Besteht eine Forderung? Nachmieterin zahlt nicht.
19.09.2014 10:09
Zitat von Hummers_Mami:
HuhuHast du ihr schon mit dem Anwalt und dem Gericht gedroht? Oft bewirkt das Wunder
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Hey schnecke, ja habe ich. Hat sie aber nicht gelesen...^^
19.09.2014 10:22
Zitat von Primadonna:
Ist das ok so?
sieht doch ganz gut aus
19.09.2014 10:26
Prima, hab soweit alles zusammen und morgen gehts dann zur Post. Heute geht der leider nicht mehr raus.
Egal, warten wir mal ab was passiert.
Egal, warten wir mal ab was passiert.
19.09.2014 10:28
Zitat von Primadonna:
Prima, hab soweit alles zusammen und morgen gehts dann zur Post. Heute geht der leider nicht mehr raus.![]()
Egal, warten wir mal ab was passiert.
ich drück die daumen... aber wenn sie dann nicht zahlt, ist sie selbst schuld
19.09.2014 10:32
Ich danke euch allen für die kurze Hilfestellung!
Ihr seid Gold wert.
Ja, dusselige Nuss. Vorallem schreibt sie mir noch, sie hat die Sachen rausgestellt wir sollen sie abholen.
"Ähm, das sind deine Sachen die im Regen stehen, das weißt du?"
Warten wir mal ab.
Ihr seid Gold wert.
Ja, dusselige Nuss. Vorallem schreibt sie mir noch, sie hat die Sachen rausgestellt wir sollen sie abholen.
"Ähm, das sind deine Sachen die im Regen stehen, das weißt du?"
Warten wir mal ab.
19.09.2014 10:34
Zitat von Primadonna:
Ich danke euch allen für die kurze Hilfestellung!
Ihr seid Gold wert.
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Ja, dusselige Nuss. Vorallem schreibt sie mir noch, sie hat die Sachen rausgestellt wir sollen sie abholen.
"Ähm, das sind deine Sachen die im Regen stehen, das weißt du?"
Warten wir mal ab.
leider kommen solche Leute ja meistens mit ihren Ansichten noch gut durch ihr ganzes Leben...
19.09.2014 10:39
Vor allem ist es mal dein Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten bzw. deine "nachrangigen Rechte" in Anspruch zu nehmen, nicht ihres.
Einfach mal so ohne Grund die Sachen zurück geben zu wollen funktioniert nur beim Fernabsatzgeschäft (Bestellung über Inet oder Katalog o.ä.) und das auch nur innerhalb von 14 Tagen.
Das zwischen euch war kein Fernabsatzgeschäft und auch definitiv schon länger als 14 Tage her.
Da würde ich mal sagen, hat wer die A-Karte gezogen...
(warum gibts denn hier keinen böse grinsenden Smiley?)
Einfach mal so ohne Grund die Sachen zurück geben zu wollen funktioniert nur beim Fernabsatzgeschäft (Bestellung über Inet oder Katalog o.ä.) und das auch nur innerhalb von 14 Tagen.
Das zwischen euch war kein Fernabsatzgeschäft und auch definitiv schon länger als 14 Tage her.
Da würde ich mal sagen, hat wer die A-Karte gezogen...
(warum gibts denn hier keinen böse grinsenden Smiley?)
19.09.2014 10:43
Zitat von Katja2903:
Zitat von Primadonna:
Ich danke euch allen für die kurze Hilfestellung!
Ihr seid Gold wert.
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Ja, dusselige Nuss. Vorallem schreibt sie mir noch, sie hat die Sachen rausgestellt wir sollen sie abholen.
"Ähm, das sind deine Sachen die im Regen stehen, das weißt du?"
Warten wir mal ab.
leider kommen solche Leute ja meistens mit ihren Ansichten noch gut durch ihr ganzes Leben...![]()
Das ist ja leider nicht der einzige Streitpunkt derzeit. (Man hat ja auch sonst nichts zu tun)
Bei der Wohnungsübergabe hat sie einen Zwergenaufstand wegen Kleinigkeiten gemacht, die Hausverwaltung musste alles aufnehmen-wir sollten es unterschreiben. Ich fing an zu lachen. Die Blicke?? Ich unterschreibe doch keine negative Schuldanerkenntnis, was denken die sich? Wir bekamen 14 Tage Zeit zum Nachbessern...Fensterputzen und so...Ja-kein Witz. Nun hat uns die liebe Dame aber nicht reingelassen. Sie fing an das es 1000€ kosten würde das Kinderzimmer und den Flur neu streichen zu lassen. (Es handelt sich hierbei um eine 3 Zimmer, 65m² Wohnung-hust)
Jedenfalls fing sie an total bescheuerte Uhrzeiten zu nennen, zu denen wir nicht können, da sie mitten in der Arbeitszeit liegt. Wir hätten dann auch schön die Möbel von den Wänden rücken dürfen und fein säuberlich wieder zurück stellen sollen....Ja, ich hab auch gelacht.
