Nähen, Basteln, Handarbeit und GEWERBE
21.10.2013 22:32
ich wünsch dir schon mal viel erfolg
Zitat von Mutterdingsi:
Zitat von rosa-rot:Ich danke Dir. Wenn ich darf, poste ich dann die Adressen hier.
Dann wünsche ich dir einen guten Start!
21.10.2013 22:36
Zitat von Bex83:Dankeschön
ich wünsch dir schon mal viel erfolg
Zitat von Mutterdingsi:
Zitat von rosa-rot:Ich danke Dir. Wenn ich darf, poste ich dann die Adressen hier.
Dann wünsche ich dir einen guten Start!
23.10.2013 13:17
Heute habe ich mal eine Frage!
Ich habe neben meinem Kleingewerbe noch eine geringfügige Beschäftigung angenommen. Bin als solches angemeldet. Muss ich da jetzt noch irgendwas machen/angeben oder läuft das automatisch mit der Anmeldung meiner Chefin?!
Ich bin Familienversichert und weiß, dass ich nicht über 450 Euro Gesamteinnahmen/Gewinn aus Kleingewerbe + Nebeneinkünfte haben darf. Aber ich weiß nicht ob und wo ich da Bescheid geben müsste
Hat jemand eine ähnliche Situation?
Ich habe neben meinem Kleingewerbe noch eine geringfügige Beschäftigung angenommen. Bin als solches angemeldet. Muss ich da jetzt noch irgendwas machen/angeben oder läuft das automatisch mit der Anmeldung meiner Chefin?!
Ich bin Familienversichert und weiß, dass ich nicht über 450 Euro Gesamteinnahmen/Gewinn aus Kleingewerbe + Nebeneinkünfte haben darf. Aber ich weiß nicht ob und wo ich da Bescheid geben müsste
Hat jemand eine ähnliche Situation?
23.10.2013 13:27
Zitat von rosa-rot:ist der satz für die KK nicht geringer? Meine info ist 375€ gewinn
Heute habe ich mal eine Frage!
Ich habe neben meinem Kleingewerbe noch eine geringfügige Beschäftigung angenommen. Bin als solches angemeldet. Muss ich da jetzt noch irgendwas machen/angeben oder läuft das automatisch mit der Anmeldung meiner Chefin?!
Ich bin Familienversichert und weiß, dass ich nicht über 450 Euro Gesamteinnahmen/Gewinn aus Kleingewerbe + Nebeneinkünfte haben darf. Aber ich weiß nicht ob und wo ich da Bescheid geben müsste![]()
Hat jemand eine ähnliche Situation?
ich würde die geringfügige beschäftigung der KK melden
23.10.2013 13:31
Zitat von neemasherz:nur bei kleingewerbe ist sie 375. bei kleingewerbe und nebeneinkünften liegt er bei 450! Aber wenn ich angemeldet bin leiten die da nicht automatisch weiter?
Zitat von rosa-rot:ist der satz für die KK nicht geringer? Meine info ist 375€ gewinn
Heute habe ich mal eine Frage!
Ich habe neben meinem Kleingewerbe noch eine geringfügige Beschäftigung angenommen. Bin als solches angemeldet. Muss ich da jetzt noch irgendwas machen/angeben oder läuft das automatisch mit der Anmeldung meiner Chefin?!
Ich bin Familienversichert und weiß, dass ich nicht über 450 Euro Gesamteinnahmen/Gewinn aus Kleingewerbe + Nebeneinkünfte haben darf. Aber ich weiß nicht ob und wo ich da Bescheid geben müsste![]()
Hat jemand eine ähnliche Situation?
ich würde die geringfügige beschäftigung der KK melden
23.10.2013 13:33
Zitat von rosa-rot:puh gute frage
Zitat von neemasherz:nur bei kleingewerbe ist sie 375. bei kleingewerbe und nebeneinkünften liegt er bei 450! Aber wenn ich angemeldet bin leiten die da nicht automatisch weiter?
Zitat von rosa-rot:ist der satz für die KK nicht geringer? Meine info ist 375€ gewinn
Heute habe ich mal eine Frage!
Ich habe neben meinem Kleingewerbe noch eine geringfügige Beschäftigung angenommen. Bin als solches angemeldet. Muss ich da jetzt noch irgendwas machen/angeben oder läuft das automatisch mit der Anmeldung meiner Chefin?!
Ich bin Familienversichert und weiß, dass ich nicht über 450 Euro Gesamteinnahmen/Gewinn aus Kleingewerbe + Nebeneinkünfte haben darf. Aber ich weiß nicht ob und wo ich da Bescheid geben müsste![]()
Hat jemand eine ähnliche Situation?
ich würde die geringfügige beschäftigung der KK melden
doppelt gemobbelt hålt besser.
ich würds dennoch melden
23.10.2013 13:34
Zitat von rosa-rot:interessant das die grenze angehoben wird wenn man 2 jobs hat, vom prinzip. Die logik muss man erstmal verstehen.
Zitat von neemasherz:nur bei kleingewerbe ist sie 375. bei kleingewerbe und nebeneinkünften liegt er bei 450! Aber wenn ich angemeldet bin leiten die da nicht automatisch weiter?
Zitat von rosa-rot:ist der satz für die KK nicht geringer? Meine info ist 375€ gewinn
Heute habe ich mal eine Frage!
Ich habe neben meinem Kleingewerbe noch eine geringfügige Beschäftigung angenommen. Bin als solches angemeldet. Muss ich da jetzt noch irgendwas machen/angeben oder läuft das automatisch mit der Anmeldung meiner Chefin?!
