Mütter- und Schwangerenforum

Besteht eine Forderung? Nachmieterin zahlt nicht.

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19.09.2014 08:45
Hallo, ich wollte euch einmal kurz um Rat fragen, gibt ja genug Mädels hier die bei einem RA arbeiten.

Geht um eine Waschmaschine und eine Arbeitsplatte, die wir in unserer alten Wohnung gelassen haben. Die Nachmieterin wollte sie übernehmen.

Die Schlüssel hat sie seit dem 28.8, ich habe bereits eine Zahlungsaufforderung und eine Mahnung via Einschreiben an sie geschickt. Heute läuft die Frist der Mahnung aus.

Bevor ich da nun weiter bohre und mein Geld weiter einfordere wollte ich mich einmal kurz absichern, ob hier offensichtlich ist, dass eine Forderung besteht.
Usa83
34789 Beiträge
19.09.2014 09:00
habt ihr vorab denn schriftlich festgehalten, dass sie euch das die summe x abkauft?

also natürlich hast du einen anspruch.
und natürlich ist deine forderung berechtigt.
wenn sie überweisen wollte, würde ich sie nochmal ansprechen, dass es noch nicht da ist.
wenn du sie öfter mal siehst, mache mit ihr doch einen termin, damit du es bar bekommst....
19.09.2014 09:07
Zitat von Usa83:

habt ihr vorab denn schriftlich festgehalten, dass sie euch das die summe x abkauft?

also natürlich hast du einen anspruch.
und natürlich ist deine forderung berechtigt.
wenn sie überweisen wollte, würde ich sie nochmal ansprechen, dass es noch nicht da ist.
wenn du sie öfter mal siehst, mache mit ihr doch einen termin, damit du es bar bekommst....



Ja, das steht im Verlauf weiter oben, welche Summe vereinbart war.
Ich sehe sie nie,wir sind von dort komplett weggezogen.

Ich hatte ihr eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben geschickt mit Fristsetzung und dann ging die erste Mahnung raus und ich wollte jetzt nicht noch mehr Mahnungen verschicken.

Soll/Kann ich jetzt einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken? Ich glaube das geht mittlerweile auch online.
Zwerginator
7888 Beiträge
19.09.2014 09:12
Du kannst hier deinen Mahnantrag erstellen und dann per Post einschicken: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag? _ts=5481393-1411110601754&Command=start
Leider musst du dafür erst mal in Vorkasse gehen, sind aber je nach Gesamtforderung meistens unter 35 €.
Usa83
34789 Beiträge
19.09.2014 09:13
Hm, ggf. nochmal ne zweite mahnung schicken? inkl. mahngebühr?
und dann würde ich auch damit drohen, dass es sonst demnächst weiterführende schritte gibt, deren kosten sie natürlich zu zahlen hat.
daher sollte sie, um folgekosten zu vermeiden, schnellstens zahlen.

das einschreiben hat sie aber bekommen? also wg. urlaub oder so.
einwurfeinschreiben gelten zwar als zugestellt, nur wenn die person nicht im haus ist, isses auch doof.
oder haste das mit rückschein gemacht?
19.09.2014 09:18
Zitat von Usa83:

Hm, ggf. nochmal ne zweite mahnung schicken? inkl. mahngebühr?
und dann würde ich auch damit drohen, dass es sonst demnächst weiterführende schritte gibt, deren kosten sie natürlich zu zahlen hat.
daher sollte sie, um folgekosten zu vermeiden, schnellstens zahlen.

das einschreiben hat sie aber bekommen? also wg. urlaub oder so.
einwurfeinschreiben gelten zwar als zugestellt, nur wenn die person nicht im haus ist, isses auch doof.
oder haste das mit rückschein gemacht?


Ich werde irre....
nilou
14734 Beiträge
19.09.2014 09:18
Ich würde keine Mahnung mehr schicken sondern den Mahnbescheid machen. Ich finde das geschriebene eindeutig. Denk daran Porto + Zinsen mit reinzulachen. Porto v.a. auch vom Versand des Mahnbescheides. vergesse ich immer mal ganz gern weil es ja noch nicht bezahlt wurde beim Erstellen des Mahnbescheides.

nilou
14734 Beiträge
19.09.2014 09:19
Einwurfeinschreiben ist Meer die beste Wahl. Sobald es eingeworfen ist gilt es als Zugang. Urlaub etc. Wurscht.
Maoli
526 Beiträge
19.09.2014 09:20
Ich schreibe vom handy aus, daher ist die groß- und kleinschreibung grottig, dass nur vorab.

