Vater der Kinder kaum sieht möchte mit ihm verreisen
15.01.2026 19:36
Zitat von nilou:
Für die Ferien ist das eine reguläre Umgangslänge. Auch für dieses Alter.
Und er darf natürlich auch für das Kind buchen und braucht dafür nicht die Zustimmung der Mutter bei gemeinsamen Sorgerecht. In seinem Umgangszeiten entscheidet er. Ausnahmen nur bei Risikolöndern etc.
In den Urlaub mitfliegen: nicht nur das ich das nie machen würde, ich finde das schon etwas schräg und extrem kontrollierend. V.a. wenn es dafür keine gravierenden Gründe gibt.
Und klar das Kind hängt sehr an der Mutter. Das ist beim Umgang aber kein Argument.
Und ja, der Vater macht es anders, achtet weniger auf Grenzen etc. Aber ehrlich: das ist sehr häufig so das der umgangselternteil das viel weniger macht als der Hauptbetreuende (er muss es im Alltag ja auch nicht durchsetzen und ausbaden) Spielt aber keine Rolle solange wir hier nicht auch über gravierendes Reden.
Bis zu den Ferien ist noch Zeit. Ich würde jetzt aktiv an die Videotelefonie gehen. Das kann das Kind dann auch im Urlaub mit der Mutter machen.
Heimweh bzw. das Vermissen des jeweils abwesenden Elternteils ist bei Trennungskindern leider nicht ungewöhnlichlich. Es liegt dann an den jeweils anwesenden Elternteil das aufzufangen. Im Idealfall schaut man im Vorfeld wie man es reduzieren kann. Aber da müssen leiden eben auch beide mitmachen.
Das stimmt nicht.
15.01.2026 19:39
Zitat von YellowBird:
Zitat von nilou:
Für die Ferien ist das eine reguläre Umgangslänge. Auch für dieses Alter.
Und er darf natürlich auch für das Kind buchen und braucht dafür nicht die Zustimmung der Mutter bei gemeinsamen Sorgerecht. In seinem Umgangszeiten entscheidet er. Ausnahmen nur bei Risikolöndern etc.
In den Urlaub mitfliegen: nicht nur das ich das nie machen würde, ich finde das schon etwas schräg und extrem kontrollierend. V.a. wenn es dafür keine gravierenden Gründe gibt.
Und klar das Kind hängt sehr an der Mutter. Das ist beim Umgang aber kein Argument.
Und ja, der Vater macht es anders, achtet weniger auf Grenzen etc. Aber ehrlich: das ist sehr häufig so das der umgangselternteil das viel weniger macht als der Hauptbetreuende (er muss es im Alltag ja auch nicht durchsetzen und ausbaden) Spielt aber keine Rolle solange wir hier nicht auch über gravierendes Reden.
Bis zu den Ferien ist noch Zeit. Ich würde jetzt aktiv an die Videotelefonie gehen. Das kann das Kind dann auch im Urlaub mit der Mutter machen.
Heimweh bzw. das Vermissen des jeweils abwesenden Elternteils ist bei Trennungskindern leider nicht ungewöhnlichlich. Es liegt dann an den jeweils anwesenden Elternteil das aufzufangen. Im Idealfall schaut man im Vorfeld wie man es reduzieren kann. Aber da müssen leiden eben auch beide mitmachen.
Das stimmt nicht.
Wie schon geschrieben bezieht sich diese Aussage auf die Zeiten im Rahmen seines Umgangs.
15.01.2026 19:39
Zitat von nilou:
Zitat von Anonym 1 (212241):
Zitat von nilou:
Zitat von Anonym 1 (212241):
...
Richtig, verbindlich wird es nur durch das Gericht.
Aber was spricht dagegen für dieses Jahr jetzt eine grobe Planung aufzustellen und ihn zu schicken? Zumindest die Ferienzeiten müsst ihr doch irgendwie absprechen. Und zwar nicht 2 Wochen vorher. Ihr müsst doch beide auch Urlaub bei euren Jobs planen. Das läuft bei uns Anfang‘ des Jahres für das ganze Jahr was die längeren Zeiten (ab 2 Wochen) betrifft.
