April 2009 Mamis
30.07.2009 17:42
Zitat von sweet_bee08:Die frau vom amt heut meinte das die das wohl falsch verstanden haben müssen... Ich habe ja nur am tel mit der frau da geredet...
Zitat von Mareen:
Zitat von sweet_bee08:Weil ich so blöd war und angegeben hab das ich zum vater kontakt hab und das er sich um den kleinen kümmert. Ja super, hätten die vom amt mir mal eher sagen sollen das ich die vom unterhaltsvorschuß anlügen soll (hätte sagen sollen das er sich nicht kümmert) und nun wollen sie mir nen strick draus drehen. Konnte ich wissen das das für die gleich ein ablehnungsgrund ist!?
Zitat von HappyMum09:
sagt ma mareen und sheena warum bekommt ihr denn kein kindergeld
das geht ja ma gar nich,scheiss gesellschaftz sag ich nur
Warum bekommt ihr denn keinen Unterhaltsvorschuß?
Das versteh ich auch nicht.
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Das ist ein Grund das abzulehnen?
Abgelehnt wird doch eigentlich nur wenn er zahlungsfähig ist oder ihr zusammen wohnt, ansonsten gibs doch den Uhvorschuss.
Sch....Beamtenkauderwelsch wenn man nicht immer alle § im Kopf hat und sich mit einigen Sachen auskennt dann ist man echt aufgeschmissen.
Gibs im Inet keine Möglichkeit da nachzuforschen?
Ich werd morgen früh da anrufen und denen sagen das sich die situation geändert hat. Nen widerspruch kann ich ja leider nicht mehr machen...
30.07.2009 17:42
@ Mareen
Infos zum Thema: Unterhaltsvorschussgesetz
Nach dem seit 01.01.1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz haben Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für maximal 72 Monate.
Einkommensgrenzen für die Eltern sind hierbei nicht gesetzt. Sofern der andere Elternteil leistungsfähig, aber nicht leistungswillig ist, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Vorschusses in Anspruch genommen.
Kein Anspruch auf Leistungen nach dem UVG besteht, wenn der allein erziehende Elternteil mit einem Dritten verheiratet ist oder das Kind nicht von einem Elternteil betreut wird. Auch wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt sich weigert, mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten ( z.B. die nichteheliche Mutter bei der Feststellung der Vaterschaft nicht mitwirkt) können die Leistungen verweigert werden.
Die seit 01.07.2003 geltenden Unterhaltsvorschussbeträge sind
Für Kinder bis 5 Jahre alte Bundesländer 122,-- EURO
neue Bundesländer 105,-- EURO
Für Kinder von 6 bis 11 Jahren alte Bundesländer 164,-- EURO
neue Bundesländer 145,-- EURO monatlich.
Also da würd ich nochmal zum jungendamt gehen an deiner Stelle.
Infos zum Thema: Unterhaltsvorschussgesetz
Nach dem seit 01.01.1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz haben Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für maximal 72 Monate.
Einkommensgrenzen für die Eltern sind hierbei nicht gesetzt. Sofern der andere Elternteil leistungsfähig, aber nicht leistungswillig ist, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Vorschusses in Anspruch genommen.
Kein Anspruch auf Leistungen nach dem UVG besteht, wenn der allein erziehende Elternteil mit einem Dritten verheiratet ist oder das Kind nicht von einem Elternteil betreut wird. Auch wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt sich weigert, mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten ( z.B. die nichteheliche Mutter bei der Feststellung der Vaterschaft nicht mitwirkt) können die Leistungen verweigert werden.
Die seit 01.07.2003 geltenden Unterhaltsvorschussbeträge sind
Für Kinder bis 5 Jahre alte Bundesländer 122,-- EURO
neue Bundesländer 105,-- EURO
Für Kinder von 6 bis 11 Jahren alte Bundesländer 164,-- EURO
neue Bundesländer 145,-- EURO monatlich.
Also da würd ich nochmal zum jungendamt gehen an deiner Stelle.
30.07.2009 17:43
Zitat von sweet_bee08:Aber ich hab angefangen...
Zitat von Mareen:
Zitat von Rosenrot82:Ich glaub das ist meine schuld, weil ich das gesagt hab als ich nen tief hatte... Ich hab also damit angefangen..
Zitat von Mama1982:Hey auch noch ein
Ich geselle mich mal zu euch meine maus ist auch ein April kind!![]()
-liches Willkommen von mir!
