Besteht eine Forderung? Nachmieterin zahlt nicht.
08.10.2014 21:05
Ich frag mich auch warum sie dir persönlich antworten und es nicht nur als Widerspruchsbegründung einreichen, das hab ich auch noch nicht erlebt!
08.10.2014 21:08
ui
da will sich aber jemand ganz genau absichern...
bzw. will sich da jemand ganz motiviert zeigen und dich vermutlich so einschüchtern
und hofft so, dass du es ganz sein lässt....
scheint wohl ein ganz junger anwalt zu sein, der sich erstmal profilieren muss/will
aber du wirst ja zum gegenschlag ausholen.... putzig.
statt sich nen anwalt zu nehmen, hätte sie lieber dir das geld geben sollen
da will sich aber jemand ganz genau absichern...
bzw. will sich da jemand ganz motiviert zeigen und dich vermutlich so einschüchtern
und hofft so, dass du es ganz sein lässt.... scheint wohl ein ganz junger anwalt zu sein, der sich erstmal profilieren muss/will
aber du wirst ja zum gegenschlag ausholen.... putzig.
statt sich nen anwalt zu nehmen, hätte sie lieber dir das geld geben sollen
08.10.2014 21:12
Überleg dir gut ob du wirklich antworten willst, der korrekte Weg wäre auf die Aufforderung zur Stellungnahme durch das Gericht zu warten. Nicht dass es am Schluss zu deinem Nachteil ist wenn du die Korrespondenz am Gericht vorbei machst und ihnen evtl. Argumente in die Hand gibst.
09.10.2014 08:56
Huhu, ja ich dachte da auch schon dran.
Ich hab mal eben einen groben "Entwurf" geschrieben.
"Sehr geehrter Herr Dr. xxxxxx,
vielen Dank für das persönliche Schreiben an meine Person in der Rechtsangelegenheit. Gerne kläre ich Sie über den aktuellen Sachverhalt auf, da Ihre Mandantin dies anscheinend für weniger Wichtig erachtet.
Gerne beweise ich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, dass die Arbeitsplatte und der Geschirrspüler in meinem Eigentum stehen. Wie Sie selbst erkannt haben, befindet sich in einer Mietwohnung eine Arbeitsplatte. In der Mietwohnung im xxxxx befinden sich allerdings zwei. Bilder davon erhalten Sie als Anlage, die die Küche vor unserem Einzug und nach unserem Einzug zeigt. Dazu wurde sogar im Übergabeprotokoll festgehalten, dass die Arbeitsplatte unter dem Fenster, sowie den Geschirrspüler zu entfernen seien. Zu dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe am 28. August bestand eine Kaufzusage und ein gültiger Kaufvertrag. Natürlich erhalten Sie auch diesen Ausschnitt als Anlage beigefügt. Da stellt sich einem doch die Frage, warum sollte eine Arbeitsplatte und ein Geschirrspüler entfernt werden, der Eigentum der Hausverwaltung sein könnten. Das diese von uns nachträglich nachgerüstet wurden sind ist mehr als offensichtlich. Zusätzlich wurde die oben genannten Gegenstände eigenhändig von Frau xxxx aus der Wohnung entfernt und auf dem Balkon untergebracht. Warum sollte Frau xxxx das tun, wenn es Eigentum der Hausverwaltung ist? Sie erwähnt sogar in einem schriftlichen Verlauf, dass es sich um unsere Arbeitsplatte und unseren Geschirrspüler handelt.
Das Angebot, die Gegenstände unentgeltlich in der Wohnung zu hinterlassen ist nichtig, da nachträglich am 29. Juli 2014 weitere Absprachen getroffen wurden sind.
Ich habe die gültige Kaufzusage, dass Ihre Mandantin das geforderte Geld auf unser Konto überweist, sobald sie die Schlüssel der Wohnung hat. Diese besitzt sie seit dem 28. August 2014. Daraufhin habe ich eine Zahlungsaufforderung, sowie nach Fristablauf eine Mahnung per Einschreiben versendet.
