♥ März Wunderkinder 2013 ♥ Minni Gruppe ♥
29.01.2013 08:58
Zitat von Becki:
Huhu,
also ich hab auch Probleme mit dem Haushalt. Besonders weil ich ja auch meinen Sohn habe, der hinter meinem Rücken gleich wieder "Bomben schmeißt". Mein Freund kommt abends nach Hause und fragt mich teilweise wirklich, ob ich den ganzen Tag nichts geschafft hätte![]()
![]()
Heute waren wir an der Elbe spazieren. Da war der Elbuferweg mit Eis gefroren und oben drauf lag noch schön Schnee. Also ist mein Freund schnell wieder nach Hause und hat den Schlitten geholt und Junior gezogen. Er wollte ja die letzten Tage schon immer schlittenfahren, aber ich schaffe das Ziehen ja nicht mehr wirklich.
Heute abend werden wir uns dann wohl auf die Couch kuscheln und Bayern schauen. Irgendein Film zum Holocaust-Gedenktag. Mal sehen, wie der ist.
Morgen wissen wir noch nicht. Wohl kurz zu meiner Mutter oder so.
Ich habe bis vor kurzem Vollzeit gearbeitet und dachte, dass wenn ich im Mutterschutz bin, den Haushalt locker hinbekomme. Aber irgendwie klappt das nicht. Ich Räume auf und mein Sohn räumt auf. Es ist nicht ordentlich, obwohl ich den ganzen Körper was tue

29.01.2013 12:57
Ich weiß gar nicht, ob ich bei der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld einreichen kann/sollte.
Ich habe vor der Geburt meines Sohnes Vollzeit gearbeitet, bin auch immer noch im unbefristeten Arbeitsverhältnis. Mein Freund ist noch bis Ende Juni in der Ausbildung und somit bekommen wir derzeit Aufstockung vom Jobcenter, weil ich noch in Elternzeit bin.
Ich bekomme regelmäßig anrufe von der KK bezügl. der Schwangerschaft und letztes Mal habe ich meinen Sachbearbeiter gefragt, ob ich das Mutterschaftsgeld beantragen muss. Ich müsse nicht, könne wohl, aber da ich ja Aufstockung bekomme und während der Elternzeit nicht wieder los war, wüsste er das auch nicht so genau. Ich solle mal im Jobcenter nachfragen, was die meinen...
Habe ich gestern getan: sie dürfe mir da keine Auskunft geben, das wäre Sache der Krankenkasse und das müsse mir mein Sachbearbeiter sagen...
Ja toll... Also reiche ich jetzt nichts ein? Ich bin echt ratlos.
Bin ich froh, wenn wir endlich vom Jobcenter weg sind.
Ansonsten sind unsere Nächte im Moment grauenvoll. Junior wacht alle 30 Minuten bis 2 Stunden auf und wimmert. Gestern war er von halb 3 bis um halb 7 oder 7 wach, dann ab halb 9 wieder. Mittagsschlaf war auch out und abends war er noch bis halb 10 wach.
Heute morgen wurde ich dann noch von Wadenkrämpfen heimgesucht... Ich glaube, mein Körper und meine Umgebung bereiten mich schon netterweise auf die Zeit nach der Geburt vor.
Ich habe vor der Geburt meines Sohnes Vollzeit gearbeitet, bin auch immer noch im unbefristeten Arbeitsverhältnis. Mein Freund ist noch bis Ende Juni in der Ausbildung und somit bekommen wir derzeit Aufstockung vom Jobcenter, weil ich noch in Elternzeit bin.
Ich bekomme regelmäßig anrufe von der KK bezügl. der Schwangerschaft und letztes Mal habe ich meinen Sachbearbeiter gefragt, ob ich das Mutterschaftsgeld beantragen muss. Ich müsse nicht, könne wohl, aber da ich ja Aufstockung bekomme und während der Elternzeit nicht wieder los war, wüsste er das auch nicht so genau. Ich solle mal im Jobcenter nachfragen, was die meinen...
Habe ich gestern getan: sie dürfe mir da keine Auskunft geben, das wäre Sache der Krankenkasse und das müsse mir mein Sachbearbeiter sagen...
Ja toll... Also reiche ich jetzt nichts ein? Ich bin echt ratlos.
Bin ich froh, wenn wir endlich vom Jobcenter weg sind.
Ansonsten sind unsere Nächte im Moment grauenvoll. Junior wacht alle 30 Minuten bis 2 Stunden auf und wimmert. Gestern war er von halb 3 bis um halb 7 oder 7 wach, dann ab halb 9 wieder. Mittagsschlaf war auch out und abends war er noch bis halb 10 wach.
Heute morgen wurde ich dann noch von Wadenkrämpfen heimgesucht... Ich glaube, mein Körper und meine Umgebung bereiten mich schon netterweise auf die Zeit nach der Geburt vor.
29.01.2013 13:51
Hallo Mädels na wie geht's euch? Bei mir schaut es im mom nicht so gut aus. Viel schmerzen im bauch und alles.
Aber hab immer schön fleißig mit gelesen.
Ich lieg viel aufen Sofa und ruh mich aus weil ich so Lust und Kraft Los in letzter Zeit bin zum Glück ist es nicht mehr lange! hab so langsam echt keine Lust mehr alles ist so schwer und unangenehm. Alles doof :-/
Und bei euch sonst? Will hier ja nicht nur rum heulen
Aber hab immer schön fleißig mit gelesen.
Ich lieg viel aufen Sofa und ruh mich aus weil ich so Lust und Kraft Los in letzter Zeit bin zum Glück ist es nicht mehr lange! hab so langsam echt keine Lust mehr alles ist so schwer und unangenehm. Alles doof :-/
Und bei euch sonst? Will hier ja nicht nur rum heulen

