"Kleine-wir-arbeiten-am-ersten-Kind-Gruppe"
16.01.2012 07:16
nee ist nix schlimmes nur en eingeklemmter nerv der bei komischen bewegung ganz schön weh tun
16.01.2012 07:56
Meine Ar beitskollegin hatte so um den 5. Monat immer mit den Ischias zu kämpfen, sie ist auch öfters zu Hause geblieben, wenns zu sehr geschmerzt hat. Stelle ich mir echt doof vor...Arme Mandy. Mandymaus wie siehts mit Übelkeit bei dir aus???
16.01.2012 08:00
ich hab seit anfang der ss probleme mit dem ischias, wenn ich auf dem rücken liege, sobald ich ne minute wieder stehe, gehts zum glück wieder weg
16.01.2012 08:19
mit der übelkeit geht es bis zun ausbruch kam es gsd noch nicht. ja es ist halt immer mist auf arbeit mit ischias. wir haben so niedrige autos und ich komm da kaum raus. und auch so wenn ich meine alten leutschen drehen und wenden muss wenn ich so überm bett häng zieht es auch extrem..
so schluss mit meinen leiden.
wwas macht iht geut schönes? bei uns ists ja heute a.... kalt
so schluss mit meinen leiden.
wwas macht iht geut schönes? bei uns ists ja heute a.... kalt
16.01.2012 08:22
mandy, ich glaub du darfst die leutchen nicht drehen und wenden! erkundige dich bitte mal!
bei uns ist es auch kalt wie sau... brrr... muss heut wieder zum fa, aber erst nachmittags, ich darf ja nun alle 2 tage antanzen. zum glück gehts mittwoch ins kh.
bei uns ist es auch kalt wie sau... brrr... muss heut wieder zum fa, aber erst nachmittags, ich darf ja nun alle 2 tage antanzen. zum glück gehts mittwoch ins kh.
16.01.2012 08:30
Ich hab heute Frei und mach mal zur Abwechslung GAR NÜX
)) ^^
Dann muss ich Morgen nur 6 Stunden bis 14 Uhr arbeiten und dann wieder 2 Tage frei. Hab ein bisschen Überstunden gemacht und ich habe lieber Freizeit, als das ausbezahlt zu bekommen, zumal es sich bei Steuerklasse 5 echt nicht lohnt.
)) ^^ Dann muss ich Morgen nur 6 Stunden bis 14 Uhr arbeiten und dann wieder 2 Tage frei. Hab ein bisschen Überstunden gemacht und ich habe lieber Freizeit, als das ausbezahlt zu bekommen, zumal es sich bei Steuerklasse 5 echt nicht lohnt.
16.01.2012 08:31
hab mal gegoogelt, hier ein kleiner auszug (ist sogar für ambulante pflege)
C. Beschäftigungsbeschränkungen und
Beschäftigungsverbote
Für die Tätigkeit schwangerer und stillender Arbeitnehmerinnen
in der häuslichen Krankenpflege ergeben sich
Tätigkeitseinschränkungen und auch Beschäftigungsverbote.
Diese gelten für alle werdenden und stillenden Mütter,
unabhängig von ihrer Berufsbezeichnung. Die nachfolgende
Aufzählung ist nicht abschließend.
1. Verbot der Nachtarbeit (§ 8 Abs. 1 MuSchG)
zwischen 20.00 und 06.00 Uhr.
2. Verbot der Mehrarbeit (§ 8 Abs. 1 und 2 MuSchG)
Höchstgrenze der Arbeitszeit:
8 Stunden täglich und 80 Stunden in der Doppelwoche für
Minderjährige;
8 ½ Stunden täglich und 90 Stunden in der Doppelwoche für
Volljährige.
3. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 8 MuSchG)
Die Punkte 1 - 3 gelten auch für Bereitschafts-, Ruf- und
Notdienste.
4. Tätigkeiten mit besonderer physischer Belastung
und erhöhten Unfallrisiken
Werdenden Müttern darf keine schwere körperliche Arbeit
wie z.B. Heben und Tragen von Patienten oder Lasten zugemutet
werden. Werdende Mütter dürfen insbesondere
nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen
• regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder
gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne
mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt
oder befördert werden,
• sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei
denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten
müssen,
• ein erhöhtes Verletzungsrisiko durch Personen besteht,
• sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr
auszugleiten, ausgesetzt sind.
