Besteht eine Forderung? Nachmieterin zahlt nicht.
09.10.2014 15:03
Zitat von Primadonna:
Zitat von Aduja:
Na das kann ja noch heiter werden.![]()
Käffchen ?
![]()
Immer gern.
09.10.2014 15:38
Ich habs mir mal gemerkt, finde sowas auch immer äußerst erheiternd
Hat sich die Hausverwaltung eigentlich noch mal bzgl. der angeblichen Mängel gemeldet?
Hat sich die Hausverwaltung eigentlich noch mal bzgl. der angeblichen Mängel gemeldet?
09.10.2014 16:15
Zitat von Primadonna:
Naaaa will jemand mit lachen![]()
Ist das schlecht geschrieben und dass von einem Anwalt. Das würde selbst ich besser formulieren
09.10.2014 16:19
Zitat von ice.tea:
Zitat von Primadonna:
Naaaa will jemand mit lachen![]()
Ist das schlecht geschrieben und dass von einem Anwalt. Das würde selbst ich besser formulieren![]()
Das bekommt noch einen Rahmen und dann wirds den oberen Flur schmücken
14.10.2014 09:53
Hi Mädels, ich hab Post vom Amtgericht.
Brauche nochmal eure Hilfe.
Es steht nur drin, dass Widerspruch erhoben wurde, dazu die Daten vom Anwalt und die bitte ich soll 73€ überweisen, aber für was steht da irgendwie nicht bei....
Dazu steht noch "Der Widerspruch enthält keine Begrüdung"
Muss ich mich nun doch an den Anwalt wenden? Es steht nirgends was von einer schriftlichen Stellungnahme oder sonstiges.
Könnt ihr mir kurz helfen? Wir haben seit Sonntag Besuch, bin demnach kaum on, aber ich werde immer wieder mal rein schauen!
Bedanke mich schon jetzt bei euch!
Brauche nochmal eure Hilfe.
Es steht nur drin, dass Widerspruch erhoben wurde, dazu die Daten vom Anwalt und die bitte ich soll 73€ überweisen, aber für was steht da irgendwie nicht bei....
Dazu steht noch "Der Widerspruch enthält keine Begrüdung"
Muss ich mich nun doch an den Anwalt wenden? Es steht nirgends was von einer schriftlichen Stellungnahme oder sonstiges.
Könnt ihr mir kurz helfen? Wir haben seit Sonntag Besuch, bin demnach kaum on, aber ich werde immer wieder mal rein schauen!
Bedanke mich schon jetzt bei euch!
14.10.2014 09:57
Ich denke die 73 € sind Gerichtskosten. Der Kläger zahlt die ja erstmal vor. Du musst dich nicht an den Anwalt wenden. Das Verfahren wird jetzt an das Amtsgericht gehen. Der Anwalt der Nachmieterin muss dann seine Begründung vorlegen. Du reichst deine Schreiben immer beim Amtsgericht ein. Hier würde ich aber erstmal auf den Schriebs des Anwalts warten.
Also die 73 € bezahlen und wieder warten.
Also die 73 € bezahlen und wieder warten.
14.10.2014 10:01
Zitat von Nicsisch:
Ich denke die 73 € sind Gerichtskosten. Der Kläger zahlt die ja erstmal vor. Du musst dich nicht an den Anwalt wenden. Das Verfahren wird jetzt an das Amtsgericht gehen. Der Anwalt der Nachmieterin muss dann seine Begründung vorlegen. Du reichst deine Schreiben immer beim Amtsgericht ein. Hier würde ich aber erstmal auf den Schriebs des Anwalts warten.
Also die 73 € bezahlen und wieder warten.![]()
Danke...ja, ich habs auch grade gelesen
Man kann ja auch erstmal den gesamten Wisch lesen und DANN Fragen...
...."Der Rechtsstreit wird erst dann an das Amtgericht xxxxxxxxxxxxx abgegeben, wenn Sie auch die nachstehend berechneten weiteren Kosten bezahlt haben...".....
