*~*~Februar 2011 Babys~*~*
13.09.2010 09:30
sowas würde mich auch ärgern!
war zwar dein eigener fehler gewesen aber dass es sich da so querstellt! wahnsinn!
war zwar dein eigener fehler gewesen aber dass es sich da so querstellt! wahnsinn!
13.09.2010 09:33
Zitat von Coraline:
Ich meinte nicht, das du dich mit ihm in eine erneute Beziehung begeben sollst. Halte Kontakt, schau dir an, wie er sich verhält, etc. Sag ihm klar, dass wenn er sich was reißt, du den Kontakt abbrichst, weil dir das zuviel ist.
Ich halte es mit meinem Ex auch so...nur netterEr hat alle Freiheiten was seine Tochter angeht, darf auch immer hier sein. Würde er sich aber erneut mal wieder als A*** entpuppen, würde ich den Kontakt abbrechen. Vorerst.
Und du musst dich ja auch nicht auf irhendwas einlassen....wie gesagt, ich fänd es nur schade, wenn er sich wirklich für sein Kind interessieren würde und du es ihm verwehrst. Hier gilt natürlich, dass er sich dir gegenüber gut benimmt. Du musst schauen was für dich funktioniert. Wenn du ihn jetzt noch nicht sehen willst. Dann muss er dir noch zeit geben.... Ach ja, ich find sowas sehr schwierig![]()
ja ich bin mal gespannt was er macht... ich habe schon zu ihm gemeint das ich mich nicht melden werde... er soll mir zeigen das er sich bemüht, sich melden und zeigen das es ihm ernst ist...
verwehren würde ich ihm das krümelchen nie obwohl ich im ersten moment als wir uns getrennt hatten so sauer war das ich echt drüber nach gedacht habe... aber das wäre unfair meinem krümelchen gegenüber
13.09.2010 09:34
Zitat von nölke:
sowas würde mich auch ärgern!
war zwar dein eigener fehler gewesen aber dass es sich da so querstellt! wahnsinn!
Ich musste noch nie großartig kündigugen schreiben, und hbe mir diese von ner Miterseite aus dem Internet geholt, und da stand das auch so, konnte doch nciht wissen das es anders lauten muss.
13.09.2010 09:34
Zitat von mara-marei10:
Guten Morgen die Damen,
haben ja unsere Wohnung im August gekündigt, jetzt hatte ich in das schreiben geschrieben,
hiermit küngigen wir die wohnung blablabla fristgerecht zum 1.8.2010.
Bitte um rückantwort.
Das schreiben ist am 3.8 bei unserem vermieter eingegangen, haben dann jetzt am 8.9 über einen monat später rückantwort bekommen, die wie folgt lautet.
nehme stellung zu ihrer kündigung vom 3.8.2010, da sie die Miete für august ja noch überwiesen haben, denke ich das sie über das kündigungsverhältnis hinaus dort wohnhaft bleiben wollen, ich weise sie darauf hin, das wenn sie das nächste mal kündigen das sie die im mietvertrag verneinbarte kündigungsfrist einhalten.
Hallo????????!!!!!!!!!!!!
Tur ich doch ich will am 1.11.2010 ausziehen,
ich da angerufen, er ist anwalt, hatte seine tipse dran( sorry für den ausdruck)
ich ihr das erklärt, da erzählt sie mir einen von, da würde ja stehen küngige fristgerecht zum 1.8 und nicht am 1.8.2010.
Somit würde das ja bedeuten das wir zum 1.8 ausziehen wollten, und das wäre ja auch gar nciht fristgerecht gewesen usw. ich ihr das dann alles erklärt mich dafür entschuldigt das ich nen formfehler gemacht habe, und das man das zum dann bitte in ein am umändern soll, hab ihr auch noch geasgt das wir schon ne neue wohnung haben und zum 1.11 raus müssen, und das ich ja schwanger bin und blabla.
Sie sagte nur sie reicht es weiter an ihn.
Und tada schreiben am 10.9 im postkasten in dem stand, das er auf meinen anruf vom vortag hinweist, und auch auf die kündigungsfrist und das unsere kündigung vom 1.8 nicht auszureichend währe und wir neu kündigen müssen.
Das heißt wir könnten am 1.1.2011 ausziehen!
Der hat sie doch nciht mehr alle der typ, nur wegen einem kleinen wort, und die erzählt mir am tele, das er aus unserem erstens chreiben her nicht erkennen konnte das wir im november ausziehen wollen!!!