29.01.2013 14:02
Schlechte Nachrichten vom Mutterschaftsgeld: heute haben sie wohl meinen Antrag durchgeschaut. Nach fast 2 Wochen. Natürlich fehlt was. Ich soll doch bitte mitteilen, was ich verdient habe. Dafür brauche ich aber erst den Steuerbescheid. Steuererklärung haben wir noch nicht abgegeben, weil noch nicht alles da ist. Mir gesagt, dass sie es aus meinen Beiträgen berechnen.... Da ich als Tagesmutter selbstständig bin, ist das nochmal etwas komplizierter.. Und das, was ich bezahlt habe, ist viel. Wenn ich jetzt meinen Gewinn angeben muss, bekomme ich sehr wenig Mutterschaftsgeld...
29.01.2013 14:06
Hallo Mädels.....
@ Enemenebu mein wochenende war eher ruhig .....habe nix gemacht
@ kleineHexe das ist ja mal voll der Mist ....oh je ich ruf bei meiner KK lieber nochmal an was ich dabei legen muss.....
Heute habe ich zwischenzeitlich unterbauchschmerzen boar das zieht vielleicht ...ätzend.....
ansonsten gibt es sonix neues...
@ Enemenebu mein wochenende war eher ruhig .....habe nix gemacht

@ kleineHexe das ist ja mal voll der Mist ....oh je ich ruf bei meiner KK lieber nochmal an was ich dabei legen muss.....
Heute habe ich zwischenzeitlich unterbauchschmerzen boar das zieht vielleicht ...ätzend.....

ansonsten gibt es sonix neues...

29.01.2013 17:12
Das is ja doof Hexe, was brauchen die denn zusätzlich noch für Unterlagen? Bekomm mein Bescheid am FR. zum einreichen ..
Ja, ab 2013 bekommt man diesen Wisch zwar schon vor der 34 SSW, aber es wird genauso bearbeitet als wenn dus ab der 34. SSW hin schickst ..
Ohman, mir gehts heut auch nich gut, diese doofen Bauchweh
Nimmts mir nich übel, ich hau mich wieder hin ..
Schatz und Sohn sind grad einkaufen und ich nutz die paar Minuten Ruhe jetzt !!