Also, ich überweise das Geld und dann gehts vors Amtgericht und dann muss der Anwalt begründen warum er Widerspruch eingelegt hat. Finde das nur lustig, das er mir einen zwei seitigen Brief zukommen lässt, mit sämtlichen haltlosen Begründungen und dann jetzt nicht mal eine einzige Begründung nennt? Naja, gut. Warten wir es weiterhin ab.
14.10.2014 10:28
Nicht ganz
Ganz genau genommen hast schon einen kleinen Teil der Gerichtskosten eingezahlt, die waren mit der Stellung des Mahnbescheides fällig. Da wird immer eine einfache Gerichtsgebühr verlangt. Wenn Widerspruch eingelegt wird, wirst du angeschrieben, dass du bitte die restlichen 2 Gebühren noch nachzahlen sollst, sonst wird die Sache nicht weiter bearbeitet. Das gibt insgesamt 3 Gerichtsgebühren, die abhängig sind vom Streitwert.
Das hat den Sinn, dass nicht irgendwelche Fantasiebeträge eingeklagt werden, die eigentlich viel zu hoch sind, nur weil es Spaß macht.
Deine nächsten Möglichkeiten sind folgede.
A. Du zahlst die Gerichtskosten an das Mahngericht und wartest, bis du vom zuständigen Amtsgericht eine Nachricht bekommst, den Anspruch doch bitte zu begründen.
B. Du schreibst gleich eine Anspruchsbegründung an das Mahngericht, packst in den Briefumschlag einen Verrechnungsscheck rein und sagst, sie sollen die Begründung bitte gleich an das zuständige Gericht mitschicken.
B würde das Ganze um ca. 2-3 Wochen beschleunigen, was allerdings hintennach bei der Gesamtlänge des Verfahrens nicht wirklich ins Gewicht fallen sollte.
Fakt ist aber, dass du ZUERST begründen musst, warum du von wem etwas haben willst. Erst danach muss der gegnerische Anwalt seinen Senf dazu geben.
Das er in dem Fall schon genau weiß, was Sache ist, ist ja nicht immer die Regel. Deswegen muss erst derjenige der etwas haben will, begründen wie und warum die Forderung besteht.
Viel erfolg weiterhin.
Ganz genau genommen hast schon einen kleinen Teil der Gerichtskosten eingezahlt, die waren mit der Stellung des Mahnbescheides fällig. Da wird immer eine einfache Gerichtsgebühr verlangt. Wenn Widerspruch eingelegt wird, wirst du angeschrieben, dass du bitte die restlichen 2 Gebühren noch nachzahlen sollst, sonst wird die Sache nicht weiter bearbeitet. Das gibt insgesamt 3 Gerichtsgebühren, die abhängig sind vom Streitwert.
Das hat den Sinn, dass nicht irgendwelche Fantasiebeträge eingeklagt werden, die eigentlich viel zu hoch sind, nur weil es Spaß macht.
Deine nächsten Möglichkeiten sind folgede.
A. Du zahlst die Gerichtskosten an das Mahngericht und wartest, bis du vom zuständigen Amtsgericht eine Nachricht bekommst, den Anspruch doch bitte zu begründen.
B. Du schreibst gleich eine Anspruchsbegründung an das Mahngericht, packst in den Briefumschlag einen Verrechnungsscheck rein und sagst, sie sollen die Begründung bitte gleich an das zuständige Gericht mitschicken.
B würde das Ganze um ca. 2-3 Wochen beschleunigen, was allerdings hintennach bei der Gesamtlänge des Verfahrens nicht wirklich ins Gewicht fallen sollte.
Fakt ist aber, dass du ZUERST begründen musst, warum du von wem etwas haben willst. Erst danach muss der gegnerische Anwalt seinen Senf dazu geben.
Das er in dem Fall schon genau weiß, was Sache ist, ist ja nicht immer die Regel. Deswegen muss erst derjenige der etwas haben will, begründen wie und warum die Forderung besteht.
