❀ Julikäfer 2017 ❀
09.05.2017 13:37
Ne Problem ist etwas Komplizierter
Kurzform - Bin im Befristeten Vertrag bis Sep 18 . Kann diesen Job aber mit kleinem Kind nicht ausüben da das Wochenzeiten von 60 h + sind eher Tendenz gegen 80 h gehend die ich dann außer Haus wäre .
Vermutung AG wird sich quer stellen und auf Vertragserfüllung pochen und nicht auflösen.
Wird mich aber auch nicht in TZ arbeiten lasen und näher an Wohnort versetzen bzw generell LEH mit Schichtarbeit und kleinem Kind ... geht halt nicht - Fortbildung kommt ja auch noch die ja auch Vetrtragsbestandteil ist ...
Wenn EZ nun wenn wir vom VET ausgehen am 1.7 .18 um wäre müsste ich ab 2.7.18 ja zumindest bis 31.8.18 VZ mit den vielen Stunden da arbeiten ... wo mit dann unterm Strich auch nur maximal 400 Euro bleiben... was egal ist , da es rein aufwandstechnisch nicht machbar ist da Kind da und solange Betreuung wird nicht organisierbar . Mein Mann arbeitet ja auch vom 6 / 7 - teils 20 h
er kann keine EZ anmelden weils es dann Geld technisch hinten und vorne nicht reicht .
Selbst mit VZ arbeite bringe ich dann abzüglich der Sprit und Fobi kosten nur 400 Rein - ihm würden dann aber Minimum 1500 fehlen jeden Monat .
Kurzform - Bin im Befristeten Vertrag bis Sep 18 . Kann diesen Job aber mit kleinem Kind nicht ausüben da das Wochenzeiten von 60 h + sind eher Tendenz gegen 80 h gehend die ich dann außer Haus wäre .
Vermutung AG wird sich quer stellen und auf Vertragserfüllung pochen und nicht auflösen.
Wird mich aber auch nicht in TZ arbeiten lasen und näher an Wohnort versetzen bzw generell LEH mit Schichtarbeit und kleinem Kind ... geht halt nicht - Fortbildung kommt ja auch noch die ja auch Vetrtragsbestandteil ist ...
Wenn EZ nun wenn wir vom VET ausgehen am 1.7 .18 um wäre müsste ich ab 2.7.18 ja zumindest bis 31.8.18 VZ mit den vielen Stunden da arbeiten ... wo mit dann unterm Strich auch nur maximal 400 Euro bleiben... was egal ist , da es rein aufwandstechnisch nicht machbar ist da Kind da und solange Betreuung wird nicht organisierbar . Mein Mann arbeitet ja auch vom 6 / 7 - teils 20 h
er kann keine EZ anmelden weils es dann Geld technisch hinten und vorne nicht reicht .
Selbst mit VZ arbeite bringe ich dann abzüglich der Sprit und Fobi kosten nur 400 Rein - ihm würden dann aber Minimum 1500 fehlen jeden Monat .
09.05.2017 13:39
Zitat von Lilime710:
Zitat von Alaska:
Ach, es ging dazwischen noch um Anräge für Kiga und Co?![]()
Sorry, ich komm hier grad nicht hinterher.
Kiga-Platz etc. muss man hier zum Glück gar nicht ankündigen. Jedes Kind, dass hier geboren wird hat ein Recht darauf, ab 3 Jahre in unserem Kindergarten aufgenommen zu werden.
Wenn ich die Kids früher abgeben wollen würde, müsste ich mich ein paar Monate vorher melden. Also ganz undramatisch, zum Glück.
Ja, Essen bleibt mir grad immer hängen. Thema Nutella war ja auch noch. Kennt ihr die Creme von Ovomaltine? Mit dem Crunch?![]()
Anrecht hat man hier auf auf einen Platz, dass heißt aber nicht, dass man in dem Kindergarten, den man gerne hätte einen Platz bekommt.
Hier gibts nur einen in der Gemeinde.
09.05.2017 13:39
Zitat von nayala:
Ne Problem ist etwas Komplizierter
Kurzform - Bin im Befristeten Vertrag bis Sep 18 . Kann diesen Job aber mit kleinem Kind nicht ausüben da das Wochenzeiten von 60 h + sind eher Tendenz gegen 80 h gehend die ich dann außer Haus wäre .
Vermutung AG wird sich quer stellen und auf Vertragserfüllung pochen und nicht auflösen.
Wird mich aber auch nicht in TZ arbeiten lasen und näher an Wohnort versetzen bzw generell LEH mit Schichtarbeit und kleinem Kind ... geht halt nicht - Fortbildung kommt ja auch noch die ja auch Vetrtragsbestandteil ist ...