Wir haben nun in der Frist nichts gemacht-wie auch? Habe direkt anfang September eine nette Stellungnahme an die Hausverwaltung geschickt. Wie wir uns nun weiter verhalten sollen usw...da kam natürlich nichts zurück. Habe auf eine schriftliche Antwort gepocht.
Jetzt warte ich auf eine nette Rechnung die die Hausverwaltung samt Widerspruch zurück bekommen wird. die sind doch nicht mehr ganz dicht....
19.09.2014 10:44
Zitat von Maoli:
Vor allem ist es mal dein Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten bzw. deine "nachrangigen Rechte" in Anspruch zu nehmen, nicht ihres.
Einfach mal so ohne Grund die Sachen zurück geben zu wollen funktioniert nur beim Fernabsatzgeschäft (Bestellung über Inet oder Katalog o.ä.) und das auch nur innerhalb von 14 Tagen.
Das zwischen euch war kein Fernabsatzgeschäft und auch definitiv schon länger als 14 Tage her.
Da würde ich mal sagen, hat wer die A-Karte gezogen...
(warum gibts denn hier keinen böse grinsenden Smiley?)
Ich hab keine Ahnung, aber der hier wird gerne genommen.
19.09.2014 10:50
Zitat von Primadonna:
Zitat von Katja2903:
Zitat von Primadonna:
Ich danke euch allen für die kurze Hilfestellung!
Ihr seid Gold wert.
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Ja, dusselige Nuss. Vorallem schreibt sie mir noch, sie hat die Sachen rausgestellt wir sollen sie abholen.
"Ähm, das sind deine Sachen die im Regen stehen, das weißt du?"
Warten wir mal ab.
leider kommen solche Leute ja meistens mit ihren Ansichten noch gut durch ihr ganzes Leben...![]()
Das ist ja leider nicht der einzige Streitpunkt derzeit. (Man hat ja auch sonst nichts zu tun)
Bei der Wohnungsübergabe hat sie einen Zwergenaufstand wegen Kleinigkeiten gemacht, die Hausverwaltung musste alles aufnehmen-wir sollten es unterschreiben. Ich fing an zu lachen. Die Blicke?? Ich unterschreibe doch keine negative Schuldanerkenntnis, was denken die sich? Wir bekamen 14 Tage Zeit zum Nachbessern...Fensterputzen und so...Ja-kein Witz. Nun hat uns die liebe Dame aber nicht reingelassen. Sie fing an das es 1000€ kosten würde das Kinderzimmer und den Flur neu streichen zu lassen. (Es handelt sich hierbei um eine 3 Zimmer, 65m² Wohnung-hust)
Jedenfalls fing sie an total bescheuerte Uhrzeiten zu nennen, zu denen wir nicht können, da sie mitten in der Arbeitszeit liegt. Wir hätten dann auch schön die Möbel von den Wänden rücken dürfen und fein säuberlich wieder zurück stellen sollen....Ja, ich hab auch gelacht.
Wir haben nun in der Frist nichts gemacht-wie auch? Habe direkt anfang September eine nette Stellungnahme an die Hausverwaltung geschickt. Wie wir uns nun weiter verhalten sollen usw...da kam natürlich nichts zurück. Habe auf eine schriftliche Antwort gepocht.
Jetzt warte ich auf eine nette Rechnung die die Hausverwaltung samt Widerspruch zurück bekommen wird. die sind doch nicht mehr ganz dicht....
es gibt einfach zu viele idioten auf dieser welt... da kann man ja gespannt sein, was da noch kommt...
19.09.2014 11:03
Du hast ihr ja bereits eine Mahnung geschickt und damit eine kalendermäßige Frist angegeben in der sie die Leistung = Zahlung vorzunehmen hat. Und du hast einen Nachweis, dass sie die Mahnung erhalten hat.
Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn der Schuldner die Leistung offensichtlich verweigert - was ja hier offensichtlich der Fall ist, indem Sie dir mitteilt, du kannst die Sachen abholen. Ein Rücktrittsrecht steht ihr ja offensichtlich nicht zu.
Somit brauchst du nach dem Gesetz gar nicht weiter mahnen sondern kannst direkt einen Mahnbescheid erwirken.
Grundsätzlich wirkt ein Mahnbescheid oft Wunder und schreckt die Schuldner ab - jedoch steht ihr ein Widerrufsrecht zu, d.h. sie kann dem Mahnbescheid widersprechen und die Angelegenheit würde zum Amtsgericht gelangen (ich schätze der Wert liegt hier unter 5000 Euro?).
Sollte es soweit kommen, gehst du leider erstmal in Vorkasse, damit das Gericht überhaupt erstmal tätig wird (Gerichtskostenvorschuss).
Aber wie gesagt, ein Mahnbescheid und ein wenig Druck bewirken oft Wunder... sowas ist immer ärgerlich.
Viel Glück!
Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn der Schuldner die Leistung offensichtlich verweigert - was ja hier offensichtlich der Fall ist, indem Sie dir mitteilt, du kannst die Sachen abholen. Ein Rücktrittsrecht steht ihr ja offensichtlich nicht zu.