Viel erfolg weiterhin.
14.10.2014 10:53
Zitat von Maoli:
Nicht ganz![]()
Ganz genau genommen hast schon einen kleinen Teil der Gerichtskosten eingezahlt, die waren mit der Stellung des Mahnbescheides fällig. Da wird immer eine einfache Gerichtsgebühr verlangt. Wenn Widerspruch eingelegt wird, wirst du angeschrieben, dass du bitte die restlichen 2 Gebühren noch nachzahlen sollst, sonst wird die Sache nicht weiter bearbeitet. Das gibt insgesamt 3 Gerichtsgebühren, die abhängig sind vom Streitwert.
Das hat den Sinn, dass nicht irgendwelche Fantasiebeträge eingeklagt werden, die eigentlich viel zu hoch sind, nur weil es Spaß macht.
Deine nächsten Möglichkeiten sind folgede.
A. Du zahlst die Gerichtskosten an das Mahngericht und wartest, bis du vom zuständigen Amtsgericht eine Nachricht bekommst, den Anspruch doch bitte zu begründen.
B. Du schreibst gleich eine Anspruchsbegründung an das Mahngericht, packst in den Briefumschlag einen Verrechnungsscheck rein und sagst, sie sollen die Begründung bitte gleich an das zuständige Gericht mitschicken.
B würde das Ganze um ca. 2-3 Wochen beschleunigen, was allerdings hintennach bei der Gesamtlänge des Verfahrens nicht wirklich ins Gewicht fallen sollte.![]()
Fakt ist aber, dass du ZUERST begründen musst, warum du von wem etwas haben willst. Erst danach muss der gegnerische Anwalt seinen Senf dazu geben.
Das er in dem Fall schon genau weiß, was Sache ist, ist ja nicht immer die Regel. Deswegen muss erst derjenige der etwas haben will, begründen wie und warum die Forderung besteht.
Viel erfolg weiterhin.![]()
da kann ich nur zustimmen... du musst zuerst deine anspruchsbegründung einreichen... und dann bekommt diese der gegnerische anwalt und er kann dann dazu stellung nehmen...
hast du dir schon überlegt, ob du das verfahren alleine bestreiten willst? oder ob du dich auch an nen anwalt wendest?
14.10.2014 10:58
Ich finde, sie macht das eigentlich ganz prima auch ohne Anwalt. Gut schriftlich ausdrücken kann sie sich jedenfalls.
Und der Anwalt würde wahrscheinlich auch nur noch ein paar Paragraphen aus dem Ärmel schütteln und mehr nicht....
Primadonna, bekommst gleich noch ne PN von mir
Und der Anwalt würde wahrscheinlich auch nur noch ein paar Paragraphen aus dem Ärmel schütteln und mehr nicht....
Primadonna, bekommst gleich noch ne PN von mir
14.10.2014 11:08
Zitat von Maoli:
Ich finde, sie macht das eigentlich ganz prima auch ohne Anwalt. Gut schriftlich ausdrücken kann sie sich jedenfalls.
Und der Anwalt würde wahrscheinlich auch nur noch ein paar Paragraphen aus dem Ärmel schütteln und mehr nicht....
Primadonna, bekommst gleich noch ne PN von mir![]()
ja das stimmt schon... das kann sie auf jeden fall... und sie würde das auch allein hinbekommen und alles...
aber ich denke auch, dass wenn dann am ende fristen laufen etc. und sie nun einmal schwanger ist und nicht erst seit gestern, sich an diese halten sollte oder anträge wegen verlängerung stellen muss und am ende die mündliche verhandlung ansteht etc... es ist ja nicht so, dass sich das nicht ne weile ziehen wird... ich gehe jetzt von mir aus, dass ich diesen kram wegen dieser blöden tussi nicht an der backe haben wöllte und froh wäre, wenn sich darum jemand kümmert...
das ist auch auf keinen fall böse gemeint... man macht sich halt nur so paar gedanken...
