicherung die Zahlung auch nicht verweigern. Die Versicherung des Unfallgegners haftet ja schließlich für dessen Fehlverhalten und nicht für das der Freundin der TS. Die Versicherung der TS könnte theoretisch die Zahlung verweigern, aber da ihre Versicherung in diesem Fall überhaupt nicht haftet und entsprechend nichts zahlen muss, spielt das eh keine Rolle.
nilou
14070 Beiträge
08.12.2022 10:49
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Titania:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Titania:

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die andere Versicherung die Kosten nicht übernehmen wird, wenn sie erfahren, dass deine Freundin ohne Früherschein unterwegs war. Ähnliches ist ja z. B. auch bei fehlender angemessener Bereifung, wenn man z. B. nicht auf Winterreifen fährt bei Eis und Schnee und unverschuldet einen Unfall hat, kann es ebenfalls sein, dass die gegnerische Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Die versuchen sich da leider zu drücken. Echt ärgerliche Situation für dich. Hoffentlich hat deine Freundin wenigstens soviel Anstand und übernimmt dann die ganzen Kosten, dein Auto betreffend, sofern sich die gegnerische Versicherung weigern wird, diese, trotz dass der andere Schuld ist, zu übernehmen.


Ohne Winterreifen ist man Schuld, wenn Winterreifen den Unfall evtl. verhindern hätten können. Hier handelt es sich ganz klar um einen Verstoß des Fahrzeughalters, egal ob Unfallverursacher oder Unfallgeschädigter.

Im Fall der TS ist es was ganz Anderes. Wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass der Unfallgegner bei Rot gefahren ist, dann muss die Versicherung zahlen, unabhängig davon, ob die Freundin der TS einen Führerschein hatte oder nicht. Wäre ja noch schöner, wenn der Unfallverursacher nicht haften muss, obwohl er Menschen durch sein Verschulden verletzt hat.

@TS: Auf jedenfall würde ich mir bei sowas Heiklem immer einen Anwalt nehmen. Für die Freundin wird es sicherlich nicht so glimpflich laufen, aber für dich sollten da mildernde Umstände in Betracht kommen. Deine Freundin hatte auch "nur" ein Fahrverbot, es ist nicht so, dass ihr die Fahrerlaubnis komplett entzogen wurde. Wobei das jetzt wahrscheinlich passieren könnte.


die Versicherung kann tatsächlich die Zahlung teils oder komplett verweigern, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis am Steuer saß. Da es als Obliegenheitsverletzung angesehen werden kann.



Das würde nur zutreffen, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist oder die Freundin der TS den Unfall verursacht hätte. Wenn der andere Fahrer zu 100 % Schuld ist (und bei Rot fahren wäre eindeutig seine Schuld), dann kann seine Versicherung die Zahlung auch nicht verweigern. Die Versicherung des Unfallgegners haftet ja schließlich für dessen Fehlverhalten und nicht für das der Freundin der TS. Die Versicherung der TS könnte theoretisch die Zahlung verweigern, aber da ihre Versicherung in diesem Fall überhaupt nicht haftet und entsprechend nichts zahlen muss, spielt das eh keine Rolle.


Und da geht es doch schon los: Nachweis der 100 % Schuld. Ich halte Aussagen eines Verletzten mit zertrümmerten Bein direkt nach dem Unfall erstmal für kritisch. Grundsätzlich die von Mitfahren/evt. sogar befreundeten Kollegen. Hier muss einfach geschaut werden was die Ermittlungen der Polizei erheben. Und eben objektive Beweise wie Bremsspuren, Ampelschaltung, Stand der Fahrzeuge etc.
MaraSven
2694 Beiträge
08.12.2022 10:51
Zitat von Anonym 2 (209540):

Zitat von Anonym 3 (209540):

Also ein Freund von mir ist ohne Führerschein gefahren, wurde angeschwärzt und hat 5 Jahre bekommen…

Er hat aber keinen Unfall gebaut und ist auch nicht mit einem fremden Auto gefahren.

Ich würde an deiner Stelle auf jedenfall zu einem Anwalt gehen und das mit ihm besprechen…
Drücke dir die Daumen, dass du aus der Nummer rauskommst ohne Strafe!!!


Bist du dir da sicher, dass er unter diesen Umständen zu so einer hohen Haftstrafe verurteilt wurde?

