Besteht eine Forderung? Nachmieterin zahlt nicht.
19.09.2014 09:34
Hier so ein Dings ist das.
Wir haben hier nur eine winzige Post, das ist das einzige was es als Einschreiben gibt, wohne ja in einem 900 Seelendorf.
Sie hat die Zahlungsaufforderung bekommen, das hab ich mit Bild schwarz auf weiß, wurde von ihr unterschrieben. Damit weiß sie was phase ist, warum soll ich dann noch mehr für Einschreiben ausgeben?
Das bleibt dann doch genauso bei der Post liegen.
Wir haben hier nur eine winzige Post, das ist das einzige was es als Einschreiben gibt, wohne ja in einem 900 Seelendorf.
Sie hat die Zahlungsaufforderung bekommen, das hab ich mit Bild schwarz auf weiß, wurde von ihr unterschrieben. Damit weiß sie was phase ist, warum soll ich dann noch mehr für Einschreiben ausgeben?
Das bleibt dann doch genauso bei der Post liegen.
19.09.2014 09:35
Zitat:
Man ist sich halt trotzdem immer nicht sicher, ob man jetzt richtig handelt, nicht das man da irgendwas los tretet und dann stellt sich raus, das ich irgendwas nicht beachtet habe. Daher dachte ich suche ich mir nochmal bestätigung.
Mach dir deswegen keine Gedanken, du hast alles richtig gemacht.
Selbst wenn deine Forderung unberechtigt wäre würdest du im schlimmsten Fall das Verfahren verlieren und mehr nicht.
Pass auf dass du am Ende der Antragserstellung den Haken machst bei "Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens." Das allein gibt den meisten Leuten den nötigen Anschub zu zahlen.
19.09.2014 09:38
Sie ist doch bereits in Verzug. Ich nehme an bei der ersten Zahlungsaufforderung die sie erhalten hat steht eine Frist drin?
Par. 286 BGB
Mach den Mahnbescheid, darauf wird es doch nach noch einer Mahnung eh hinauslaufen.
Par. 286 BGB
Mach den Mahnbescheid, darauf wird es doch nach noch einer Mahnung eh hinauslaufen.
19.09.2014 09:39
Zitat von Zwerginator:
Zitat:
Man ist sich halt trotzdem immer nicht sicher, ob man jetzt richtig handelt, nicht das man da irgendwas los tretet und dann stellt sich raus, das ich irgendwas nicht beachtet habe. Daher dachte ich suche ich mir nochmal bestätigung.
Mach dir deswegen keine Gedanken, du hast alles richtig gemacht.
Selbst wenn deine Forderung unberechtigt wäre würdest du im schlimmsten Fall das Verfahren verlieren und mehr nicht.
Pass auf dass du am Ende der Antragserstellung den Haken machst bei "Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens." Das allein gibt den meisten Leuten den nötigen Anschub zu zahlen.
Ich war mir zu 95% sicher, das ich mich soweit richtig verhalten habe, aber so ein kleines "aber" ist da noch im Kopf. Ich meine eindeutiger gehts ja schon gar nicht mehr.
19.09.2014 09:43
Zitat von Nicsisch:
Sie ist doch bereits in Verzug. Ich nehme an bei der ersten Zahlungsaufforderung die sie erhalten hat steht eine Frist drin?
Par. 286 BGB
Mach den Mahnbescheid, darauf wird es doch nach noch einer Mahnung eh hinauslaufen.
Ja ja, da ist eine Frist gesetzt. Hab da auch den Verlauf bei gefügt, mit Kontodaten usw, auch das sie das schreiben als gegenstandslos betrachten kann, wenn sie schon überwiesen hat.
Haha xD ich sehe grade das ich das mit dem Mahnverfahren bereits in die 1.Mahnung geschrieben habe....
"Sehr geehrte Frau xxxxx,
leider sind Sie bis heute nicht Ihrer Zahlungspflicht nachgekommen. Es existiert eine gültige Kaufzusage vom 27. Juli 2013.
Bitte überweisen Sie den ausstehenden Betrag von
€ xxx,xx bis zum 19. September 2014
auf das unten genannte Konto:
xxxxxxxxxxxxx yyyyyyyyyyyy
Wenn bis zum 19.September 2014 kein Geldeingang verbucht werden kann, wird das gerichtliche Mahnverfahren eröffnet und es kommen weitere Kosten auf Sie zu.
