Mütter- und Schwangerenforum

*~*~Februar 2011 Babys~*~*

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Pittie84
527 Beiträge
21.12.2010 15:24
Zitat von sTanja:

Ich wünsch Euch das sie es einsieht, Ihr habt ja anscheinend ansonsten ein gutes Verhältnis gehabt, wäre schade wenn sich das ändert.
Aber ich kanns wirklich sooo gut verstehen...meine Schwiemu ruft zwar nicht so an, aber die anderen beiden Enkel sind 2 Tage die Woche bei ihr, und ich mag das nicht...grad weil ihr Mann auch psychisch krank ist...hab aber Angst das sie das voraussetzt und die dann auch ständig vor der Tür steht...aber mal schaun, vielleicht hab ich auch umsonst Angst.
Und meine Mama wollte ja gerne vorm KS warten wenn der Kleine kommt, aber ich will das nicht, und will ein paar Stunden mit meinem Mann und meinem Sohn ganz alleine verbringen, und weiß noch nicht wie ich ihr das beibringe.
Also die Gedanken hast Du nicht alleine.


Das haben wir Gott sei Dank von Anfang an klar gestellt, das wir in der Klinik alleine sein wollen und auch danach zu Hause erst mal nur für uns..und wenn wir denn ne einigermaßen Orga haben dann geben wir grünes Licht für Besuche..Da war sie auch schon übermäßig traurig! Aber das haben wir durch..Haben ihr auch gesagt das wenn sie dann trotzdem denkt einen "Überraschungsbesuch" zu machen das wir sie wieder nach Hause schicken..da sie ja vorher wusste das wir erst mal für uns als eigene Familie sein wollen..Mensch was fürn Terz..Eigentlich möchte man wirklich meinen das die Mütter das eigentlich am besten verstehn müssten, da sie ja schon eigene Kinder haben..aber es sind immer die Mütter die dann wenn Enkelkinder unterwegs sind Probleme machen..die Väter sind cool und warten geduldig..schon komisch..hoffentlich werden wir nicht auch mal so später..

Ich hoffe für euch das das nicht so ist wie mit den anderen enkelkindern..aber da hilft wahrscheinlich auch nix weiter als abzuwarten..ich drück aber die daumen..
cantharellus
1488 Beiträge
21.12.2010 15:25
Oh je....jetzt glaub ich muß ich euch nochmal mit Gesetzesfragen quälen.....
hab die Diskussionen darüber bisher immer nur überflogen, weil ich mich eh noch nicht damit beschäftigt hatte und nur Bahnhof verstanden hab.
Jetzt hab ich den Vormittag damit verbracht, mit dieser Urbia-Behörden-Tip-Seite und links mal einen Plan zu bekommen, aber mir ist so viel unklar

Erstens: Ankündigen der Elternzeit: hab ich das richtig verstanden?
spätestens 7 Wo vor Beginn, sprich also 1 Woche nach Geburt?
Und dann stand da noch, daß der Kündigungsschutz erst ab 8 Wo vor Elternzeitbeginn gilt.....heißt das, wenn ich eher ankündige, darf mir noch gekündigt werden?

Zweitens: Zitat: Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes steht für jeden Lebensmonat
ein Monatsbetrag zur Verfügung. Nutzen die
Eltern die Partnermonate, gibt es also insgesamt maximal
14 Monatsbeträge, ansonsten zwölf Monatsbeträge.
Lebensmonate des Kindes, in denen der Mutter mindestens
für einen Tag Mutterschaftsleistungen (insbesondere Mutterschaftsgeld
der gesetzlichen Krankenversicherung, der
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Dienstbezüge
für Beamtinnen während der Mutterschutzfrist)
zustehen, gelten als Monate, für die die Mutter Elterngeld
bezieht. Die Mutterschaftsleistungen dienen einem ähnlichen
Zweck wie das Elterngeld. Deshalb können diese
Leistungen nicht nebeneinander gewährt werden. Erhält
die Mutter in den ersten beiden Lebensmonaten des Kindes
Mutterschaftsleistungen, werden zwei Elterngeldbezugsmonate
von ihr verbraucht.
Der Vater kann in dieser Zeit für
sich Elterngeld in Anspruch nehmen. Die Gesamtzahl der
den Eltern zustehenden Elterngeldmonate reduziert sich
jedoch um die Anzahl der Monate mit Bezug von Mutterschaftsleistungen.