Du hast ja auch echt einiges mitgemacht bei der Entbindung! Meine Schnecke steckte auch fest und die Herztöne fielen dauernd bei jeder Wehe. Am Ende wars dann auch ein KS! Aber sie lag nicht quer, keiner konnte mir sagen weshalb ihr Köpfchen festhing.
@Schlafen
Ich hab inzwischen festgestellt wieviel besser meine Schnecke schläft wenn sie im Swaddleme steckt! Sie kommt nur einmal nachts so zw drei und vier und hat Hunger. Ungepuckt wacht sie mehrmals auf ist aber auch nur einmal wirklich hungrig. Und vor allem schläft sie im Pucksack viel schneller wieder ein.
Das einzige was ich an dem Teil doof find ist dass ich sie zum Stillen nicht mehr richtig auf die Seite drehen kann weil ihre Ärmchen ja dann im Weg sind.
@Fön/Staubsauger
Jasmin hat heute Vormittag heftig gebrüllt als ich am Staubsaugen war. Keine Ahnung was sie hatte. Iwie war ihr das wohl zu viel sie wollte wohl lieber ihre Ruhe^^
@Nicky
Nino ist ein schöner Name. Ich kenn einen Bub der so heißt. Er war das erste Kind mit dem meine Jasmin Kontakt hatte. Er kam zufällig bei meinen Eltern zu Besuch. Er ist aber schon ca vier.
@Hexchen
Hm wenn der so ne lange Warteliste hat dann könntest es ja auch mal übern Kiarzt versuchen. Also der wird dich zwar nicht zu so nem Osteopathen schicken weil das ja Alternativmedizin ist. Aber er verschreibt Nico evtl Krankengym bei jemandem der sich mit Säuglingen auskennt.
@MamaBelli
Nein bei mir hinterlässt du auch keinen 'Besserwissereindruck'. Ist doch schön wenn du dir so viel Gedanken machst und Fragen von anderen ausführlich beantwortest. Dafür ist doch das Forum da.
@Sonne
*neidischbin* Hatten ja auch extra ein Planschbecken gekauft. Aber drin war ich mit Jasmin nicht. Am ersten Tag war das Wasser viel zu kalt und am nächsten Tag haben wir festgestellt das das blöde Teil ausläuft. Nun haben wir es wieder weggepackt um es zurückzugeben.
@Mareen
Na ich hoffe für dich die Situation mit deinem Kerl klärt sich bald!
@schreiben - lesen - gelesen werden - ...
Menno jetzt kommt das hier schon wieder auf! Seit doch nicht immer gleich so schnell eingeschnappt!
Also ich für meinen Teil lese mir immer alles durch und versuche zu antworten. Ich hab schon richtig ne Strategie entwickelt um möglichst schnell fertig zu werden^^
Aber ich komm mir dann manchmal schon blöd vor wenn ich mir meinen ellenlangen Roman hinterher anguck und frag mich dann auch ob das wohl jemand überhaupt liest.
Ist halt so wenn so viele Leute zusammen schreiben. Dann wirds halt viel und es wird hin und wieder eben auch was überlesen...
Anstatt darüber zu meckern solltet ihr euch lieber freuen dass wir Aprilis uns so gut hier unterhalten und uns so gut (oder manchmal auch weniger gut) verstehen^^
Achja @sweet_bee: Dito!
LG Rosenrot
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Und danke, irgendwann wird es sich schon klären aber nun bin ich erstmal nicht mehr bereit dazu.![]()
Nee Mareen nach dir haben sich noch ganz andere beschwert.
30.07.2009 17:45
Zitat von Mareen:
Zitat von HappyMum09:doch ich bekomm kindergeld aber keinen unterhaltsvorschuß der mir aber trotzdem angerechnet wird und ich hab nun den 2. monat nur 181euro bekommen weil die mir nun auch noch ne überzahlung anhängen will (die ich ja gar nicht hab da ich noch nie unterhaltsvorschuß bekommen hab), davon soll ich nun mich und den kleinen ernähren, davon kann ich aber grad mal meine laufenden kosten decken, kann ich mir noch nicht mal was zu essen leisten.
sagt ma mareen und sheena warum bekommt ihr denn kein kindergeld
das geht ja ma gar nich,scheiss gesellschaftz sag ich nur
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ich versteh das nich, wie können die eine Mama mit Kind so im Stich lassen! Das geht gar nicht
30.07.2009 17:46
Zitat von sweet_bee08:Danke, das hilft weiter.