Ja es besteht definitiv eine forderung euch gegenüber. Dazu muss vorher auch nichts schriftlich festgehalten werden. Es macht nur die beweisbarkeit für euch leichter.

Wenn ihr euch geeinigt habt, dass sie die sachen nimmt und auch zu welchem preis, ist eindeutig ein kaufvertrag zustande gekommen.

Wenn sie nicht zahlt ist der erste schritt eine zahlungserinnerung und der zweite eine mahnung. Wenn sie dann immernoch nicht zahlt, hast du die möglichkeit a. Deine sachen zurückzufordern oder b. Ein mahnverfahren in die wege zu leiten, weil sie ja mit der zahlung in verzug ist. Dass kannst du selber machen (es gibt ne seite online-mahnantrag.de oder so ähnlich) oder du suchst dir nen Rechtsanwalt.

Wichtig zu wissen ist, dass die dame, die dir nicht überweist und die sich nach deiner zahlungserinnerung und mahnung im verzug befindet dir als verzugsschaden auch den anwalt zu zahlen hat, sodass an dir am ende nichts kleben bleibt. Falls das ganze auf ein gerichtsverfahren rauslaufen sollte und ihr ein bisschen knapp seid, gibt es die möglichkeit der prozesskostenhilfe. Damit werden sämtliche kosten für das gericht vom gericht getragen und ihr habt evtl. Nur eine kleine Ratenzahlung zu leisten.
Ach ja, je nachdem in welchem bundesland du wohnst, kannst du dir auch vom örtlichen amtsgericht einen beratungshilfeschein holen. Dann würde dich der anwalt nur 10 € kosten (wie gesagt, wenn man knapp bei kasse ist). Geht aber z.b. nicht in bremen.

Am besten ist es natürlich, wenn du zeuge hast, die bestätigen können, dass sie die sachen haben wollte. Dann bist du vor gericht auf der sicheren seit.

Joa das wärs erstmal von meiner seite.
nilou
14734 Beiträge
19.09.2014 09:21
Außerdem ist sie doch bereits in Verzug. Oben steht sobald sie die Schlüssel hat überweist sie. Das sie die Schlüssel hat steht doch zweifelsfrei fest

Sendungsnummer vom Einschreiben istbtrotzdemmwichtig - bei der Sendungsverfolgung eingeben und den Sendungsverlauf ausdrucken.
19.09.2014 09:22
Also, ich hab hier grade die Scheine vor mir liegen.

Wusstet ihr, das die Post die Auslieferungsbeläge sogar abfotografiert?!-Krass.

Auf jeden Fall sieht es nun so aus, die erste Zahlungserinnerung, die ich am 3.9 los geschickt habe wurde am 9.9 zugestellt und sie hat dafür unterschrieben. Hab das Bild gerade vor mir.

Die erste Mahnung liegt zur Abholung bei der Post.
Da steht "Der Empfänger wurde benachrichtigt. Die Sendung liegt zur Abholung in der zuständigen Filiale der Deutschen Post bereit. "

War ja klar, oder? Die weiß doch ganz genau was da bei der Post liegt.
Usa83
34789 Beiträge
19.09.2014 09:25
Zitat von Primadonna:

Also, ich hab hier grade die Scheine vor mir liegen.

Wusstet ihr, das die Post die Auslieferungsbeläge sogar abfotografiert?!-Krass.

Auf jeden Fall sieht es nun so aus, die erste Zahlungserinnerung, die ich am 3.9 los geschickt habe wurde am 9.9 zugestellt und sie hat dafür unterschrieben. Hab das Bild gerade vor mir.

Die erste Mahnung liegt zur Abholung bei der Post .
Da steht "Der Empfänger wurde benachrichtigt. Die Sendung liegt zur Abholung in der zuständigen Filiale der Deutschen Post bereit. "

War ja klar, oder? Die weiß doch ganz genau was da bei der Post liegt.

dann wird sie das wohl nicht mehr abholen
sie weuß ganz genau, was phase ist.
hast du noch einen bekannten in der nähe?
dann würde ich dem das schicken, damit er das persönlich (am besten mit zeugen und unterschrift) übergibt oder beweisbar in den postkasten wirft....

Maoli
526 Beiträge
19.09.2014 09:25
Dann würde ich sicherheits- und formhalber nochmal ein EINWURFEINSCHREIBEN hinterherjagen. Das ist ein bisschen günstiger als ei einschreiben mit rückschein aber es wird nur in den briefkasten eingeworfen und der postbote vermerkt wann genau. Sonst kann sie ja behaupten sie hätte den ernst drr llange nicht gekannt, sonnst hätte sie gezahlt...
nilou
14734 Beiträge
19.09.2014 09:28
Deshalb immer Einwurf, dann kann der Zugang nicht vereitel werden.