Ja, ab 2013 bekommt man diesen Wisch zwar schon vor der 34 SSW, aber es wird genauso bearbeitet als wenn dus ab der 34. SSW hin schickst ..
Ohman, mir gehts heut auch nich gut, diese doofen Bauchweh

Nimmts mir nich übel, ich hau mich wieder hin ..
Schatz und Sohn sind grad einkaufen und ich nutz die paar Minuten Ruhe jetzt !!
29.01.2013 17:42
Zitat von Enemenebu:
Das is ja doof Hexe, was brauchen die denn zusätzlich noch für Unterlagen? Bekomm mein Bescheid am FR. zum einreichen ..![]()
Ja, ab 2013 bekommt man diesen Wisch zwar schon vor der 34 SSW, aber es wird genauso bearbeitet als wenn dus ab der 34. SSW hin schickst ..
Ohman, mir gehts heut auch nich gut, diese doofen Bauchweh![]()
Nimmts mir nich übel, ich hau mich wieder hin ..
Schatz und Sohn sind grad einkaufen und ich nutz die paar Minuten Ruhe jetzt !!
Ist kompliziert. Ich habe extra einen höheren Beitrag gezahlt, als ich müsste, damit ich überhaupt Mutterschaftsgeld bekomme. Ich musste vorher mein Einkommen schätzen und soviel habe ich auch gezahlt. Auf Grund der Schwangerschaft habe ich aber weniger gearbeitet und weniger verdient und ich soll jetzt meinen tatsächlichen Verdienst angeben, was bedeutet, dass ich weniger Mutterschaftsgeld bekomme und ich das ganze Jahr zu viel Krankenversicherung gezahlt habe...
29.01.2013 17:56
Das ist natürlich mehr als ärgerlich, also hast du jetzt einen Verlust gemacht Hexe ??
Doof!, und wie lang dauert jetzt noch ma die Bearbeitungsgebühr ??
Doof!, und wie lang dauert jetzt noch ma die Bearbeitungsgebühr ??
29.01.2013 18:34
Zitat von Enemenebu:
Das is ja doof Hexe, was brauchen die denn zusätzlich noch für Unterlagen? Bekomm mein Bescheid am FR. zum einreichen ..![]()
Ja, ab 2013 bekommt man diesen Wisch zwar schon vor der 34 SSW, aber es wird genauso bearbeitet als wenn dus ab der 34. SSW hin schickst ..
Ohman, mir gehts heut auch nich gut, diese doofen Bauchweh![]()
Nimmts mir nich übel, ich hau mich wieder hin ..
Schatz und Sohn sind grad einkaufen und ich nutz die paar Minuten Ruhe jetzt !!
huhu hoffe dir geht bald was besser maus....ich hab heute morgen so bauchweh und und starkes ziehen gehabt imUnterbauch.....ätzend ...halte mir dann immer vor augen das wir ja nicht mehr allzu lange haben.....Ich drück dich ganz fest


30.01.2013 08:28
Zitat von Enemenebu:
Das ist natürlich mehr als ärgerlich, also hast du jetzt einen Verlust gemacht Hexe ??
Doof!, und wie lang dauert jetzt noch ma die Bearbeitungsgebühr ??
Ich schicke den Wisch heute weg. Montag rufe ich an und frage nach...
Ich dachte, ich bekomme mehr. Aber als Tagesmutter kann ich sowieso froh sein, dass ich überhaupt was bekomme.
30.01.2013 13:39
Also bekommst du dann den Mindestsatz diese 13 Euro pro Tag ???
@ Becki, wenn du in Elternzeit bist und noch in einem Arbeitsverhältnis stehst dann steht dir Muschaftsgeld zu! Aber wie das dann mit dem Jobcenter geregelt wird, PUH !! Keine Ahnung sorry, kenn mich da überhaupt nicht aus ...
@ Becki, wenn du in Elternzeit bist und noch in einem Arbeitsverhältnis stehst dann steht dir Muschaftsgeld zu! Aber wie das dann mit dem Jobcenter geregelt wird, PUH !! Keine Ahnung sorry, kenn mich da überhaupt nicht aus ...