Spätestens wenn das Kind in die Schule kommt seit ihr an die Ferienzeiten gebunden. Und jetzt dürften ja Kitaschließzeiten sein.
Ich bin ausser was den Sommerurlaub angeht flexibel, reicht also wenn ich so 2-3 Monate vorher den Urlaub beantrage. Sommerurlaub ist vorgegeben. Den kann ich nicht beeinflussen. Wie es bei ihm läuft weiß ich nicht. Zum Glück gibt es hier einen ausweichkindergarten wenn unserer geschlossen hat. Ansonsten bräuchte ich garnicht mehr über arbeiten nachdenken. Und später muss das Kind dann eben in den ferienhort.
Zum Verständnis: wenn ich ihn fragen würde "du kannst du das Kind in dem und dem Zeitraum nehmen, würde er (so meine Erfahrung seit der Trennung) so tun, als hätte er keine zeit. Egal um welchen Zeitraum es sich handelt. Nur weil er mir damit einen "gefallen" tun würde.
Wenn er aber was möchte, dann muss ich zusehen das es klappt. Weil er ja so furchtbar viel zu tun hat, und trotz seines wahnsinnig stressigem Leben versucht zeit für sein Kind zu finden. Sein Lieblingssatz: "Ich mach doch alles was ich kann" das war er übrigens auch schon vor der Trennung bzw dem Umzug.
Du machst es dir selber schwer. Warum machst du das mit? Das musst du nicht.
Weil ich von allen gesagt bekomme das ich zusehen muss das der Umgang stattfindet. Das es in meiner Verantwortung liegt es zu ermöglichen. So zumindest mein Gefühl. Und ich bin keiner der Stress oder gar Streit sucht. Und will immer alles friedlich lösen. Es macht mich nur so müde. Und sauer. Es macht mich sauer. Ich wollte nie übers Gericht gehen, aber langsam bleibt mir nicht mehr viel übrig. Wenn ich den seelenfrieden von mir und meinem Kind erhalten will müssen klare Absprachen her, an die sich dann auch gehalten werden.
15.01.2026 19:42
Zitat von nilou:
Zitat von YellowBird:
Zitat von nilou:
Für die Ferien ist das eine reguläre Umgangslänge. Auch für dieses Alter.
Und er darf natürlich auch für das Kind buchen und braucht dafür nicht die Zustimmung der Mutter bei gemeinsamen Sorgerecht. In seinem Umgangszeiten entscheidet er. Ausnahmen nur bei Risikolöndern etc.
In den Urlaub mitfliegen: nicht nur das ich das nie machen würde, ich finde das schon etwas schräg und extrem kontrollierend. V.a. wenn es dafür keine gravierenden Gründe gibt.
Und klar das Kind hängt sehr an der Mutter. Das ist beim Umgang aber kein Argument.
Und ja, der Vater macht es anders, achtet weniger auf Grenzen etc. Aber ehrlich: das ist sehr häufig so das der umgangselternteil das viel weniger macht als der Hauptbetreuende (er muss es im Alltag ja auch nicht durchsetzen und ausbaden) Spielt aber keine Rolle solange wir hier nicht auch über gravierendes Reden.
Bis zu den Ferien ist noch Zeit. Ich würde jetzt aktiv an die Videotelefonie gehen. Das kann das Kind dann auch im Urlaub mit der Mutter machen.
Heimweh bzw. das Vermissen des jeweils abwesenden Elternteils ist bei Trennungskindern leider nicht ungewöhnlichlich. Es liegt dann an den jeweils anwesenden Elternteil das aufzufangen. Im Idealfall schaut man im Vorfeld wie man es reduzieren kann. Aber da müssen leiden eben auch beide mitmachen.
Das stimmt nicht.
Wie schon geschrieben bezieht sich diese Aussage auf die Zeiten im Rahmen seines Umgangs.