@ Mareen
Infos zum Thema: Unterhaltsvorschussgesetz
Nach dem seit 01.01.1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz haben Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für maximal 72 Monate.
Einkommensgrenzen für die Eltern sind hierbei nicht gesetzt. Sofern der andere Elternteil leistungsfähig, aber nicht leistungswillig ist, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Vorschusses in Anspruch genommen.
Kein Anspruch auf Leistungen nach dem UVG besteht, wenn der allein erziehende Elternteil mit einem Dritten verheiratet ist oder das Kind nicht von einem Elternteil betreut wird. Auch wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt sich weigert, mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten ( z.B. die nichteheliche Mutter bei der Feststellung der Vaterschaft nicht mitwirkt) können die Leistungen verweigert werden.
Die seit 01.07.2003 geltenden Unterhaltsvorschussbeträge sind
Für Kinder bis 5 Jahre alte Bundesländer 122,-- EURO
neue Bundesländer 105,-- EURO
Für Kinder von 6 bis 11 Jahren alte Bundesländer 164,-- EURO
neue Bundesländer 145,-- EURO monatlich.
Also da würd ich nochmal zum jungendamt gehen an deiner Stelle.
Er kann ja gar nix zahlen weil er seit april ohne arbeit ist, hab ich der frau alles gesagt...
Ich muß da anrufen weil es ja im kaff hütte nich mal mehr nen jugendamt gibt, beeskow ist zuständig und da komm ich nicht so einfach hin...
Also muß ich versuchen das morgen am tel zu klären.
30.07.2009 17:51
Zitat von HappyMum09:Versteh ich auch nicht!
Zitat von Mareen:
Zitat von HappyMum09:doch ich bekomm kindergeld aber keinen unterhaltsvorschuß der mir aber trotzdem angerechnet wird und ich hab nun den 2. monat nur 181euro bekommen weil die mir nun auch noch ne überzahlung anhängen will (die ich ja gar nicht hab da ich noch nie unterhaltsvorschuß bekommen hab), davon soll ich nun mich und den kleinen ernähren, davon kann ich aber grad mal meine laufenden kosten decken, kann ich mir noch nicht mal was zu essen leisten.
sagt ma mareen und sheena warum bekommt ihr denn kein kindergeld
das geht ja ma gar nich,scheiss gesellschaftz sag ich nur
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ich versteh das nich, wie können die eine Mama mit Kind so im Stich lassen! Das geht gar nicht![]()
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Wenn die beim amt mir "nur" den unterhaltsvorschuß anrechnen würden würde es ja noch gehen aber die frau mach ja gleich noch ne überzahlung dazu!
30.07.2009 18:16
Zitat von Mareen:
Zitat von Mausi88:Nee braucht er gar nicht mehr, da schei.. ich jetzt drauf! Irgendwann ist das maß mal voll!!!
Zitat von Mareen:
Zitat von Mausi88:Ja, also momentan schon.
Zitat von Mareen:
Zitat von Mausi88:Mir auch für ihn aber besonders für ben.
Zitat von Mareen:
Zitat von Mausi88:Akascha würde jetzt sagen das ich aufmerksamkeit brauche.
Zitat von Mareen:
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Was ist denn Süße?![]()
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Naja, mein kerl hat sich nun 2 tage nicht gemeldet... Ich bin einfach traurig das er sich nicht mal nach dem kleinen erkundigen kann...![]()
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Oje, das tut mir leid.![]()
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Und was sagt uns das das mich mein kerl an meinem geburtstag sitzen lässt, angetrunken auto fährt, meinen schlüssel mitnimmt und ich das schloß auswechseln muß und er sich nun seit 2 tagen nicht gemeldet hat???!!!!![]()
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Das er ein Arschloch ist?^^![]()
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Aber ich komm auch ohne den klar, auch wenns erstmal schwer ist.![]()
Ich hoffe er meldet sich bald wieder.![]()
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Hast auch wieder recht.
