Die Stillmamas
12.11.2011 10:27
oh man... ich wieder! Wache heute nacht auf und meine rechte Brust ist wieder schmerzhaft hart! Stärker als beim ersten Mal... ich gleich meinen kleinen angelegt aber so wirklich besser ist es noch nicht geworden! Quarkwickel wirken auch nicht... und Kohl habe ich nicht im Haus
ausstreichen geht auch nicht ... ich werde verrückt
ausstreichen geht auch nicht ... ich werde verrückt
12.11.2011 10:51
Zitat von kleineLene:
oh man... ich wieder! Wache heute nacht auf und meine rechte Brust ist wieder schmerzhaft hart! Stärker als beim ersten Mal... ich gleich meinen kleinen angelegt aber so wirklich besser ist es noch nicht geworden! Quarkwickel wirken auch nicht... und Kohl habe ich nicht im Hausausstreichen geht auch nicht ... ich werde verrückt
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vor dem stillen anwärmen (wärmflasche geht gut, aber nicht direkt, immer tuch drum ), dann fliesst es besser und nachher kühlen. kannst auch ein kühlpack drauf legen, mach ich auch, wenn ich keinen quark da hab .
was ich noch gelesen hab, beim stillen die brust an der harten stelle ganz leicht massieren, und zwar von der harten stelle zur bw. das hilft auch ein bisschen.
und das kinn von deinem süßen zur stelle zeigen lassen, evtl auch mal stillposition wechseln ...
das wird schon
12.11.2011 10:58
Zitat von kleineLene:Hast Du eine Pumpe?
oh man... ich wieder! Wache heute nacht auf und meine rechte Brust ist wieder schmerzhaft hart! Stärker als beim ersten Mal... ich gleich meinen kleinen angelegt aber so wirklich besser ist es noch nicht geworden! Quarkwickel wirken auch nicht... und Kohl habe ich nicht im Hausausstreichen geht auch nicht ... ich werde verrückt
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Mir hat bei Verhärtungen auch Wärme geholfen.
12.11.2011 11:54
Ich hab zwei Fragen: Einmal hat mein Sohn Eisenmangel (isst ja kaum was.. und ich stille ihn fast voll). Er nimmt die Tropfen nicht wirklich zu sich. Bringt es was, wenn ich eisenhaltiges Essen esse? Und muss ich dann auch zwangsläufig einen Eisenmangel haben?
Zweite Frage: Ich habe beim Arbeitsamt erwähnt, dass ich stille. Jetzt kamen die auf die gloreiche Idee, dass ich ja so überhaupt nicht vermittlungsfähig bin...
und also auch kein Arbeitslosengeld bekommen kann
So ein Quatsch! Ich habe ja recht auf Stillpausen. Dass ich überhaupt gar nicht arbeiten will, ist ne andere Sache (will mich selbstständig machen und da ist stillen sowieso überhaupt gar kein Problem). Wie kann ich denn am Besten begründen, dass ich sehr wohl stillen darf und dass der Arbeitgeber mir das erlauben muss? Und muss ich beim Vorstellungsgespräch sagen, dass ich stille?! Hat da jemand Erfahrung mit gemacht?
Zweite Frage: Ich habe beim Arbeitsamt erwähnt, dass ich stille. Jetzt kamen die auf die gloreiche Idee, dass ich ja so überhaupt nicht vermittlungsfähig bin...
und also auch kein Arbeitslosengeld bekommen kann
So ein Quatsch! Ich habe ja recht auf Stillpausen. Dass ich überhaupt gar nicht arbeiten will, ist ne andere Sache (will mich selbstständig machen und da ist stillen sowieso überhaupt gar kein Problem). Wie kann ich denn am Besten begründen, dass ich sehr wohl stillen darf und dass der Arbeitgeber mir das erlauben muss? Und muss ich beim Vorstellungsgespräch sagen, dass ich stille?! Hat da jemand Erfahrung mit gemacht?
12.11.2011 11:59
Zitat von KleineHexe:
Ich hab zwei Fragen: Einmal hat mein Sohn Eisenmangel (isst ja kaum was.. und ich stille ihn fast voll). Er nimmt die Tropfen nicht wirklich zu sich. Bringt es was, wenn ich eisenhaltiges Essen esse? Und muss ich dann auch zwangsläufig einen Eisenmangel haben?