14.10.2014 11:41
Das mit der Schwangerschaft ist natürlich ein Argument, welches ich nicht bedacht habe.
Allerdings bekommt man heutzutage Gerichtstermin mindestens 3 Monate im Voraus.
Der normale Verlauf wird sein.
Das Ganze geht nach Zahlung an das zuständige Gericht.
Das Gericht braucht ca. 1 Woche, bis ein Brief an den Anwalt rausgeht. (Akten anlegen, anschreiben fertig machen etc.)
Mit dem Schreiben bekommt der Anwalt 2 Wochen Zeit zu sagen, dass er bzw. die Beklagte sich gegen die Klage verteidigen will.
Dann bekommt er nochmal 2 Wochen Zeit, um auf die Anspruchsbegründung von Primadonna zu antworten.
Dann liegt das Ganze wieder 1 Woche beim Gericht und Primadonna bekommt 2 Wochen zeit zu Antworten. Eventuell wird auch gleich schon ein Termin festgesetzt. Der ist aber wie gesagt sicherlich nicht vor Ablauf von 3 Monaten.
Mach summa summarum 4,5 Monate bis vielleicht mal ein Termin ansteht. + ein paar Wochen, wenn die Anspruchsbegründung erst nach Aufforderung des Gerichtes von Primadonna geschrieben wird bzw. wenn der Gegenanwalt eine Fristverlängerung haben will.
Wenn Primadonna das dann doch zu viel ist, mit einem Neugeborenen und dem Rechtsstreit, kann sie einen Antrag auf "Ruhen des Verfahrens" stellen und dann hat sie erstmal 6 Monate Pause, in denen sie gar nichts machen muss.
Und wenn der Gerichtstermin widererwarten doch früher gelegt wird, kann sie eine Terminsverlegung beantragen mit der Begründung, hochschwanger zu sein oder gerade erst frisch entbunden zu haben bzw. haben zu werden. Da gibt es immer Möglichkeiten.
Wenn man da so gut bei der Sache ist, tut ein Anwalt nicht unbedingt Not, kann einem aber das Leben sicherlich erleichtern.
Allerdings bekommt man heutzutage Gerichtstermin mindestens 3 Monate im Voraus.
Der normale Verlauf wird sein.
Das Ganze geht nach Zahlung an das zuständige Gericht.
Das Gericht braucht ca. 1 Woche, bis ein Brief an den Anwalt rausgeht. (Akten anlegen, anschreiben fertig machen etc.)
Mit dem Schreiben bekommt der Anwalt 2 Wochen Zeit zu sagen, dass er bzw. die Beklagte sich gegen die Klage verteidigen will.
Dann bekommt er nochmal 2 Wochen Zeit, um auf die Anspruchsbegründung von Primadonna zu antworten.
Dann liegt das Ganze wieder 1 Woche beim Gericht und Primadonna bekommt 2 Wochen zeit zu Antworten. Eventuell wird auch gleich schon ein Termin festgesetzt. Der ist aber wie gesagt sicherlich nicht vor Ablauf von 3 Monaten.
Mach summa summarum 4,5 Monate bis vielleicht mal ein Termin ansteht. + ein paar Wochen, wenn die Anspruchsbegründung erst nach Aufforderung des Gerichtes von Primadonna geschrieben wird bzw. wenn der Gegenanwalt eine Fristverlängerung haben will.
Wenn Primadonna das dann doch zu viel ist, mit einem Neugeborenen und dem Rechtsstreit, kann sie einen Antrag auf "Ruhen des Verfahrens" stellen und dann hat sie erstmal 6 Monate Pause, in denen sie gar nichts machen muss.
Und wenn der Gerichtstermin widererwarten doch früher gelegt wird, kann sie eine Terminsverlegung beantragen mit der Begründung, hochschwanger zu sein oder gerade erst frisch entbunden zu haben bzw. haben zu werden. Da gibt es immer Möglichkeiten.
