Mütter- und Schwangerenforum

Die Dezember - Mamas 2010 legen nach

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Schnecki83
1503 Beiträge
20.12.2011 22:05
Zitat von Secret:

Zitat von Schnecki83:

Habe die ersten 6 Monate volles EG bekommen und ab dann 12 Monate halbes EG (nicht 6 Monate halbes EG) mh, jetzt bin ich wieder verwirrt. Wie wäre es denn bei Müttern, die direkt 2 Jahre Elternzeit nehmen und splitten, die bekommen ja dann auf jeden Fall nur den Mindestsatz... Glaub ich denk morgen weiter, mir raucht der Kopf!


Ist egal wie man es macht, es zählen nur 12 Monate als Bemessungszeitraum. Egal ob man 6 Monate voll EG bekommt und dann 12 Monate gesplittet oder 24 Monate splittet ode 12 Monate voll bekommt.

Korrekt, die bekommen nur den Mindestsatz + den Geschwisterbonus. Ist bei einer BEkannten von mir gerade auch so. Die hatte auf 24 Monate geplittet, Kind 2 kam im letzten Monat der 24 Monate und sie hat dann nur die EUR 300 + Geschwisterbonus bekommen.


Ah ok, gut zu wissen das Du so genau informiert bist! Im Moment sind mal alle Klarheiten beseitigt
Schnecki83
1503 Beiträge
20.12.2011 22:07
Doch, eins noch, wie hoch ist denn der Geschwisterbonus? Denn wenn man den Betrag vom gesplitteten EG nimmt ist man ja gar nicht mehr soweit vom Mindestsatz weg
20.12.2011 22:16
Zitat von Schnecki83:

Doch, eins noch, wie hoch ist denn der Geschwisterbonus? Denn wenn man den Betrag vom gesplitteten EG nimmt ist man ja gar nicht mehr soweit vom Mindestsatz weg


Wann wird ein Geschwisterbonus gezahlt?

Das Elterngeld erhöht sich bei kurzer Geburtenfolge. Lebt der/die Antragsteller/in mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder mit drei oder mehr Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt, wird das zustehende Elterngeld um zehn Prozent, mindestens um 75 Euro erhöht. Die Altersgrenze beträgt bei behinderten Kindern jeweils 14 Jahre. Bei der Zahl der Kinder wird das neu geborene Kind mitgezählt, neu geborene Mehrlinge zählen aber insoweit als ein Kind.
Schnecki83
1503 Beiträge
20.12.2011 22:20
Zitat von Secret:

Zitat von Schnecki83:

Doch, eins noch, wie hoch ist denn der Geschwisterbonus? Denn wenn man den Betrag vom gesplitteten EG nimmt ist man ja gar nicht mehr soweit vom Mindestsatz weg


Wann wird ein Geschwisterbonus gezahlt?

Das Elterngeld erhöht sich bei kurzer Geburtenfolge. Lebt der/die Antragsteller/in mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder mit drei oder mehr Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt, wird das zustehende Elterngeld um zehn Prozent, mindestens um 75 Euro erhöht. Die Altersgrenze beträgt bei behinderten Kindern jeweils 14 Jahre. Bei der Zahl der Kinder wird das neu geborene Kind mitgezählt, neu geborene Mehrlinge zählen aber insoweit als ein Kind.



Buddha
10414 Beiträge
21.12.2011 00:07
@Secret:
Wie ist das denn dann mit dem EG, wenn man direkt nach dem MuSchu wieder das Arbeiten mit 50% (also Teilzeitstelle 20/std/Woche) angefangen hat?
Also Lucy kam ja am 03.12.10 zur Welt, ich habe am 01.02.11 wieder das arbeiten angefangen und bekam jetzt dann ab Arbeitsbeginn nur den Mindestatz EG ...ich habe 12 Monate beantragt (also nichts gesplittet oder so) ...angenommen es hätte diesen ÜZ bei uns geklappt und der ET von Zwerg Nr.2 wäre mitte September, wie ist dann die EG Berechnungsgrundlage???
21.12.2011 06:16
Zitat von ZweiOhrKuecken:

Lilli Marlen 33 SSW (32+1)
2214 g und 44,2 cm


oh schönnnn tolle Bildchen
21.12.2011 08:00
Zitat von Buddha:

@Secret:
Wie ist das denn dann mit dem EG, wenn man direkt nach dem MuSchu wieder das Arbeiten mit 50% (also Teilzeitstelle 20/std/Woche) angefangen hat?
Also Lucy kam ja am 03.12.10 zur Welt, ich habe am 01.02.11 wieder das arbeiten angefangen und bekam jetzt dann ab Arbeitsbeginn nur den Mindestatz EG ...ich habe 12 Monate beantragt (also nichts gesplittet oder so) ...angenommen es hätte diesen ÜZ bei uns geklappt und der ET von Zwerg Nr.2 wäre mitte September, wie ist dann die EG Berechnungsgrundlage???