Zweite Frage: Ich habe beim Arbeitsamt erwähnt, dass ich stille. Jetzt kamen die auf die gloreiche Idee, dass ich ja so überhaupt nicht vermittlungsfähig bin...und also auch kein Arbeitslosengeld bekommen kann
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So ein Quatsch! Ich habe ja recht auf Stillpausen. Dass ich überhaupt gar nicht arbeiten will, ist ne andere Sache (will mich selbstständig machen und da ist stillen sowieso überhaupt gar kein Problem). Wie kann ich denn am Besten begründen, dass ich sehr wohl stillen darf und dass der Arbeitgeber mir das erlauben muss? Und muss ich beim Vorstellungsgespräch sagen, dass ich stille?! Hat da jemand Erfahrung mit gemacht?
Zu 1 kann ich dir leider nichts sagen,das würd mich generell auch mal interessieren.
Aber zu 2, steht da nicht was zu im Mutterschutzgesetz ? Irgendwie meine ich, ich hab da was im Hinterkopf *mal suchen geh*
12.11.2011 12:02
KleineHexe, schau mal hier
Denke, das dürfte dir weiter helfen
Zitat:
§ 7 Stillzeit
(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich
eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit
von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn
in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90
Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von
mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.
(2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden
Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften
festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.
(3) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten
treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben.
(4) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen Gleichgestellten
für die Stillzeit ein Entgelt von 75 vom Hundert eines durchschnittlichen Stundenverdienstes, mindestens
aber 0,38 Euro für jeden Werktag zu zahlen. Ist die Frau für mehrere Auftraggeber oder Zwischenmeister
tätig, so haben diese das Entgelt für die Stillzeit zu gleichen Teilen zu gewähren. Auf das Entgelt finden die
Vorschriften der §§ 23 bis 25 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) über den Entgeltschutz
Anwendung.
Denke, das dürfte dir weiter helfen
12.11.2011 12:21
Zitat von kruemelkeks:
KleineHexe, schau mal hier
Zitat:
§ 7 Stillzeit
(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich
eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit
von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn
in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90
Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von
mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.
(2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden
Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften
festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.
(3) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten
treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben.
(4) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen Gleichgestellten
für die Stillzeit ein Entgelt von 75 vom Hundert eines durchschnittlichen Stundenverdienstes, mindestens
aber 0,38 Euro für jeden Werktag zu zahlen. Ist die Frau für mehrere Auftraggeber oder Zwischenmeister
tätig, so haben diese das Entgelt für die Stillzeit zu gleichen Teilen zu gewähren. Auf das Entgelt finden die
Vorschriften der §§ 23 bis 25 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) über den Entgeltschutz
Anwendung.
Denke, das dürfte dir weiter helfen![]()
Hört sich gut an
. Und ich bin doch sehr wohl vermittlungsfähig oder wie seht ihr das?
12.11.2011 12:32
Zitat von KleineHexe:
Zitat von kruemelkeks:
KleineHexe, schau mal hier
Zitat:
§ 7 Stillzeit
(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich
eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit
von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn
in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90
Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von
mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.
(2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden
Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften
festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.
(3) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten
treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben.
(4) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen Gleichgestellten
für die Stillzeit ein Entgelt von 75 vom Hundert eines durchschnittlichen Stundenverdienstes, mindestens
aber 0,38 Euro für jeden Werktag zu zahlen. Ist die Frau für mehrere Auftraggeber oder Zwischenmeister
tätig, so haben diese das Entgelt für die Stillzeit zu gleichen Teilen zu gewähren. Auf das Entgelt finden die
Vorschriften der §§ 23 bis 25 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) über den Entgeltschutz
Anwendung.
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Hört sich gut an. Und ich bin doch sehr wohl vermittlungsfähig oder wie seht ihr das?
Also ich find das schon sehr frech vom AA, dir deine Leistungen zu streichen, nur weil du stillst
Denen ist wohl auch jedes Mittel recht, um Geld zurückzuhalten...
Ja, ich finde du bist voll vermittlungsfähig!
12.11.2011 12:34
Zitat von Lissy:
Zitat von KleineHexe:
Zitat von kruemelkeks:
KleineHexe, schau mal hier
Zitat:
§ 7 Stillzeit
(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich
eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit
von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn
in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90
Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von
mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.