Ich bin Familienversichert und weiß, dass ich nicht über 450 Euro Gesamteinnahmen/Gewinn aus Kleingewerbe + Nebeneinkünfte haben darf. Aber ich weiß nicht ob und wo ich da Bescheid geben müsste![]()
Hat jemand eine ähnliche Situation?
ich würde die geringfügige beschäftigung der KK melden
Aber dennoch gut zu wissen
23.10.2013 13:34
Will nicht irgendeine Nachzahlung weil ich was versäumt habe..wobei ich mich in dem Bereich auch noch lange nicht aufhalte
23.10.2013 13:36
Zitat von neemasherz:Ich finde es logisch..es gibt die Möglichkeit noch einen Job anzunehmen..meine Chefin muss für mich ja schließlich auch 25% abdrücken..die will der Staat doch kassieren
Zitat von rosa-rot:interessant das die grenze angehoben wird wenn man 2 jobs hat, vom prinzip. Die logik muss man erstmal verstehen.
Zitat von neemasherz:nur bei kleingewerbe ist sie 375. bei kleingewerbe und nebeneinkünften liegt er bei 450! Aber wenn ich angemeldet bin leiten die da nicht automatisch weiter?
Zitat von rosa-rot:ist der satz für die KK nicht geringer? Meine info ist 375€ gewinn
Heute habe ich mal eine Frage!
Ich habe neben meinem Kleingewerbe noch eine geringfügige Beschäftigung angenommen. Bin als solches angemeldet. Muss ich da jetzt noch irgendwas machen/angeben oder läuft das automatisch mit der Anmeldung meiner Chefin?!
Ich bin Familienversichert und weiß, dass ich nicht über 450 Euro Gesamteinnahmen/Gewinn aus Kleingewerbe + Nebeneinkünfte haben darf. Aber ich weiß nicht ob und wo ich da Bescheid geben müsste![]()
Hat jemand eine ähnliche Situation?
ich würde die geringfügige beschäftigung der KK melden
Aber dennoch gut zu wissen
23.10.2013 13:36
Zitat von rosa-rot:muss man es die Finanzamt melden? Ich würde sicherheitsshalber einfach anrufen und mitteilen.
Will nicht irgendeine Nachzahlung weil ich was versäumt habe..wobei ich mich in dem Bereich auch noch lange nicht aufhalte![]()
23.10.2013 13:42
Zitat von rosa-rot:ja aber wenn die grenze fürs kleingewerbe höher wåre würde der staat doch auch kassieren?
Zitat von neemasherz:Ich finde es logisch..es gibt die Möglichkeit noch einen Job anzunehmen..meine Chefin muss für mich ja schließlich auch 25% abdrücken..die will der Staat doch kassieren
Zitat von rosa-rot:interessant das die grenze angehoben wird wenn man 2 jobs hat, vom prinzip. Die logik muss man erstmal verstehen.
Zitat von neemasherz:nur bei kleingewerbe ist sie 375. bei kleingewerbe und nebeneinkünften liegt er bei 450! Aber wenn ich angemeldet bin leiten die da nicht automatisch weiter?
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Aber dennoch gut zu wissen
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23.10.2013 13:43
Zitat von neemasherz:aber nicht so viel..die Arbeitgeber zahlen ja wesentlich mehr.
Zitat von rosa-rot:ja aber wenn die grenze fürs kleingewerbe höher wåre würde der staat doch auch kassieren?
Zitat von neemasherz:Ich finde es logisch..es gibt die Möglichkeit noch einen Job anzunehmen..meine Chefin muss für mich ja schließlich auch 25% abdrücken..die will der Staat doch kassieren
Zitat von rosa-rot:interessant das die grenze angehoben wird wenn man 2 jobs hat, vom prinzip. Die logik muss man erstmal verstehen.
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Aber dennoch gut zu wissen
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23.10.2013 13:43
Sag mal blöde frage. Musst du denn auch für die rente was abdrücken. Lt. Einem beitrag den ich gerade gelesen hab wird man seit 01.01. Dann rentenversicherungspflichtig
23.10.2013 13:47
Zitat von neemasherz:keine Ahnung..sags mir wenn du es weißt
Sag mal blöde frage. Musst du denn auch für die rente was abdrücken. Lt. Einem beitrag den ich gerade gelesen hab wird man seit 01.01. Dann rentenversicherungspflichtig![]()
Noch nichts von gehört..Also ich weiß, dass viele Freiberufler da Probleme haben, je nach Berufssparte..aber Kleingewerbe..wäre mir neu und geringfügig beschäftig wäre mir auch neu..aber es ändert sich ja immer was und man lernt nie aus..von daher
23.10.2013 13:49
Zitat von rosa-rot:das ist neu seit 01.01.2013. Die geringfügige beschäftigung wurde von 400 auf 450€ angehoben dafür wird man aber rentenversicherungspflichtig. Man kann sich im einzelfall aber befreien lassen was aber wohl nicht ratsam ist. Ich schick dir später den link. Muss nun zum kia
Zitat von neemasherz:keine Ahnung..sags mir wenn du es weißt
Sag mal blöde frage. Musst du denn auch für die rente was abdrücken. Lt. Einem beitrag den ich gerade gelesen hab wird man seit 01.01. Dann rentenversicherungspflichtig![]()
Noch nichts von gehört..Also ich weiß, dass viele Freiberufler da Probleme haben, je nach Berufssparte..aber Kleingewerbe..wäre mir neu und geringfügig beschäftig wäre mir auch neu..aber es ändert sich ja immer was und man lernt nie aus..von daher
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