Da bin ich mir jetzt nicht 100%ig sicher, aber wenn ich richtig informiert bin ändert das nichts. Es werden alle Monate (max. 12) mit EG-Bezug ausgeklammert, egal ob Mindestsatz oder nicht. Und da Du ja 12 Monate EG bekommen hast zählen die 12 Monate nicht.

Heißt Elternzeit wäre am 03.12.2011 zu Ende, Kind 2 sagen wir kommt am 03.09.2012. Dann zählen die 9 Monate vom 03.12.2011 bis 03.09.2012 und die fehlenden 3 Monate sind die vor dem 03.12.2010.

Zitat vom BMFSFJ:
Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt . In diesen Monaten ist das für die Höhe des Elterngelds maßgebliche Einkommen aus Gründen, die unmittelbar mit der Geburt und Betreuung von Kindern zusammenhängen, geringer. Würden sie berücksichtigt, würde das Elterngeld sinken.
21.12.2011 08:08
Nochmal ein Zitat:
-------------------------------------------------- ----------------
Aus welchem Zeitraum wird Einkommen für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen?

Für die Berechnung des Elterngeldes ist grundsätzlich das Erwerbseinkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes maßgeblich ( Bemessungszeitraum ).

Kalendermonate in denen die berechtigte Person

- Mutterschaftsgeld nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat,

- Elterngeld für ein älteres Kind -ohne verlängerte Auszahlungszeiträume- bezogen hat,

- wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung ein geringeres Einkommen erzielt hat (Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes stehen Zeiträumen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung gleich, wenn sie nicht bereits aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld unberücksichtigt geblieben sind),

- Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes oder des Vierten Abschnitts des Soldatengesetzes oder Zivildienst nach Maßgabe des Zivildienstgesetzes geleistet hat, wenn dadurch Erwerbseinkommen ganz oder teilweise weggefallen ist

bleiben jedoch unberücksichtigt. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich um die Zahl der nicht zu berücksichtigenden Monate in die Vergangenheit.

Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit gilt bei durchgängiger Erwerbstätigkeit im Bemessungszeitraum und im steuerlichen Veranlagungszeitraum der Gewinn aus dem Steuerjahr vor der Geburt.
-------------------------------------------------- ----------------

Die "verlängerten Auszahlungszeiträume" sind eben die 12 Monate wenn man sein EG z. B. auf 24 Monate gesplittet auszahlen lässt. Es zählen immer nur max. 12 Monate, egal wie ausgezahlt wird.
Schnecki83
1503 Beiträge
21.12.2011 10:40
Zitat von Buddha:

@Secret:
Wie ist das denn dann mit dem EG, wenn man direkt nach dem MuSchu wieder das Arbeiten mit 50% (also Teilzeitstelle 20/std/Woche) angefangen hat?
Also Lucy kam ja am 03.12.10 zur Welt, ich habe am 01.02.11 wieder das arbeiten angefangen und bekam jetzt dann ab Arbeitsbeginn nur den Mindestatz EG ...ich habe 12 Monate beantragt (also nichts gesplittet oder so) ...angenommen es hätte diesen ÜZ bei uns geklappt und der ET von Zwerg Nr.2 wäre mitte September , wie ist dann die EG Berechnungsgrundlage???


Das wäre ja ein Ding, Lina ist ja auch am 3.12. geboren. Hatte vorgestern meinen ES dann hätten wir evtl. nochmal den gleichen Geburtstermin!
Ist deine Schilddrüse jetzt richtig eingestellt? Ich hatte ja ne leichte Unterfunktion, nehme jetzt seit 2 Monaten L-Thyroxin 75 und bin jetzt im Normbereich.
Buddha
10414 Beiträge
21.12.2011 12:53
@Secret:
Vielen Dank für die ausführliche Info
Da habe ich ja mal wieder die A-Karte, wenn es geklappt haben sollte *schnief* Ich hatte ja ab 08.10.10 keinen Vertrag mehr, habe da auch weder Arbeitslosengeld, noch MuSchugeld erhalten, demnach habe ich also von 08.10.-03.12.10 keinerlei Einkünfte gehabt, somit senkt sich mein EG für Zwerg Nr.2 gewaltig ab ich bin davon ausgegangen, dass ich mein ganz normales Gehalt ab Februar´11 anrechnen kann...das wird für uns bedeuten, dass ich auch nach der 2. SS wieder direkt nach dem MuSchu das arbeiten anfangen muss, weil es finanziell sonst extrems eng wird (ich hatte mit dem Gedanken gespielt diesmla wenigstens ein halbes Jahr zuhause zu bleiben )

Zitat von Schnecki83:

Zitat von Buddha:

@Secret:
Wie ist das denn dann mit dem EG, wenn man direkt nach dem MuSchu wieder das Arbeiten mit 50% (also Teilzeitstelle 20/std/Woche) angefangen hat?
Also Lucy kam ja am 03.12.10 zur Welt, ich habe am 01.02.11 wieder das arbeiten angefangen und bekam jetzt dann ab Arbeitsbeginn nur den Mindestatz EG ...ich habe 12 Monate beantragt (also nichts gesplittet oder so) ...angenommen es hätte diesen ÜZ bei uns geklappt und der ET von Zwerg Nr.2 wäre mitte September , wie ist dann die EG Berechnungsgrundlage???