Hä? Bekommt man nicht immer Mutterschaftsleistungen oder was ist damit gemeint?
Und woher kommen die eigentlich (vom Arbeitgeber?) oder wo muß man das beantragen?
Hat man quasi als einzelner dann definitiv nur 10 Monate bezahltes Elterngeld?

Drittens:Jahresurlaub....für wann gibt es nun noch Urlaubstage....nur nicht genommener oder auch für die Tage des Mutterschutzes?
Und nimmt man den dann nach dem Muschutz vor der Elternzeit oder ganz hintendran?

KK: man soll ja anscheinend das Kind bei dem verdienenden Elternteil bei der Krankenkasse anmelden......heißt das, ich kann das Baby nicht bei meiner KK versichern oder geht es aber bringt irgendwelche Nachteile?

Und Lohnsteuerkarte: macht das nen Unterschied, bei wem das Kind eingetragen wird und muß ich die Karte dafür vom AG zurückfordern? Wenn ja, wann? Sollen die ja seit diesem Jahr irgendwie behalten?
Und das macht jetzt doch auch irgendwie nicht mehr das Einwohnermeldeamt sondern das Finanzamt, oder?

Puuh....tut mir Leid mit den ganzen Fragen...aber hat ehrlich zuerst versucht, es selbst rauszubekommen...ich versteh es einfach nur leider nicht...
Bin so ein Depp bei sowas...

Ach, und was und für wen ist diese Bescheinigung, die man erst ab 33+1 bekommt, von der ihr immer redet?
darüber stand gar nix bei Urbia
cantharellus
1488 Beiträge
21.12.2010 15:30
Oh je...der Beitrag sieht hochgeladen ja echt schlimm aus...sorry....

Hoffe irgendwer erbarmt sich trotzdem...
sTanja
16922 Beiträge
21.12.2010 15:32
@anna: Euch wünsche ich auch ein wunderschönes Fest zu Zweieinhalb
@pittie: Also wenn Ihr das schon durch habt, dann wird sie bestimmt auch sonst irgendwie halbwegs nachgeben. Wir werden nach ein paar Stunden zumindest unsere Eltern ins Kh lassen und dann will ich daheim auch wieder Ruhe, aber dann haben die Omas und Opas den Enekl schon gesehen und es heißt Füße stillhelten, dann darf höchstens noch kommen wer was zu essen bringt und maximal ne halbe Stunde bleibt
@simii: Schön das alles okay ist mit der Kleinen
Aber weißt Du was? Ich kann Dich zwar super gut verstehen das Du Deine Mama im Kh dabei haben willst, aber ich glaube für eine Schwiegermutter ist es bestimmt ein bissel komisch wenn die Mama der Frau dabei sein darf und sie nicht...aber ich will auch keinen Auflauf vorm KS
die.lady
6284 Beiträge
21.12.2010 15:34
Also ich kann Simii verstehen, dass sie gern ihre Mum im Kreissaal dabei haben würde. Ich hätte es auch gern gehabt, aber mein Freund will das nicht. Nicht weil er sie nicht mag - ganz im Gegenteil - die beiden lieben sich.
Aber er meinte, er möchte diesen speziellen Moment mit mir allein erleben und das akzeptiere ich voll und ganz. Und so kommt meine Mum nun nicht mit in den Kreissaal.
21.12.2010 15:40
Oh man, ich war schon wieder im Shopping-Rausch... Gut, ich hatte bisher auch noch nicht so viel gekauft, aber nu ist wirklich erstmal schluss... War mit einer Freundin in Lübeck, weil ich noch ein paar Weihnachtsgeschenke kaufen müsste... Und da hab ich in der Babyabteilung halt gemacht und zwei süße Strampler gekauft, die waren reduziert... hab in Größe 50 noch gar nichts gehabt, und davon soll sie dann einen anbekommen, wenn wir aus dem KH kommen...

Wie macht ihr das eigendlich mit der Kleidung, in so kleinen Größen gibt es ja nix warmes, außer Schneeanzüge... Ich will ja nicht, dass die kleine friert...

