♡*♡*♡Die Oktoberlies2014 trudeln ein♡*♡*♡
05.03.2014 18:56
Zitat von netty83:
Also bei einem bv bekommt man bis zum Mutterschutz sein Gehalt von Arbeitgeber weiter dieser holt es sich von der Krankenkasse wieder
So war es in meiner letzten ss
Jetzt brauch ich kein bv weil ich ja eh noch in BabyJahr bin
jaja das weiß ich nur hab ich im internet irgedwo mal was gelesen das da von den letzten 3 monaten der durchschnittslohn berechnet wird
05.03.2014 19:02
Zitat von netty83:
Davon hab ich nix gehört
hm ... ich muss da echt nochmal gucken ... das macht mich ganz kirre irgendwie
05.03.2014 19:07
wie mein Chef einfach NICHT zu erreichen ist
ich werd ihm gleich einfach ne SMS schreiben mit kurzen Infos und dass er sich melden soll. kann doch nicht 24h am TElefon hängen...
ich werd ihm gleich einfach ne SMS schreiben mit kurzen Infos und dass er sich melden soll. kann doch nicht 24h am TElefon hängen...
05.03.2014 19:12
Zitat von asliceofmom:
wie mein Chef einfach NICHT zu erreichen istich werd ihm gleich einfach ne SMS schreiben mit kurzen Infos und dass er sich melden soll. kann doch nicht 24h am TElefon hängen...
ohja da haben meine auch immer so ein talent dafür ... als würden sie wissen worums geht
05.03.2014 19:14
kann mir das mal wer in normaldeutsch übersetzen ? ich blick grad gar nix....
(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.
(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes im Sinne der Absätze 1 und 2 zu erlassen.
(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.
(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes im Sinne der Absätze 1 und 2 zu erlassen.
05.03.2014 19:47
Puh, dieses Beamtendeutsch.....
Schau mal hier, ich glaub da ist es relativ gut erklärt???
http://www.experto.de/b2b/personal/lohn-und-gehalt /beschaeftigungsverbot-in-der-schwangerschaft-wie- sie-die-entgeltfortzahlung-berechnen.html
Schau mal hier, ich glaub da ist es relativ gut erklärt???
http://www.experto.de/b2b/personal/lohn-und-gehalt /beschaeftigungsverbot-in-der-schwangerschaft-wie- sie-die-entgeltfortzahlung-berechnen.html
05.03.2014 20:01
eben blödes beamtendeutsch
dein auszug hilft mir leider ned wirklich da steht das mit den 3 monaten zwar auch drin aber bei meinem Gesetzes auszug steht ja was von wegen wo die nicht berücksichtigt werden nur kann ich nicht rauslesen ob da auch krankheit gemeint ist was ja eben bei mir der Fall wäre
hach ist das kompliziert
dein auszug hilft mir leider ned wirklich da steht das mit den 3 monaten zwar auch drin aber bei meinem Gesetzes auszug steht ja was von wegen wo die nicht berücksichtigt werden nur kann ich nicht rauslesen ob da auch krankheit gemeint ist was ja eben bei mir der Fall wäre
hach ist das kompliziert
05.03.2014 20:10
Zitat von Umi:
Zitat von themuff:
Also ich meine das man alles darf was dem Kind natürlich nicht schadet. Das ist aber nicht so wie bei einer Krankschreibung, wo man immer angst hat irgendwo gesehen zu werden was einem Spaß macht. Oder täusche ich mich da
?
nein , mit einem bv must du dich nicht verstecken![]()
Das ist gut zu wissen!
05.03.2014 20:28
Zitat von Masabuana:
Zitat von asliceofmom:
wie mein Chef einfach NICHT zu erreichen istich werd ihm gleich einfach ne SMS schreiben mit kurzen Infos und dass er sich melden soll. kann doch nicht 24h am TElefon hängen...
![]()
ohja da haben meine auch immer so ein talent dafür ... als würden sie wissen worums geht
jetzt hab ich die sms aufm Handy und trau mich nicht anzuschicken...
immer der Gedanke: mit der ss geht was schief, dann hab ich den Job nicht mehr (und den liebe ich)...
Aber gestern hab ich ja auch gesehen dass ich nicht wirklich richtig arbeiten kann mit der Papaya im Bauch.
Und nur daran sollte ich denken. Nicht an Punkt Nr1
05.03.2014 20:36
Zitat von asliceofmom:
Zitat von Masabuana:
Zitat von asliceofmom:
wie mein Chef einfach NICHT zu erreichen istich werd ihm gleich einfach ne SMS schreiben mit kurzen Infos und dass er sich melden soll. kann doch nicht 24h am TElefon hängen...
![]()
ohja da haben meine auch immer so ein talent dafür ... als würden sie wissen worums geht
jetzt hab ich die sms aufm Handy und trau mich nicht anzuschicken...
![]()
immer der Gedanke: mit der ss geht was schief, dann hab ich den Job nicht mehr (und den liebe ich)...
Aber gestern hab ich ja auch gesehen dass ich nicht wirklich richtig arbeiten kann mit der Papaya im Bauch.
Und nur daran sollte ich denken. Nicht an Punkt Nr1![]()
genau nur an papaya denken alle bösen gedanken werden ignoriert und warum hast du dann den job nimmer kündigen kann und darf er dich doch ned
05.03.2014 20:37
Zitat von Masabuana:
Zitat von asliceofmom:
Zitat von Masabuana:
Zitat von asliceofmom:
wie mein Chef einfach NICHT zu erreichen istich werd ihm gleich einfach ne SMS schreiben mit kurzen Infos und dass er sich melden soll. kann doch nicht 24h am TElefon hängen...
![]()
ohja da haben meine auch immer so ein talent dafür ... als würden sie wissen worums geht
jetzt hab ich die sms aufm Handy und trau mich nicht anzuschicken...
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immer der Gedanke: mit der ss geht was schief, dann hab ich den Job nicht mehr (und den liebe ich)...
Aber gestern hab ich ja auch gesehen dass ich nicht wirklich richtig arbeiten kann mit der Papaya im Bauch.
Und nur daran sollte ich denken. Nicht an Punkt Nr1![]()
genau nur an papaya denken alle bösen gedanken werden ignoriert und warum hast du dann den job nimmer kündigen kann und darf er dich doch ned
es geht "nur" im meinen kleinen Nebenjob in ner Kneipe
05.03.2014 20:43
Zitat von SmileOnYourFace:
Was arbeitet ihr denn alle?
ich bin Schauspielschülerin und bis gerade nebenbei Kellnerin/Barkeeperin. Aber wenn ich auf "senden" drücke ist das vorbei
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. Das ist aber nicht so wie bei einer Krankschreibung, wo man immer angst hat irgendwo gesehen zu werden was einem Spaß macht. Oder täusche ich mich da
?