30.01.2013 13:47
Zitat von Enemenebu:
Also bekommst du dann den Mindestsatz diese 13 Euro pro Tag ???
@ Becki, wenn du in Elternzeit bist und noch in einem Arbeitsverhältnis stehst dann steht dir Muschaftsgeld zu! Aber wie das dann mit dem Jobcenter geregelt wird, PUH !! Keine Ahnung sorry, kenn mich da überhaupt nicht aus ...![]()
Auch wenn ich während der Elternzeit nicht gearbeitet habe?

Ist alles ätzend.
Habe gestern eh ein Schreiben an das Jobcenter fertig gemacht, da wir ja unsere Gasabrechnung einreichen müssen und habe dem Herrn geschrieben, dass mein MuSchu am 17.02. beginnt und um was ich mich da kümmern muss.
Hoffe das reicht und dass ich somit aus dem Schneider bin.
Wie gehts euch denn so?
Ich habe heute schon wieder meinen Melancholischen... Freund kommt heute wohl nicht heim, das Wetter ist beschissen und ich fühle mich total alleine...
Wo kommt ihr eigentlich alle so her?
30.01.2013 14:21
Zitat von Enemenebu:
Also bekommst du dann den Mindestsatz diese 13 Euro pro Tag ???
@ Becki, wenn du in Elternzeit bist und noch in einem Arbeitsverhältnis stehst dann steht dir Muschaftsgeld zu! Aber wie das dann mit dem Jobcenter geregelt wird, PUH !! Keine Ahnung sorry, kenn mich da überhaupt nicht aus ...![]()
Ich habe keine Ahnung