Cantha: Ich kann dir da leider gar nicht weiter helfen, ich hab mich mit dem Thema noch gar nicht befasst, aber mir schon die Telefonnummer von der Behörde, die das bearbeitet rausgesucht und wenn was unklar ist, ruf ich einfach da an.

sTanja
16922 Beiträge
21.12.2010 15:43
@cantharellus: ALso alles weiß ich nicht, aber zumindest bei ein paar Sachen kann ich helfen.
Also DIR kann zur Zeit niemand kündigen, Du bist schwanger, dann in MuSchu. Aber wenn entweder Dein Mann Elternzeit nimmt oder Du Deine halt erst später, dann sollte man die nicht zu früh ankündigen, weil der AG einen dann tatsächlich in der Zwischenzeit kündigen könnte.
Und ja, wenn Du direkt nach dem MuSchu Elternzeit nehmen willst, mußt Du die spätestens ne Woche nach der Geburt beim Arbeitgeber anmelden.
Vor der Geburt kannst Du das ja eh nicht formell machen, weil Du die Daten nicht kennst. Da wir aber zur Zeit eh unkündbar sind, sagen die meisten schon früher zumindest mündlich Bescheid.
Und ja, wenn Dein Partner keine Elternzeit nimmt, kriegst Du 8 Wochen Mutterschaftsgeld von KK und Arbeitgeber, und danach noch bis zu 10 Monaten Elterngeld.
Da das Geld aber zum Teil vom AG kommt, würde man ja z.Bsp.wenn ein Zeitvertrag ausgelaufen ist nix kriegen außer dem bissel von der KK, ich glaube in dem Fall greift dann das Elterngeld früher.
KK...keine Ahnung, bei meiner steht nur wenn beide Elternteile bei der TK sind wird das Kind automatisch kostenfrei familienversichert. Weiß auch das ich selber in der Elternzeit beitragsfrei dort versichert bin, aber wo das Kind versichert wird wenn nicht beide Elternteile bei einer Kasse sind hab ich nicht rausgefunden.
Jahresurlaub entfällt nur für die Elternzeit. Und bleibt bis hinterher bestehen falls man nicht mit dem AG vereinbart das er ausbezahlt wird.
Lohnsteuerkarte ist mir dieses Jahr eh ein Rätsel, wir wollen ja auch noch die Steuerklassen ändern.
Bescheinigung ist für das Mutterschaftsgeld.
Pittie84
527 Beiträge
21.12.2010 15:44
Zitat von die.lady:

Also ich kann Simii verstehen, dass sie gern ihre Mum im Kreissaal dabei haben würde. Ich hätte es auch gern gehabt, aber mein Freund will das nicht. Nicht weil er sie nicht mag - ganz im Gegenteil - die beiden lieben sich.
Aber er meinte, er möchte diesen speziellen Moment mit mir allein erleben und das akzeptiere ich voll und ganz. Und so kommt meine Mum nun nicht mit in den Kreissaal.


ich kann das auch gut verstehen, die eigene Mutter bleibt die eigene Mutter, man ist halt nicht die Tochter der Schwiegermutter..so schwer und böse das auch klingt.kann aber auch nachvollziehen das die Schwiegermama dann traurig ist wenn die andere mama dabei sein darf, aber andererseits ist man halt nie sooo dicke wie mit der eigenen mutter..ist doof ja aber lässt sich nicht ändern..wir haben das so gelöst das wir fair play für alle gesgt haben, also keiner im krankenhaus, nur mein freund und ich und das baby..und fertig
die.lady
6284 Beiträge
21.12.2010 15:45
Zitat von Pittie84:

Zitat von die.lady:

Also ich kann Simii verstehen, dass sie gern ihre Mum im Kreissaal dabei haben würde. Ich hätte es auch gern gehabt, aber mein Freund will das nicht. Nicht weil er sie nicht mag - ganz im Gegenteil - die beiden lieben sich.
Aber er meinte, er möchte diesen speziellen Moment mit mir allein erleben und das akzeptiere ich voll und ganz. Und so kommt meine Mum nun nicht mit in den Kreissaal.


ich kann das auch gut verstehen, die eigene Mutter bleibt die eigene Mutter, man ist halt nicht die Tochter der Schwiegermutter..so schwer und böse das auch klingt.kann aber auch nachvollziehen das die Schwiegermama dann traurig ist wenn die andere mama dabei sein darf, aber andererseits ist man halt nie sooo dicke wie mit der eigenen mutter..ist doof ja aber lässt sich nicht ändern..wir haben das so gelöst das wir fair play für alle gesgt haben, also keiner im krankenhaus, nur mein freund und ich und das baby..und fertig


