Mütter- und Schwangerenforum

Vater der Kinder kaum sieht möchte mit ihm verreisen

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Chrysopelea
17352 Beiträge
15.01.2026 18:12
Zitat von nilou:

Für die Ferien ist das eine reguläre Umgangslänge. Auch für dieses Alter.
Und er darf natürlich auch für das Kind buchen und braucht dafür nicht die Zustimmung der Mutter bei gemeinsamen Sorgerecht. In seinem Umgangszeiten entscheidet er. Ausnahmen nur bei Risikolöndern etc.

In den Urlaub mitfliegen: nicht nur das ich das nie machen würde, ich finde das schon etwas schräg und extrem kontrollierend. V.a. wenn es dafür keine gravierenden Gründe gibt.

Und klar das Kind hängt sehr an der Mutter. Das ist beim Umgang aber kein Argument.

Und ja, der Vater macht es anders, achtet weniger auf Grenzen etc. Aber ehrlich: das ist sehr häufig so das der umgangselternteil das viel weniger macht als der Hauptbetreuende (er muss es im Alltag ja auch nicht durchsetzen und ausbaden ) Spielt aber keine Rolle solange wir hier nicht auch über gravierendes Reden.

Bis zu den Ferien ist noch Zeit. Ich würde jetzt aktiv an die Videotelefonie gehen. Das kann das Kind dann auch im Urlaub mit der Mutter machen.

Heimweh bzw. das Vermissen des jeweils abwesenden Elternteils ist bei Trennungskindern leider nicht ungewöhnlichlich. Es liegt dann an den jeweils anwesenden Elternteil das aufzufangen. Im Idealfall schaut man im Vorfeld wie man es reduzieren kann. Aber da müssen leiden eben auch beide mitmachen.


Allerdings muss der Vater ERST die Umgangszeit klären und DANN Urlaub buchen. Er kann doch nicht einfach auf gut Glück eine Reise buchen, theoretisch könnte die Mutter eine Reise in der gleichen Zeit gebucht haben...
Natürlich liegt es beim Vater, ob er den Umgang am Strand, in den Bergen oder auf Balkonien verbringt, aber der Zeitraum muss trotzdem von beiden Eltern einvernehmlich bestimmt werden. Von mir aus mit angemessener Frist für eine Rückmeldung, wenn man Frühbucherrabatt o.ä. nutzen möchte.
Aber zu sagen ich will von x bis y Umgang und wenn die Mutter das nicht passend findet (z.b. weil die Übernachtungen langsam gesteigert werden sollen), dann zu sagen "das muss aber genau so in der Länge, ich habe schon gebucht ", das geht nicht!
nilou
14757 Beiträge
15.01.2026 18:23
Zitat von Chrysopelea:

Zitat von nilou:

Für die Ferien ist das eine reguläre Umgangslänge. Auch für dieses Alter.
Und er darf natürlich auch für das Kind buchen und braucht dafür nicht die Zustimmung der Mutter bei gemeinsamen Sorgerecht. In seinem Umgangszeiten entscheidet er. Ausnahmen nur bei Risikolöndern etc.

In den Urlaub mitfliegen: nicht nur das ich das nie machen würde, ich finde das schon etwas schräg und extrem kontrollierend. V.a. wenn es dafür keine gravierenden Gründe gibt.

Und klar das Kind hängt sehr an der Mutter. Das ist beim Umgang aber kein Argument.

Und ja, der Vater macht es anders, achtet weniger auf Grenzen etc. Aber ehrlich: das ist sehr häufig so das der umgangselternteil das viel weniger macht als der Hauptbetreuende (er muss es im Alltag ja auch nicht durchsetzen und ausbaden ) Spielt aber keine Rolle solange wir hier nicht auch über gravierendes Reden.

Bis zu den Ferien ist noch Zeit. Ich würde jetzt aktiv an die Videotelefonie gehen. Das kann das Kind dann auch im Urlaub mit der Mutter machen.

Heimweh bzw. das Vermissen des jeweils abwesenden Elternteils ist bei Trennungskindern leider nicht ungewöhnlichlich. Es liegt dann an den jeweils anwesenden Elternteil das aufzufangen. Im Idealfall schaut man im Vorfeld wie man es reduzieren kann. Aber da müssen leiden eben auch beide mitmachen.