Mein Vater ist wie bereits geschrieben immer ohne Führerschein gefahren und ist mehrfach erwischt worden. Es begann mit Geldstrafen und Bewhrungen und ging dann in Haftstrafen über. Die längste Haftstrafe die er, und das war nicht seine erste, bekam war 12 Monate. Und es war bei manchen Fällen sogar Alkohol im Spiel.
Also ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand zu so einer Haftstrafe unter den von dir genannten Bedingungen verurteilt wurde.
Ich glaube so ein hohes Strafmaß ist für solch eine Tat gar nicht vorgesehen.
Ich halte deinen Post für Panikmache


Ja da bin ich mir sicher, sonst hätte ich es nicht geschrieben.
Er fuhr des öfteren ohne seinen Lappen und wurde nie von der Polizei angehalten und erwischt.
Er wurde dann „anonym“ angeschwärzt… und sogar von der Polizei abgeholt und dem Haftrichter vorgeführt. (Da er ein paar Wochen nicht Zuhause war und von der Anklage nichts wusste)

Er musste direkt seine Haftstrafe antreten und wurde nach 4 Jahren wegen guter Führung entlassen. Allerdings mit 5 Jahren auf Bewährung.. Bayern ist einfach ein strenges Pflaster, was die Justiz betrifft.

Aber wenn du das nicht glaubst, kann ich gerne mal fragen, ob er mir seinen Gerichtsbeschluss schicken kann

Fakt ist nunmal, dass man nicht jedes Strafdelikt über einen Kamm scheren kann.
Es kommt auch sehr darauf an, ob man einen guten Anwalt hat und welcher Richter vor einem sitzt.
Bei meinem Kumpel war es so, dass er einen ziemlichen schlechten Anwalt erwischt hatte. Dieser sagte zu ihm, er solle eine Fahrt zugeben und dann kommt er mit einer Geldstrafe davon.. tja, wie man sieht hat das ja sehr gut geklappt.
mama22manu
164 Beiträge
08.12.2022 11:28
Zitat von MaraSven:

Zitat von Anonym 2 (209540):

Zitat von Anonym 3 (209540):

Also ein Freund von mir ist ohne Führerschein gefahren, wurde angeschwärzt und hat 5 Jahre bekommen…

Er hat aber keinen Unfall gebaut und ist auch nicht mit einem fremden Auto gefahren.

Ich würde an deiner Stelle auf jedenfall zu einem Anwalt gehen und das mit ihm besprechen…
Drücke dir die Daumen, dass du aus der Nummer rauskommst ohne Strafe!!!


Bist du dir da sicher, dass er unter diesen Umständen zu so einer hohen Haftstrafe verurteilt wurde?

Mein Vater ist wie bereits geschrieben immer ohne Führerschein gefahren und ist mehrfach erwischt worden. Es begann mit Geldstrafen und Bewhrungen und ging dann in Haftstrafen über. Die längste Haftstrafe die er, und das war nicht seine erste, bekam war 12 Monate. Und es war bei manchen Fällen sogar Alkohol im Spiel.
Also ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand zu so einer Haftstrafe unter den von dir genannten Bedingungen verurteilt wurde.
Ich glaube so ein hohes Strafmaß ist für solch eine Tat gar nicht vorgesehen.
Ich halte deinen Post für Panikmache


Ja da bin ich mir sicher, sonst hätte ich es nicht geschrieben.
Er fuhr des öfteren ohne seinen Lappen und wurde nie von der Polizei angehalten und erwischt.
Er wurde dann „anonym“ angeschwärzt… und sogar von der Polizei abgeholt und dem Haftrichter vorgeführt. (Da er ein paar Wochen nicht Zuhause war und von der Anklage nichts wusste)

Er musste direkt seine Haftstrafe antreten und wurde nach 4 Jahren wegen guter Führung entlassen. Allerdings mit 5 Jahren auf Bewährung.. Bayern ist einfach ein strenges Pflaster, was die Justiz betrifft.

Aber wenn du das nicht glaubst, kann ich gerne mal fragen, ob er mir seinen Gerichtsbeschluss schicken kann

Fakt ist nunmal, dass man nicht jedes Strafdelikt über einen Kamm scheren kann.
Es kommt auch sehr darauf an, ob man einen guten Anwalt hat und welcher Richter vor einem sitzt.
Bei meinem Kumpel war es so, dass er einen ziemlichen schlechten Anwalt erwischt hatte. Dieser sagte zu ihm, er solle eine Fahrt zugeben und dann kommt er mit einer Geldstrafe davon.. tja, wie man sieht hat das ja sehr gut geklappt.