Nur gut, dass meine Schwiegermutter eh kein Interesse daran hätte...
sTanja
16922 Beiträge
21.12.2010 15:46
Zitat von die.lady:

Also ich kann Simii verstehen, dass sie gern ihre Mum im Kreissaal dabei haben würde. Ich hätte es auch gern gehabt, aber mein Freund will das nicht. Nicht weil er sie nicht mag - ganz im Gegenteil - die beiden lieben sich.
Aber er meinte, er möchte diesen speziellen Moment mit mir allein erleben und das akzeptiere ich voll und ganz. Und so kommt meine Mum nun nicht mit in den Kreissaal.


Verstehen kann ich das auch gut, aber ich stells mir für die Schwiegermutter halt auch komisch vor wenn sie nicht darf. Bei uns wärs egal weil ich beide nicht dabeihaben will, bei uns war ich diejenige die den Moment alleine genießen will
Cennet1109
2976 Beiträge
21.12.2010 15:46
Oh man Ladies, irgendwie bin ich heut total sensibel. Ich habe vorhin die Babysachen sortiert und dabei nachgedacht Ich kann mich noch genau erinnern Neujahr 2010... Mein Mann und ich haben uns gewünscht das wir endlich ein Baby bekommen. Und nun hat sich dieser Wunsch echt erfüllt. In ein paar Wochen sind wir zu viert.... Ufffff ich sollte weniger denken.....
die.lady
6284 Beiträge
21.12.2010 15:47
Zitat von Cennet1109:

Oh man Ladies, irgendwie bin ich heut total sensibel. Ich habe vorhin die Babysachen sortiert und dabei nachgedacht Ich kann mich noch genau erinnern Neujahr 2010... Mein Mann und ich haben uns gewünscht das wir endlich ein Baby bekommen. Und nun hat sich dieser Wunsch echt erfüllt. In ein paar Wochen sind wir zu viert.... Ufffff ich sollte weniger denken.....


Wieso zu Viert? Bekommst du Zwillinge???
sTanja
16922 Beiträge
21.12.2010 15:48
@lizzie: Naja Langarmbody, Strumpfhose, Nickystrampler mit Pulli, hab sogar noch ein passendes Nickyjäckchen, nen Fleeceoverall, nen Wintersack und ein Lammfell fürn MaxiCosi...also falls es wirklich kalt ist zieh ich alle Register
Pittie84
527 Beiträge
21.12.2010 15:49
Zitat von sTanja:

@cantharellus: ALso alles weiß ich nicht, aber zumindest bei ein paar Sachen kann ich helfen.
Also DIR kann zur Zeit niemand kündigen, Du bist schwanger, dann in MuSchu. Aber wenn entweder Dein Mann Elternzeit nimmt oder Du Deine halt erst später, dann sollte man die nicht zu früh ankündigen, weil der AG einen dann tatsächlich in der Zwischenzeit kündigen könnte.
Und ja, wenn Du direkt nach dem MuSchu Elternzeit nehmen willst, mußt Du die spätestens ne Woche nach der Geburt beim Arbeitgeber anmelden.
Vor der Geburt kannst Du das ja eh nicht formell machen, weil Du die Daten nicht kennst. Da wir aber zur Zeit eh unkündbar sind, sagen die meisten schon früher zumindest mündlich Bescheid.
Und ja, wenn Dein Partner keine Elternzeit nimmt, kriegst Du 8 Wochen Mutterschaftsgeld von KK und Arbeitgeber, und danach noch bis zu 10 Monaten Elterngeld.
Da das Geld aber zum Teil vom AG kommt, würde man ja z.Bsp.wenn ein Zeitvertrag ausgelaufen ist nix kriegen außer dem bissel von der KK, ich glaube in dem Fall greift dann das Elterngeld früher.
KK...keine Ahnung, bei meiner steht nur wenn beide Elternteile bei der TK sind wird das Kind automatisch kostenfrei familienversichert. Weiß auch das ich selber in der Elternzeit beitragsfrei dort versichert bin, aber wo das Kind versichert wird wenn nicht beide Elternteile bei einer Kasse sind hab ich nicht rausgefunden.
Jahresurlaub entfällt nur für die Elternzeit. Und bleibt bis hinterher bestehen falls man nicht mit dem AG vereinbart das er ausbezahlt wird.
Lohnsteuerkarte ist mir dieses Jahr eh ein Rätsel, wir wollen ja auch noch die Steuerklassen ändern.
Bescheinigung ist für das Mutterschaftsgeld.