Der spinnt doch!!!!
der ist anwalt, der kann sich doch denken das keiner so doof ist und die kündigung in dem monat schickt wo er auch auszieht, man kann sich doch denken das es anders gemeint ist, und er hat auch unsere tele nummer, und ist oft genug hier am gebäude, und ich habe ja um rückantwort gebeten, die ich über nen monat später bekomme. man hätte doch auch anrufen können wo er das schreiben bekommen hat und eben nachfragen wie das gemeint ist.
Der bekommt nen scheiß von mir, werde mir wenn ich zum arzt muss ein artest holen das ich keine treppen mehr laufen draf, wegen risiko ss oder so. wohnen im 2 stock.
dann geht das unter körperverletzung was er da macht, der kann mich doch mal!!!!!![]()
Ähem, da das Schreiben bei ihm erst am 03.08. eingegangen ist und falsch formuliert ist, ist er rechtlich im Vorteil. Das war schlichtweg zu spät. Und das mit dem Attest kannste dir sparen, das wird dir nichts bringen.
13.09.2010 09:37
Mara Boah....
Was für ein Obera***.... ich hasse solche Leute!!
Zur Kündigung, ich hab mal irgendwo gelesen, dass man seine Kündigung noch fristgerecht bis zum 3. Werktag eines Monats eingerecith hat und das wäre doch am 3.08. wohl noch der Fall gewesen, oder?!
Und wie seiht es mit Nachmieter aus?
Vielleicht ist er auch so abgezockt, dass wenn ihr dann trotzdem ausziehen müsst und doppelt Miete zahlt, er dennoch schon einen neuen Mieter für die Wohnung hat und somit 2 mal Miete kassiert....hattte ich schonmal.
Und könnt ihr euch keinen Anwalt nehmen? Wenn man wenig Geld hat, bekommt man ja auch finanzielle Hilfen...weiß gerad net wies heißt.
@me....upps ich muss mich mal ganz schnell fertig machen und zum FA
Was für ein Obera***.... ich hasse solche Leute!!
Zur Kündigung, ich hab mal irgendwo gelesen, dass man seine Kündigung noch fristgerecht bis zum 3. Werktag eines Monats eingerecith hat und das wäre doch am 3.08. wohl noch der Fall gewesen, oder?!
Und wie seiht es mit Nachmieter aus?
Vielleicht ist er auch so abgezockt, dass wenn ihr dann trotzdem ausziehen müsst und doppelt Miete zahlt, er dennoch schon einen neuen Mieter für die Wohnung hat und somit 2 mal Miete kassiert....hattte ich schonmal.
Und könnt ihr euch keinen Anwalt nehmen? Wenn man wenig Geld hat, bekommt man ja auch finanzielle Hilfen...weiß gerad net wies heißt.
@me....upps ich muss mich mal ganz schnell fertig machen und zum FA
13.09.2010 09:39
tzotzdem sollte er so fair sein es gelten zu lassen.
also wir konnten auch bis zum 5 in einem monat kündigen (also wäre das nicht zu spät).
also wir konnten auch bis zum 5 in einem monat kündigen (also wäre das nicht zu spät).
13.09.2010 09:40
@Nölke
Super, dass du es schaffst, dir eine Auszeit zu gönnen!
@Kristallregen
Wenn er sich geändert hat und für sein Kind da sein will... gute Sache.
Aber wenn das Vertrauen einmal so sehr zerstört ist, kann das ein "Aber ich hab mich doch entschuldigt und geändert!" auch nicht wieder richten... Schau, wie er sich macht und lass nur so viel Kontakt zu, wie dir gut tut.. Aber insgesamt ist es doch trotzdem schön, dass er für sein Kind da sein will.
@mara
Auch, wenn du einen Fehler gemacht hast, er hätte sich ja denken können, dass es so nicht gemeint war und mal 5 Minuten für eine Rückfrage opfern können...
Was'n das für ein Idiot???
@me
5. Monat!!!
13.09.2010 09:41
Zitat von NochNichtMama:
Zitat von mara-marei10:
Guten Morgen die Damen,
haben ja unsere Wohnung im August gekündigt, jetzt hatte ich in das schreiben geschrieben,
hiermit küngigen wir die wohnung blablabla fristgerecht zum 1.8.2010.
Bitte um rückantwort.
Das schreiben ist am 3.8 bei unserem vermieter eingegangen, haben dann jetzt am 8.9 über einen monat später rückantwort bekommen, die wie folgt lautet.
nehme stellung zu ihrer kündigung vom 3.8.2010, da sie die Miete für august ja noch überwiesen haben, denke ich das sie über das kündigungsverhältnis hinaus dort wohnhaft bleiben wollen, ich weise sie darauf hin, das wenn sie das nächste mal kündigen das sie die im mietvertrag verneinbarte kündigungsfrist einhalten.