Ich glaub das nicht! 1. Das Gesetz sieht eine Höchststrafe von 12 Monaten vor 2. Nach vier Jahren fünf Jahre auf Bewährung? Da steckt mehr dahinter
Bienejessy
19 Beiträge
08.12.2022 11:29
Zitat von MaraSven:

Zitat von Anonym 2 (209540):

Zitat von Anonym 3 (209540):

Also ein Freund von mir ist ohne Führerschein gefahren, wurde angeschwärzt und hat 5 Jahre bekommen…

Er hat aber keinen Unfall gebaut und ist auch nicht mit einem fremden Auto gefahren.

Ich würde an deiner Stelle auf jedenfall zu einem Anwalt gehen und das mit ihm besprechen…
Drücke dir die Daumen, dass du aus der Nummer rauskommst ohne Strafe!!!


Bist du dir da sicher, dass er unter diesen Umständen zu so einer hohen Haftstrafe verurteilt wurde?

Mein Vater ist wie bereits geschrieben immer ohne Führerschein gefahren und ist mehrfach erwischt worden. Es begann mit Geldstrafen und Bewhrungen und ging dann in Haftstrafen über. Die längste Haftstrafe die er, und das war nicht seine erste, bekam war 12 Monate. Und es war bei manchen Fällen sogar Alkohol im Spiel.
Also ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand zu so einer Haftstrafe unter den von dir genannten Bedingungen verurteilt wurde.
Ich glaube so ein hohes Strafmaß ist für solch eine Tat gar nicht vorgesehen.
Ich halte deinen Post für Panikmache


Ja da bin ich mir sicher, sonst hätte ich es nicht geschrieben.
Er fuhr des öfteren ohne seinen Lappen und wurde nie von der Polizei angehalten und erwischt.
Er wurde dann „anonym“ angeschwärzt… und sogar von der Polizei abgeholt und dem Haftrichter vorgeführt. (Da er ein paar Wochen nicht Zuhause war und von der Anklage nichts wusste)

Er musste direkt seine Haftstrafe antreten und wurde nach 4 Jahren wegen guter Führung entlassen. Allerdings mit 5 Jahren auf Bewährung.. Bayern ist einfach ein strenges Pflaster, was die Justiz betrifft.

Aber wenn du das nicht glaubst, kann ich gerne mal fragen, ob er mir seinen Gerichtsbeschluss schicken kann

Fakt ist nunmal, dass man nicht jedes Strafdelikt über einen Kamm scheren kann.
Es kommt auch sehr darauf an, ob man einen guten Anwalt hat und welcher Richter vor einem sitzt.
Bei meinem Kumpel war es so, dass er einen ziemlichen schlechten Anwalt erwischt hatte. Dieser sagte zu ihm, er solle eine Fahrt zugeben und dann kommt er mit einer Geldstrafe davon.. tja, wie man sieht hat das ja sehr gut geklappt.


Paragraf 21 StVG gilt auch ein Bayern… Höchststrafe für das fahren ohne Führerschein demnach ein Jahr Freiheitsstrafe.
Also bitte hör auf, hier falsche Panik zu verbreiten
Alaska
18847 Beiträge
08.12.2022 11:53
Zitat von MaraSven:

Zitat von Anonym 2 (209540):

Zitat von Anonym 3 (209540):

Also ein Freund von mir ist ohne Führerschein gefahren, wurde angeschwärzt und hat 5 Jahre bekommen…

Er hat aber keinen Unfall gebaut und ist auch nicht mit einem fremden Auto gefahren.

Ich würde an deiner Stelle auf jedenfall zu einem Anwalt gehen und das mit ihm besprechen…
Drücke dir die Daumen, dass du aus der Nummer rauskommst ohne Strafe!!!


Bist du dir da sicher, dass er unter diesen Umständen zu so einer hohen Haftstrafe verurteilt wurde?