(2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden
Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften
festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.
(3) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten
treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben.
(4) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen Gleichgestellten
für die Stillzeit ein Entgelt von 75 vom Hundert eines durchschnittlichen Stundenverdienstes, mindestens
aber 0,38 Euro für jeden Werktag zu zahlen. Ist die Frau für mehrere Auftraggeber oder Zwischenmeister
tätig, so haben diese das Entgelt für die Stillzeit zu gleichen Teilen zu gewähren. Auf das Entgelt finden die
Vorschriften der §§ 23 bis 25 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) über den Entgeltschutz
Anwendung.
Denke, das dürfte dir weiter helfen![]()
Hört sich gut an. Und ich bin doch sehr wohl vermittlungsfähig oder wie seht ihr das?
Also ich find das schon sehr frech vom AA, dir deine Leistungen zu streichen, nur weil du stillst![]()
Denen ist wohl auch jedes Mittel recht, um Geld zurückzuhalten...
Ja, ich finde du bist voll vermittlungsfähig!
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Klar kann mein Mann mir unsren Sohn nicht überall hin bringen zum stillen, da wohl eine zumutbare Fahrt zur Arbeit auch eine Stunde betragen kann, aber es gibt doch auch hier genug Stellen und da würde das sehr gut gehen.
Die können mir doch nicht das Geld streichen, weil ich stille
. Ich darf doch dadurch keinen Nachteil haben.... Am Montag erfahre ich, wie sie entschieden haben...
12.11.2011 12:36
Zitat von KleineHexe:
Zitat von Lissy:
Zitat von KleineHexe:
Zitat von kruemelkeks:
KleineHexe, schau mal hier
Zitat:
§ 7 Stillzeit
(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich
eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit
von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn
in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90
Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von
mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.
(2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden
Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften
festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.
(3) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten
treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben.
(4) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen Gleichgestellten
für die Stillzeit ein Entgelt von 75 vom Hundert eines durchschnittlichen Stundenverdienstes, mindestens
aber 0,38 Euro für jeden Werktag zu zahlen. Ist die Frau für mehrere Auftraggeber oder Zwischenmeister
tätig, so haben diese das Entgelt für die Stillzeit zu gleichen Teilen zu gewähren. Auf das Entgelt finden die
Vorschriften der §§ 23 bis 25 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) über den Entgeltschutz
Anwendung.
Denke, das dürfte dir weiter helfen![]()
Hört sich gut an. Und ich bin doch sehr wohl vermittlungsfähig oder wie seht ihr das?
Also ich find das schon sehr frech vom AA, dir deine Leistungen zu streichen, nur weil du stillst![]()
Denen ist wohl auch jedes Mittel recht, um Geld zurückzuhalten...
Ja, ich finde du bist voll vermittlungsfähig!
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Klar kann mein Mann mir unsren Sohn nicht überall hin bringen zum stillen, da wohl eine zumutbare Fahrt zur Arbeit auch eine Stunde betragen kann, aber es gibt doch auch hier genug Stellen und da würde das sehr gut gehen.
Die können mir doch nicht das Geld streichen, weil ich stille. Ich darf doch dadurch keinen Nachteil haben.... Am Montag erfahre ich, wie sie entschieden haben...
Ja, seh ich genauso!
Falls die sich gegen dich entscheiden, leg unbedingt Widerspruch ein!
12.11.2011 13:35
hab mal ne frage
emma hat gestern abend ihre ganze portion dinkelgetreidebrei mit äpfel gegessen,den von alnatura.muß ich sie danach noch stillen oder reicht tee?hatte siue gestern danach gestillt,aber nicht das es zuviel ist
emma hat gestern abend ihre ganze portion dinkelgetreidebrei mit äpfel gegessen,den von alnatura.muß ich sie danach noch stillen oder reicht tee?hatte siue gestern danach gestillt,aber nicht das es zuviel ist
12.11.2011 14:01
@KleineHexe
Nur mal interessehalber...Wenn du aber gar nicht arbeiten willst,wie willst du dich dann potentiellen AG gegenüber verhalten?Willst du gleich sagen,das du dich selbständig machen willst? Denn wenn du vermittlungsfähig bist,musst du ja damit rechnen,das du Aufforderungen zu Bewerbungen bekommst...Oder ist das in der Elternzeit anders? Ich bin auch selbständig,aber bei mir hat sich das stillen (leider) erledigt...