Allerdings muss der Vater ERST die Umgangszeit klären und DANN Urlaub buchen. Er kann doch nicht einfach auf gut Glück eine Reise buchen, theoretisch könnte die Mutter eine Reise in der gleichen Zeit gebucht haben...
Natürlich liegt es beim Vater, ob er den Umgang am Strand, in den Bergen oder auf Balkonien verbringt, aber der Zeitraum muss trotzdem von beiden Eltern einvernehmlich bestimmt werden. Von mir aus mit angemessener Frist für eine Rückmeldung, wenn man Frühbucherrabatt o.ä. nutzen möchte.
Aber zu sagen ich will von x bis y Umgang und wenn die Mutter das nicht passend findet (z.b. weil die Übernachtungen langsam gesteigert werden sollen), dann zu sagen "das muss aber genau so in der Länge, ich habe schon gebucht ", das geht nicht!


Die Zeit scheint doch bei einem Gespräch beim Jugendamt besprochen worden zu sein. Und das es zeitlich nicht passt lese ich nirgendwo raus.

Also die zeitliche Lage habe ich als geklärt angesehen und deshalb nicht als Problem gesehen bei der Buchung.
Anonym 1 (212241)
62 Beiträge
15.01.2026 18:25
Zitat von Chrysopelea:

Zitat von nilou:

Für die Ferien ist das eine reguläre Umgangslänge. Auch für dieses Alter.
Und er darf natürlich auch für das Kind buchen und braucht dafür nicht die Zustimmung der Mutter bei gemeinsamen Sorgerecht. In seinem Umgangszeiten entscheidet er. Ausnahmen nur bei Risikolöndern etc.

In den Urlaub mitfliegen: nicht nur das ich das nie machen würde, ich finde das schon etwas schräg und extrem kontrollierend. V.a. wenn es dafür keine gravierenden Gründe gibt.

Und klar das Kind hängt sehr an der Mutter. Das ist beim Umgang aber kein Argument.

Und ja, der Vater macht es anders, achtet weniger auf Grenzen etc. Aber ehrlich: das ist sehr häufig so das der umgangselternteil das viel weniger macht als der Hauptbetreuende (er muss es im Alltag ja auch nicht durchsetzen und ausbaden ) Spielt aber keine Rolle solange wir hier nicht auch über gravierendes Reden.

Bis zu den Ferien ist noch Zeit. Ich würde jetzt aktiv an die Videotelefonie gehen. Das kann das Kind dann auch im Urlaub mit der Mutter machen.

Heimweh bzw. das Vermissen des jeweils abwesenden Elternteils ist bei Trennungskindern leider nicht ungewöhnlichlich. Es liegt dann an den jeweils anwesenden Elternteil das aufzufangen. Im Idealfall schaut man im Vorfeld wie man es reduzieren kann. Aber da müssen leiden eben auch beide mitmachen.


Allerdings muss der Vater ERST die Umgangszeit klären und DANN Urlaub buchen. Er kann doch nicht einfach auf gut Glück eine Reise buchen, theoretisch könnte die Mutter eine Reise in der gleichen Zeit gebucht haben...
Natürlich liegt es beim Vater, ob er den Umgang am Strand, in den Bergen oder auf Balkonien verbringt, aber der Zeitraum muss trotzdem von beiden Eltern einvernehmlich bestimmt werden. Von mir aus mit angemessener Frist für eine Rückmeldung, wenn man Frühbucherrabatt o.ä. nutzen möchte.
Aber zu sagen ich will von x bis y Umgang und wenn die Mutter das nicht passend findet (z.b. weil die Übernachtungen langsam gesteigert werden sollen), dann zu sagen "das muss aber genau so in der Länge, ich habe schon gebucht ", das geht nicht!

Danke, wie gesagt ich weiß es nicht sicher. Aber ich denke mir eben, wenn man die Flugzeiten schon genau weiß, dann hat man wohl auch gebucht. Allerdings bin ich mir garnicht mehr sicher ob das jetzt wirklich so wird. Als sie gestern videotelefoniert haben sagte mein Kind zu ihm das er gerne mal wieder mit dem Flugzeug fliegen will. Und vom vater kam so garkeine Andeutung das das bald der fall sein wird. Fand ich eigenartig. Aber mir sollst recht sein. Wir werden sehen wie es kommt.
Anonym 1 (212241)
62 Beiträge
15.01.2026 18:30
Zitat von nilou:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von nilou:

Für die Ferien ist das eine reguläre Umgangslänge. Auch für dieses Alter.
Und er darf natürlich auch für das Kind buchen und braucht dafür nicht die Zustimmung der Mutter bei gemeinsamen Sorgerecht. In seinem Umgangszeiten entscheidet er. Ausnahmen nur bei Risikolöndern etc.