Mein Vater ist wie bereits geschrieben immer ohne Führerschein gefahren und ist mehrfach erwischt worden. Es begann mit Geldstrafen und Bewhrungen und ging dann in Haftstrafen über. Die längste Haftstrafe die er, und das war nicht seine erste, bekam war 12 Monate. Und es war bei manchen Fällen sogar Alkohol im Spiel.
Also ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand zu so einer Haftstrafe unter den von dir genannten Bedingungen verurteilt wurde.
Ich glaube so ein hohes Strafmaß ist für solch eine Tat gar nicht vorgesehen.
Ich halte deinen Post für Panikmache


Ja da bin ich mir sicher, sonst hätte ich es nicht geschrieben.
Er fuhr des öfteren ohne seinen Lappen und wurde nie von der Polizei angehalten und erwischt.
Er wurde dann „anonym“ angeschwärzt… und sogar von der Polizei abgeholt und dem Haftrichter vorgeführt. (Da er ein paar Wochen nicht Zuhause war und von der Anklage nichts wusste)

Er musste direkt seine Haftstrafe antreten und wurde nach 4 Jahren wegen guter Führung entlassen. Allerdings mit 5 Jahren auf Bewährung.. Bayern ist einfach ein strenges Pflaster, was die Justiz betrifft.

Aber wenn du das nicht glaubst, kann ich gerne mal fragen, ob er mir seinen Gerichtsbeschluss schicken kann

Fakt ist nunmal, dass man nicht jedes Strafdelikt über einen Kamm scheren kann.
Es kommt auch sehr darauf an, ob man einen guten Anwalt hat und welcher Richter vor einem sitzt.
Bei meinem Kumpel war es so, dass er einen ziemlichen schlechten Anwalt erwischt hatte. Dieser sagte zu ihm, er solle eine Fahrt zugeben und dann kommt er mit einer Geldstrafe davon.. tja, wie man sieht hat das ja sehr gut geklappt.


Sorry, aber da hat dir dein Kumpel einen gehörigen Bären aufgebunden. Ich würd mal fragen, für was er wirklich so hart bestraft wurde.
Mimolino
2329 Beiträge
08.12.2022 12:38
Zitat von Alaska:

Zitat von MaraSven:

Zitat von Anonym 2 (209540):

Zitat von Anonym 3 (209540):

Also ein Freund von mir ist ohne Führerschein gefahren, wurde angeschwärzt und hat 5 Jahre bekommen…

Er hat aber keinen Unfall gebaut und ist auch nicht mit einem fremden Auto gefahren.

Ich würde an deiner Stelle auf jedenfall zu einem Anwalt gehen und das mit ihm besprechen…
Drücke dir die Daumen, dass du aus der Nummer rauskommst ohne Strafe!!!


Bist du dir da sicher, dass er unter diesen Umständen zu so einer hohen Haftstrafe verurteilt wurde?

Mein Vater ist wie bereits geschrieben immer ohne Führerschein gefahren und ist mehrfach erwischt worden. Es begann mit Geldstrafen und Bewhrungen und ging dann in Haftstrafen über. Die längste Haftstrafe die er, und das war nicht seine erste, bekam war 12 Monate. Und es war bei manchen Fällen sogar Alkohol im Spiel.
Also ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand zu so einer Haftstrafe unter den von dir genannten Bedingungen verurteilt wurde.
Ich glaube so ein hohes Strafmaß ist für solch eine Tat gar nicht vorgesehen.
Ich halte deinen Post für Panikmache


Ja da bin ich mir sicher, sonst hätte ich es nicht geschrieben.
Er fuhr des öfteren ohne seinen Lappen und wurde nie von der Polizei angehalten und erwischt.
Er wurde dann „anonym“ angeschwärzt… und sogar von der Polizei abgeholt und dem Haftrichter vorgeführt. (Da er ein paar Wochen nicht Zuhause war und von der Anklage nichts wusste)

Er musste direkt seine Haftstrafe antreten und wurde nach 4 Jahren wegen guter Führung entlassen. Allerdings mit 5 Jahren auf Bewährung.. Bayern ist einfach ein strenges Pflaster, was die Justiz betrifft.

Aber wenn du das nicht glaubst, kann ich gerne mal fragen, ob er mir seinen Gerichtsbeschluss schicken kann

Fakt ist nunmal, dass man nicht jedes Strafdelikt über einen Kamm scheren kann.
Es kommt auch sehr darauf an, ob man einen guten Anwalt hat und welcher Richter vor einem sitzt.
Bei meinem Kumpel war es so, dass er einen ziemlichen schlechten Anwalt erwischt hatte. Dieser sagte zu ihm, er solle eine Fahrt zugeben und dann kommt er mit einer Geldstrafe davon.. tja, wie man sieht hat das ja sehr gut geklappt.