Wenn man da so gut bei der Sache ist, tut ein Anwalt nicht unbedingt Not, kann einem aber das Leben sicherlich erleichtern.
14.10.2014 11:51
Zitat von Maoli:
Das mit der Schwangerschaft ist natürlich ein Argument, welches ich nicht bedacht habe.![]()
Allerdings bekommt man heutzutage Gerichtstermin mindestens 3 Monate im Voraus.
Der normale Verlauf wird sein.
Das Ganze geht nach Zahlung an das zuständige Gericht.
Das Gericht braucht ca. 1 Woche, bis ein Brief an den Anwalt rausgeht. (Akten anlegen, anschreiben fertig machen etc.)
Mit dem Schreiben bekommt der Anwalt 2 Wochen Zeit zu sagen, dass er bzw. die Beklagte sich gegen die Klage verteidigen will.
Dann bekommt er nochmal 2 Wochen Zeit, um auf die Anspruchsbegründung von Primadonna zu antworten.
Dann liegt das Ganze wieder 1 Woche beim Gericht und Primadonna bekommt 2 Wochen zeit zu Antworten. Eventuell wird auch gleich schon ein Termin festgesetzt. Der ist aber wie gesagt sicherlich nicht vor Ablauf von 3 Monaten.
Mach summa summarum 4,5 Monate bis vielleicht mal ein Termin ansteht. + ein paar Wochen, wenn die Anspruchsbegründung erst nach Aufforderung des Gerichtes von Primadonna geschrieben wird bzw. wenn der Gegenanwalt eine Fristverlängerung haben will.
Wenn Primadonna das dann doch zu viel ist, mit einem Neugeborenen und dem Rechtsstreit, kann sie einen Antrag auf "Ruhen des Verfahrens" stellen und dann hat sie erstmal 6 Monate Pause, in denen sie gar nichts machen muss.
Und wenn der Gerichtstermin widererwarten doch früher gelegt wird, kann sie eine Terminsverlegung beantragen mit der Begründung, hochschwanger zu sein oder gerade erst frisch entbunden zu haben bzw. haben zu werden. Da gibt es immer Möglichkeiten.
Wenn man da so gut bei der Sache ist, tut ein Anwalt nicht unbedingt Not, kann einem aber das Leben sicherlich erleichtern.![]()
ja klar gibts immer möglichkeiten... ich weiß das schon... aber die anträge müssen ja auch gestellt werden... aber sie wird das schon machen...
14.10.2014 12:09
Meine Güte ist das ein Terz
Gerade wenn man so gar keine Ahnung hat, mir wär das jetzt schon zu blöd und würde das jemanden für ich machen lassen.
Meinen popeligen (unverschuldeten) Autounfall habe ich auch über den Anwalt regeln lassen da ich einfach vor Schmerzmitteln und *düdelüdelüd die Welt ist sooo schööööön hihihiii* eh nicht wusste welcher Wochentag war. Lieber nochmal Kreißsaal als die Rückenschmerzen von damals.
Gerade wenn man so gar keine Ahnung hat, mir wär das jetzt schon zu blöd und würde das jemanden für ich machen lassen. Meinen popeligen (unverschuldeten) Autounfall habe ich auch über den Anwalt regeln lassen da ich einfach vor Schmerzmitteln und *düdelüdelüd die Welt ist sooo schööööön hihihiii* eh nicht wusste welcher Wochentag war. Lieber nochmal Kreißsaal als die Rückenschmerzen von damals.
14.10.2014 12:51
Hmmm, bei uns dauert es von der Zahlung der Gerichtskosten bis zum Verhandlungstermin in der Regel drei Monate. (Zahlung, eine Woche später Aufforderung zur Stellungnahme mit Frist zwei Wochen, Aufforderung zur Stellungnahme an den Beklagten mit Frist zwei Wochen, Festsetzung Termin ca. sechs Wochen später). Ausser du hast Glück und der Richter beschließt dass das Verfahren nur schriftlich abgewickelt wird, dann ist das alles schnell erledigt.
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