Das ist völlig egal. Er darf nicht ohne Zustimmung der Mutter 10 Tage lang (ein erheblicher Zeitraum für ein vierjähriges Kind!) ins Ausland reisen, auch nicht, wenn es ein sicheres Land ist.
15.01.2026 19:43
Zitat von Anonym 1 (212241):
Zitat von nilou:
Zitat von Anonym 1 (212241):
Zitat von nilou:
...
Ich bin ausser was den Sommerurlaub angeht flexibel, reicht also wenn ich so 2-3 Monate vorher den Urlaub beantrage. Sommerurlaub ist vorgegeben. Den kann ich nicht beeinflussen. Wie es bei ihm läuft weiß ich nicht. Zum Glück gibt es hier einen ausweichkindergarten wenn unserer geschlossen hat. Ansonsten bräuchte ich garnicht mehr über arbeiten nachdenken. Und später muss das Kind dann eben in den ferienhort.
Zum Verständnis: wenn ich ihn fragen würde "du kannst du das Kind in dem und dem Zeitraum nehmen, würde er (so meine Erfahrung seit der Trennung) so tun, als hätte er keine zeit. Egal um welchen Zeitraum es sich handelt. Nur weil er mir damit einen "gefallen" tun würde.
Wenn er aber was möchte, dann muss ich zusehen das es klappt. Weil er ja so furchtbar viel zu tun hat, und trotz seines wahnsinnig stressigem Leben versucht zeit für sein Kind zu finden. Sein Lieblingssatz: "Ich mach doch alles was ich kann" das war er übrigens auch schon vor der Trennung bzw dem Umzug.
Du machst es dir selber schwer. Warum machst du das mit? Das musst du nicht.
Weil ich von allen gesagt bekomme das ich zusehen muss das der Umgang stattfindet. Das es in meiner Verantwortung liegt es zu ermöglichen. So zumindest mein Gefühl. Und ich bin keiner der Stress oder gar Streit sucht. Und will immer alles friedlich lösen. Es macht mich nur so müde. Und sauer. Es macht mich sauer. Ich wollte nie übers Gericht gehen, aber langsam bleibt mir nicht mehr viel übrig. Wenn ich den seelenfrieden von mir und meinem Kind erhalten will müssen klare Absprachen her, an die sich dann auch gehalten werden.
Nein musst du nicht. Ist nicht deine Verantwortung.
Mein Rat aus eigener Erfahrung: gerichtlicher Umgangsbeschluss und an den erstmal ganz fix halten. Wenn es läuft und auch die Kommunikation / Abstimmung besser läuft kann man auch mal Ausnahmen machen. Aber erstmal Routine und Ruhe reinbringen.
Und wenn er das nicht will / sich nicht daran hält wird irgendwann der Kontakt im Sande verlaufen. Aber das ist seine Verantwortung, nicht deine.
15.01.2026 19:45
Zitat von YellowBird:
Zitat von nilou:
Zitat von YellowBird:
Zitat von nilou:
Für die Ferien ist das eine reguläre Umgangslänge. Auch für dieses Alter.
Und er darf natürlich auch für das Kind buchen und braucht dafür nicht die Zustimmung der Mutter bei gemeinsamen Sorgerecht. In seinem Umgangszeiten entscheidet er. Ausnahmen nur bei Risikolöndern etc.
In den Urlaub mitfliegen: nicht nur das ich das nie machen würde, ich finde das schon etwas schräg und extrem kontrollierend. V.a. wenn es dafür keine gravierenden Gründe gibt.
Und klar das Kind hängt sehr an der Mutter. Das ist beim Umgang aber kein Argument.
Und ja, der Vater macht es anders, achtet weniger auf Grenzen etc. Aber ehrlich: das ist sehr häufig so das der umgangselternteil das viel weniger macht als der Hauptbetreuende (er muss es im Alltag ja auch nicht durchsetzen und ausbaden) Spielt aber keine Rolle solange wir hier nicht auch über gravierendes Reden.
Bis zu den Ferien ist noch Zeit. Ich würde jetzt aktiv an die Videotelefonie gehen. Das kann das Kind dann auch im Urlaub mit der Mutter machen.