Ich glaube wenn beide eine unterschiedliche kasse haben dann kann man wählen unter wen das kind mitversichert sein soll..wurde mir jedenfalls so gesagt.
21.12.2010 15:51
Zitat von cantharellus:

Oh je....jetzt glaub ich muß ich euch nochmal mit Gesetzesfragen quälen.....
hab die Diskussionen darüber bisher immer nur überflogen, weil ich mich eh noch nicht damit beschäftigt hatte und nur Bahnhof verstanden hab.
Jetzt hab ich den Vormittag damit verbracht, mit dieser Urbia-Behörden-Tip-Seite und links mal einen Plan zu bekommen, aber mir ist so viel unklar

Erstens: Ankündigen der Elternzeit: hab ich das richtig verstanden?
spätestens 7 Wo vor Beginn, sprich also 1 Woche nach Geburt?
Und dann stand da noch, daß der Kündigungsschutz erst ab 8 Wo vor Elternzeitbeginn gilt.....heißt das, wenn ich eher ankündige, darf mir noch gekündigt werden?

Zweitens: Zitat: Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes steht für jeden Lebensmonat
ein Monatsbetrag zur Verfügung. Nutzen die
Eltern die Partnermonate, gibt es also insgesamt maximal
14 Monatsbeträge, ansonsten zwölf Monatsbeträge.
Lebensmonate des Kindes, in denen der Mutter mindestens
für einen Tag Mutterschaftsleistungen (insbesondere Mutterschaftsgeld
der gesetzlichen Krankenversicherung, der
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Dienstbezüge
für Beamtinnen während der Mutterschutzfrist)
zustehen, gelten als Monate, für die die Mutter Elterngeld
bezieht. Die Mutterschaftsleistungen dienen einem ähnlichen
Zweck wie das Elterngeld. Deshalb können diese
Leistungen nicht nebeneinander gewährt werden. Erhält
die Mutter in den ersten beiden Lebensmonaten des Kindes
Mutterschaftsleistungen, werden zwei Elterngeldbezugsmonate
von ihr verbraucht.
Der Vater kann in dieser Zeit für
sich Elterngeld in Anspruch nehmen. Die Gesamtzahl der
den Eltern zustehenden Elterngeldmonate reduziert sich
jedoch um die Anzahl der Monate mit Bezug von Mutterschaftsleistungen.


Hä? Bekommt man nicht immer Mutterschaftsleistungen oder was ist damit gemeint?
Und woher kommen die eigentlich (vom Arbeitgeber?) oder wo muß man das beantragen?
Hat man quasi als einzelner dann definitiv nur 10 Monate bezahltes Elterngeld?

Drittens:Jahresurlaub....für wann gibt es nun noch Urlaubstage....nur nicht genommener oder auch für die Tage des Mutterschutzes?
Und nimmt man den dann nach dem Muschutz vor der Elternzeit oder ganz hintendran?

KK: man soll ja anscheinend das Kind bei dem verdienenden Elternteil bei der Krankenkasse anmelden......heißt das, ich kann das Baby nicht bei meiner KK versichern oder geht es aber bringt irgendwelche Nachteile?

Und Lohnsteuerkarte: macht das nen Unterschied, bei wem das Kind eingetragen wird und muß ich die Karte dafür vom AG zurückfordern? Wenn ja, wann? Sollen die ja seit diesem Jahr irgendwie behalten?
Und das macht jetzt doch auch irgendwie nicht mehr das Einwohnermeldeamt sondern das Finanzamt, oder?

Puuh....tut mir Leid mit den ganzen Fragen...aber hat ehrlich zuerst versucht, es selbst rauszubekommen...ich versteh es einfach nur leider nicht...
Bin so ein Depp bei sowas...

Ach, und was und für wen ist diese Bescheinigung, die man erst ab 33+1 bekommt, von der ihr immer redet?
darüber stand gar nix bei Urbia


1. Also, das mit der Elternzeit hast du richtig verstanden. 1 Woche nach Geburt.
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