Sorry, aber da hat dir dein Kumpel einen gehörigen Bären aufgebunden. Ich würd mal fragen, für was er wirklich so hart bestraft wurde.


Das denke ich auch
Hier im Ort gab es auch mal jemanden (mittlerweile verstorben) der ist bestimmt 25 Jahre immer wieder ohne Führerschein und teilweise alkoholisiert autobgefahren bis auf Geldstrafen ist da nichts pssiert.
Ging dann auch irgendwann soweit das man ihm das Auto weggenommen hat und im Kreishaus hinterlegt wurde das er keine KFZ mehr zulassen darf.
Das war aber das Maximum.
Anonym 1 (209540)
0 Beiträge
08.12.2022 12:47
Kurzes Update mit neuen Infos, die ich nun erfahren habe:
1.
Meine Freundin fuhr in einer Kolonne mit vielen anderen Autos über die grüne Ampel. Dafür gibt es neben ihren Kollegen auch Zeugen in den zwei Autos und einem LKW hinter ihr.
Der andere Autofahrer wartete erst an der roten Ampel und fuhr dann einfach los - immer noch bei rot. Dafür gibt es drei Zeugen aus den beiden Autos hinter ihm.
Zum Glück für meine Freundin war am, frühgen Abend gerade sehr viel Verkehr unterwegs.
Bei dem Fahrer, der den Unfall verursacht hat, wurden wohl noch Tests gemacht. Jedenfalls hörte meine Freundin, dass er die Polizei zur Blutentnahme begleiten sollte.
2.
Meine Freundin hat das einmonatzige Fahrverbot erhalten, weil sie 2x innerhalb eines Jahres geblitzt wurde. Einmal war sie auf der Autobahn bei einer Baustelle 26 km/h zu schnell. Fast ein Jahr vorher etwas ähnliches auf einer Landstraße. Dazwischen keine anderen Vorkommnisse.
3.
Weil hier gefragt wurde: Sie hatte keinen Alkohol getrunken.
4.
Es tut ihr wahnsinnig leid. Sie hat sich 1000 mal entschuldigt. Sie wird selbstverständlich für alle Kosten aufkommen, die mir nicht bezahlt werden. Sie hat Geld gespart.
5.
Gerade kam der Anruf der Werkstatt. Unser 12 Jahre altes Auto lohnt sich nicht mehr zu reparieren. Die ganze rechte Seite ist komplett kaputt.
Das ist richtig doof, denn auch wenn das Auto schon alt war, so hätten wir es sicher noch ein paar Jahre gefahren. Der Wert eines 12 Jahre altes Autos ist aber ein Witz. Davon bekommt man natürlich nichts neueres gebrauchtes.
6.
Ich bin noch auf der Suche nach einem Rechtsanwalt.
7. Meine Versicherung äußert sich erst konkret zu dem Fall, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Aber sie waren bei dem Telefonat sehr vorwurfsvoll, weil ich das Auto an jemanden ohne Führerschein verliehen hatte. Es war kein nettes Gespräch. "Es weiß doch jeder , dass er sich erst den Führerschein zeigen lassen muss. Sie haben sich strafbar gemacht." Ja, das weiß ich ja jetzt auch.
Marf
28124 Beiträge
08.12.2022 12:47
Bayern hat keine eigene Justiz und ist nicht strenger o.lascher.....so ein Schmarrn.Dazu noch Bewährung...da standen noch andere Dinge zur Debatte.
MaraSven
2694 Beiträge
08.12.2022 12:59
Zitat von mama22manu:

Zitat von MaraSven:

Zitat von Anonym 2 (209540):

Zitat von Anonym 3 (209540):

Also ein Freund von mir ist ohne Führerschein gefahren, wurde angeschwärzt und hat 5 Jahre bekommen…

Er hat aber keinen Unfall gebaut und ist auch nicht mit einem fremden Auto gefahren.

Ich würde an deiner Stelle auf jedenfall zu einem Anwalt gehen und das mit ihm besprechen…
Drücke dir die Daumen, dass du aus der Nummer rauskommst ohne Strafe!!!


Bist du dir da sicher, dass er unter diesen Umständen zu so einer hohen Haftstrafe verurteilt wurde?