Heimweh bzw. das Vermissen des jeweils abwesenden Elternteils ist bei Trennungskindern leider nicht ungewöhnlichlich. Es liegt dann an den jeweils anwesenden Elternteil das aufzufangen. Im Idealfall schaut man im Vorfeld wie man es reduzieren kann. Aber da müssen leiden eben auch beide mitmachen.
Das stimmt nicht.
Wie schon geschrieben bezieht sich diese Aussage auf die Zeiten im Rahmen seines Umgangs.
Das ist völlig egal. Er darf nicht ohne Zustimmung der Mutter 10 Tage lang (ein erheblicher Zeitraum für ein vierjähriges Kind!) ins Ausland reisen, auch nicht, wenn es ein sicheres Land ist.
Ich weiß auf jeden Fall das er eine Vollmacht von mir braucht, davon hat er aber noch nichts gesagt. Und ich denke ich werde es einfach aussitzen und warten bis er es erwähnt.
15.01.2026 19:48
Zitat von YellowBird:
Zitat von nilou:
Zitat von YellowBird:
Zitat von nilou:
Für die Ferien ist das eine reguläre Umgangslänge. Auch für dieses Alter.
Und er darf natürlich auch für das Kind buchen und braucht dafür nicht die Zustimmung der Mutter bei gemeinsamen Sorgerecht. In seinem Umgangszeiten entscheidet er. Ausnahmen nur bei Risikolöndern etc.
In den Urlaub mitfliegen: nicht nur das ich das nie machen würde, ich finde das schon etwas schräg und extrem kontrollierend. V.a. wenn es dafür keine gravierenden Gründe gibt.
Und klar das Kind hängt sehr an der Mutter. Das ist beim Umgang aber kein Argument.
Und ja, der Vater macht es anders, achtet weniger auf Grenzen etc. Aber ehrlich: das ist sehr häufig so das der umgangselternteil das viel weniger macht als der Hauptbetreuende (er muss es im Alltag ja auch nicht durchsetzen und ausbaden) Spielt aber keine Rolle solange wir hier nicht auch über gravierendes Reden.
Bis zu den Ferien ist noch Zeit. Ich würde jetzt aktiv an die Videotelefonie gehen. Das kann das Kind dann auch im Urlaub mit der Mutter machen.
Heimweh bzw. das Vermissen des jeweils abwesenden Elternteils ist bei Trennungskindern leider nicht ungewöhnlichlich. Es liegt dann an den jeweils anwesenden Elternteil das aufzufangen. Im Idealfall schaut man im Vorfeld wie man es reduzieren kann. Aber da müssen leiden eben auch beide mitmachen.
Das stimmt nicht.
Wie schon geschrieben bezieht sich diese Aussage auf die Zeiten im Rahmen seines Umgangs.
Das ist völlig egal. Er darf nicht ohne Zustimmung der Mutter 10 Tage lang (ein erheblicher Zeitraum für ein vierjähriges Kind!) ins Ausland reisen, auch nicht, wenn es ein sicheres Land ist.
Sie haben geteiltes Sorgerecht. Im Rahmen seines Umganges hat er das Aufenthaltsbestimmungsrecht. 10 Tage sind im Umgang in Ferienzeiten völlig normal. Auch für ein vierjähriges Kind. Reisevollmacht braucht es sicher bei Flugreisen. Aber die darf man nicht einfach verweigern.
Würde ja im Umkehrschluss bedeuten das Mutter oder Vater mitbestimmen dürfen wie/wo der andere seinen Umgang macht.
Auf welche Quellen beziehst du dich bei deinen Aussagen?
15.01.2026 19:50
Wäre ich selbst in deiner Situation, hätte ich sicher Schwierigkeiten, das so klar umzusetzen, aber so von Außen betrachtet:
10 Tage sind lang. Urlaubsort scheint sehr weit weg zu sein, sodass bei der Erkenntnis, dass es doch zu lang ist, ein "zur Mama bringen" kaum möglich ist. -> ich würde es nicht erlauben. Dass der Vater schon gebucht hat, ist nicht dein Problem.