Sollten Sie bereits schon eine Zahlung getätigt haben, kann dieses Schreiben als gegenstandslos betrachtet werden.
Mit freundlichen Grüßen"
19.09.2014 09:49
Dann ist es doch klar.
Mach online den Mahnbescheid, ausdrucken und ab die Post. Hier würde ich gar nicht mehr warten. Hatte auch mal so einen Fall - wegen 40 €! Aber die Dame war so dreist, da habe ich es durchgezogen.
Mach online den Mahnbescheid, ausdrucken und ab die Post. Hier würde ich gar nicht mehr warten. Hatte auch mal so einen Fall - wegen 40 €! Aber die Dame war so dreist, da habe ich es durchgezogen.
19.09.2014 09:51
Wäääh ich brauch Hilfe. Ich bin grade dabei den Mahnbescheid auszufüllen...meine Güte....sie ist ja schon im Verzug und nun guck ich grade das ich die laufenden Zinsen da mit rein nehme.
Sind das noch 8% oder was muss ich da eintragen?
HELP!!
Sind das noch 8% oder was muss ich da eintragen?
HELP!!
19.09.2014 09:56
Auslagen und Nebenforderungen.
Da kann ich jetzt eintragen was ich für die beiden Einschreiben jetzt bezahlt habe?
Mahnkosten? Was ist da üblich?
Auskünfte?-würde ich frei lassen
Bankrücklastkosten?-würde ich frei lassen
Inkassokosten?-würde ich frei lassen
Anwaltsvergütung für vorgerichtl.Tätigkeit?-lass ich auch frei
Gegenstandswert der vorgerichtl. Tätigkeit
? auch frei lassen? Auf die Verfahr.gebühr Nr. 3305 VV RVG ist anzurechnen
(ohne Auslagen und ohne MwSt.)
!
19.09.2014 09:56
Zitat von Primadonna:
Wäääh ich brauch Hilfe. Ich bin grade dabei den Mahnbescheid auszufüllen...meine Güte....sie ist ja schon im Verzug und nun guck ich grade das ich die laufenden Zinsen da mit rein nehme.
Sind das noch 8% oder was muss ich da eintragen?
HELP!!
5 % bei natürlichen Personen... 8 % sind es zum Beispiel bei Firmen
19.09.2014 09:58
achso wenn du das Ding ausdruckst, hoffe ich, dass du einen echt super Drucker hast... sonst klappt das Einscannen nicht bei Gericht und bitte nicht den Barcode knicken, wenn du den Brief eintütest...
19.09.2014 09:58
Ich habe jetzt bei den beiden ein Häckchen gesetzt. Die Leistung ist ja erbracht.
"Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist."
"Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens. "
"Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist."
"Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens. "
19.09.2014 10:01
Zitat von Primadonna:
Ich habe jetzt bei den beiden ein Häckchen gesetzt. Die Leistung ist ja erbracht.
"Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist."
"Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens. "
ja das stimmt
19.09.2014 10:02
Zitat von Katja2903:
achso wenn du das Ding ausdruckst, hoffe ich, dass du einen echt super Drucker hast... sonst klappt das Einscannen nicht bei Gericht und bitte nicht den Barcode knicken, wenn du den Brief eintütest...
Unser Drucker ist ein neuer vo HP keine 2 Monate alt, ich hoffe der tuts
19.09.2014 10:04
Zitat von Primadonna:
Zitat von Katja2903:
achso wenn du das Ding ausdruckst, hoffe ich, dass du einen echt super Drucker hast... sonst klappt das Einscannen nicht bei Gericht und bitte nicht den Barcode knicken, wenn du den Brief eintütest...
Unser Drucker ist ein neuer vo HP keine 2 Monate alt, ich hoffe der tuts![]()
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du kannst ihn dir ja mal anschauen nach dem ausdrucken ob die streifen schön klar sind...
19.09.2014 10:07
Huhu
Hast du ihr schon mit dem Anwalt und dem Gericht gedroht? Oft bewirkt das Wunder
Hast du ihr schon mit dem Anwalt und dem Gericht gedroht? Oft bewirkt das Wunder
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