5. Gefahrstoffe
Verbot der Beschäftigung mit sehr giftigen, giftigen gesundheitsschädlichen
oder in sonstiger Weise den Menschen
chronisch schädigenden Gefahrstoffen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert
oder biologische Grenzwert überschritten
wird (§ 4 Abs. 1 MuSchG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 MuSchArbV)
und wenn Hautresorption nicht ausgeschlossen werden
kann.
Beim sachgerechten Umgang mit Gefahrstoffen ohne
Hautresorption und unter Einhaltung der Grenzwerte ist
eine Weiterbeschäftigung werdender oder stillender Mütter
möglich.
Beim Umgang mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden
oder erbgutverändernden Gefahrstoffen wird zwischen werdenden
und stillenden Müttern unterschieden: Werdende
Mütter dürfen diesen Stoffen überhaupt nicht ausgesetzt
sein; für stillende Mütter gilt, dass der Arbeitsplatzgrenzwert
oder der biologische Grenzwert nicht überschritten werden
darf.
Hinweise auf Gefahrstoffe finden sich auf Produktverpackungen
und den mitgelieferten Sicherheitsdatenblättern.
Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten
Arbeitsplatzgrenzwerte und biologischen Grenzwerte
sind zu berücksichtigen.
6. Infektionsgefährdung
Verbot der Beschäftigung mit Stoffen, Zubereitungen oder
Erzeugnissen, die ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger
übertragen können, wenn die Arbeitnehmerinnen
den Krankheitserregern ausgesetzt sind
(§ 4 Abs. 2 Nr. 6 MuSchG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 MuSchArbV).
Infektionskrankheiten oder die durch sie bedingten therapeutischen
Maßnahmen können sowohl für die werdende
Mutter als auch für das ungeborene Kind gefährlich sein.
Die Risiken können durch Tragen geeigneter persönlicher
Schutzausrüstungen, wie z. B. Handschuhe, Mundschutz,
Schutzbrille, Kittel minimiert werden. Nach der TRBA 250
(Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im
Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege) ist der Arbeitgeber
verpflichtet, persönliche Schutzausrüstung in ausreichender
Stückzahl zur Verfügung zu stellen. Dabei ist zu
beachten, dass die werdende oder stillende Mutter bei allen
Tätigkeiten gefährdet ist, bei denen die Schutzwirkung der
persönlichen Schutzausrüstung aufgehoben werden kann
(z. B. Arbeiten mit schneidenden, stechenden, zerbrechlichen
und rotierenden Werkzeugen und Geräten).
Dies bedeutet, dass z. B. folgende Tätigkeiten nicht ausgeführt
werden dürfen:
• Notfallmaßnahmen, die eine konsequente Anwendung
der einschlägigen Schutzvorschriften nicht gewährleisten.
• Injektionen, sofern dabei mit stechenden oder schneidenden
Instrumenten hantiert wird. Nur wenn ausnahmslos
stichsichere Injektionssysteme verwendet werden, istdamit möglich.
• Pflege von Patienten, die Infektionsüberträger sind,
wenn das Infektionsrisiko für die schwangere Pflegekraft
durch Schutzmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden
kann.
Durch Impfangebote des Arbeitgebers können Beschäftigungsverbote
ggf. vermieden werden. Ergänzende Informationen
finden sich in den Impfempfehlungen der ständigen
Impfkommission (STIKO) (Webseite www.rki.de) und im
Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 zu Tätigkeiten
mit Infektionsgefährdung.
7. Individuelles Beschäftigungsverbot
Wenn nach ärztlichem Zeugnis durch die Fortdauer der
Tätigkeit Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet
ist, darf der Arbeitgeber die Frau nicht weiter auf
dem Arbeitsplatz beschäftigen (§ 3 Abs. 1 MuSchG).
C. Beschäftigungsbeschränkungen und
Beschäftigungsverbote
Für die Tätigkeit schwangerer und stillender Arbeitnehmerinnen
in der häuslichen Krankenpflege ergeben sich
Tätigkeitseinschränkungen und auch Beschäftigungsverbote.
Diese gelten für alle werdenden und stillenden Mütter,
unabhängig von ihrer Berufsbezeichnung. Die nachfolgende
Aufzählung ist nicht abschließend.
1. Verbot der Nachtarbeit (§ 8 Abs. 1 MuSchG)
zwischen 20.00 und 06.00 Uhr.