So ein Urlaub ist keine Alltagsentscheidung.
10 Tage sind lang. Urlaubsort scheint sehr weit weg zu sein, sodass bei der Erkenntnis, dass es doch zu lang ist, ein "zur Mama bringen" kaum möglich ist. -> ich würde es nicht erlauben. Dass der Vater schon gebucht hat, ist nicht dein Problem.
So ein Urlaub ist keine Alltagsentscheidung.
15.01.2026 19:58
Zitat von nilou:
Zitat von YellowBird:
Zitat von nilou:
Zitat von YellowBird:
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Wie schon geschrieben bezieht sich diese Aussage auf die Zeiten im Rahmen seines Umgangs.
Das ist völlig egal. Er darf nicht ohne Zustimmung der Mutter 10 Tage lang (ein erheblicher Zeitraum für ein vierjähriges Kind!) ins Ausland reisen, auch nicht, wenn es ein sicheres Land ist.
Sie haben geteiltes Sorgerecht. Im Rahmen seines Umganges hat er das Aufenthaltsbestimmungsrecht. 10 Tage sind im Umgang in Ferienzeiten völlig normal. Auch für ein vierjähriges Kind. Reisevollmacht braucht es sicher bei Flugreisen. Aber die darf man nicht einfach verweigern.
Würde ja im Umkehrschluss bedeuten das Mutter oder Vater mitbestimmen dürfen wie/wo der andere seinen Umgang macht.
Auf welche Quellen beziehst du dich bei deinen Aussagen?
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1687.html
Weitere Erklärungen dazu von einer Kanzlei ( https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/gemeinsames -sorgerecht-urlaub/#urlaub )
Zitat:
Die zentrale Vorschrift ist § 1687 BGB. Diese regelt die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts bei Getrenntleben. Nach dieser Vorschrift müssen die Getrenntlebenden bei wichtigen Entscheidungen bezüglich des Kindes übereinstimmen. Davon abzugrenzen sind die Entscheidungen des täglichen Lebens, die von demjenigen zu treffen sind, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält.
Ein Urlaub gehört grundsätzlich in die erste Kategorie. Dennoch sind Urlaube bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts jeweils im Einzelfall zu überprüfen. Dazu gehört die Betrachtung des kulturellen und verwandtschaftlichen Umfelds des Kindes, seines Alters und seiner Gesundheit. Urlaube sind regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen Lebens und haben gegebenenfalls einen starken Einfluss auf das Kind. Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen.
15.01.2026 20:11
Zitat von YellowBird:
Zitat von nilou:
Zitat von YellowBird:
Zitat von nilou:
...
Das ist völlig egal. Er darf nicht ohne Zustimmung der Mutter 10 Tage lang (ein erheblicher Zeitraum für ein vierjähriges Kind!) ins Ausland reisen, auch nicht, wenn es ein sicheres Land ist.
Sie haben geteiltes Sorgerecht. Im Rahmen seines Umganges hat er das Aufenthaltsbestimmungsrecht. 10 Tage sind im Umgang in Ferienzeiten völlig normal. Auch für ein vierjähriges Kind. Reisevollmacht braucht es sicher bei Flugreisen. Aber die darf man nicht einfach verweigern.
Würde ja im Umkehrschluss bedeuten das Mutter oder Vater mitbestimmen dürfen wie/wo der andere seinen Umgang macht.
Auf welche Quellen beziehst du dich bei deinen Aussagen?
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1687.html
Weitere Erklärungen dazu von einer Kanzlei ( https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/gemeinsames -sorgerecht-urlaub/#urlaub )
Zitat:
Die zentrale Vorschrift ist § 1687 BGB. Diese regelt die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts bei Getrenntleben. Nach dieser Vorschrift müssen die Getrenntlebenden bei wichtigen Entscheidungen bezüglich des Kindes übereinstimmen. Davon abzugrenzen sind die Entscheidungen des täglichen Lebens, die von demjenigen zu treffen sind, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält.