Das wäre ja ein Ding, Lina ist ja auch am 3.12. geboren. Hatte vorgestern meinen ES dann hätten wir evtl. nochmal den gleichen Geburtstermin!
Ist deine Schilddrüse jetzt richtig eingestellt? Ich hatte ja ne leichte Unterfunktion, nehme jetzt seit 2 Monaten L-Thyroxin 75 und bin jetzt im Normbereich.


Mein ES war wohl entweder am 15. oder 16. (zumindest war am 15. der Ovu positiv ) Mal sehen, ob am 29. meine Mens eintrudelt ...hatte ich schon mal erwähnt, dass ich Warten hasse ...TSH-Wert werde ich am 28.12. wieder testen lassen...ich hoffe einfach mal, dass mein Körper sich endlich richtig eingestellt hat und somit auch eine SS "tragbar" ist
lelawala
856 Beiträge
21.12.2011 12:59
oha,naja das ist ja mal super mit dem elterngeld....echt bescheuert.na ja gut,angenommen wir hibbeln ab anfang februar,dann würde ich ja ein jahr gearbeitet haben,vorausgesetzt es käme nichts dazwischen und ich nehme mal an es klappt eh nicht im ersten ÜZ.super das du so gut bescheid weist secret,dann hat wenigstens eine hier den durchblick-ich finds nämlich ziemlich durcheinander und verwirrend das ganze
21.12.2011 13:07
Zitat von Buddha:

@Secret:
Vielen Dank für die ausführliche Info
Da habe ich ja mal wieder die A-Karte, wenn es geklappt haben sollte *schnief* Ich hatte ja ab 08.10.10 keinen Vertrag mehr, habe da auch weder Arbeitslosengeld, noch MuSchugeld erhalten, demnach habe ich also von 08.10.-03.12.10 keinerlei Einkünfte gehabt, somit senkt sich mein EG für Zwerg Nr.2 gewaltig ab ich bin davon ausgegangen, dass ich mein ganz normales Gehalt ab Februar´11 anrechnen kann...das wird für uns bedeuten, dass ich auch nach der 2. SS wieder direkt nach dem MuSchu das arbeiten anfangen muss, weil es finanziell sonst extrems eng wird (ich hatte mit dem Gedanken gespielt diesmla wenigstens ein halbes Jahr zuhause zu bleiben )

Zitat von Schnecki83:

Zitat von Buddha:

@Secret:
Wie ist das denn dann mit dem EG, wenn man direkt nach dem MuSchu wieder das Arbeiten mit 50% (also Teilzeitstelle 20/std/Woche) angefangen hat?
Also Lucy kam ja am 03.12.10 zur Welt, ich habe am 01.02.11 wieder das arbeiten angefangen und bekam jetzt dann ab Arbeitsbeginn nur den Mindestatz EG ...ich habe 12 Monate beantragt (also nichts gesplittet oder so) ...angenommen es hätte diesen ÜZ bei uns geklappt und der ET von Zwerg Nr.2 wäre mitte September , wie ist dann die EG Berechnungsgrundlage???


Das wäre ja ein Ding, Lina ist ja auch am 3.12. geboren. Hatte vorgestern meinen ES dann hätten wir evtl. nochmal den gleichen Geburtstermin!
Ist deine Schilddrüse jetzt richtig eingestellt? Ich hatte ja ne leichte Unterfunktion, nehme jetzt seit 2 Monaten L-Thyroxin 75 und bin jetzt im Normbereich.


Mein ES war wohl entweder am 15. oder 16. (zumindest war am 15. der Ovu positiv ) Mal sehen, ob am 29. meine Mens eintrudelt ...hatte ich schon mal erwähnt, dass ich Warten hasse ...TSH-Wert werde ich am 28.12. wieder testen lassen...ich hoffe einfach mal, dass mein Körper sich endlich richtig eingestellt hat und somit auch eine SS "tragbar" ist


Also in Deinem Fall bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber ich hab in meinem Elterngeldbuch nachgeschaut und da ist so ein ähnliches Beispiel und das bestätigt das auch.

Ich weiß, ist total doof.

