Mütter- und Schwangerenforum

Besteht eine Forderung? Nachmieterin zahlt nicht.

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Zwerginator
7885 Beiträge
24.09.2014 09:20
Zitat von Primadonna:

Hallo Mädels,

wollte nur kurz bescheid geben, dass der gerichtliche Mahnbescheid am Montag in die Post gegangen ist.

Weiß jemand von euch wie lange das nun alles ungefähr dauert?

(Nein, ich bin nicht ungeduldig)


Bei uns (Mahngericht Coburg) dauert das immer so zwischen einer und zwei Wochen. Wenn du dann immer noch kein Geld bekommst kannst du nach 14 Tagen den Vollstreckungsbescheid beantragen und damit dann den Gerichtsvollzieher bestellen.
24.09.2014 09:23
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Primadonna:

Hallo Mädels,

wollte nur kurz bescheid geben, dass der gerichtliche Mahnbescheid am Montag in die Post gegangen ist.

Weiß jemand von euch wie lange das nun alles ungefähr dauert?

(Nein, ich bin nicht ungeduldig)


Bei uns (Mahngericht Coburg) dauert das immer so zwischen einer und zwei Wochen. Wenn du dann immer noch kein Geld bekommst kannst du nach 14 Tagen den Vollstreckungsbescheid beantragen und damit dann den Gerichtsvollzieher bestellen.


Ah ok, bekomm ich davon noch irgendwie eine Kopie oder so vom Amtsgericht?
Zwerginator
7885 Beiträge
24.09.2014 09:29
Du bekommst als nächstes die Nachricht dass der Mahnbescheid zugestellt wurde mit dem Vordruck für den Vollstreckungsbescheid und dem Datum ab wann du den stellen darfst.
Ob sie zahlen bekommst du ja auf jeden Fall mit weil das Geld auf deinem Konto eingehen würde und nicht bei Gericht.

Bei der Beantragung des Vollstreckungsbescheids kreuzen wir immer an dass beide Exemplare an uns gehen sollen weil wir den Gerichtsvollzieher selbst beauftragen möchten. Sobald du die beiden Bescheide hat musst du dir nur noch den zuständigen GV raussuchen und ihm beide Exemplare mit einem kurzen Schreiben deiner Forderungen schicken (sollte es so weit kommen kannst du gerne von mir einen Entwurf bekommen).

Nachdem der GV bei den Leuten war bekommst du dein Exemplar mit den entsprechenden Vermerken zurück und hoffentlich eine Überweisung vom GV auf dein Konto.
24.09.2014 09:31
Zitat von Zwerginator:

Du bekommst als nächstes die Nachricht dass der Mahnbescheid zugestellt wurde mit dem Vordruck für den Vollstreckungsbescheid und dem Datum ab wann du den stellen darfst.
Ob sie zahlen bekommst du ja auf jeden Fall mit weil das Geld auf deinem Konto eingehen würde und nicht bei Gericht.

Bei der Beantragung des Vollstreckungsbescheids kreuzen wir immer an dass beide Exemplare an uns gehen sollen weil wir den Gerichtsvollzieher selbst beauftragen möchten. Sobald du die beiden Bescheide hat musst du dir nur noch den zuständigen GV raussuchen und ihm beide Exemplare mit einem kurzen Schreiben deiner Forderungen schicken (sollte es so weit kommen kannst du gerne von mir einen Entwurf bekommen).

Nachdem der GV bei den Leuten war bekommst du dein Exemplar mit den entsprechenden Vermerken zurück und hoffentlich eine Überweisung vom GV auf dein Konto.


Super, vielen vielen Dank für die ausführliche Erklärung. 1000 Dank!
Zwerginator
7885 Beiträge
24.09.2014 09:32
Hab ich noch vergessen, in den 14 Tagen zwischen Zustellung des Mahnbescheids und Stellung des Vollstreckungsbescheid können sie der Forderung noch widersprechen. Darüber würdest du aber auch eine Nachricht bekommen, dann eine Mitteilung über das nun zuständige Amtsgericht und schließlich eine Aufforderung innerhalb von 14 Tagen deine Klage zu begründen.
24.09.2014 09:35
Zitat von Zwerginator:

Hab ich noch vergessen, in den 14 Tagen zwischen Zustellung des Mahnbescheids und Stellung des Vollstreckungsbescheid können sie der Forderung noch widersprechen. Darüber würdest du aber auch eine Nachricht bekommen, dann eine Mitteilung über das nun zuständige Amtsgericht und schließlich eine Aufforderung innerhalb von 14 Tagen deine Klage zu begründen.


Hab eben nochmal geschaut, die 1. Mahnung liegt wirklich immer noch bei der Post. Die weiß ganz genau was da liegt.

Wie ist das eigentlich, wenn sie in den 14 Tagen keinen Widerspruch einlegt, kann sie es dann danach noch?

Bin echt gespannt wie weit das ganze noch geht.
Zwerginator
7885 Beiträge
24.09.2014 09:40
Sie hätte während des Vollstreckungbescheids weiterhin die Möglichkeit so eine Art "Notfalleinspruch" einzulegen, das ist bei uns aber bis jetzt noch nicht vorgekommen (wahrscheinlich weil darauf nicht explizit hingewiesen wird). Dann würde es halt erneut auf ein Verfahren hinauslaufen.
Zwerginator
7885 Beiträge
24.09.2014 09:44
Zitat von Primadonna:

Bin echt gespannt wie weit das ganze noch geht.


ich auch, drum hab ich mir dein Thema gemerkt. Ich hab deswegen mit unseren Kunden schon die sonderbarsten Dinger erlebt.
24.09.2014 10:28
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Primadonna:

Bin echt gespannt wie weit das ganze noch geht.


ich auch, drum hab ich mir dein Thema gemerkt. Ich hab deswegen mit unseren Kunden schon die sonderbarsten Dinger erlebt.


Ja, das glaube ich dir. Als ich noch bei der Tochtergesellschaft von Microsoft gearbeitet habe hatten wir auch immer unseren Spaß. Vorallem wenn die eine Nummer im Display erschien haben meine Kollegin und ich immer Stein-Schere-Papier gemacht wer dann ran gehen muss
Zwerginator
7885 Beiträge
24.09.2014 10:31
So Kunden haben wir auch, da muss dann auch schon nicht mal mehr nach der Kundennummer fragen...
08.10.2014 18:18
Naaaa will jemand mit lachen

JennyD
1810 Beiträge
08.10.2014 18:40
Zitat von Primadonna:

Naaaa will jemand mit lachen


Das ist doch lächerlich.
08.10.2014 18:40
Ich hab gelesen,ich hab verstanden und die Dame ist sowas von frech das für gibt es keinen Ausdruck.

Glaub die wirklich das sie damit durch kommt So blöd sorry kann doch nu wirklich keiner sein.
08.10.2014 18:45
nachtrag

was den für ein Geschirrspüler ? es ist doch eine Waschmaschiene ,ein Geschirrspüler gehört zudem nicht in eine Mietwohnung sondern ein Herd auch muss keine Einbauküche vorhanden sein sondern lediglich der erwähnte Herd.
08.10.2014 18:48
Vorallem:hat sie dem Anwalt nicht den gesamten Verlauf gezeigt?

Was die Renovierung der Wohnung mit dem Geschirrspüler zu tun hat ist mir nun auch ein Rätsel muss er zwingend zwei Seiten voll bekommen??

Morgen gibt's ein nettes Schreiben zurück
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