Mein Vater ist wie bereits geschrieben immer ohne Führerschein gefahren und ist mehrfach erwischt worden. Es begann mit Geldstrafen und Bewhrungen und ging dann in Haftstrafen über. Die längste Haftstrafe die er, und das war nicht seine erste, bekam war 12 Monate. Und es war bei manchen Fällen sogar Alkohol im Spiel.
Also ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand zu so einer Haftstrafe unter den von dir genannten Bedingungen verurteilt wurde.
Ich glaube so ein hohes Strafmaß ist für solch eine Tat gar nicht vorgesehen.
Ich halte deinen Post für Panikmache


Ja da bin ich mir sicher, sonst hätte ich es nicht geschrieben.
Er fuhr des öfteren ohne seinen Lappen und wurde nie von der Polizei angehalten und erwischt.
Er wurde dann „anonym“ angeschwärzt… und sogar von der Polizei abgeholt und dem Haftrichter vorgeführt. (Da er ein paar Wochen nicht Zuhause war und von der Anklage nichts wusste)

Er musste direkt seine Haftstrafe antreten und wurde nach 4 Jahren wegen guter Führung entlassen. Allerdings mit 5 Jahren auf Bewährung.. Bayern ist einfach ein strenges Pflaster, was die Justiz betrifft.

Aber wenn du das nicht glaubst, kann ich gerne mal fragen, ob er mir seinen Gerichtsbeschluss schicken kann

Fakt ist nunmal, dass man nicht jedes Strafdelikt über einen Kamm scheren kann.
Es kommt auch sehr darauf an, ob man einen guten Anwalt hat und welcher Richter vor einem sitzt.
Bei meinem Kumpel war es so, dass er einen ziemlichen schlechten Anwalt erwischt hatte. Dieser sagte zu ihm, er solle eine Fahrt zugeben und dann kommt er mit einer Geldstrafe davon.. tja, wie man sieht hat das ja sehr gut geklappt.

Ich glaub das nicht! 1. Das Gesetz sieht eine Höchststrafe von 12 Monaten vor 2. Nach vier Jahren fünf Jahre auf Bewährung? Da steckt mehr dahinter


Ich werde ihn nach dem Beschluss fragen es ist definitiv so, wie ich es geschrieben habe. Ob ihr es glaubt oder nicht.

5 Jahre auf Bewährung ist auch garnicht so unüblich… man kann ja einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Bewährung stellen und dann sind es nur noch drei Jahre oder weniger.

08.12.2022 13:02
Zitat von MaraSven:

Zitat von mama22manu:

Zitat von MaraSven:

Zitat von Anonym 2 (209540):

...


Ja da bin ich mir sicher, sonst hätte ich es nicht geschrieben.
Er fuhr des öfteren ohne seinen Lappen und wurde nie von der Polizei angehalten und erwischt.
Er wurde dann „anonym“ angeschwärzt… und sogar von der Polizei abgeholt und dem Haftrichter vorgeführt. (Da er ein paar Wochen nicht Zuhause war und von der Anklage nichts wusste)

Er musste direkt seine Haftstrafe antreten und wurde nach 4 Jahren wegen guter Führung entlassen. Allerdings mit 5 Jahren auf Bewährung.. Bayern ist einfach ein strenges Pflaster, was die Justiz betrifft.

Aber wenn du das nicht glaubst, kann ich gerne mal fragen, ob er mir seinen Gerichtsbeschluss schicken kann

Fakt ist nunmal, dass man nicht jedes Strafdelikt über einen Kamm scheren kann.
Es kommt auch sehr darauf an, ob man einen guten Anwalt hat und welcher Richter vor einem sitzt.
Bei meinem Kumpel war es so, dass er einen ziemlichen schlechten Anwalt erwischt hatte. Dieser sagte zu ihm, er solle eine Fahrt zugeben und dann kommt er mit einer Geldstrafe davon.. tja, wie man sieht hat das ja sehr gut geklappt.

Ich glaub das nicht! 1. Das Gesetz sieht eine Höchststrafe von 12 Monaten vor 2. Nach vier Jahren fünf Jahre auf Bewährung? Da steckt mehr dahinter


Ich werde ihn nach dem Beschluss fragen es ist definitiv so, wie ich es geschrieben habe. Ob ihr es glaubt oder nicht.

5 Jahre auf Bewährung ist auch garnicht so unüblich… man kann ja einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Bewährung stellen und dann sind es nur noch drei Jahre oder weniger.