In den Urlaub mitfliegen: nicht nur das ich das nie machen würde, ich finde das schon etwas schräg und extrem kontrollierend. V.a. wenn es dafür keine gravierenden Gründe gibt.

Und klar das Kind hängt sehr an der Mutter. Das ist beim Umgang aber kein Argument.

Und ja, der Vater macht es anders, achtet weniger auf Grenzen etc. Aber ehrlich: das ist sehr häufig so das der umgangselternteil das viel weniger macht als der Hauptbetreuende (er muss es im Alltag ja auch nicht durchsetzen und ausbaden ) Spielt aber keine Rolle solange wir hier nicht auch über gravierendes Reden.

Bis zu den Ferien ist noch Zeit. Ich würde jetzt aktiv an die Videotelefonie gehen. Das kann das Kind dann auch im Urlaub mit der Mutter machen.

Heimweh bzw. das Vermissen des jeweils abwesenden Elternteils ist bei Trennungskindern leider nicht ungewöhnlichlich. Es liegt dann an den jeweils anwesenden Elternteil das aufzufangen. Im Idealfall schaut man im Vorfeld wie man es reduzieren kann. Aber da müssen leiden eben auch beide mitmachen.


Allerdings muss der Vater ERST die Umgangszeit klären und DANN Urlaub buchen. Er kann doch nicht einfach auf gut Glück eine Reise buchen, theoretisch könnte die Mutter eine Reise in der gleichen Zeit gebucht haben...
Natürlich liegt es beim Vater, ob er den Umgang am Strand, in den Bergen oder auf Balkonien verbringt, aber der Zeitraum muss trotzdem von beiden Eltern einvernehmlich bestimmt werden. Von mir aus mit angemessener Frist für eine Rückmeldung, wenn man Frühbucherrabatt o.ä. nutzen möchte.
Aber zu sagen ich will von x bis y Umgang und wenn die Mutter das nicht passend findet (z.b. weil die Übernachtungen langsam gesteigert werden sollen), dann zu sagen "das muss aber genau so in der Länge, ich habe schon gebucht ", das geht nicht!


Die Zeit scheint doch bei einem Gespräch beim Jugendamt besprochen worden zu sein. Und das es zeitlich nicht passt lese ich nirgendwo raus.

Also die zeitliche Lage habe ich als geklärt angesehen und deshalb nicht als Problem gesehen bei der Buchung.

Er hatte mir mitgeteilt das er das Kind mit in den Urlaub nehmen möchte in den sommerferien. Bis zu dem Gespräch beim Jugendamt hatte er mir aber keinen Termin mitgeteilt. Und ich wusste auch nicht das es 10 tage sind.
Wie ihr lesen könnt, läuft unsere Kommunikation nicht so wirklich gut. Deswegen haben wir auch alle halbe Jahr ein "zusammenarbeitsgespräch" mit dem Jugendamt, auf meinen Wunsch hin. Welches er das erste mal ständig verschoben hat (5 Monate nach dem ersten Termin kam es dann zustande) beim letzten Mal hat er auch verschoben, aber da waren es nur 2 Wochen.
nilou
14757 Beiträge
15.01.2026 18:30
Macht doch eine Jahresplanung für längere Umgänge. Das macht ja schon wegen der eigenen Urlaubsplanung/-Einreichung beim Arbeitgeber Sinn.

Und grundsätzlich wäre eine schriftliche Vereinbarung zur generellen Umgangsregelung sinnvoll. Auch was gilt wenn ein Umgang ausfällt.

Das scheint es bei euch nicht zu geben.
Chrysopelea
17352 Beiträge
15.01.2026 18:31
Zitat von nilou:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von nilou:

Für die Ferien ist das eine reguläre Umgangslänge. Auch für dieses Alter.
Und er darf natürlich auch für das Kind buchen und braucht dafür nicht die Zustimmung der Mutter bei gemeinsamen Sorgerecht. In seinem Umgangszeiten entscheidet er. Ausnahmen nur bei Risikolöndern etc.