Hallo????????!!!!!!!!!!!!
Tur ich doch ich will am 1.11.2010 ausziehen,
ich da angerufen, er ist anwalt, hatte seine tipse dran( sorry für den ausdruck)
ich ihr das erklärt, da erzählt sie mir einen von, da würde ja stehen küngige fristgerecht zum 1.8 und nicht am 1.8.2010.
Somit würde das ja bedeuten das wir zum 1.8 ausziehen wollten, und das wäre ja auch gar nciht fristgerecht gewesen usw. ich ihr das dann alles erklärt mich dafür entschuldigt das ich nen formfehler gemacht habe, und das man das zum dann bitte in ein am umändern soll, hab ihr auch noch geasgt das wir schon ne neue wohnung haben und zum 1.11 raus müssen, und das ich ja schwanger bin und blabla.
Sie sagte nur sie reicht es weiter an ihn.
Und tada schreiben am 10.9 im postkasten in dem stand, das er auf meinen anruf vom vortag hinweist, und auch auf die kündigungsfrist und das unsere kündigung vom 1.8 nicht auszureichend währe und wir neu kündigen müssen.
Das heißt wir könnten am 1.1.2011 ausziehen!
Der hat sie doch nciht mehr alle der typ, nur wegen einem kleinen wort, und die erzählt mir am tele, das er aus unserem erstens chreiben her nicht erkennen konnte das wir im november ausziehen wollen!!!
Der spinnt doch!!!!
der ist anwalt, der kann sich doch denken das keiner so doof ist und die kündigung in dem monat schickt wo er auch auszieht, man kann sich doch denken das es anders gemeint ist, und er hat auch unsere tele nummer, und ist oft genug hier am gebäude, und ich habe ja um rückantwort gebeten, die ich über nen monat später bekomme. man hätte doch auch anrufen können wo er das schreiben bekommen hat und eben nachfragen wie das gemeint ist.
Der bekommt nen scheiß von mir, werde mir wenn ich zum arzt muss ein artest holen das ich keine treppen mehr laufen draf, wegen risiko ss oder so. wohnen im 2 stock.
dann geht das unter körperverletzung was er da macht, der kann mich doch mal!!!!!![]()
Ähem, da das Schreiben bei ihm erst am 03.08. eingegangen ist und falsch formuliert ist, ist er rechtlich im Vorteil. Das war schlichtweg zu spät. Und das mit dem Attest kannste dir sparen, das wird dir nichts bringen.
nicht böse sein aber ich unterschreib das mal weil ich auch beim Anwalt gelernt hab und ich finde auch dass das Schreiben erst mal zu spät eingegangen ist, dann sollte man ne Kündigung immer per Einschreiben schicken damit man was in der Hand hat und das dritte ist nun mal dass du einen Formfehler drin hast, du hast nunmal zum 01.08. und nicht zum 01.11. drin stehen gehabt... damit ist das ganze unwirksam... ist leider so und steht dick und fett im BGB
13.09.2010 09:41
Zitat von NochNichtMama:
Zitat von mara-marei10:
Guten Morgen die Damen,
haben ja unsere Wohnung im August gekündigt, jetzt hatte ich in das schreiben geschrieben,
hiermit küngigen wir die wohnung blablabla fristgerecht zum 1.8.2010.
Bitte um rückantwort.
Das schreiben ist am 3.8 bei unserem vermieter eingegangen, haben dann jetzt am 8.9 über einen monat später rückantwort bekommen, die wie folgt lautet.
nehme stellung zu ihrer kündigung vom 3.8.2010, da sie die Miete für august ja noch überwiesen haben, denke ich das sie über das kündigungsverhältnis hinaus dort wohnhaft bleiben wollen, ich weise sie darauf hin, das wenn sie das nächste mal kündigen das sie die im mietvertrag verneinbarte kündigungsfrist einhalten.
Hallo????????!!!!!!!!!!!!
Tur ich doch ich will am 1.11.2010 ausziehen,
ich da angerufen, er ist anwalt, hatte seine tipse dran( sorry für den ausdruck)
ich ihr das erklärt, da erzählt sie mir einen von, da würde ja stehen küngige fristgerecht zum 1.8 und nicht am 1.8.2010.