Ich muss gestehen wir haben bei der Kinderplanung für Kind 2 schon auch etwas mit dem Geld kalkuliert. Wäre ich jetzt ein Jahr arbeitslos gewesen hätte ich zwar ALG bekommen, danach aber nur den Mindestsatz EG. So bekomme ich jetzt das gleiche EG wie bei Lukas. Das war zwar nicht der Grund für Kind 2, aber einer von vielen Gründen quasi "früher" nachzulegen.

Von Luft und Liebe ernährt man ja leider kein Kind...
21.12.2011 13:13
Zitat von lelawala:

oha,naja das ist ja mal super mit dem elterngeld....echt bescheuert.na ja gut,angenommen wir hibbeln ab anfang februar,dann würde ich ja ein jahr gearbeitet haben,vorausgesetzt es käme nichts dazwischen und ich nehme mal an es klappt eh nicht im ersten ÜZ.super das du so gut bescheid weist secret,dann hat wenigstens eine hier den durchblick-ich finds nämlich ziemlich durcheinander und verwirrend das ganze


Naja, alles weiß ich (leider) auch nicht, aber ich hab mir wie gesagt Bücher dazu gekauft und war auch extra bei einer Beratung und was ich halt weiß geb ich gerne weiter
Schnecki83
1503 Beiträge
21.12.2011 13:29
Zitat von Secret:

Zitat von Buddha:

@Secret:
Vielen Dank für die ausführliche Info
Da habe ich ja mal wieder die A-Karte, wenn es geklappt haben sollte *schnief* Ich hatte ja ab 08.10.10 keinen Vertrag mehr, habe da auch weder Arbeitslosengeld, noch MuSchugeld erhalten, demnach habe ich also von 08.10.-03.12.10 keinerlei Einkünfte gehabt, somit senkt sich mein EG für Zwerg Nr.2 gewaltig ab ich bin davon ausgegangen, dass ich mein ganz normales Gehalt ab Februar´11 anrechnen kann...das wird für uns bedeuten, dass ich auch nach der 2. SS wieder direkt nach dem MuSchu das arbeiten anfangen muss, weil es finanziell sonst extrems eng wird (ich hatte mit dem Gedanken gespielt diesmla wenigstens ein halbes Jahr zuhause zu bleiben )

Zitat von Schnecki83:

Zitat von Buddha:

@Secret:
Wie ist das denn dann mit dem EG, wenn man direkt nach dem MuSchu wieder das Arbeiten mit 50% (also Teilzeitstelle 20/std/Woche) angefangen hat?
Also Lucy kam ja am 03.12.10 zur Welt, ich habe am 01.02.11 wieder das arbeiten angefangen und bekam jetzt dann ab Arbeitsbeginn nur den Mindestatz EG ...ich habe 12 Monate beantragt (also nichts gesplittet oder so) ...angenommen es hätte diesen ÜZ bei uns geklappt und der ET von Zwerg Nr.2 wäre mitte September , wie ist dann die EG Berechnungsgrundlage???


Das wäre ja ein Ding, Lina ist ja auch am 3.12. geboren. Hatte vorgestern meinen ES dann hätten wir evtl. nochmal den gleichen Geburtstermin!
Ist deine Schilddrüse jetzt richtig eingestellt? Ich hatte ja ne leichte Unterfunktion, nehme jetzt seit 2 Monaten L-Thyroxin 75 und bin jetzt im Normbereich.


Mein ES war wohl entweder am 15. oder 16. (zumindest war am 15. der Ovu positiv ) Mal sehen, ob am 29. meine Mens eintrudelt ...hatte ich schon mal erwähnt, dass ich Warten hasse ...TSH-Wert werde ich am 28.12. wieder testen lassen...ich hoffe einfach mal, dass mein Körper sich endlich richtig eingestellt hat und somit auch eine SS "tragbar" ist


Also in Deinem Fall bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber ich hab in meinem Elterngeldbuch nachgeschaut und da ist so ein ähnliches Beispiel und das bestätigt das auch.

Ich weiß, ist total doof.

Ich muss gestehen wir haben bei der Kinderplanung für Kind 2 schon auch etwas mit dem Geld kalkuliert. Wäre ich jetzt ein Jahr arbeitslos gewesen hätte ich zwar ALG bekommen, danach aber nur den Mindestsatz EG. So bekomme ich jetzt das gleiche EG wie bei Lukas. Das war zwar nicht der Grund für Kind 2, aber einer von vielen Gründen quasi "früher" nachzulegen.

Von Luft und Liebe ernährt man ja leider kein Kind...


Das haben wir auch so gemacht, sonst hätten wir evtl. noch was gewartet. aber wollten sowieso keinen großen Altersunterschied.

@ Buddha: Daumen sind gedrückt für deinen TSH-Wert! (Für das andere natürlich auch )
21.12.2011 13:49
Emilia bei 25+2:

Lukas bei 24+3:

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