Wenn EZ nun wenn wir vom VET ausgehen am 1.7 .18 um wäre müsste ich ab 2.7.18 ja zumindest bis 31.8.18 VZ mit den vielen Stunden da arbeiten ... wo mit dann unterm Strich auch nur maximal 400 Euro bleiben... was egal ist , da es rein aufwandstechnisch nicht machbar ist da Kind da und solange Betreuung wird nicht organisierbar . Mein Mann arbeitet ja auch vom 6 / 7 - teils 20 h
er kann keine EZ anmelden weils es dann Geld technisch hinten und vorne nicht reicht .
Selbst mit VZ arbeite bringe ich dann abzüglich der Sprit und Fobi kosten nur 400 Rein - ihm würden dann aber Minimum 1500 fehlen jeden Monat .
dann kündige doch in der elternzeit fristgerecht zum ET?
09.05.2017 13:40
Zitat von nayala:
Ne Problem ist etwas Komplizierter
Kurzform - Bin im Befristeten Vertrag bis Sep 18 . Kann diesen Job aber mit kleinem Kind nicht ausüben da das Wochenzeiten von 60 h + sind eher Tendenz gegen 80 h gehend die ich dann außer Haus wäre .
Vermutung AG wird sich quer stellen und auf Vertragserfüllung pochen und nicht auflösen.
Wird mich aber auch nicht in TZ arbeiten lasen und näher an Wohnort versetzen bzw generell LEH mit Schichtarbeit und kleinem Kind ... geht halt nicht - Fortbildung kommt ja auch noch die ja auch Vetrtragsbestandteil ist ...
Wenn EZ nun wenn wir vom VET ausgehen am 1.7 .18 um wäre müsste ich ab 2.7.18 ja zumindest bis 31.8.18 VZ mit den vielen Stunden da arbeiten ... wo mit dann unterm Strich auch nur maximal 400 Euro bleiben... was egal ist , da es rein aufwandstechnisch nicht machbar ist da Kind da und solange Betreuung wird nicht organisierbar . Mein Mann arbeitet ja auch vom 6 / 7 - teils 20 h
er kann keine EZ anmelden weils es dann Geld technisch hinten und vorne nicht reicht .
Selbst mit VZ arbeite bringe ich dann abzüglich der Sprit und Fobi kosten nur 400 Rein - ihm würden dann aber Minimum 1500 fehlen jeden Monat .
Darf man in einem befristeten Vertrag nicht kündigen, dass du raus kommst?
Dann könntest du nach den 12 Monaten woanders anfangen.
09.05.2017 13:41
Zitat von TweeDwargen:
@Nayala: und wenn du nur die Elternzeit nimmst bis zum ende deines Vertrages? Elterngeld und Elternzeit sind ja nicht zwingend gleich lang. Hast du im Worst Case die letzten Monate nix. - Ansonsten gibt's noch die Möglichkeit, wenn du einen Job für Anschluss an die Elternzeit gefunden hast, bei deinem jetzigen AG fristgerecht innerhalb der Elternzeit zu kündigen![]()
@Elternzeit: mein Mann nimmt den 2. Monat und im nächsten Jahr nochmal im Sommer. da wir aktuell auf meiner Seite einnahmen von 0 haben, mit der kleinen aber Elterngeld und dann noch das Kindergeld, ist das finanziell gut wuppbar für uns![]()
@Kinderarzt: naja, ich bin ja mit meinen Kindern schon bei einer Ärztin, da sollte das dritte kein Problem sein, denke ichAber beim ersten Kind würde ich auch schon vorab rum telefonieren... gerade auch wenn man ambulant entbinden möchte, da braucht man den ja noch etwas schneller...
@Alaska: das gleiche hatte ich beim großen... am pizzablech verbrannt weil bauch zu groß![]()
@Kindergarten: die kleine wird eh erst für den Kindergarten angemeldet... der ist ab 2 (gruppe ist 2-6 jahre)... und da der lütte dann noch im kindergarten ist, zählt da der geschwisterbonusdenke mal, dass das glatt gehen sollte... sonst eben erst mit 3... passt schon
![]()
Ein befristeter Arbeitsvertrag so wie ich ihn habe ( knebelvertrag ) ist leider nicht so einfach Kündbar - eig nämlich gar nicht - kann nur aufgelöst werden durch einen aufhebungsvertrag und genau DA werden die sich querstellen -
da ich Kostentechnisch wegen der Fortbildung über die Zentrale laufe und meinen Markt quasi nichts koste - mein markt gibt aber kostentechnisch mein stelle gar nicht her von den Personalkosten
daher gibt es da ein riesen Drama und unser BZ wird mich keinesfalles aus dem Vertrag entlassen er bekommt ja mit mir eine leitende VZ kraft die ihn nichts kostet .... deswegen ja auch das ganze Drame mit dem BV - ich wurde ja super weit weg zwangsversetzt und mein AG hat sich ja null an die MS Vorschriften gehalten ... deswegen bin ich ja im BV ... weil es einfach nicht mehr ging ... ich musste ja Überstunden zu verbotenen Zeiten arbeiten schwer heben ....