Somit würde das ja bedeuten das wir zum 1.8 ausziehen wollten, und das wäre ja auch gar nciht fristgerecht gewesen usw. ich ihr das dann alles erklärt mich dafür entschuldigt das ich nen formfehler gemacht habe, und das man das zum dann bitte in ein am umändern soll, hab ihr auch noch geasgt das wir schon ne neue wohnung haben und zum 1.11 raus müssen, und das ich ja schwanger bin und blabla.
Sie sagte nur sie reicht es weiter an ihn.
Und tada schreiben am 10.9 im postkasten in dem stand, das er auf meinen anruf vom vortag hinweist, und auch auf die kündigungsfrist und das unsere kündigung vom 1.8 nicht auszureichend währe und wir neu kündigen müssen.
Das heißt wir könnten am 1.1.2011 ausziehen!
Der hat sie doch nciht mehr alle der typ, nur wegen einem kleinen wort, und die erzählt mir am tele, das er aus unserem erstens chreiben her nicht erkennen konnte das wir im november ausziehen wollen!!!
Der spinnt doch!!!!
der ist anwalt, der kann sich doch denken das keiner so doof ist und die kündigung in dem monat schickt wo er auch auszieht, man kann sich doch denken das es anders gemeint ist, und er hat auch unsere tele nummer, und ist oft genug hier am gebäude, und ich habe ja um rückantwort gebeten, die ich über nen monat später bekomme. man hätte doch auch anrufen können wo er das schreiben bekommen hat und eben nachfragen wie das gemeint ist.
Der bekommt nen scheiß von mir, werde mir wenn ich zum arzt muss ein artest holen das ich keine treppen mehr laufen draf, wegen risiko ss oder so. wohnen im 2 stock.
dann geht das unter körperverletzung was er da macht, der kann mich doch mal!!!!!![]()
Ähem, da das Schreiben bei ihm erst am 03.08. eingegangen ist und falsch formuliert ist, ist er rechtlich im Vorteil. Das war schlichtweg zu spät. Und das mit dem Attest kannste dir sparen, das wird dir nichts bringen.
man hat bis zum 5 werktag eines monats zeit die Kündigung einzureichen. Das weiß ich noch von der Wohnungsbaugesellschaft wo ich meine erste wohnung drüber hatte.
Und ich habe um rückantwort gebeten, was nicht beinhaltet, das das über nen monat später ist, vor allem wenn man mir dann sagt, das man aus dem schreiben nicht ersehen konnte wann wir ausziehen wollen. >Dann hätte er auch direkt antworten müssen.
13.09.2010 09:41
Zitat von nölke:
tzotzdem sollte er so fair sein es gelten zu lassen.
also wir konnten auch bis zum 5 in einem monat kündigen (also wäre das nicht zu spät).
Fair wäre es, ist ja klar. Es ist aber schlichtweg sein Recht. Er muss ja immerhin dann die Kosten einer Leerstandswohnung tragen. Und außerdem, wenn das einer macht, könnten ja alle so kommen.
13.09.2010 09:45
Zitat von mara-marei10:
Zitat von NochNichtMama:
Zitat von mara-marei10:
Guten Morgen die Damen,
haben ja unsere Wohnung im August gekündigt, jetzt hatte ich in das schreiben geschrieben,
hiermit küngigen wir die wohnung blablabla fristgerecht zum 1.8.2010.
Bitte um rückantwort.
Das schreiben ist am 3.8 bei unserem vermieter eingegangen, haben dann jetzt am 8.9 über einen monat später rückantwort bekommen, die wie folgt lautet.
nehme stellung zu ihrer kündigung vom 3.8.2010, da sie die Miete für august ja noch überwiesen haben, denke ich das sie über das kündigungsverhältnis hinaus dort wohnhaft bleiben wollen, ich weise sie darauf hin, das wenn sie das nächste mal kündigen das sie die im mietvertrag verneinbarte kündigungsfrist einhalten.
Hallo????????!!!!!!!!!!!!
Tur ich doch ich will am 1.11.2010 ausziehen,
ich da angerufen, er ist anwalt, hatte seine tipse dran( sorry für den ausdruck)
ich ihr das erklärt, da erzählt sie mir einen von, da würde ja stehen küngige fristgerecht zum 1.8 und nicht am 1.8.2010.
Somit würde das ja bedeuten das wir zum 1.8 ausziehen wollten, und das wäre ja auch gar nciht fristgerecht gewesen usw. ich ihr das dann alles erklärt mich dafür entschuldigt das ich nen formfehler gemacht habe, und das man das zum dann bitte in ein am umändern soll, hab ihr auch noch geasgt das wir schon ne neue wohnung haben und zum 1.11 raus müssen, und das ich ja schwanger bin und blabla.
