Oktobermamis´09
15.07.2009 19:48
danke danke
und dann kommen noch Wechselbezäge in creme dazu, eine passende Vase und nen Überwurf zum Abdecken..... alles inclusiv
BOAH bin ich froh, viele sind ffür 450, 470 und 500€ weggegangen - hab voll Glück gehabt
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BOAH bin ich froh, viele sind ffür 450, 470 und 500€ weggegangen - hab voll Glück gehabt
15.07.2009 19:50
Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen
Von Rolf Winkel
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, wird es für Sie langsam Zeit, bei der BKK Gesundheit Ihr Mutterschaftsgeld zu beantragen. Dafür brauchen Sie ein Zeugnis Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme. Dieses kann frühestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin ausgestellt werden. Füllen Sie einfach die Rückseite der Bescheinigung (Antrag) aus und schicken Sie diese an Ihre BKK Gesundheit.
In der Mutterschutzfrist: Arbeitgeber und BKK Gesundheit teilen sich Ihr Gehalt
Sozialversicherte Arbeitnehmerinnen müssen während der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) in der Regel keine finanziellen Nachteile hinnehmen. Sie erhalten netto insgesamt genauso viel wie in den Monaten zuvor. Sie beziehen allerdings ihr Einkommen aus zwei Quellen: Zum einen von der BKK Gesundheit. Diese gewährt das so genannte Mutterschaftsgeld. Zum anderen von Ihrem Arbeitgeber. Dieser zahlt einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Das zahlt die BKK Gesundheit
Das Mutterschaftsgeld beträgt in der Regel 13 € pro Kalendertag (es gibt aber niemals mehr als die Betroffene vorher netto verdient hat). Insgesamt kommen dabei im Normalfall während der gesamten Mutterschutzfrist 1287 € zusammen. Das Mutterschaftsgeld steht jedoch nur Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu. Aus diesem Grund gehen insbesondere diejenigen, die nur einen Mini-Job ausüben und nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse sind, beim Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse in der Regel leer aus.
Wie lange wird das Mutterschaftsgeld gezahlt?
Das Mutterschaftsgeld wird für sechs Wochen vor der Entbindung, für den Entbindungstag und für acht – bei Mehrlings- und Frühgeburten für zwölf – Wochen nach der Entbindung gezahlt.
Wann beginnt die Mutterschutzfrist genau?
Dies können Sie selbst errechnen, wenn Ihnen das Zeugnis Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme über Ihren mutmaßlichen Entbindungstermin vorliegt. Dieses Zeugnis wird Ihnen sieben Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung ausgestellt (dies darf auch nicht früher geschehen). Die Ärzte und Hebammen verwenden dabei einen Vordruck, der von allen gesetzlichen Krankenkassen verwendet wird.
* Beispiel:
Voraussichtlicher Entbindungstag: Montag 25. Juni 2007
Beginn der Mutterschutzfrist: Montag 14. Mai 2007
Letzter Arbeitstag: Freitag 11.Mai 2007
Muss ich das Mutterschaftsgeld beantragen oder wird es von Amts wegen gezahlt?
Nein, ein Antrag ist schon nötig. Füllen Sie einfach die Rückseite der Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin aus und schicken Sie diese an Ihre BKK Gesundheit.
Wird Mutterschaftsgeld bei Frühgeburten kürzer gezahlt?
Nein. Wenn Sie beispielsweise 14 Tage früher entbinden als vorausgesagt, bekommen Sie nach der Entbindung entsprechend 14 Tage länger Mutterschaftsgeld. Die Zeit wird also angehangen. Das muss nicht gesondert beantragt werden, das macht die Kasse automatisch.
Und was ist, wenn das Kind später geboren wird?
Was das Mutterschaftsgeld betrifft, so bekommen Sie unterm Strich länger Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird dann ab dem Entbindungstag noch für acht Wochen gezahlt – auch das muss nicht gesondert beantragt werden.
Das zahlt Ihr Arbeitgeber
Als Arbeitnehmerin sollen Sie in der Mutterschutzfrist keine finanziellen Nachteile erleiden. Dafür sorgt der Zuschuss, den der Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse zahlen muss.
Arbeitgeber sind nach § 14 Abs. 1 Mutterschutzgesetz verpflichtet, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse zu zahlen. Dabei wird das nach der »13- Euro-pro-Tag-Regel« berechnete Mutterschaftsgeld bis zum Netto-Arbeitsentgelt vor der Mutterschutzfrist aufgestockt.
Wie wird der Arbeitgeberzuschuss berechnet?
Dieser fällt umso höher aus, je höher Ihr Einkommen vor der Mutterschutzfrist war. Entscheidend ist dabei, wie viel Sie in den drei abgerechneten Kalendermonaten vor dem Beginn der Mutterschutzfrist netto verdient haben. Überstundenentgelt wird dabei mitgerechnet. Einmalzahlungen (wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld) bleiben aber außen vor. Auch Tage, in denen Sie wegen Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder eines unverschuldeten Arbeitsversäumnis gar nichts oder weniger verdient haben, bleiben außer Betracht.
Dazu ein Beispiel: Die Mutterschutzfrist beginnt am 10. September. Zu diesem Zeitpunkt sind die abgerechneten Monate Juni bis August maßgebend. Sie haben in diesem Zeitraum monatlich jeweils 1500 € netto verdient, insgesamt also 4500 €. Zur Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses pro Kalendertag wird das Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate durch 90 Tage geteilt. Auf den Tag entfallen hier genau 50 €. Davon werden die 13 € Mutterschaftsgeld der Krankenkasse abgezogen. Somit zahlt der Arbeitgeber während der Mutterschutzfrist einen kalendertäglichen Zuschuss von 37 €.
Wichtig ist dabei: Weder der Zuschuss des Arbeitgebers noch das Mutterschaftsgeld sind steuerpflichtig. Es sind davon auch keine Beiträge an die gesetzlichen Sozialversicherungskassen abzuführen. Sie erhalten also beide Beträge brutto für netto.
* Elterngeld
Mutterschaftsgeld beantragen
15.07.2009 19:52
Zitat von starlett12c:
381,00€ plus 159,00€ Versand.....
cool
15.07.2009 19:53
hi!
**besucheuchwiedermalvondennovembermamis**
ich hoffe euch gehts gut!
hab da mal wieder eine frage an euch!
wie war das bei euch.... zu wieviel % haben sich eure FA´s zum outing geäussert?
**besucheuchwiedermalvondennovembermamis**