09.05.2017 13:42
Zitat von Alaska:
Zitat von Lilime710:
Zitat von Alaska:
Ach, es ging dazwischen noch um Anräge für Kiga und Co?![]()
Sorry, ich komm hier grad nicht hinterher.
Kiga-Platz etc. muss man hier zum Glück gar nicht ankündigen. Jedes Kind, dass hier geboren wird hat ein Recht darauf, ab 3 Jahre in unserem Kindergarten aufgenommen zu werden.
Wenn ich die Kids früher abgeben wollen würde, müsste ich mich ein paar Monate vorher melden. Also ganz undramatisch, zum Glück.
Ja, Essen bleibt mir grad immer hängen. Thema Nutella war ja auch noch. Kennt ihr die Creme von Ovomaltine? Mit dem Crunch?![]()
Anrecht hat man hier auf auf einen Platz, dass heißt aber nicht, dass man in dem Kindergarten, den man gerne hätte einen Platz bekommt.
Hier gibts nur einen in der Gemeinde.![]()
Bei mir in der Ecke gibt es 3.
2 Davon sind städtische, die haben nicht so einen guten Ruf.
Der eine ist kirchlich und mein Mann war schon in dem.
Wahrscheinlich hätten wir gerne, das unser Kind dahin kommt.
Wir haben Anfang Juni einen Termin zur Vorstellung da, weil man uns geraten hat direkt nach der Geburt die Anmeldung zu schreiben.
Ps unser Kleinder soll erst regulär mit 3 Jahren in den Kindergarten kommen.
09.05.2017 13:42
Zitat von nayala:
Ne Problem ist etwas Komplizierter
Kurzform - Bin im Befristeten Vertrag bis Sep 18 . Kann diesen Job aber mit kleinem Kind nicht ausüben da das Wochenzeiten von 60 h + sind eher Tendenz gegen 80 h gehend die ich dann außer Haus wäre .
Vermutung AG wird sich quer stellen und auf Vertragserfüllung pochen und nicht auflösen.
Wird mich aber auch nicht in TZ arbeiten lasen und näher an Wohnort versetzen bzw generell LEH mit Schichtarbeit und kleinem Kind ... geht halt nicht - Fortbildung kommt ja auch noch die ja auch Vetrtragsbestandteil ist ...
Wenn EZ nun wenn wir vom VET ausgehen am 1.7 .18 um wäre müsste ich ab 2.7.18 ja zumindest bis 31.8.18 VZ mit den vielen Stunden da arbeiten ... wo mit dann unterm Strich auch nur maximal 400 Euro bleiben... was egal ist , da es rein aufwandstechnisch nicht machbar ist da Kind da und solange Betreuung wird nicht organisierbar . Mein Mann arbeitet ja auch vom 6 / 7 - teils 20 h
er kann keine EZ anmelden weils es dann Geld technisch hinten und vorne nicht reicht .
Selbst mit VZ arbeite bringe ich dann abzüglich der Sprit und Fobi kosten nur 400 Rein - ihm würden dann aber Minimum 1500 fehlen jeden Monat .
Dann müsstest du zum Ende seiner Elternzeit kündigen dort, wenn du bis dahin keine Betreuung für dein Kind hast.
Vielleicht kannst du dich für die Zwischenzeit zur Überbrückung arbeitslos melden
09.05.2017 13:43
hier eben fix aus Google ich könnte
Die ordentliche Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag. Eine weitere Besonderheit bei befristeten Arbeitsverträgen ergibt sich aus § 15 Absatz 3 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Demnach kann ein solcher Vertrag weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber vorzeitig ordentlich gekündigt werden.
Die ordentliche Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag. Eine weitere Besonderheit bei befristeten Arbeitsverträgen ergibt sich aus § 15 Absatz 3 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Demnach kann ein solcher Vertrag weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber vorzeitig ordentlich gekündigt werden.
09.05.2017 13:45
Zitat von nayala:
hier eben fix aus Google ich könnte
Die ordentliche Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag. Eine weitere Besonderheit bei befristeten Arbeitsverträgen ergibt sich aus § 15 Absatz 3 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Demnach kann ein solcher Vertrag weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber vorzeitig ordentlich gekündigt werden.