In den Urlaub mitfliegen: nicht nur das ich das nie machen würde, ich finde das schon etwas schräg und extrem kontrollierend. V.a. wenn es dafür keine gravierenden Gründe gibt.

Und klar das Kind hängt sehr an der Mutter. Das ist beim Umgang aber kein Argument.

Und ja, der Vater macht es anders, achtet weniger auf Grenzen etc. Aber ehrlich: das ist sehr häufig so das der umgangselternteil das viel weniger macht als der Hauptbetreuende (er muss es im Alltag ja auch nicht durchsetzen und ausbaden ) Spielt aber keine Rolle solange wir hier nicht auch über gravierendes Reden.

Bis zu den Ferien ist noch Zeit. Ich würde jetzt aktiv an die Videotelefonie gehen. Das kann das Kind dann auch im Urlaub mit der Mutter machen.

Heimweh bzw. das Vermissen des jeweils abwesenden Elternteils ist bei Trennungskindern leider nicht ungewöhnlichlich. Es liegt dann an den jeweils anwesenden Elternteil das aufzufangen. Im Idealfall schaut man im Vorfeld wie man es reduzieren kann. Aber da müssen leiden eben auch beide mitmachen.


Allerdings muss der Vater ERST die Umgangszeit klären und DANN Urlaub buchen. Er kann doch nicht einfach auf gut Glück eine Reise buchen, theoretisch könnte die Mutter eine Reise in der gleichen Zeit gebucht haben...
Natürlich liegt es beim Vater, ob er den Umgang am Strand, in den Bergen oder auf Balkonien verbringt, aber der Zeitraum muss trotzdem von beiden Eltern einvernehmlich bestimmt werden. Von mir aus mit angemessener Frist für eine Rückmeldung, wenn man Frühbucherrabatt o.ä. nutzen möchte.
Aber zu sagen ich will von x bis y Umgang und wenn die Mutter das nicht passend findet (z.b. weil die Übernachtungen langsam gesteigert werden sollen), dann zu sagen "das muss aber genau so in der Länge, ich habe schon gebucht ", das geht nicht!


Die Zeit scheint doch bei einem Gespräch beim Jugendamt besprochen worden zu sein. Und das es zeitlich nicht passt lese ich nirgendwo raus.

Also die zeitliche Lage habe ich als geklärt angesehen und deshalb nicht als Problem gesehen bei der Buchung.


Ich habe es so verstanden, dass die Mutter ein Problem mit der Anzahl der Übernachtungen hat und der Zeitraum eben deshalb NICHT geklärt ist, er aber trotzdem schon Flüge gebucht hat
Anonym 1 (212241)
62 Beiträge
15.01.2026 18:42
Zitat von nilou:

Macht doch eine Jahresplanung für längere Umgänge. Das macht ja schon wegen der eigenen Urlaubsplanung/-Einreichung beim Arbeitgeber Sinn.

Und grundsätzlich wäre eine schriftliche Vereinbarung zur generellen Umgangsregelung sinnvoll. Auch was gilt wenn ein Umgang ausfällt.

Das scheint es bei euch nicht zu geben.

Das wäre mir auch das liebste, aber er sagt immer er kann das nicht so planen. Ich wünsche mir eine feste Regelung. Und wenn er mir sagt :alle 3 Monate und zu Geburtstagen oder was auch immer. Hauptsache es ist geregelt. Wie gesagt so wie es im Moment ist, sagt er mir wann er kommt und so ist das dann. Ich habe ihm aber auch gesagt das es eben sein kann das wir in der zeit keinen zeit haben wenn es zu kurzfristig wird. Damit muss er dann halt leben
nilou
14757 Beiträge
15.01.2026 18:45
Zitat von Anonym 1 (212241):

Zitat von nilou:

Macht doch eine Jahresplanung für längere Umgänge. Das macht ja schon wegen der eigenen Urlaubsplanung/-Einreichung beim Arbeitgeber Sinn.

Und grundsätzlich wäre eine schriftliche Vereinbarung zur generellen Umgangsregelung sinnvoll. Auch was gilt wenn ein Umgang ausfällt.

Das scheint es bei euch nicht zu geben.