Somit brauchst du nach dem Gesetz gar nicht weiter mahnen sondern kannst direkt einen Mahnbescheid erwirken.
Grundsätzlich wirkt ein Mahnbescheid oft Wunder und schreckt die Schuldner ab - jedoch steht ihr ein Widerrufsrecht zu, d.h. sie kann dem Mahnbescheid widersprechen und die Angelegenheit würde zum Amtsgericht gelangen (ich schätze der Wert liegt hier unter 5000 Euro?).
Sollte es soweit kommen, gehst du leider erstmal in Vorkasse, damit das Gericht überhaupt erstmal tätig wird (Gerichtskostenvorschuss).
Aber wie gesagt, ein Mahnbescheid und ein wenig Druck bewirken oft Wunder... sowas ist immer ärgerlich.
Viel Glück!
19.09.2014 11:10
Zitat von martinchen:
Du hast ihr ja bereits eine Mahnung geschickt und damit eine kalendermäßige Frist angegeben in der sie die Leistung = Zahlung vorzunehmen hat. Und du hast einen Nachweis, dass sie die Mahnung erhalten hat.
Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn der Schuldner die Leistung offensichtlich verweigert - was ja hier offensichtlich der Fall ist, indem Sie dir mitteilt, du kannst die Sachen abholen. Ein Rücktrittsrecht steht ihr ja offensichtlich nicht zu.
Somit brauchst du nach dem Gesetz gar nicht weiter mahnen sondern kannst direkt einen Mahnbescheid erwirken.
Grundsätzlich wirkt ein Mahnbescheid oft Wunder und schreckt die Schuldner ab - jedoch steht ihr ein Widerrufsrecht zu, d.h. sie kann dem Mahnbescheid widersprechen und die Angelegenheit würde zum Amtsgericht gelangen (ich schätze der Wert liegt hier unter 5000 Euro?).
Sollte es soweit kommen, gehst du leider erstmal in Vorkasse, damit das Gericht überhaupt erstmal tätig wird (Gerichtskostenvorschuss).
Aber wie gesagt, ein Mahnbescheid und ein wenig Druck bewirken oft Wunder... sowas ist immer ärgerlich.
Viel Glück!
Dankeschön, nein ist ein drei stelliger Betrag. Vorkasse wäre kein Hindernis. es ist nur nervig da so hinterher zu rennen....aber man hat ja sonst nichts zu tun..
19.09.2014 11:12
Zitat von Primadonna:
Zitat von martinchen:
Du hast ihr ja bereits eine Mahnung geschickt und damit eine kalendermäßige Frist angegeben in der sie die Leistung = Zahlung vorzunehmen hat. Und du hast einen Nachweis, dass sie die Mahnung erhalten hat.
Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn der Schuldner die Leistung offensichtlich verweigert - was ja hier offensichtlich der Fall ist, indem Sie dir mitteilt, du kannst die Sachen abholen. Ein Rücktrittsrecht steht ihr ja offensichtlich nicht zu.
Somit brauchst du nach dem Gesetz gar nicht weiter mahnen sondern kannst direkt einen Mahnbescheid erwirken.
Grundsätzlich wirkt ein Mahnbescheid oft Wunder und schreckt die Schuldner ab - jedoch steht ihr ein Widerrufsrecht zu, d.h. sie kann dem Mahnbescheid widersprechen und die Angelegenheit würde zum Amtsgericht gelangen (ich schätze der Wert liegt hier unter 5000 Euro?).
Sollte es soweit kommen, gehst du leider erstmal in Vorkasse, damit das Gericht überhaupt erstmal tätig wird (Gerichtskostenvorschuss).
Aber wie gesagt, ein Mahnbescheid und ein wenig Druck bewirken oft Wunder... sowas ist immer ärgerlich.
Viel Glück!
Dankeschön, nein ist ein drei stelliger Betrag. Vorkasse wäre kein Hindernis. es ist nur nervig da so hinterher zu rennen....aber man hat ja sonst nichts zu tun..
Ich glaube dir, dass es nervig ist, aber du willst nicht wissen, was so alles bei Gericht landet... traurig aber wahr
Solange du für alles einen Nachweis hast, bist du auf der sicheren Seite.
Viel Glück!
24.09.2014 08:03
Hallo Mädels,
wollte nur kurz bescheid geben, dass der gerichtliche Mahnbescheid am Montag in die Post gegangen ist.
Weiß jemand von euch wie lange das nun alles ungefähr dauert?
(Nein, ich bin nicht ungeduldig)
wollte nur kurz bescheid geben, dass der gerichtliche Mahnbescheid am Montag in die Post gegangen ist.
Weiß jemand von euch wie lange das nun alles ungefähr dauert?
(Nein, ich bin nicht ungeduldig)
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Hast du ihr schon mit dem Anwalt und dem Gericht gedroht? Oft bewirkt das Wunder 