30.07.2009 18:22
Zitat von Akascha1982:
Zitat von sweet_bee08:
Zitat von marlou:
okay, ich wart noch auf die u4 und unsere daten
aber dann bin ich wirklich wech....![]()
ja, komisch...irgendwie kann ich gar nicht mehr ohne mc - ich muss hier jeden tag reingucken - oh gott, ich bin süchtig![]()
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haha alles nur heiße luft!!!!
ohne geht doch bei uns allen nicht mehr,
wir waren alle hier zusammen schwanger und nun sind wir zusammen muttis, in guten und in schlechten Zeiten.
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Das hast du süß gesagt
30.07.2009 18:23
Zitat von Akascha1982:
Und won wegen Schleimer. Sei bloss vorsichtig, sonst wirst du noch Opfer meiner nächsten Sarkasmus-Attacke ...
Da würd ich Angst haben.
30.07.2009 18:26
Zitat von Mareen:
Zitat von SheenaLyn:Oh man, das scheint ja normal zu sein... Ich muß montag nochmal hin. Ich soll nochmal versuchen unterhaltsvorschuß zu beantragen... Bin gespannt was da bei raus kommt. Wieviel bekommst du denn ausgezahlt?
Zitat von Mareen:
So mädels, ich muß zum amt. Drückt mir die daumen das sich alles aufklärt denn ich hab nun den 2. monat nur 181euro für mich und den kleinen bekommen. Die frau berechnet mir einfach ne überzahlung (vom unterhaltsvorschuß) obwohl ich ihr den ablehnungsbescheid gebracht hab, ich bekomm also keinen unterhaltsvorschuß (hab ich auch noch nie bekommen) und sie meinte das sie es trotzdem berechnet.![]()
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Wie soll ich denn von 181euro leben und noch den kleinen versorgen?!
haa!! bei mir genaaauuu der selbe scheiß!! solche mistblöde kühe da!! einal wird unterhalt abgerechnet. obwohl ich nicht mal welchen bekomme, und dann bekomm ich ja noch kein kindergeld und das rechnet sie auch alles gleich ab. also sind das 364€ weniger zum leben!!
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jetzt bekomm ich miete und 288€ für mich und den kleinen. also strom essen und alles inklusive bei den 288€
30.07.2009 18:29
Zitat von HappyMum09:
sagt ma mareen und sheena warum bekommt ihr denn kein kindergeld
das geht ja ma gar nich,scheiss gesellschaftz sag ich nur
also beantragt hatte ich es glaube im mai.
dann hatten diue den antrag zurückgeschickt weil angeblich noch unterschrift gefehlt hat, dann wider zurückgfeschickt und bis jetzt hat sich noch keiner gemeldet!!!
naja aber die müssen ja dann soweiso alles rückwirkend zahlen oder??
30.07.2009 18:34
Zitat von Mareen:
Zitat von sweet_bee08:Die frau vom amt heut meinte das die das wohl falsch verstanden haben müssen... Ich habe ja nur am tel mit der frau da geredet...
Zitat von Mareen:
Zitat von sweet_bee08:Weil ich so blöd war und angegeben hab das ich zum vater kontakt hab und das er sich um den kleinen kümmert. Ja super, hätten die vom amt mir mal eher sagen sollen das ich die vom unterhaltsvorschuß anlügen soll (hätte sagen sollen das er sich nicht kümmert) und nun wollen sie mir nen strick draus drehen. Konnte ich wissen das das für die gleich ein ablehnungsgrund ist!?
Zitat von HappyMum09:
sagt ma mareen und sheena warum bekommt ihr denn kein kindergeld
das geht ja ma gar nich,scheiss gesellschaftz sag ich nur
Warum bekommt ihr denn keinen Unterhaltsvorschuß?
Das versteh ich auch nicht.
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Das ist ein Grund das abzulehnen?
Abgelehnt wird doch eigentlich nur wenn er zahlungsfähig ist oder ihr zusammen wohnt, ansonsten gibs doch den Uhvorschuss.
Sch....Beamtenkauderwelsch wenn man nicht immer alle § im Kopf hat und sich mit einigen Sachen auskennt dann ist man echt aufgeschmissen.
Gibs im Inet keine Möglichkeit da nachzuforschen?