30.01.2013 14:22
Schau ma hier Becki!
Wie sieht es mit Mutterschaftsgeld bei einer geringfügig Beschäftigten aus?
Das Bundesversicherungsamt zahlt die Summe von 210 Euro Mutterschaftsgeld auch an Beschäftigte in einem sozialversicherungsfreien Job. Das gilt auch, wenn Sie über Ihren Mann in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind.
Haben Hausfrauen auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Leider nein. Da das Mutterschaftsgeld eine Lohnersatzzahlung ist, und Hausfrauen keinen Lohn beziehen, haben sie auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Und wie ist es mit dem Mutterschaftsgeld, wenn ich arbeitslos bin?
Arbeitslosen wird das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt. Wenn an dem Tag, an dem der Mutterschutz beginnt, noch Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wird das Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Übernommen wird es aber von der Krankenkasse. Das Arbeitsamt hat dann seine Zuständigkeit verloren, da Schwangere im Mutterschutz wegen des herrschenden Beschäftigungsverbotes nicht mehr vermittelbar sind und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Wie sieht es bei Selbstständigen mit dem Mutterschaftsgeld aus?
Auch bei Selbstständigen ist wieder ausschlaggebend, wie sie krankenversichert sind. Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt die Kasse das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, solange man im Mutterschutz ist.
Bekommen Studenten Mutterschaftsgeld?
Ja. Auch im Falle einer studentischen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld steht einem während der Mutterschutzfrist das Mutterschaftsgeld zu. Hatte die Studentin einen 400-Euro-Job, steht ihr, wie allen geringfügig Beschäftigten, Mutterschaftsgeld zu.
Was passiert, wenn sich der Geburtstermin verschiebt?
Kein Problem. Das Recht auf Mutterschaftsgeld verfällt nicht, nur weil das Baby sich nicht an Termine halten möchte. Bei einer Frühgeburt werden die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommenen Tage an die Zeit nach der Geburt drangehängt. Zusätzlich verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf maximal zwölf Wochen. Somit stehen der Frau in jedem Fall 126 Tage Mutterschutz zu.
Bei Zwillingen wird zwölf Wochen lang Mutterschaftsgeld gezahlt
Lässt sich das Kind Zeit, wartet die Krankenkasse bis zur Geburt und zahlt dann rückwirkend für die sechs Wochen Mutterschaftsgeld. Hier zeigt sich ein weiterer Vorteil, wenn die Frau das erwähnte Attest über den errechneten Geburtstermin eingereicht hat: Dann zahlt die Kasse nämlich ab dem errechneten Geburtstermin - und das auch noch die vollen acht Wochen nach der Entbindung lang.
Übrigens: Bei Mehrlingsgeburten hat die junge Mutter Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschaftsgeld nach der Entbindung.
Was ändert sich beim zweiten Kind in Sachen Mutterschaftsgeld?
Kommt das zweite Kind während der Elternzeit für das erste und die Mutter ist noch immer in ungekündigter Stellung, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen erneut ein Mutterschaftsgeld von maximal 13 Euro pro Tag. Der Arbeitgeber ist in der Elternzeit allerdings zu keinerlei Zahlungen verpflichtet. Das ändert sich, wenn ein Teil der neuen Mutterschutzfrist so fällt, dass er nach der Elternzeit liegt, oder der Mutterschutz nahtlos an die Elternzeit anschließt: Dann muss er erneut zum Mutterschaftsgeld zuzahlen - und zwar von dem Tag an, an dem die Elternzeit beendet ist.
Teilzeit gearbeitet?
Dann muss der Arbeitgeber auch wieder Mutterschaftsgeld zahlen. Hat die Frau während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, erwirbt sie damit auch wieder Anspruch auf Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld. Die Höhe richtet sich dann allerdings nach ihrem Verdienst aus der Teilzeit-Tätigkeit - selbst dann, wenn die Geburt des zweiten Kindes voll in die Elternzeit des ersten fällt.
Eine Sonderregelung gibt es mittlerweile für Frauen, die in der Elternzeit einen Mini-Job ausüben. Fällt deren Mutterschutzfrist ganz in die Elternzeit, können sie als Mutterschaftsgeld lediglich die 210 Euro beim Bundesversicherungsamt beantragen. Kommt das Kind jedoch so zur Welt, dass ein Teil der Mutterschutzfrist nach der Elternzeit liegt, bekommen sie für diese Zeit wieder ihr Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Arbeitstag - plus die Zuzahlung vom Arbeitgeber bis zur Höhe ihres Nettogehaltes, das sie vor der Geburt des ersten Kindes hatten.
Das schreiben hab ich von meiner KK bekommen!
Also steht dir zu, weil du ja in Elternzeit mit deinem Zwerg bist.
Bekommst dann allerdings nur den mindessatz von 13 Euro und dein Chef is nich verpflichtet dir den Rest zu zu zahlen
Aber da du auch beim Jobcenter bist weiss ich nich ob das dann abgezogen wird und sich das überhaupt lohnt ??
Wieso kommt dein Schatz denn nich heim ???
Wie sieht es mit Mutterschaftsgeld bei einer geringfügig Beschäftigten aus?
Das Bundesversicherungsamt zahlt die Summe von 210 Euro Mutterschaftsgeld auch an Beschäftigte in einem sozialversicherungsfreien Job. Das gilt auch, wenn Sie über Ihren Mann in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind.