Und ganz ehrlich,ich würde im evtl Vorstellungsgespräch gleich sagen,das ich stille. Ist doch doof,wenn man eingestellt wird und kommt dann gleich mit zusätzlichen Pausen,auch wenn sie einem zustehen...Seh ich aber vielleicht zu sehr aus AG-Seite...Dann lieber gleich sagen und wenn man trotzdem genommen wird ist doch super!
Nur mal interessehalber...Wenn du aber gar nicht arbeiten willst,wie willst du dich dann potentiellen AG gegenüber verhalten?Willst du gleich sagen,das du dich selbständig machen willst? Denn wenn du vermittlungsfähig bist,musst du ja damit rechnen,das du Aufforderungen zu Bewerbungen bekommst...Oder ist das in der Elternzeit anders? Ich bin auch selbständig,aber bei mir hat sich das stillen (leider) erledigt...
Und ganz ehrlich,ich würde im evtl Vorstellungsgespräch gleich sagen,das ich stille. Ist doch doof,wenn man eingestellt wird und kommt dann gleich mit zusätzlichen Pausen,auch wenn sie einem zustehen...Seh ich aber vielleicht zu sehr aus AG-Seite...Dann lieber gleich sagen und wenn man trotzdem genommen wird ist doch super!
12.11.2011 14:28
Zitat von pinkie77:
@KleineHexe
Nur mal interessehalber...Wenn du aber gar nicht arbeiten willst,wie willst du dich dann potentiellen AG gegenüber verhalten?Willst du gleich sagen,das du dich selbständig machen willst? Denn wenn du vermittlungsfähig bist,musst du ja damit rechnen,das du Aufforderungen zu Bewerbungen bekommst...Oder ist das in der Elternzeit anders? Ich bin auch selbständig,aber bei mir hat sich das stillen (leider) erledigt...
Und ganz ehrlich,ich würde im evtl Vorstellungsgespräch gleich sagen,das ich stille. Ist doch doof,wenn man eingestellt wird und kommt dann gleich mit zusätzlichen Pausen,auch wenn sie einem zustehen...Seh ich aber vielleicht zu sehr aus AG-Seite...Dann lieber gleich sagen und wenn man trotzdem genommen wird ist doch super!
Ich bin Erzieherin und werde, wenn überhaupt, in einem Kindergarten oder einer Krippe arbeiten. Da ist stillen sicher gar kein Problem. Und wenn alles gut geht, werde ich mich ab 20.11.11 selbstständig machen
. Ist also eine Woche. In dieser Woche muss das Arbeitsamt aber überzeugt davon sein, dass ich voll (also 30 Stunden) arbeiten kann. Ich gehe nicht davon aus, dass ich nochmal Vorstellungsgespräche machen muss. Und wenn doch, sage ich das mit dem Stillen. Ich darf das ja. Darf mir vom Arbeitsamt ja nicht negativ ausgelegt werden oder doch?
12.11.2011 14:28
Zitat von floluc:
hab mal ne frage![]()
emma hat gestern abend ihre ganze portion dinkelgetreidebrei mit äpfel gegessen,den von alnatura.muß ich sie danach noch stillen oder reicht tee?hatte siue gestern danach gestillt,aber nicht das es zuviel ist
Zuviel Muttermilch wird's wohl nicht sein, also stillen ist schon okay.
12.11.2011 17:40
Ich muss Euch was tolles erzählen:
Heute hatte ich Termin mit der Hebi zwecks Stillberatung - Muggelchen konnte ja nur mit Hütchen trinken. Und da dockt der heute an, als hätte er nie was anderes getan. Inzwischen hab ich nochmal alleine gestillt - auch kein Problem.
(Nur jetzt tun mir die Mamillen weh
.)
Heute hatte ich Termin mit der Hebi zwecks Stillberatung - Muggelchen konnte ja nur mit Hütchen trinken. Und da dockt der heute an, als hätte er nie was anderes getan. Inzwischen hab ich nochmal alleine gestillt - auch kein Problem.
(Nur jetzt tun mir die Mamillen weh
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