Ein Urlaub gehört grundsätzlich in die erste Kategorie. Dennoch sind Urlaube bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts jeweils im Einzelfall zu überprüfen. Dazu gehört die Betrachtung des kulturellen und verwandtschaftlichen Umfelds des Kindes, seines Alters und seiner Gesundheit. Urlaube sind regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen Lebens und haben gegebenenfalls einen starken Einfluss auf das Kind. Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen.
Danke dir, das ist wirklich hilfreich!
15.01.2026 20:17
Zitat von Anonym 1 (212241):
Zitat von YellowBird:
Zitat von nilou:
Zitat von YellowBird:
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Sie haben geteiltes Sorgerecht. Im Rahmen seines Umganges hat er das Aufenthaltsbestimmungsrecht. 10 Tage sind im Umgang in Ferienzeiten völlig normal. Auch für ein vierjähriges Kind. Reisevollmacht braucht es sicher bei Flugreisen. Aber die darf man nicht einfach verweigern.
Würde ja im Umkehrschluss bedeuten das Mutter oder Vater mitbestimmen dürfen wie/wo der andere seinen Umgang macht.
Auf welche Quellen beziehst du dich bei deinen Aussagen?
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1687.html
Weitere Erklärungen dazu von einer Kanzlei ( https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/gemeinsames -sorgerecht-urlaub/#urlaub )
Zitat:
Die zentrale Vorschrift ist § 1687 BGB. Diese regelt die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts bei Getrenntleben. Nach dieser Vorschrift müssen die Getrenntlebenden bei wichtigen Entscheidungen bezüglich des Kindes übereinstimmen. Davon abzugrenzen sind die Entscheidungen des täglichen Lebens, die von demjenigen zu treffen sind, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält.
Ein Urlaub gehört grundsätzlich in die erste Kategorie. Dennoch sind Urlaube bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts jeweils im Einzelfall zu überprüfen. Dazu gehört die Betrachtung des kulturellen und verwandtschaftlichen Umfelds des Kindes, seines Alters und seiner Gesundheit. Urlaube sind regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen Lebens und haben gegebenenfalls einen starken Einfluss auf das Kind. Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen.
Danke dir, das ist wirklich hilfreich!
Dabei gilt jedoch auch, dass die Sorgeberechtigten nach § 1684 Abs. 2 BGB alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Sorgeberechtigten beeinträchtigt. Verweigert ein Berechtigter grundlos die Zustimmung – oder nur, um das Verhältnis des Kindes zum anderen Berechtigten zu stören – handelt er nicht im Sinne des Kindeswohls. In diesem Fall kann das Familiengericht ihn zu rechtskonformen Verhalten verurteilen. Wenn das Familiengericht zum Ergebnis kommt, dass es dem Kindeswohl nicht widerspricht, mit einem der Elternteile allein in den Urlaub zu fahren, kann es einen entsprechenden Beschluss erlassen.
15.01.2026 20:17
Zitat von Anonym 1 (212241):
Zitat von YellowBird:
Zitat von nilou:
Zitat von YellowBird:
...
Sie haben geteiltes Sorgerecht. Im Rahmen seines Umganges hat er das Aufenthaltsbestimmungsrecht. 10 Tage sind im Umgang in Ferienzeiten völlig normal. Auch für ein vierjähriges Kind. Reisevollmacht braucht es sicher bei Flugreisen. Aber die darf man nicht einfach verweigern.
Würde ja im Umkehrschluss bedeuten das Mutter oder Vater mitbestimmen dürfen wie/wo der andere seinen Umgang macht.
Auf welche Quellen beziehst du dich bei deinen Aussagen?
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1687.html
Weitere Erklärungen dazu von einer Kanzlei ( https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/gemeinsames -sorgerecht-urlaub/#urlaub )
Zitat:
Die zentrale Vorschrift ist § 1687 BGB. Diese regelt die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts bei Getrenntleben. Nach dieser Vorschrift müssen die Getrenntlebenden bei wichtigen Entscheidungen bezüglich des Kindes übereinstimmen. Davon abzugrenzen sind die Entscheidungen des täglichen Lebens, die von demjenigen zu treffen sind, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält.