Das wäre mir auch das liebste, aber er sagt immer er kann das nicht so planen. Ich wünsche mir eine feste Regelung. Und wenn er mir sagt :alle 3 Monate und zu Geburtstagen oder was auch immer. Hauptsache es ist geregelt. Wie gesagt so wie es im Moment ist, sagt er mir wann er kommt und so ist das dann. Ich habe ihm aber auch gesagt das es eben sein kann das wir in der zeit keinen zeit haben wenn es zu kurzfristig wird. Damit muss er dann halt leben


Zumindest über die Urlaubszeit muss er es ja sagen können. Er muss ja auch Urlaub beim Arbeitgeber beantragen.

Ich würde da einfach mal einen groben Entwurf machen, z.B. jetzt für dieses Jahr und ihm schicken.
Anonym 1 (212241)
62 Beiträge
15.01.2026 18:50
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (212241):

Zitat von nilou:

Macht doch eine Jahresplanung für längere Umgänge. Das macht ja schon wegen der eigenen Urlaubsplanung/-Einreichung beim Arbeitgeber Sinn.

Und grundsätzlich wäre eine schriftliche Vereinbarung zur generellen Umgangsregelung sinnvoll. Auch was gilt wenn ein Umgang ausfällt.

Das scheint es bei euch nicht zu geben.

Das wäre mir auch das liebste, aber er sagt immer er kann das nicht so planen. Ich wünsche mir eine feste Regelung. Und wenn er mir sagt :alle 3 Monate und zu Geburtstagen oder was auch immer. Hauptsache es ist geregelt. Wie gesagt so wie es im Moment ist, sagt er mir wann er kommt und so ist das dann. Ich habe ihm aber auch gesagt das es eben sein kann das wir in der zeit keinen zeit haben wenn es zu kurzfristig wird. Damit muss er dann halt leben


Zumindest über die Urlaubszeit muss er es ja sagen können. Er muss ja auch Urlaub beim Arbeitgeber beantragen.

Ich würde da einfach mal einen groben Entwurf machen, z.B. jetzt für dieses Jahr und ihm schicken.

Können und wollen sind beim ihm leider zwei paar Schuhe, wenn er was will dann geht das. Wenn ich planen möchte kann er es immer noch nicht sagen. Er hält sich gern alle Möglichkeiten offen.
nilou
14757 Beiträge
15.01.2026 18:57
Dann werde aktiver und mach ihm einen Entwurf. Das er gar nichts planen und sagen kann musst du nicht hinnehmen. Wenn er nicht in der Lage ist grob was zu planen hat er einfach Pech wenn er dann ankommt. Insbesondere bei Umgängen in den Ferien.

Es gibt einen der es macht und einen der es mitmacht.

Bei uns hat am Ende der verbindliche Umgangsbeschluss Ruhe reingebracht. Es erleichtert auch die Kommunikation da Diskussionspotential weg fällt. Und v.a. ist es für die Kinder wichtig.
Anonym 1 (212241)
62 Beiträge
15.01.2026 19:08
Zitat von nilou:

Dann werde aktiver und mach ihm einen Entwurf. Das er gar nichts planen und sagen kann musst du nicht hinnehmen. Wenn er nicht in der Lage ist grob was zu planen hat er einfach Pech wenn er dann ankommt. Insbesondere bei Umgängen in den Ferien.

Es gibt einen der es macht und einen der es mitmacht.

Bei uns hat am Ende der verbindliche Umgangsbeschluss Ruhe reingebracht. Es erleichtert auch die Kommunikation da Diskussionspotential weg fällt. Und v.a. ist es für die Kinder wichtig.

Das will ich ja erreichen, unter anderem durch die Gespräche mit dem Jugendamt. Aber da diese freiwillig sind, und davon nichts als "beweis" vor Gericht oder anderweitig verwendet werden kann MUSS er garnichts. Wenn ich eine festgelegte Regelung will muss das vors Gericht
nilou
14757 Beiträge
15.01.2026 19:12
Zitat von Anonym 1 (212241):

Zitat von nilou:

Dann werde aktiver und mach ihm einen Entwurf. Das er gar nichts planen und sagen kann musst du nicht hinnehmen. Wenn er nicht in der Lage ist grob was zu planen hat er einfach Pech wenn er dann ankommt. Insbesondere bei Umgängen in den Ferien.

Es gibt einen der es macht und einen der es mitmacht.

Bei uns hat am Ende der verbindliche Umgangsbeschluss Ruhe reingebracht. Es erleichtert auch die Kommunikation da Diskussionspotential weg fällt. Und v.a. ist es für die Kinder wichtig.