ich hoffe euch gehts gut!
hab da mal wieder eine frage an euch!
wie war das bei euch.... zu wieviel % haben sich eure FA´s zum outing geäussert?
15.07.2009 19:55
Zitat von elke1:
hi!
**besucheuchwiedermalvondennovembermamis**![]()
ich hoffe euch gehts gut!
hab da mal wieder eine frage an euch!
wie war das bei euch.... zu wieviel % haben sich eure FA´s zum outing geäussert?
Hallöchen

100% darf rein rechtlich gesehen kein Arzt sagen was es wird.Denn wenn es dann wat anderes wird,kannste ihn verklagen

15.07.2009 19:57
bei mir wars erst zu 80 % ein mädchen und joar jetzt ist sie sich sicher das es ein mädchen ist

15.07.2009 20:00
mein Tom war zuerst zu 85% ein Mädchen
aber die letzten beiden US haben eindeutig zu viel für ein Mädchen gezeigt *hihi*

aber die letzten beiden US haben eindeutig zu viel für ein Mädchen gezeigt *hihi*
15.07.2009 20:02
Zitat von Kyra.Tom:
danke elli
ja,bitte war nen bißl lang aber man weiß dann bescheid

15.07.2009 20:04
Zitat von elke1:
hi!
**besucheuchwiedermalvondennovembermamis**![]()
ich hoffe euch gehts gut!
hab da mal wieder eine frage an euch!
wie war das bei euch.... zu wieviel % haben sich eure FA´s zum outing geäussert?
meine ärztin hat nix in prozent gesagt. sie meinte wir können davon ausgehen das es ein junge wird. und ich hab ein bild auf dem man hoden und pipimann sehen kann.
15.07.2009 20:06
bei der FD hat der arzt im kh gesagt, dass es zu 70% ein mädchen ist. und ich hab ihn extra gefragt, ob ich mir da eh sicher sein kann.... er hat ja gesagt...

15.07.2009 20:08
joar dann wird das wohl auch so sein das du ein mädchen bekommst hehe...
15.07.2009 20:11
Zitat von elke1:
bei der FD hat der arzt im kh gesagt, dass es zu 70% ein mädchen ist. und ich hab ihn extra gefragt, ob ich mir da eh sicher sein kann.... er hat ja gesagt...![]()
dann herzlichen glückwunsch zur laura!
15.07.2009 20:11
Zitat von elke1:
bei der FD hat der arzt im kh gesagt, dass es zu 70% ein mädchen ist. und ich hab ihn extra gefragt, ob ich mir da eh sicher sein kann.... er hat ja gesagt...![]()
dann herzlichen glückwunsch zur laura!
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