Was die Renovierung der Wohnung mit dem aktuellen Sachverhalt zu tun hat ist mir nach wie vor ein Rätsel und mir scheint es ein wenig schleierhaft was damit bezweckt werden soll. Gerne wären wir innerhalb der Nachbesserungsfrist der geforderten Renovierung nachgekommen. Leider wurde uns der Zugang zur Wohnung verwehrt, dies teilte ich auch bereits der Hausverwaltung mit. "
Ich hab mal eben einen groben "Entwurf" geschrieben.
"Sehr geehrter Herr Dr. xxxxxx,
vielen Dank für das persönliche Schreiben an meine Person in der Rechtsangelegenheit. Gerne kläre ich Sie über den aktuellen Sachverhalt auf, da Ihre Mandantin dies anscheinend für weniger Wichtig erachtet.
Gerne beweise ich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, dass die Arbeitsplatte und der Geschirrspüler in meinem Eigentum stehen. Wie Sie selbst erkannt haben, befindet sich in einer Mietwohnung eine Arbeitsplatte. In der Mietwohnung im xxxxx befinden sich allerdings zwei. Bilder davon erhalten Sie als Anlage, die die Küche vor unserem Einzug und nach unserem Einzug zeigt. Dazu wurde sogar im Übergabeprotokoll festgehalten, dass die Arbeitsplatte unter dem Fenster, sowie den Geschirrspüler zu entfernen seien. Zu dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe am 28. August bestand eine Kaufzusage und ein gültiger Kaufvertrag. Natürlich erhalten Sie auch diesen Ausschnitt als Anlage beigefügt. Da stellt sich einem doch die Frage, warum sollte eine Arbeitsplatte und ein Geschirrspüler entfernt werden, der Eigentum der Hausverwaltung sein könnten. Das diese von uns nachträglich nachgerüstet wurden sind ist mehr als offensichtlich. Zusätzlich wurde die oben genannten Gegenstände eigenhändig von Frau xxxx aus der Wohnung entfernt und auf dem Balkon untergebracht. Warum sollte Frau xxxx das tun, wenn es Eigentum der Hausverwaltung ist? Sie erwähnt sogar in einem schriftlichen Verlauf, dass es sich um unsere Arbeitsplatte und unseren Geschirrspüler handelt.
Das Angebot, die Gegenstände unentgeltlich in der Wohnung zu hinterlassen ist nichtig, da nachträglich am 29. Juli 2014 weitere Absprachen getroffen wurden sind.
Ich habe die gültige Kaufzusage, dass Ihre Mandantin das geforderte Geld auf unser Konto überweist, sobald sie die Schlüssel der Wohnung hat. Diese besitzt sie seit dem 28. August 2014. Daraufhin habe ich eine Zahlungsaufforderung, sowie nach Fristablauf eine Mahnung per Einschreiben versendet.
Was die Renovierung der Wohnung mit dem aktuellen Sachverhalt zu tun hat ist mir nach wie vor ein Rätsel und mir scheint es ein wenig schleierhaft was damit bezweckt werden soll. Gerne wären wir innerhalb der Nachbesserungsfrist der geforderten Renovierung nachgekommen. Leider wurde uns der Zugang zur Wohnung verwehrt, dies teilte ich auch bereits der Hausverwaltung mit. "
09.10.2014 09:04
Herzerfrischend
Die Dame hat sich eindeutig den falschen Gegner ausgesucht. .. ^^
Die Dame hat sich eindeutig den falschen Gegner ausgesucht. .. ^^
09.10.2014 09:07
Zitat von raspberry_kiss:
Herzerfrischend![]()
Die Dame hat sich eindeutig den falschen Gegner ausgesucht. .. ^^
Ja vorallem, das schreiben von dem Heini ist so lustig und halt los, als wüsste er nicht worum es geht und sie schiebt nun die renovierung vor-aber die hat doch damit gar nichts zu tun.
*hust*
09.10.2014 09:08
Im Endeffekt kann der Anwalt an sich nichts dafür, wenn sie ihm nur falsche Tatsachen erzählt... er muss halt das verarbeiten, was er weiß... und das sie die Tatsachen verdreht, wissen wir ja nicht erst seit gestern...
Ich würde mir aber auch überlegen, ob ich darauf überhaupt reagiere oder auf eine Nachricht vom Gericht warte...