Das will ich ja erreichen, unter anderem durch die Gespräche mit dem Jugendamt. Aber da diese freiwillig sind, und davon nichts als "beweis" vor Gericht oder anderweitig verwendet werden kann MUSS er garnichts. Wenn ich eine festgelegte Regelung will muss das vors Gericht


Richtig, verbindlich wird es nur durch das Gericht.

Aber was spricht dagegen für dieses Jahr jetzt eine grobe Planung aufzustellen und ihn zu schicken? Zumindest die Ferienzeiten müsst ihr doch irgendwie absprechen. Und zwar nicht 2 Wochen vorher. Ihr müsst doch beide auch Urlaub bei euren Jobs planen. Das läuft bei uns Anfang‘ des Jahres für das ganze Jahr was die längeren Zeiten (ab 2 Wochen) betrifft.

Spätestens wenn das Kind in die Schule kommt seit ihr an die Ferienzeiten gebunden. Und jetzt dürften ja Kitaschließzeiten sein.
Anonym 1 (212241)
62 Beiträge
15.01.2026 19:25
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (212241):

Zitat von nilou:

Dann werde aktiver und mach ihm einen Entwurf. Das er gar nichts planen und sagen kann musst du nicht hinnehmen. Wenn er nicht in der Lage ist grob was zu planen hat er einfach Pech wenn er dann ankommt. Insbesondere bei Umgängen in den Ferien.

Es gibt einen der es macht und einen der es mitmacht.

Bei uns hat am Ende der verbindliche Umgangsbeschluss Ruhe reingebracht. Es erleichtert auch die Kommunikation da Diskussionspotential weg fällt. Und v.a. ist es für die Kinder wichtig.

Das will ich ja erreichen, unter anderem durch die Gespräche mit dem Jugendamt. Aber da diese freiwillig sind, und davon nichts als "beweis" vor Gericht oder anderweitig verwendet werden kann MUSS er garnichts. Wenn ich eine festgelegte Regelung will muss das vors Gericht


Richtig, verbindlich wird es nur durch das Gericht.

Aber was spricht dagegen für dieses Jahr jetzt eine grobe Planung aufzustellen und ihn zu schicken? Zumindest die Ferienzeiten müsst ihr doch irgendwie absprechen. Und zwar nicht 2 Wochen vorher. Ihr müsst doch beide auch Urlaub bei euren Jobs planen. Das läuft bei uns Anfang‘ des Jahres für das ganze Jahr was die längeren Zeiten (ab 2 Wochen) betrifft.

Spätestens wenn das Kind in die Schule kommt seit ihr an die Ferienzeiten gebunden. Und jetzt dürften ja Kitaschließzeiten sein.

Ich bin ausser was den Sommerurlaub angeht flexibel, reicht also wenn ich so 2-3 Monate vorher den Urlaub beantrage. Sommerurlaub ist vorgegeben. Den kann ich nicht beeinflussen. Wie es bei ihm läuft weiß ich nicht. Zum Glück gibt es hier einen ausweichkindergarten wenn unserer geschlossen hat. Ansonsten bräuchte ich garnicht mehr über arbeiten nachdenken. Und später muss das Kind dann eben in den ferienhort.
Zum Verständnis: wenn ich ihn fragen würde "du kannst du das Kind in dem und dem Zeitraum nehmen, würde er (so meine Erfahrung seit der Trennung) so tun, als hätte er keine zeit. Egal um welchen Zeitraum es sich handelt. Nur weil er mir damit einen "gefallen" tun würde.
Wenn er aber was möchte, dann muss ich zusehen das es klappt. Weil er ja so furchtbar viel zu tun hat, und trotz seines wahnsinnig stressigem Leben versucht zeit für sein Kind zu finden. Sein Lieblingssatz: "Ich mach doch alles was ich kann" das war er übrigens auch schon vor der Trennung bzw dem Umzug.

nilou
14757 Beiträge
15.01.2026 19:28
Zitat von Anonym 1 (212241):

Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (212241):

Zitat von nilou:

Dann werde aktiver und mach ihm einen Entwurf. Das er gar nichts planen und sagen kann musst du nicht hinnehmen. Wenn er nicht in der Lage ist grob was zu planen hat er einfach Pech wenn er dann ankommt. Insbesondere bei Umgängen in den Ferien.