Ich werde es dennoch versuchen oder ihr vereinbart einen früheren Ausstieg. Frag doch dazu mal deinen Anwalt
09.05.2017 13:45
wie gesagt kündigen geht nicht - nur Aufhebungsvertrag . 80 h Betreuung ?
Never ever .... das arme Kind ne dann so Leid es mir tut bin ich wirklich die 2 Monate krank .
Im Worstcase muss ich um 4:15 aus dem Haus um komme um 23 Uhr wieder . Wie soll das mit Kind gehen wenn mein Mann auch von 6-20 h arbeiten muss
Never ever .... das arme Kind ne dann so Leid es mir tut bin ich wirklich die 2 Monate krank .
Im Worstcase muss ich um 4:15 aus dem Haus um komme um 23 Uhr wieder . Wie soll das mit Kind gehen wenn mein Mann auch von 6-20 h arbeiten muss
09.05.2017 13:47
Zitat von nayala:
wie gesagt kündigen geht nicht - nur Aufhebungsvertrag . 80 h Betreuung ?
Never ever .... das arme Kind ne dann so Leid es mir tut bin ich wirklich die 2 Monate krank .
Im Worstcase muss ich um 4:15 aus dem Haus um komme um 23 Uhr wieder . Wie soll das mit Kind gehen wenn mein Mann auch von 6-20 h arbeiten muss
Würde ich auch niemals machen
09.05.2017 13:47
Zitat von nayala:
hier eben fix aus Google ich könnte
Die ordentliche Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag. Eine weitere Besonderheit bei befristeten Arbeitsverträgen ergibt sich aus § 15 Absatz 3 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Demnach kann ein solcher Vertrag weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber vorzeitig ordentlich gekündigt werden.
Das ist ja bescheuert.
Das wusste ich gar nicht. Und wenn du deinem AG mitteilst, dass du 15 Monate Elternzeit nehmen wirst (er muss ja nicht wissen, dass es finanziell bei euch gar nicht geht) und danach nicht wieder kommst?
Meinst nicht, er würde sich da auf den Deal mit dem Aufhebungsvertrag einlassen?
Ich mein, was hat er von dir, außer Geschiss mit Elterngeld/zeit und Co. wenn du danach eh nie wieder im Betrieb aufkreuzt.
Vielleicht hebt er den Vertrag dann mit dir auf.
Wenn er nicht darauf eingeht, stehst zumindest erstmal wieder vor dem alten Problem. Verloren hast du nichts.
09.05.2017 13:48
Zitat von Pusteblume13:
Zitat von nayala:
hier eben fix aus Google ich könnte
Die ordentliche Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag. Eine weitere Besonderheit bei befristeten Arbeitsverträgen ergibt sich aus § 15 Absatz 3 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Demnach kann ein solcher Vertrag weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber vorzeitig ordentlich gekündigt werden.
Ich werde es dennoch versuchen oder ihr vereinbart einen früheren Ausstieg. Frag doch dazu mal deinen Anwalt
Ja der Anwalt weiß bescheid - Im Moment kann man nichts weiter machen außer vors Arbeitsgericht ziehen .
Die schriftliche Stellungsnahme vom AG ist bisher noch nicht erfolgt .
Daher sae ich ja die stellen sich quer - hat unser Bezirksleiter mit ja schon zu verstehen gegeben hintenrum.
Die werden auf Vertragserfüllung pochen
09.05.2017 13:48
Stimmt, krank machen wäre tatsächlich noch eine Notlösung. Bleibt einem ja fast nichts anderes übrig, so ein ehrlicher Mensch ich sonst bin. Aber da wird man ja fast dazu gezwungen.
09.05.2017 13:48
Dann würde ich tatsächlich die Eltern zeit exakt bis zum Ende deines Vertrages beim AG einreichen
nutzt die zeit bis dahin und legt euch im zweifel Geld zurück zum Überbrücken. Das schafft ihr dann auch schon
und was man evtl. jetzt schon angehen kann: arbeitet an euren Fixkosten... geht alle verträge durch, welche unnütz oder veraltet sind, vergleicht anbieter etc. pp. - zeit zum vorbereiten habt ihr ja reichlich, dass es für die kurze zeit zwischen elterngeld-ende und elternzeit-ende passen kann
nutzt die zeit bis dahin und legt euch im zweifel Geld zurück zum Überbrücken. Das schafft ihr dann auch schon
und was man evtl. jetzt schon angehen kann: arbeitet an euren Fixkosten... geht alle verträge durch, welche unnütz oder veraltet sind, vergleicht anbieter etc. pp. - zeit zum vorbereiten habt ihr ja reichlich, dass es für die kurze zeit zwischen elterngeld-ende und elternzeit-ende passen kann
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