Sorry aber 5 Jahre Haft können NICHT zur Bewährung ausgesetzt werden, sondern maximal zwei.
Ich schätze seine bewährungsZEIT beträgt 5 Jahre und du hast da was verwechselt.
Anonym 1 (209540)
0 Beiträge
08.12.2022 13:08
Zitat von ElCamino:

Zitat von MaraSven:

Zitat von mama22manu:

Zitat von MaraSven:

...

Ich glaub das nicht! 1. Das Gesetz sieht eine Höchststrafe von 12 Monaten vor 2. Nach vier Jahren fünf Jahre auf Bewährung? Da steckt mehr dahinter


Ich werde ihn nach dem Beschluss fragen es ist definitiv so, wie ich es geschrieben habe. Ob ihr es glaubt oder nicht.

5 Jahre auf Bewährung ist auch garnicht so unüblich… man kann ja einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Bewährung stellen und dann sind es nur noch drei Jahre oder weniger.


Sorry aber 5 Jahre Haft können NICHT zur Bewährung ausgesetzt werden, sondern maximal zwei.
Ich schätze seine bewährungsZEIT beträgt 5 Jahre und du hast da was verwechselt.
Ihr braucht dass hier jetzt nicht weiter zu diskutieren. Ich werde meinen Anwalt nach der möglichen Strafe fragen (sobald ich einen gefunden habe). Ich berichte dann.
Anonym 4 (209540)
0 Beiträge
08.12.2022 13:09
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Titania:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Titania:

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die andere Versicherung die Kosten nicht übernehmen wird, wenn sie erfahren, dass deine Freundin ohne Früherschein unterwegs war. Ähnliches ist ja z. B. auch bei fehlender angemessener Bereifung, wenn man z. B. nicht auf Winterreifen fährt bei Eis und Schnee und unverschuldet einen Unfall hat, kann es ebenfalls sein, dass die gegnerische Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Die versuchen sich da leider zu drücken. Echt ärgerliche Situation für dich. Hoffentlich hat deine Freundin wenigstens soviel Anstand und übernimmt dann die ganzen Kosten, dein Auto betreffend, sofern sich die gegnerische Versicherung weigern wird, diese, trotz dass der andere Schuld ist, zu übernehmen.


Ohne Winterreifen ist man Schuld, wenn Winterreifen den Unfall evtl. verhindern hätten können. Hier handelt es sich ganz klar um einen Verstoß des Fahrzeughalters, egal ob Unfallverursacher oder Unfallgeschädigter.

Im Fall der TS ist es was ganz Anderes. Wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass der Unfallgegner bei Rot gefahren ist, dann muss die Versicherung zahlen, unabhängig davon, ob die Freundin der TS einen Führerschein hatte oder nicht. Wäre ja noch schöner, wenn der Unfallverursacher nicht haften muss, obwohl er Menschen durch sein Verschulden verletzt hat.

@TS: Auf jedenfall würde ich mir bei sowas Heiklem immer einen Anwalt nehmen. Für die Freundin wird es sicherlich nicht so glimpflich laufen, aber für dich sollten da mildernde Umstände in Betracht kommen. Deine Freundin hatte auch "nur" ein Fahrverbot, es ist nicht so, dass ihr die Fahrerlaubnis komplett entzogen wurde. Wobei das jetzt wahrscheinlich passieren könnte.


die Versicherung kann tatsächlich die Zahlung teils oder komplett verweigern, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis am Steuer saß. Da es als Obliegenheitsverletzung angesehen werden kann.



Das würde nur zutreffen, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist oder die Freundin der TS den Unfall verursacht hätte. Wenn der andere Fahrer zu 100 % Schuld ist ( und bei Rot fahren wäre eindeutig seine Schuld ), dann kann seine Versicherung die Zahlung auch nicht verweigern. Die Versicherung des Unfallgegners haftet ja schließlich für dessen Fehlverhalten und nicht für das der Freundin der TS. Die Versicherung der TS könnte theoretisch die Zahlung verweigern, aber da ihre Versicherung in diesem Fall überhaupt nicht haftet und entsprechend nichts zahlen muss, spielt das eh keine Rolle.
Vergiss es, selbst das heißt nicht das er zu 100% Schuld bekommt, selbst erlebt, mein Mann hatte grün, der Andere logischerweise rot, mein Mann hat 75% Schuld bekommen. Begründung, er müsse damit rechnen das jemand bei rot fährt und sich entsprechend der Kreuzung nähern. (vom Berufungsgericht übrigens so bestätigt, wir hatten natürlich geklagt)
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