Sie sagte nur sie reicht es weiter an ihn.
Und tada schreiben am 10.9 im postkasten in dem stand, das er auf meinen anruf vom vortag hinweist, und auch auf die kündigungsfrist und das unsere kündigung vom 1.8 nicht auszureichend währe und wir neu kündigen müssen.
Das heißt wir könnten am 1.1.2011 ausziehen!
Der hat sie doch nciht mehr alle der typ, nur wegen einem kleinen wort, und die erzählt mir am tele, das er aus unserem erstens chreiben her nicht erkennen konnte das wir im november ausziehen wollen!!!
Der spinnt doch!!!!
der ist anwalt, der kann sich doch denken das keiner so doof ist und die kündigung in dem monat schickt wo er auch auszieht, man kann sich doch denken das es anders gemeint ist, und er hat auch unsere tele nummer, und ist oft genug hier am gebäude, und ich habe ja um rückantwort gebeten, die ich über nen monat später bekomme. man hätte doch auch anrufen können wo er das schreiben bekommen hat und eben nachfragen wie das gemeint ist.
Der bekommt nen scheiß von mir, werde mir wenn ich zum arzt muss ein artest holen das ich keine treppen mehr laufen draf, wegen risiko ss oder so. wohnen im 2 stock.
dann geht das unter körperverletzung was er da macht, der kann mich doch mal!!!!!![]()
Ähem, da das Schreiben bei ihm erst am 03.08. eingegangen ist und falsch formuliert ist, ist er rechtlich im Vorteil. Das war schlichtweg zu spät. Und das mit dem Attest kannste dir sparen, das wird dir nichts bringen.
man hat bis zum 5 werktag eines monats zeit die Kündigung einzureichen. Das weiß ich noch von der Wohnungsbaugesellschaft wo ich meine erste wohnung drüber hatte.
Und ich habe um rückantwort gebeten, was nicht beinhaltet, das das über nen monat später ist, vor allem wenn man mir dann sagt, das man aus dem schreiben nicht ersehen konnte wann wir ausziehen wollen. >Dann hätte er auch direkt antworten müssen.
Du hast geschrieben, dass ihr zum 01.08. kündigt-> das ist falsch. Wo steht denn bitte geschrieben, dass er sich das denken muss, was ihr meint?? Und das mit dem 5. stimmt leider auch nicht.
13.09.2010 09:47
Zitat von mara-marei10:
ich habe es per einschreiben geschickt
das problem ist nur wirklich das er recht hat...
und wenn ihr kein gutes verhältnis o. ä. hattet und er nicht so kulant zu seinen mietern ist ist es leider sein gutes recht....
ich hatte tausende solche fälle schon auf meinem tisch damals beim anwalt liegen... leider...
13.09.2010 09:51
Zitat von NochNichtMama:
Du hast geschrieben, dass ihr zum 01.08. kündigt-> das ist falsch. Wo steht denn bitte geschrieben, dass er sich das denken muss, was ihr meint?? Und das mit dem 5. stimmt leider auch nicht.
*Unterschreib*
das mit dem bis wann man kündigen kann ist doch von mietvertrag zu mietvertrag unterschiedlich?
bei mir steht auch drin zum ersten eines monats. und das ist die norm.
das mit dem bis zum dritten werktag... ich hoffe ihr vertut euch da nicht weil das eigentlich nur bei mietzahlungen zutrifft...
13.09.2010 09:53
Zitat von Kristallregen:
Zitat von NochNichtMama:
Du hast geschrieben, dass ihr zum 01.08. kündigt-> das ist falsch. Wo steht denn bitte geschrieben, dass er sich das denken muss, was ihr meint?? Und das mit dem 5. stimmt leider auch nicht.
*Unterschreib*
das mit dem bis wann man kündigen kann ist doch von mietvertrag zu mietvertrag unterschiedlich?
bei mir steht auch drin zum ersten eines monats. und das ist die norm.
das mit dem bis zum dritten werktag... ich hoffe ihr vertut euch da nicht weil das eigentlich nur bei mietzahlungen zutrifft...
Gesetzlich ist es bis zum dritten WERKtag eines Monats, da zählt halt auch Samstag dazu. Das vergessen die meisten. Auch wenn die Kündigung rechtzeitig einging, sie war einfach falsch formuliert. Keiner muss das so akzeptieren, auch mit der größten Kulanz nicht.
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Er hat alle Freiheiten was seine Tochter angeht, darf auch immer hier sein. Würde er sich aber erneut mal wieder als A*** entpuppen, würde ich den Kontakt abbrechen. Vorerst.