Ich denke, sie hat die erste Mahnung bekommen. Mehr sind nicht erforderlich - auch wenn viele meinen es müsste mehrmals gemahnt werden.

Mach den Mahnbescheid - das wirkt bei vielen Wunder und sie bezahlen. Die Sachen würde ich nicht zurück nehmen. Warum auch. Wer weis was in der Zwischenzeit war.

Du hast doch auch kein Risikio bei Mahnbescheid. 30 € mehr nicht. Sie kann Widerspruch einlegen dann geht es vor Gericht. Du kannst alles nachweisen - also ihr Pech und noch mehr Kosten. Wenn sie nichts macht beantragst du einen Vollstreckungsbescheid. Da kann sie auch Widerspruch einlegen a,so wieder Gericht.

Wenn sie nichts macht hast du am Ende einen vollstreckbaren Titel und schickst den Gerichtsvollzieher los. Kosten alles für sie. Wenn sie nicht völlig bl... ist zahlt sie.
19.09.2014 09:28
Zitat von Maoli:

Ich schreibe vom handy aus, daher ist die groß- und kleinschreibung grottig, dass nur vorab.

Ja es besteht definitiv eine forderung euch gegenüber. Dazu muss vorher auch nichts schriftlich festgehalten werden. Es macht nur die beweisbarkeit für euch leichter.

Wenn ihr euch geeinigt habt, dass sie die sachen nimmt und auch zu welchem preis, ist eindeutig ein kaufvertrag zustande gekommen.

Wenn sie nicht zahlt ist der erste schritt eine zahlungserinnerung und der zweite eine mahnung. Wenn sie dann immernoch nicht zahlt, hast du die möglichkeit a. Deine sachen zurückzufordern oder b. Ein mahnverfahren in die wege zu leiten, weil sie ja mit der zahlung in verzug ist. Dass kannst du selber machen (es gibt ne seite online-mahnantrag.de oder so ähnlich) oder du suchst dir nen Rechtsanwalt.

Wichtig zu wissen ist, dass die dame, die dir nicht überweist und die sich nach deiner zahlungserinnerung und mahnung im verzug befindet dir als verzugsschaden auch den anwalt zu zahlen hat, sodass an dir am ende nichts kleben bleibt. Falls das ganze auf ein gerichtsverfahren rauslaufen sollte und ihr ein bisschen knapp seid, gibt es die möglichkeit der prozesskostenhilfe. Damit werden sämtliche kosten für das gericht vom gericht getragen und ihr habt evtl. Nur eine kleine Ratenzahlung zu leisten.
Ach ja, je nachdem in welchem bundesland du wohnst, kannst du dir auch vom örtlichen amtsgericht einen beratungshilfeschein holen. Dann würde dich der anwalt nur 10 € kosten (wie gesagt, wenn man knapp bei kasse ist). Geht aber z.b. nicht in bremen.

Am besten ist es natürlich, wenn du zeuge hast, die bestätigen können, dass sie die sachen haben wollte. Dann bist du vor gericht auf der sicheren seit.

Joa das wärs erstmal von meiner seite.


Hallo Maoli, danke für deine ausführliche Antwort-vielen Dank.

1. Zahlungserinnerung ging per Einschreiben raus, 1.Mahnung nach Ablauf der Frist auch.

2.Werde mich am Montag mal mit dem online Mahnbescheid beschäftigen. Den Tag heute hat sie ja theoretisch noch, wobei sie davon ja gar nichts weiß, weil die Mahnung ja noch warm und trocken bei der Post liegt.

3. Gericht kann sie gerne haben, knapp bei Kasse sind wir in so Fern gott sei Dank nicht, ich weiß das sie in der Ausbildung ist und ihr Freund am studieren ist.

4. Mein Mann kann als Zeuge aussagen, er war ja auch in der Wohnung, als die beiden sich die Wohnung angesehen haben und das ganze schon besprochen wurden ist, das sie die Sachen übernehmen wollte. Dazu noch der Verlauf bei Facebook.

Man ist sich halt trotzdem immer nicht sicher, ob man jetzt richtig handelt, nicht das man da irgendwas los tretet und dann stellt sich raus, das ich irgendwas nicht beachtet habe. Daher dachte ich suche ich mir nochmal bestätigung.
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