Es gibt einen der es macht und einen der es mitmacht.

Bei uns hat am Ende der verbindliche Umgangsbeschluss Ruhe reingebracht. Es erleichtert auch die Kommunikation da Diskussionspotential weg fällt. Und v.a. ist es für die Kinder wichtig.

Das will ich ja erreichen, unter anderem durch die Gespräche mit dem Jugendamt. Aber da diese freiwillig sind, und davon nichts als "beweis" vor Gericht oder anderweitig verwendet werden kann MUSS er garnichts. Wenn ich eine festgelegte Regelung will muss das vors Gericht


Richtig, verbindlich wird es nur durch das Gericht.

Aber was spricht dagegen für dieses Jahr jetzt eine grobe Planung aufzustellen und ihn zu schicken? Zumindest die Ferienzeiten müsst ihr doch irgendwie absprechen. Und zwar nicht 2 Wochen vorher. Ihr müsst doch beide auch Urlaub bei euren Jobs planen. Das läuft bei uns Anfang‘ des Jahres für das ganze Jahr was die längeren Zeiten (ab 2 Wochen) betrifft.

Spätestens wenn das Kind in die Schule kommt seit ihr an die Ferienzeiten gebunden. Und jetzt dürften ja Kitaschließzeiten sein.

Ich bin ausser was den Sommerurlaub angeht flexibel, reicht also wenn ich so 2-3 Monate vorher den Urlaub beantrage. Sommerurlaub ist vorgegeben. Den kann ich nicht beeinflussen. Wie es bei ihm läuft weiß ich nicht. Zum Glück gibt es hier einen ausweichkindergarten wenn unserer geschlossen hat. Ansonsten bräuchte ich garnicht mehr über arbeiten nachdenken. Und später muss das Kind dann eben in den ferienhort.
Zum Verständnis: wenn ich ihn fragen würde "du kannst du das Kind in dem und dem Zeitraum nehmen, würde er (so meine Erfahrung seit der Trennung) so tun, als hätte er keine zeit. Egal um welchen Zeitraum es sich handelt. Nur weil er mir damit einen "gefallen" tun würde.
Wenn er aber was möchte, dann muss ich zusehen das es klappt. Weil er ja so furchtbar viel zu tun hat, und trotz seines wahnsinnig stressigem Leben versucht zeit für sein Kind zu finden. Sein Lieblingssatz: "Ich mach doch alles was ich kann" das war er übrigens auch schon vor der Trennung bzw dem Umzug.


Du machst es dir selber schwer. Warum machst du das mit? Das musst du nicht.
YellowBird
3977 Beiträge
15.01.2026 19:32
Zitat von born-in-helsinki:

Zitat von Anonym 1 (212241):

Zitat von born-in-helsinki:

Wenn dir 10 tage zu lang sind, wäre ein Kompromiss, das sie nur 5-7 Tage weg wären?
Mein grosser war das erste mal für 5 tage bei den Großeltern alleine als er 4/5 war.
War alleinerziehend ohne Familie und war total am ende.
Die grosseltern wohnen 5h entfernt.

Ansonsten würde ich schauen ob eure Familie vielleicht mitfliegt, aber in ein anderes hotel geht, so das er mit seinem kind täglich was machen kann?

Zu dem letzten Absatz...
Ähm nein, erstens habe ich in der zeit keinen urlaub, zweitens fehlen mir die finanziellen Mittel. Und drittens einfach.. nein?! Ich soll also mit ihm in den Urlaub fahren um einen umgang zu ermöglichen? Danke, aber nein danke.
Er kann nicht weniger tage fahren weil, laut ihm, alles schon gebucht/geplant ist. Natürlich ohne mich vorher zu fragen.

Nein du sollst nicht in den Urlaub fahren um deinem ex den Umgang zu ermöglichen, sondern um es vielleicht einfacher für dein kind zu machen. Deswegen sage ich doch auch, anderes hotel oder herberge um sich weitestgehend aus dem weg zu gehen. Und ob du die mittel und wege hast, kann ich leider nicht wissen
Du hast um Meinungen bzw vielleicht Lösungen gefragt, und das war meine. Einfach eine idee, wie es für dein kind einfacher ist, als 10 tage plus Abholung etc getrennt zu sein von euch
Weiss nicht wieso du mich dann jetzt so anmachen musst.


Sie hat dich doch gar nicht angemacht.
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