2. Verbot der Mehrarbeit (§ 8 Abs. 1 und 2 MuSchG)
Höchstgrenze der Arbeitszeit:
8 Stunden täglich und 80 Stunden in der Doppelwoche für
Minderjährige;
8 ½ Stunden täglich und 90 Stunden in der Doppelwoche für
Volljährige.
3. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 8 MuSchG)
Die Punkte 1 - 3 gelten auch für Bereitschafts-, Ruf- und
Notdienste.
4. Tätigkeiten mit besonderer physischer Belastung
und erhöhten Unfallrisiken
Werdenden Müttern darf keine schwere körperliche Arbeit
wie z.B. Heben und Tragen von Patienten oder Lasten zugemutet
werden. Werdende Mütter dürfen insbesondere
nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen
• regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder
gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne
mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt
oder befördert werden,
• sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei
denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten
müssen,
• ein erhöhtes Verletzungsrisiko durch Personen besteht,
• sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr
auszugleiten, ausgesetzt sind.
5. Gefahrstoffe
Verbot der Beschäftigung mit sehr giftigen, giftigen gesundheitsschädlichen
oder in sonstiger Weise den Menschen
chronisch schädigenden Gefahrstoffen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert
oder biologische Grenzwert überschritten
wird (§ 4 Abs. 1 MuSchG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 MuSchArbV)
und wenn Hautresorption nicht ausgeschlossen werden
kann.
Beim sachgerechten Umgang mit Gefahrstoffen ohne
Hautresorption und unter Einhaltung der Grenzwerte ist
eine Weiterbeschäftigung werdender oder stillender Mütter
möglich.
Beim Umgang mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden
oder erbgutverändernden Gefahrstoffen wird zwischen werdenden
und stillenden Müttern unterschieden: Werdende
Mütter dürfen diesen Stoffen überhaupt nicht ausgesetzt
sein; für stillende Mütter gilt, dass der Arbeitsplatzgrenzwert
oder der biologische Grenzwert nicht überschritten werden
darf.
Hinweise auf Gefahrstoffe finden sich auf Produktverpackungen
und den mitgelieferten Sicherheitsdatenblättern.
Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten
Arbeitsplatzgrenzwerte und biologischen Grenzwerte
sind zu berücksichtigen.
6. Infektionsgefährdung
Verbot der Beschäftigung mit Stoffen, Zubereitungen oder
Erzeugnissen, die ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger
übertragen können, wenn die Arbeitnehmerinnen
den Krankheitserregern ausgesetzt sind
(§ 4 Abs. 2 Nr. 6 MuSchG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 MuSchArbV).
Infektionskrankheiten oder die durch sie bedingten therapeutischen
Maßnahmen können sowohl für die werdende
Mutter als auch für das ungeborene Kind gefährlich sein.
Die Risiken können durch Tragen geeigneter persönlicher
Schutzausrüstungen, wie z. B. Handschuhe, Mundschutz,
Schutzbrille, Kittel minimiert werden. Nach der TRBA 250
(Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im
Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege) ist der Arbeitgeber
verpflichtet, persönliche Schutzausrüstung in ausreichender
Stückzahl zur Verfügung zu stellen. Dabei ist zu
beachten, dass die werdende oder stillende Mutter bei allen
Tätigkeiten gefährdet ist, bei denen die Schutzwirkung der
persönlichen Schutzausrüstung aufgehoben werden kann
(z. B. Arbeiten mit schneidenden, stechenden, zerbrechlichen
und rotierenden Werkzeugen und Geräten).
Dies bedeutet, dass z. B. folgende Tätigkeiten nicht ausgeführt
werden dürfen:
• Notfallmaßnahmen, die eine konsequente Anwendung
der einschlägigen Schutzvorschriften nicht gewährleisten.
• Injektionen, sofern dabei mit stechenden oder schneidenden
Instrumenten hantiert wird. Nur wenn ausnahmslos
stichsichere Injektionssysteme verwendet werden, istdamit möglich.
• Pflege von Patienten, die Infektionsüberträger sind,
wenn das Infektionsrisiko für die schwangere Pflegekraft
durch Schutzmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden
kann.
Durch Impfangebote des Arbeitgebers können Beschäftigungsverbote
ggf. vermieden werden. Ergänzende Informationen
finden sich in den Impfempfehlungen der ständigen
Impfkommission (STIKO) (Webseite www.rki.de) und im
Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 zu Tätigkeiten
mit Infektionsgefährdung.