Haben Hausfrauen auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Leider nein. Da das Mutterschaftsgeld eine Lohnersatzzahlung ist, und Hausfrauen keinen Lohn beziehen, haben sie auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Und wie ist es mit dem Mutterschaftsgeld, wenn ich arbeitslos bin?
Arbeitslosen wird das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt. Wenn an dem Tag, an dem der Mutterschutz beginnt, noch Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wird das Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Übernommen wird es aber von der Krankenkasse. Das Arbeitsamt hat dann seine Zuständigkeit verloren, da Schwangere im Mutterschutz wegen des herrschenden Beschäftigungsverbotes nicht mehr vermittelbar sind und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Wie sieht es bei Selbstständigen mit dem Mutterschaftsgeld aus?
Auch bei Selbstständigen ist wieder ausschlaggebend, wie sie krankenversichert sind. Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt die Kasse das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, solange man im Mutterschutz ist.
Bekommen Studenten Mutterschaftsgeld?
Ja. Auch im Falle einer studentischen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld steht einem während der Mutterschutzfrist das Mutterschaftsgeld zu. Hatte die Studentin einen 400-Euro-Job, steht ihr, wie allen geringfügig Beschäftigten, Mutterschaftsgeld zu.
Was passiert, wenn sich der Geburtstermin verschiebt?
Kein Problem. Das Recht auf Mutterschaftsgeld verfällt nicht, nur weil das Baby sich nicht an Termine halten möchte. Bei einer Frühgeburt werden die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommenen Tage an die Zeit nach der Geburt drangehängt. Zusätzlich verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf maximal zwölf Wochen. Somit stehen der Frau in jedem Fall 126 Tage Mutterschutz zu.
Bei Zwillingen wird zwölf Wochen lang Mutterschaftsgeld gezahlt
Lässt sich das Kind Zeit, wartet die Krankenkasse bis zur Geburt und zahlt dann rückwirkend für die sechs Wochen Mutterschaftsgeld. Hier zeigt sich ein weiterer Vorteil, wenn die Frau das erwähnte Attest über den errechneten Geburtstermin eingereicht hat: Dann zahlt die Kasse nämlich ab dem errechneten Geburtstermin - und das auch noch die vollen acht Wochen nach der Entbindung lang.
Übrigens: Bei Mehrlingsgeburten hat die junge Mutter Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschaftsgeld nach der Entbindung.
Was ändert sich beim zweiten Kind in Sachen Mutterschaftsgeld?
Kommt das zweite Kind während der Elternzeit für das erste und die Mutter ist noch immer in ungekündigter Stellung, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen erneut ein Mutterschaftsgeld von maximal 13 Euro pro Tag. Der Arbeitgeber ist in der Elternzeit allerdings zu keinerlei Zahlungen verpflichtet. Das ändert sich, wenn ein Teil der neuen Mutterschutzfrist so fällt, dass er nach der Elternzeit liegt, oder der Mutterschutz nahtlos an die Elternzeit anschließt: Dann muss er erneut zum Mutterschaftsgeld zuzahlen - und zwar von dem Tag an, an dem die Elternzeit beendet ist.
Teilzeit gearbeitet?
Dann muss der Arbeitgeber auch wieder Mutterschaftsgeld zahlen. Hat die Frau während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, erwirbt sie damit auch wieder Anspruch auf Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld. Die Höhe richtet sich dann allerdings nach ihrem Verdienst aus der Teilzeit-Tätigkeit - selbst dann, wenn die Geburt des zweiten Kindes voll in die Elternzeit des ersten fällt.
Eine Sonderregelung gibt es mittlerweile für Frauen, die in der Elternzeit einen Mini-Job ausüben. Fällt deren Mutterschutzfrist ganz in die Elternzeit, können sie als Mutterschaftsgeld lediglich die 210 Euro beim Bundesversicherungsamt beantragen. Kommt das Kind jedoch so zur Welt, dass ein Teil der Mutterschutzfrist nach der Elternzeit liegt, bekommen sie für diese Zeit wieder ihr Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Arbeitstag - plus die Zuzahlung vom Arbeitgeber bis zur Höhe ihres Nettogehaltes, das sie vor der Geburt des ersten Kindes hatten.
Das schreiben hab ich von meiner KK bekommen!
Also steht dir zu, weil du ja in Elternzeit mit deinem Zwerg bist.
Bekommst dann allerdings nur den mindessatz von 13 Euro und dein Chef is nich verpflichtet dir den Rest zu zu zahlen

Aber da du auch beim Jobcenter bist weiss ich nich ob das dann abgezogen wird und sich das überhaupt lohnt ??
Wieso kommt dein Schatz denn nich heim ???
30.01.2013 14:23
Zitat von KleineHexe:
Zitat von Enemenebu:
Also bekommst du dann den Mindestsatz diese 13 Euro pro Tag ???
@ Becki, wenn du in Elternzeit bist und noch in einem Arbeitsverhältnis stehst dann steht dir Muschaftsgeld zu! Aber wie das dann mit dem Jobcenter geregelt wird, PUH !! Keine Ahnung sorry, kenn mich da überhaupt nicht aus ...![]()
Ich habe keine Ahnung![]()
Ohman, naja das siehste ja dann

Du bist ja schon zieemlich weit, einer der ersten die Wohl kuscheln können hier im thread

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