Ich werd morgen früh da anrufen und denen sagen das sich die situation geändert hat. Nen widerspruch kann ich ja leider nicht mehr machen...![]()
jaaa mit dem unterhalktsvorschuss war bei mri auch so. wir waren da grad getrennt wa. aber sie meinte nur und der vater kümmert der sich, ich so ja eigenmtlich schon... hat sie mich gleich unterbrochen... JAA dann können sie gleich wieder gehen, dann kriegen sie kein unterhaltsvorschuss und die hat mir richtig gedroht schon, wenn wir zb. irgendwann doch heiraten sollten oder noch nen kind kommen würde, dann würden die mich richtig rankriegen und so und dann hätt ich richtig nen scheiß, weil das ein staatsvergehen wäre und so
30.07.2009 18:59
Zitat von Mareen:
Zitat von sweet_bee08:Danke, das hilft weiter.
@ Mareen
Infos zum Thema: Unterhaltsvorschussgesetz
Nach dem seit 01.01.1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz haben Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für maximal 72 Monate.
Einkommensgrenzen für die Eltern sind hierbei nicht gesetzt. Sofern der andere Elternteil leistungsfähig, aber nicht leistungswillig ist, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Vorschusses in Anspruch genommen.
Kein Anspruch auf Leistungen nach dem UVG besteht, wenn der allein erziehende Elternteil mit einem Dritten verheiratet ist oder das Kind nicht von einem Elternteil betreut wird. Auch wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt sich weigert, mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten ( z.B. die nichteheliche Mutter bei der Feststellung der Vaterschaft nicht mitwirkt) können die Leistungen verweigert werden.
Die seit 01.07.2003 geltenden Unterhaltsvorschussbeträge sind
Für Kinder bis 5 Jahre alte Bundesländer 122,-- EURO
neue Bundesländer 105,-- EURO
Für Kinder von 6 bis 11 Jahren alte Bundesländer 164,-- EURO
neue Bundesländer 145,-- EURO monatlich.
Also da würd ich nochmal zum jungendamt gehen an deiner Stelle.
Er kann ja gar nix zahlen weil er seit april ohne arbeit ist, hab ich der frau alles gesagt...
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Ich muß da anrufen weil es ja im kaff hütte nich mal mehr nen jugendamt gibt, beeskow ist zuständig und da komm ich nicht so einfach hin...Also muß ich versuchen das morgen am tel zu klären.
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Ja ich weiß, ich muß auch immer nach Beeskow wegen allem.
30.07.2009 19:01
Zitat von SheenaLyn:Bei dir schon da du den antrag ja schon gestellt hast. Da ich nen ablehnungsbescheid bekommen hab ist bei mir nix mit rückwirkend, hab halt pech gehabt.
Zitat von HappyMum09:
sagt ma mareen und sheena warum bekommt ihr denn kein kindergeld
das geht ja ma gar nich,scheiss gesellschaftz sag ich nur
also beantragt hatte ich es glaube im mai.
dann hatten diue den antrag zurückgeschickt weil angeblich noch unterschrift gefehlt hat, dann wider zurückgfeschickt und bis jetzt hat sich noch keiner gemeldet!!!![]()
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naja aber die müssen ja dann soweiso alles rückwirkend zahlen oder??
30.07.2009 19:16
Zitat von SheenaLyn:Du hast wenigstens noch 100 euro mehr als ich, ich hab nur 181euro bekommen und muß davon auch alles zahlen.
Zitat von Mareen:
Zitat von SheenaLyn:Oh man, das scheint ja normal zu sein... Ich muß montag nochmal hin. Ich soll nochmal versuchen unterhaltsvorschuß zu beantragen... Bin gespannt was da bei raus kommt. Wieviel bekommst du denn ausgezahlt?
Zitat von Mareen:
So mädels, ich muß zum amt. Drückt mir die daumen das sich alles aufklärt denn ich hab nun den 2. monat nur 181euro für mich und den kleinen bekommen. Die frau berechnet mir einfach ne überzahlung (vom unterhaltsvorschuß) obwohl ich ihr den ablehnungsbescheid gebracht hab, ich bekomm also keinen unterhaltsvorschuß (hab ich auch noch nie bekommen) und sie meinte das sie es trotzdem berechnet.![]()
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Wie soll ich denn von 181euro leben und noch den kleinen versorgen?!
haa!! bei mir genaaauuu der selbe scheiß!! solche mistblöde kühe da!! einal wird unterhalt abgerechnet. obwohl ich nicht mal welchen bekomme, und dann bekomm ich ja noch kein kindergeld und das rechnet sie auch alles gleich ab. also sind das 364€ weniger zum leben!!
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jetzt bekomm ich miete und 288€ für mich und den kleinen. also strom essen und alles inklusive bei den 288€
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