Ein Urlaub gehört grundsätzlich in die erste Kategorie. Dennoch sind Urlaube bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts jeweils im Einzelfall zu überprüfen. Dazu gehört die Betrachtung des kulturellen und verwandtschaftlichen Umfelds des Kindes, seines Alters und seiner Gesundheit. Urlaube sind regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen Lebens und haben gegebenenfalls einen starken Einfluss auf das Kind. Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen.
Danke dir, das ist wirklich hilfreich!
Hm, aufgrund der unterschiedlichen Ansichten hier habe ich nochmal versucht, noch genauer zu recherchieren. Ich muss vermutlich leider doch etwas zurückrudern. Leider wird hier nicht erwähnt, inwiefern das Alter des Kindes zu berücksichtigen ist, aber dieses Dokument macht deutlich, dass "normale Urlaubsreisen" nicht von beiden zustimmungspflichtig sind.
https://www.bundestag.de/resource/blob/632962/WD-7 -005-19-pdf.pdf
15.01.2026 20:20
Also jetzt nochmal bezogen nur auf diesen Fall hier: ich sehe keine Gründe die gegen eine Zustimmung sprechen. Vielmehr welche die persönlicher Natur sein können.
TS hast du beim Jugendamt Einwände gegen diese Urlaub erhoben?
TS hast du beim Jugendamt Einwände gegen diese Urlaub erhoben?
15.01.2026 20:25
Zitat von nilou:
Also jetzt nochmal bezogen nur auf diesen Fall hier: ich sehe keine Gründe die gegen eine Zustimmung sprechen. Vielmehr welche die persönlicher Natur sein können.
TS hast du beim Jugendamt Einwände gegen diese Urlaub erhoben?
Nein, weil ich in der direkten Situation noch nicht reflektieren konnte. Ich habe nur gesagt das ich nicht bereit bin das Kind in der Mitte zu übergeben. Da ich arbeite und ich mit meinem alten Auto auch wirklich ungern so lange Fahrten mache.
Man hätte das ja auch anders lösen können, hätte man vorher überlegt. Man hätte von hier aus fliegen können. Das wäre plus, minus einer halben stunde eine genauso lange Strecke für ihn zu fahren gewesen als wenn ich das Kind in der Mitte abgegeben und auch wieder abgeholt hätte.
15.01.2026 20:26
Ich kann es nur aus meiner Erfahrung sagen bei gemeinsamen Sorgerecht: mir wurde vom Familienrichter gesagt das der Vater bestimmt was in seinem Umgang ist. Im europäischen Ausland ohne Flug bekomme ich noch nicht mal mit das er im Ausland ist weil es keine Grenzkontrollen gibt.
Bei meiner Cousine genau das gleiche.
Für mich ist da auch irgendwie logisch. Man kann ja sonst so (mit)bestimmen was der andere im Urlaub „darf“ oder nicht. Also ich rede hier von „normalen“ Urlauben.
Und ganz ehrlich: ich habe den Vater noch nie um Zustimmung zu Urlauben gefragt. Das wäre ja wieder der Umkehrschluss. Man sollte demnach grundsätzlich aufpassen auf was man sich beruft - am Ende geht das nach hinten los und er macht das auch.
Bei meiner Cousine genau das gleiche.
Für mich ist da auch irgendwie logisch. Man kann ja sonst so (mit)bestimmen was der andere im Urlaub „darf“ oder nicht. Also ich rede hier von „normalen“ Urlauben.
Und ganz ehrlich: ich habe den Vater noch nie um Zustimmung zu Urlauben gefragt. Das wäre ja wieder der Umkehrschluss. Man sollte demnach grundsätzlich aufpassen auf was man sich beruft - am Ende geht das nach hinten los und er macht das auch.
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) Spielt aber keine Rolle solange wir hier nicht auch über gravierendes Reden. 