Ich würde mir aber auch überlegen, ob ich darauf überhaupt reagiere oder auf eine Nachricht vom Gericht warte...
09.10.2014 09:16
Am liebsten würd ich ihm nur schreiben
"Jo, kann ich beweisen und Tschüss"
Aber ich werde wohl einfach gar nichts schreiben und abwarten wie das weiter geht.
"Jo, kann ich beweisen und Tschüss"
Aber ich werde wohl einfach gar nichts schreiben und abwarten wie das weiter geht.
09.10.2014 09:26
Ja ihr seid voll die Messis... und eure Wohnung ist total vollgemüllt...
ich würde glaub auf die nachricht vom gericht warten, selbst nen anwalt einschalten, der sich damit rumärgert... da es ja dann wohl am ende eh auf ein gerichtliches verfahren hinausläuft, darf sie dir im unterliegensfall ja eh alle kosten erstatten... schön blöd von ihr, denn so macht sie alles viel teurer als wenn sie dir einfach das geld gegeben hätte...
ich würde glaub auf die nachricht vom gericht warten, selbst nen anwalt einschalten, der sich damit rumärgert... da es ja dann wohl am ende eh auf ein gerichtliches verfahren hinausläuft, darf sie dir im unterliegensfall ja eh alle kosten erstatten... schön blöd von ihr, denn so macht sie alles viel teurer als wenn sie dir einfach das geld gegeben hätte...
09.10.2014 09:31
Zitat von Katja2903:
Ja ihr seid voll die Messis... und eure Wohnung ist total vollgemüllt...![]()
ich würde glaub auf die nachricht vom gericht warten, selbst nen anwalt einschalten, der sich damit rumärgert... da es ja dann wohl am ende eh auf ein gerichtliches verfahren hinausläuft, darf sie dir im unterliegensfall ja eh alle kosten erstatten... schön blöd von ihr, denn so macht sie alles viel teurer als wenn sie dir einfach das geld gegeben hätte...
Vorallem es geht dohc jetzt wirklich nicht mehr eindeutiger, oder?!
09.10.2014 09:34
Zitat von Primadonna:
Zitat von Katja2903:
Ja ihr seid voll die Messis... und eure Wohnung ist total vollgemüllt...![]()
ich würde glaub auf die nachricht vom gericht warten, selbst nen anwalt einschalten, der sich damit rumärgert... da es ja dann wohl am ende eh auf ein gerichtliches verfahren hinausläuft, darf sie dir im unterliegensfall ja eh alle kosten erstatten... schön blöd von ihr, denn so macht sie alles viel teurer als wenn sie dir einfach das geld gegeben hätte...
Vorallem es geht dohc jetzt wirklich nicht mehr eindeutiger, oder?!
das war doch schon eindeutig, als du die andere fb-nachricht hier gezeigt hattest...
aber da frag ich mich echt, was in der ihrem kopf so vorgeht...
09.10.2014 09:39
Zitat von Katja2903:
Zitat von Primadonna:
Zitat von Katja2903:
Ja ihr seid voll die Messis... und eure Wohnung ist total vollgemüllt...![]()
ich würde glaub auf die nachricht vom gericht warten, selbst nen anwalt einschalten, der sich damit rumärgert... da es ja dann wohl am ende eh auf ein gerichtliches verfahren hinausläuft, darf sie dir im unterliegensfall ja eh alle kosten erstatten... schön blöd von ihr, denn so macht sie alles viel teurer als wenn sie dir einfach das geld gegeben hätte...
Vorallem es geht dohc jetzt wirklich nicht mehr eindeutiger, oder?!
das war doch schon eindeutig, als du die andere fb-nachricht hier gezeigt hattest...![]()
aber da frag ich mich echt, was in der ihrem kopf so vorgeht...![]()
Vorallem, wenn ich mir bei so einer kleinen Summe einen Anwalt nehme-warum erzähle ich dem nicht alles? Oder hat sie das gemacht und er versucht das erstmal so?!
Ab dem 16. 10 kann ich den Vollstreckungsbescheid los schicken, aber erstmal abwarten, ob die wirklich Widerspruch eingelegt haben-erzählen kann man ja viel wenn der Tag lang sind-vorallem Anwälte.
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