7. Individuelles Beschäftigungsverbot
Wenn nach ärztlichem Zeugnis durch die Fortdauer der
Tätigkeit Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet
ist, darf der Arbeitgeber die Frau nicht weiter auf
dem Arbeitsplatz beschäftigen (§ 3 Abs. 1 MuSchG).
16.01.2012 08:34
Zitat von Roza:
Ich hab heute Frei und mach mal zur Abwechslung GAR NÜX)) ^^
Dann muss ich Morgen nur 6 Stunden bis 14 Uhr arbeiten und dann wieder 2 Tage frei. Hab ein bisschen Überstunden gemacht und ich habe lieber Freizeit, als das ausbezahlt zu bekommen, zumal es sich bei Steuerklasse 5 echt nicht lohnt.
da lohhnt es sich echt nicht, hab mir auch immer lieber frei genommen anstatt auszubezahlen.
16.01.2012 08:38
wenn i mal fragen darf warum bist du stk. 5? ich werd meine HA mal drauf ansprechen mal schauen was die dazu sagt
16.01.2012 08:42
Zitat von mandy89:
wenn i mal fragen darf warum bist du stk. 5? ich werd meine HA mal drauf ansprechen mal schauen was die dazu sagt
weil dilly verheiratet ist und ich schätze mal das ihr mann wesentlich mehr verdient. er wird dann in der drei sein und kriegt mehr raus, dilly dafür einiges weniger. lohnt sich nur, wenn einer wirklich mehr verdient. ansonsten geht man in die 4 (beide), hat das gleiche raus wie in der 1
ihr wollt ja auch heiraten, oder? musste dann mal ausrechnen mit brutto- netto- rechner was für euch am sinnvollsten ist
16.01.2012 08:52
mhm ja. er ist ja dann ab september wieder azubi. gibt es da auch ne regelung?
16.01.2012 09:34
Zitat von mandy89:
mhm ja. er ist ja dann ab september wieder azubi. gibt es da auch ne regelung?
ich glaub nicht, ich weiß nur, das man nicht später zwischen den steurklassen hin und her wechseln kann. also man muss sich entscheiden wie mans machen will und dann dabei bleiben, aber da fragst du am besten mal nen steuerberater, die kennen sich da besser aus als ich
16.01.2012 09:43
Zitat von Nini2912:
Zitat von mandy89:
wenn i mal fragen darf warum bist du stk. 5? ich werd meine HA mal drauf ansprechen mal schauen was die dazu sagt
weil dilly verheiratet ist und ich schätze mal das ihr mann wesentlich mehr verdient. er wird dann in der drei sein und kriegt mehr raus, dilly dafür einiges weniger. lohnt sich nur, wenn einer wirklich mehr verdient. ansonsten geht man in die 4 (beide), hat das gleiche raus wie in der 1![]()
ihr wollt ja auch heiraten, oder? musste dann mal ausrechnen mit brutto- netto- rechner was für euch am sinnvollsten ist![]()
Danke Nini so siehts aus....
16.01.2012 09:55
Hey Mädels!
Ich hab endlich die 12 Wochen hinter mir
Mandy: tut dir der Ischias so weh? hattest du das schon öfter oder erst seit der ss? mir tut es auch weh, aber ich weiß nicht genau, ob das der Ischias ist.
Merke es nur beim liegen...
Ich bin auch Steuerklasse 5 und mein Mann 3, weil er ja wesentlich mehr verdient. Das hat bei uns 300€ ausgemacht, was wir mehr bekommen.
Purple: viel Spaß heut beim Baby-TV.
me: mir geht es gut. hab ja endilch die 12 Wochen hinter mir und morgen darf ich auch mein Bärchen wieder sehen
Ich hab endlich die 12 Wochen hinter mir
Mandy: tut dir der Ischias so weh? hattest du das schon öfter oder erst seit der ss? mir tut es auch weh, aber ich weiß nicht genau, ob das der Ischias ist.
Merke es nur beim liegen... Ich bin auch Steuerklasse 5 und mein Mann 3, weil er ja wesentlich mehr verdient. Das hat bei uns 300€ ausgemacht, was wir mehr bekommen.
Purple: viel Spaß heut beim Baby-TV.
me: mir geht es gut. hab ja endilch die 12 Wochen hinter mir und morgen darf ich auch mein Bärchen wieder sehen
- Dieses Thema wurde 37 mal gemerkt


